Games-Anwalt: BGH zu Raubkopien auf dem Nintendo DS
Teil der Exklusiv-Serie Games-Anwalt

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8. Februar 2013 - 17:00
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Mit Hilfe eines von SR-Tronic angebotenen Adapters für den Nintendo DS konnte der Handheld auch Software abspielen, die nicht von Nintendo freigegeben wurde. In der Realität wurde das Gerät aber hauptsächlich zum Abspielen von Kopien eingesetzt. Weil der Adapter zudem einige der Sicherheitsvorkehrungen des DS umging, war Nintendo gegen den Hersteller vorgegangen.

Vor dem Landgericht und Oberlandesgericht München bekam der japanische Konzern Recht - einschließlich eines Anspruchs auf 1 Million Euro Schadensersatz. Inzwischen hat sich die verklagte Firma an den BGH gewendet. Der jedoch hat den Ball an den EuGH (Europäischen Gerichtshof) weitergespielt. Wieso, weshalb und warum, darüber klärt der Games-Anwalt Henry Krasemann heute auf.

Video:

Thomas Barth (unregistriert) 8. Februar 2013 - 17:10 #

Ach Slot1-Karten... Das interessante sind doch die Slot2-Karten um GBA-Spiele zu spielen. Die Chance darauf eine Raubkopie zu erwischen, war ungefähr genauso hoch wie wenn man bei eBay ein GBA-Spiel kauft. ;)

Christoph 18 Doppel-Voter - P - 10234 - 8. Februar 2013 - 23:28 #

GBA-Spiele spiele ich ...auf meinem GBA :)

Kappi 15 Kenner - 3287 - 8. Februar 2013 - 23:30 #

Wie immer interessant, aber.. beim nächsten mal dann doch wieder im Sitzen,bitte.. wirkt so etwas merkwürdig

Zaunpfahl 19 Megatalent - 17564 - 8. Februar 2013 - 23:54 #

Raubmordterroristenkopierer sind Verbrecher!

Also mal ehrlich Herr Krasemann, grad von einem Juristen hätte ich gehofft das dieser sachlich falsche Begriff, auch wenn er mittlerweile eingebürgert hat, nicht verwendet wird. Schade.

Thomas Barth (unregistriert) 9. Februar 2013 - 4:09 #

Raubkopie! Raubkopie! Raubkopie! Raubkopie!
Gerade von einem Juristen erwarte ich, dass er die korrekte grammatikalische deutsche Sprache nutzt. Da die Wörter Raubkopie und Raubkopierer offiziell im Duden stehen.

Raubkopie, die
widerrechtliche Reproduktion eines Films, eines Videos oder eines anderen urheberrechtlich geschützten Daten- oder Tonträgers

Gewöhne dich dran das Raubkopierer und Raubkopiererinnen Raubkopien spielen, auch wenn es dir persönlich nicht passt. Das hat nichts mit eingebürgert zu tun, denn es ist offiziell ein anerkanntes Wort.

Raubkopie! Raubkopie! Raubkopie! Raubkopie! Raubkopie! Raubkopie! Raubkopie! Raubkopie! Raubkopie! Raubkopie! Raubkopie! Raubkopie! Raubkopie! Raubkopie! Raubkopie! Raubkopie! Raubkopie! Raubkopie! Raubkopie! Raubkopie!

Bronko (unregistriert) 9. Februar 2013 - 13:32 #

Man kann sich ja wohl noch ein wenig gegen diese unterschwellige Stimmungsmache zur Wehr setzen...
Ich sage zum Beispiel immer Schwarzkopie.
Raub geht nunmal mit Gewalt gegen Menschen einher und ich halte es für nicht ganz unwichtig, diese Unterscheidung zu machen.

Punisher 22 Motivator - P - 32223 - 9. Februar 2013 - 17:22 #

Das Wörtchen "Raub" bedeutet zunächst nur, dass mit Gewalt etwas an sich gebracht wird, was einem nicht unbedingt zusteht.

