Recht spontan hat Ubisoft beziehungsweise deren Studio Blue Byte die Kunden von Die Siedler Online mit neuen AGB und einer neuen Datenschutzerklärung konfrontiert. Wer diese nicht annimmt, kann nicht mehr spielen. Informationen über die konkreten Änderungen werden allerdings nicht gegeben. Dies hat zu ausführlichen Diskussionen im Forum des Spiels geführt. Viele Spieler sind enttäuscht, dass diese Änderungen ohne Vorwarnung eingeführt wurden.
Mögen auch die geänderten Bedingungen "branchenüblich" sein (was nicht unbedingt etwas Gutes heißen muss), so ist das "Wie" der Änderung doch mehr als diskussionswürdig. Der Games-Anwalt von GamersGlobal, Henry Krasemann, klärt euch über die rechtlichen Grenzen solcher AGB-Änderungen auf und bewertet kurz die neuen Regelungen. Erfreulich ist immerhin, dass die Datenverarbeitung allem Anschein nach in Ländern geschieht, die ein ähnliches Datenschutzniveau haben wie Deutschland. Man freut sich ja schon über kleine Lichtblicke...
Oha eine neue Gamesanwaltfolge.
... bei der in Sachen Requisiten keine Kosten und Mühen gescheut wurden...
... und man kann siedeln ohne neue AGB´s abzuschliessen. Waren das noch Zeiten.
Orangene Wände sind soo 1997!
Das ist Mediteran, nicht Orange.
Aha, wieder was gelernt. Ich schäl mir dann mal ne Mediterane.
Nicht eine Mediterine?
Das klingt mir zu mediteriös!
Mediterran :-) duckundweg
hoffe der Herr Krasemann hat bei der Aufnahme keinen steifen Nacken bekommen^^
wieder eine interessante Folge. Bin mal gespannt ob sie dann bei Anno Online auch bald die AGBs ändern oder ob es da schon von Anfang an die Veränderten gab.
"Wir vereinheitlichen alle AGB und Datenschutzerklärungen für unsere Onlinespiele. Damit nutzt die deutsche Version von Die Siedler Online ab sofort dieselben Bestimmungen wie z.B. Anno Online oder die internat. Versionen von Die Siedler Online."
Interessante Folge, wie immer! Aber es heißt nicht AGBs, Herr Anwalt! ;)
Der feststehende Ausdruck allgemeine Geschäftsbedingungen steht immer im Plural, insofern handelt es sich auch bei der Abkürzung AGB bereits um den Plural.AGBs ist daher falsch.Ein "s" oder noch schlimmer ein deppenapostroph hinter AGB zusetzen ist zu so eine unsitte geworden.
Leider liegst du nicht ganz richtig, denn man kann ein "s" dranhängen um es sprachlich zu betonen. Daran ist erst mal nichts falsch. (Auch wenn viele dies behaupten wollen)
Siehe auch Pkws/Lkws.
Fakt: Grammatik ist nicht in Stein gemeißelt.
Macht man etwas zu lange falsch geht es in den üblichen Sprachgebrauch über und landet dann im Duden.
Und der ist das Referenznachschlagewerk für die Deutsche Sprache.
Beispiel: (etwas) googeln.
Kann dir heute kein Deutschlehrer mehr als falsch anrechnen, weil steht im Duden.
Flame - und dann selber 4 Fehler (Sprache und DIN 5008).
Michse nicht mögen die Allgemeinen Geschäftsbedingungens ;-)
Tja.. zu der Sache mit dem "Es wird in dem Forum auch schon darauf hingewiesen, dass man sich beschweren kann.." Dass mag zwar sein, aber dann wird man von BB_Pandur zensiert und erhält Forenbann !
Bei mir geschehen.. "Beschwerdelink in der Sigi" -> Bann
Was willst du den? So sieht erfolgreiches Community Management aus!
Ich mein, es ist ja schön und gut. Aber wird letztendlich mal mehr gemacht? Die Verbraucherzentralen mahnen selten mal ab. Wird denn auch mal gegen solche AGB etc. geklagt? Denn so wie es aussieht sind sie doch "branchenüblich" in einer Grauzone oder sogar rechtswidrig.
Ich finde das Ganze bewegt sich nun seit Jahren schon auf der Stelle. Die Publisher/Entwickler führen etwas ein, wenn es zuuu schlimm ist, wird der Passus zurückgenommen oder geändert.
Branchenüblich! Das ich nicht lache!
"Branchenüblich" ist nur das was am Markt durchgedrückt werden kann. Solange es soviele Lemminge gibt, die alles kommentarlos akzeptieren was denen zu fressen gegeben wird nur um "zocken" zu können wird das immer schlimmer. Verzicht ist ja so schwierig!