Raub ist lt. Wikipedia so definiert:
"Unter den Begriff Gewalt (von althochdeutsch waltan – stark sein, beherrschen) fallen Handlungen, Vorgänge und Szenarien, in denen bzw. durch die auf Menschen, Tiere oder Gegenstände beeinflussend, verändernd und/oder schädigend eingewirkt wird."

Um eine illegale Kopie anzufertigen muss man auf Gegenstände (die Software) einwirken und sie verändern, sonst ist sie nicht lauffähig.

Ich finde das Wort jetzt auch nicht optimal, aber diese ewige Wortklauberei darum ist auch auch nur lästig und hat für mich immer was von "es sich selbst schönreden" und "rechtfertigen" - "so schlimm isses ja nicht".

Thomas Barth (unregistriert) 9. Februar 2013 - 18:30 #

Laut Duden kann Raub ein Präfix eingesetzt werden, anstatt als Substantiv. Als Präfix hat es die folgende Bedeutung:

"drückt in Bildungen mit Substantiven aus, dass etwas auf widerrechtlichem Wege hergestellt, gemacht wird, um Gewinn daraus zu erzielen"

Das hat also nichts mit dem Substantiv Raub zu tun, denn dann wäre es tatsächlich falsch. Wenn man also das Präfix Raub mit dem Substantiv Kopierer verwendet, dann entsteht ein neues Substantiv und zwar der Raubkopierer, genauso wie die Wörter Raubfischerei und Raubprivatisierung existieren.

Das bedeutet nicht das Schwarzkopierer falsch ist, da Schwarz auch ein Präfix sein kann, aber wenn jemand darauf besteht das es Schwarzkopierer heißt, darf er nicht gleichzeitig das Wort Raubkopierer als falsch darstellen, was Zaunpfahl aber getan hat und zu dieser ganzen Diskussion führte.

Punisher 22 Motivator - P - 32223 - 10. Februar 2013 - 0:21 #

Äh. Ja. :) Die behauptung "völlig falsch" ist meiner Meinung nach aus beiden Richtungen ungültig, egal ob Präfix oder Substantiv. Wie oben geschrieben - auch das Substantiv bedeutet nicht zangsweise Gewalt gegen einen Menschen, auch wenn der jurisische Gebrauch eben dies beinhaltet.

Zaunpfahl 19 Megatalent - 17564 - 9. Februar 2013 - 13:53 #

Es passt mir persönlich nicht nur nicht, wie gesagt es ist auch sachlich falsch:
StGB § 249 Raub
(1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

Ich frage mich halt immer wieder wo denn Gewalt angedroht oder angewendet wird wenn man eine DVD kopiert. Deshalb mag der Begriff grammatikalisch korrekt sein, er bleibt sachlich und juristisch falsch.

Thomas Barth (unregistriert) 9. Februar 2013 - 15:15 #

Diskutier das bitte mit der Duden Sprachberatung unter der Telefonnummer 09001 870098 (1,86 € pro Minute aus dem Festnetz), erreichbar Montags bis Freitags 8 bis 18 Uhr.
Bis du die Diskussion mit ihnen gewonnen hast und sie es geändert haben, bleiben Menschen die Filme oder Spiele schwarzkopieren Raubkopierer.

Larnak 22 Motivator - 37541 - 9. Februar 2013 - 17:05 #

Warum sollte er das mit dem Duden diskutieren? Wenn niemand mehr das Wort benutzt, würde der Duden es auch ganz ohne Diskussion wieder streichen oder als "veraltet" kennzeichnen :p

Schwarzkopie! Schwarzkopie! Schwarzkopie! Schwarzkopie! Schwarzkopie! Schwarzkopie! Schwarzkopie! Schwarzkopie! Schwarzkopie! Schwarzkopie! Schwarzkopie! Schwarzkopie! Schwarzkopie! Schwarzkopie! Schwarzkopie!