Wann begreifen die Abnicker endlich, daß sie ausschließlich mit ihrem Geldbeutel entscheiden können, ob sowas "branchenüblich" wird oder nicht? Da helfen keine Beschwerden in Foren, hier oder Briefe an die Publisher, da hilft es ausschließlich für sowas nicht mehr zu bezahlen. (Dann wird natürlich wieder gejammert, daß die Raubmordbrandkopien die ganzen Umsätze auffressen)
Das nächste Spiel von denen einfach nicht kaufen, fertig!
Aber beim nächsten Superduperhypergame ist das natürlich wieder alles vergessen, die Empörung geht von vorne los und alles bleibt wieder beim alten. Empörung verpufft einfach und bringt nichts solange sie folgenlos bleibt. Das gilt für alles: Atomkraft, Genmais, BSE, Doixineier, you name it!
Ach, was reg ich mich auf........
haha ;-)
EA und Ubisoft bieten ihre Spiele ja auch gegenseitig in ihren Onlineshops an.
Wenn man bei Origin nun ein Ubisoft-Spiel kauft, benötigt man neben dem Origin-Gedöns zusätzlich ja auch noch Uplay. Muss man dann während des Kaufvorgangs neben den AGB von EA auch die AGB von Ubisoft akzeptieren?
Man könnte alternativ auch seine Seele an den Teufel verkaufen, kommt aufs gleiche raus.
Ja, aber _mir_ hat der noch nie ein gutes Angebot gemacht!
Naja, du weißt doch, wie leicht sich Seelen heutzutage verkaufen, wenn die Kunden dafür tolle Spiele kriegen.
Ich zitiere aus einem Bericht über die vergangene Aktion eines Videospiel-Händlers, bei dem durch AGB-Änderungen am 1. April nun die Seelen der Kunden in den Besitz des Shops übergehen sollten:
"Fast 90 Prozent der Käufer stimmen den Vertragsbedingungen zu. 7.500 Seelen wechselten so den Besitzer."
Sehr geehrter Herr Krasemann,
vielen Dank für Ihren aufschlussreichen Videoartikel.
Die alten AGB sind im Internet etwa unter archive.org nachzulesen. §15 der alten AGB regelt deren Änderungen.
Interessant ist hier der Passus:
"Eine Änderung oder Ergänzung wird mindestens zwei Wochen vor Inkrafttreten in geeigneter Art und Weise in Textform bekannt gegeben. In der Regel erfolgt der Hinweis auf Änderungen der AGB durch Bekanntgabe per E-Mail oder auf der Webseite des Spiels, in jedem Fall jedoch bei Ihrem nächsten Einloggen in Die Siedler Online."
sowie
"Wir werden Sie in der Unterrichtung über die Änderungen der AGB auf die Möglichkeit des Widerspruchs und der Kündigung, die Frist und die Rechtsfolgen (...) besonders hinweisen."
Insbesondere eine Bekanntgabe mindestens 2 Wochen vor Inkrafttreten erfolgte nicht. Mit nächstem Einloggen erfuhr man zwar per Popup von den neuen AGB, gemäß o.g. Frist hätte das Spiel noch 2 Wochen lang ohne Zustimmung zur neuen AGB spielbar sein müssen, oder nicht?
Branchenüblich ist irgendwie dämlich, da entscheiden sich 2 Firmen einer Branche zu einem Verbrechen und dann wird Dieses Branchenüblich oder wie?! (Jetzt nicht speziell auf das hier bezogen, sondern Allgemein)
Was weint ihr diesem urlangweiligem Geldschneiderspiel hinterher?
Nach den Einführungsquests gibt es nichts mehr zu tun außer die Gammelevents zu grinden und tonnenweise Truppen in die achso tollen "Abenteuer" zu schicken.
Viele versprochene Features fehlen nach wie vor (2 Jahre lang...)
Ob die bei dem Gammel die AGBs ändern oder peng. Selten so gelacht.
Tipp: Hier weint niemand dem Spiel hinterher.
Es ist so was von traurig, was im Laufe der Jahre aus Blue Byte und ihrer Siedlerreihe geworden ist...
Ich hoffe die Betroffenen legen zumindest Beschwerde beim Verbraucherschutz ein.
Ich denke als Privatperson alleine zu klagen hat in solchen Fällen wirklich nicht viel Sinn.
Nach meinem Wissen sollte in der nächsten Retrogamer ein Blue Byte-Artikel sein, dann wird der Niedergang nach der Übernahme von Ubisoft sehr deutlich werden.