joker0222 29 Meinungsführer - 114715 - 9. Februar 2013 - 16:19 #

Das hat mich auch gestört. Nur weil etwas Falsches oft wiederholt wird, wird es dadurch noch lange nicht richtig.
Für juristische Begriffe ist der Duden ohnehin eher ein ungeeignetes Nachschlagewerk. Eher vielleicht mal bei Beck nachsehen.

interceptor 13 Koop-Gamer - 1313 - 9. Februar 2013 - 16:43 #

Ich habe kein Problem damit, wenn die Bedeutung eines zusammengesetzten Wortes nicht gleich der Summe der einzelnen Wörter ist. Oft fließt eben nur ein Teil der Bedeutung in das neue Wort ein. Beim "Mundraub" spielt Gewalt schließlich auch keine Rolle. Ein "Rufmord" hat auch nicht immer einen tödlichen Effekt (selbst der Ruf kann sich manchmal erholen). Bei der "Raubkopie" wird normalerweise keinem Menschen Gewalt angetan, im übertragenen Sinn könnte man aber sagen, dass der Kopierschutz gewaltsam ausgehebelt wird. Die Bedeutung ist dadurch negativ überladen, ganz klar, aber ich sehe keine Notwendigkeit Leuten die Verwendung dieses Wortes vorzuwerfen. Die eigentliche Bedeutung sollte gerade hier sowieso jeder kennen. Selbst Politikern traue ich zu, da keinen Zusammenhang mit Gewalt zu sehen.

Name (unregistriert) 9. Februar 2013 - 18:13 #

Genau. Immer diese bescheuerte Korinthenkackerei und besserwisserische Wortklauberei. Meine Kopien ändern auch nicht die Farbe und werden schwarz bei widerrechtlicher Vervielfältigung, wenn Ihr unbedingt alles immer wörtlich nehmen wollt. Raubkopie bleibt Raubkopie, ob Ihr wollt oder nicht.

Raging Spirit (unregistriert) 9. Februar 2013 - 16:11 #

Das Wort "Raubkopie" ist im Duden gelandet, weil es sich "eingebürgert" hat. Richtig wird es damit auch nicht! Es ist und bleibt ein falscher Begriff!

Christoph 18 Doppel-Voter - P - 10234 - 13. Februar 2013 - 18:32 #

Ihr seit echt panne. "Wir Juristen" (ja, ich bin auch so einer) versuchen, wenn wir gut sind, gerade umgekehrt, komplexe juristische Sachverhalte möglichst einfach verständlich zu machen. Dazu gehört auch eine möglichst einfache Sprache, die am besten auch XY von nebenan versteht. Natürlich muß man oft ganz exakt formulieren, in Verträgen oder in Schriftsätzen im Prozeß zum Beispiel. Wenn man aber (mündlich) erklären will, wie etwas grundsätzlich funktioniert, zum Beispiel in einem Mandantengespräch, oder eben in einem Info-Video auf einer Games-Seite, dann ist es vor allem gut für Euch alle, wenn Ihr schlicht und einfach versteht, was der Anwalt meint. Ihr seit ja nicht Richter oder Anwalt der Gegenseite im Prozeß. Und selbst dort freut man sich in der Regel sehr, wenn man normal unbefangen sprechen kann und sich über die Sache und nicht über die Wortwahl unterhält. Solche Kommentare wie der hier tun dann vor allem eins: sie sind praxisfern und nerven.

Larnak 22 Motivator - 37541 - 9. Februar 2013 - 17:12 #

Finde das sehr interessant, dass dieser Paragraph, über dessen Bedeutung ich schon seit Jahren rätsele, offenbar doch eine gewisse Bedeutung hat. Bisher wurde mir da auf Nachfrage immer gesagt, dass das irgendwie trotzdem nicht so sei, wie es da steht. Warum? Na, ist halt so, man soll nicht immer so viel fragen :p