ESRB: Neue Hinweise auf interaktive Spiel-Elemente

Bild von ChrisL
ChrisL 199512 EXP - 30 Pro-Gamer,R12,S11,A10,J10
Alter Haudegen: Ist seit mindestens 10 Jahren bei GG.de registriertNews-Redaktion: Hat von der Redaktion weitere Rechte für das News-Redigieren erhaltenGG-Gründungsfan: Hat in 2009 einmalig 25 Euro gespendetExtrem-Schreiber: Hat mindestens 1000 News geschriebenDieser User hat am GamersGlobal Grillfest 2019 teilgenommenDieser User hat an der Weihnachtsfeier 2016 teilgenommenTop-News-Meister: Hat mindestens 500 Top-News geschriebenAlter Haudegen: Ist seit mindestens 5 Jahren bei GG.de registriertGold-Jäger: Hat Stufe 11 der Jäger-Klasse erreichtGold-Cutter: Hat 100 Videos gepostetDieser User hat uns an Weihnachten 2017 mit einer Spende von 5 Euro unterstützt.Alter Haudegen: Ist seit mindestens 3 Jahren bei GG.de registriert

24. Oktober 2012 - 18:08 — vor 11 Jahren zuletzt aktualisiert
Dieser Inhalt wäre ohne die Premium-User nicht finanzierbar. Doch wir brauchen dringend mehr Unterstützer: Hilf auch du mit!

Neben den Wertungssystemen der hierzulande tätigen Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) und dem europäischen Alterseinstufungssystem Pan European Game Information (PEGI) kennen viele von euch auch die Symbole des Entertainment Software Rating Boards, kurz ESRB, mit denen Computer- und Videospiele in den USA und Kanada bewertet werden.

Im Gegensatz zur USK besteht jedoch der Unterschied, dass es sich beim ESRB um eine Selbstregulierung der Spieleindustrie handelt. Zwar findet die Bewertung eines Titels somit freiwillig durch den Publisher statt, dennoch werden so gut wie alle veröffentlichten Spiele entsprechend eingestuft.

Bislang basierte das ESRB-Wertungssystem auf zwei Kategorien, die auf der Vorder- und Rückseite eines Spielecovers abgebildet werden: Zum einen wird auf die angemessene Altersstufe hingewiesen (zum Beispiel mit „Everyone“, „Teen“ oder auch „Adults only“), zum anderen gibt es verschiedene Inhaltsbeschreibungen, wie beispielsweise „Strong Language“, „Blood and Gore“ oder „Fantasy Violence“.

Hinweise zur Weitergabe persönlicher Daten

Ab sofort existiert unter der Bezeichnung „Interaktive Elemente“ eine neue Kategorie, durch die auf entsprechende Eigenschaften von ausschließlich digital erhältlichen Spielen oder Apps aufmerksam gemacht werden kann. Folgende drei neue Hinweise sind zukünftig Teil der ESRB-Wertung:

  • Teilt Informationen mit: Die Anwendung gibt Daten des Users, die Voraussetzung für die Nutzung einer Anwendung sind (wie zum Beispiel die E-Mail-Adresse oder Kreditkarten-Details), an Dritte weiter.
  • Teilt Standort mit: Schließt die Eigenschaft der Anwendung mit ein, den Wohnort/Standort des Users anderen Benutzern anzuzeigen.
  • Interaktion zwischen Usern: Weist auf mögliche ungefilterte/unzensierte User-generierte Inhalte hin, darüber hinaus findet online ein Austausch zwischen den Benutzern statt.

Zu Beginn wird dieser neue sogenannte „Digital Rating Service“ auf Downloadspiele angewendet, die via Windows 8, Xbox Live Arcade, dem PlayStation Network, PlayStation Vita, Nintendo eShop und dem Wii Shop Channel erhältlich sind. Im späteren Verlauf sollen weitere Anbieter digitaler Inhalte und Download-Plattformen folgen.

Video:

Sleeper1982 14 Komm-Experte - 2640 - 24. Oktober 2012 - 18:22 #

Interaktion zwischen Usern: Weist auf mögliche ungefilterte/unzensierte User-generierte Inhalte hin, darüber hinaus findet online ein Austausch zwischen den Benutzern statt.

Also jedes Spiel was einen Chat oder ähnliches hat :)

Crizzo 20 Gold-Gamer - - 24412 - 24. Oktober 2012 - 19:43 #

Oder alles mit Origin, Steam und Co?

derDomino 12 Trollwächter - 1137 - 24. Oktober 2012 - 18:32 #

Ich hatte bei der Überschift irgendwie zuerst im Kopf "Warnt das ESRB jetzt vor Quick-Time-Events?" ;)

Sgt. Nukem 17 Shapeshifter - - 6292 - 24. Oktober 2012 - 20:30 #

DAS wäre mal sinnvoll!!

"Dieses Spiel ist hauptsächlich auf Gelegenheits-Konsolen-Gamer ausgerichtet, und besteht zu 80% aus QTEs, hat haufenweise unsichtbare Wände, damit man keine Schluchten herunterfallen kann (oder von kleinen Findlingen), nicht abbrechenbare Videosequenzen bei jedem Spielstart / nach jedem Checkpoint, zwanghaftes Auto-Aiming für die Gamepad-Fraktion und einen FOV von weniger als 90."
xD

Ganon 27 Spiele-Experte - - 83744 - 24. Oktober 2012 - 22:02 #

Interessant, das sind durchaus sinnvolle Hinweise. Die PEGI hat ja auch immer solche "Inhaltsangaben". Eigentlich hat nur die USK sowas nicht. Somit haben wir zwar den strengsten Jugendschutz, aber gleichzeitig den uninformativsten.

Daeif 19 Megatalent - 13820 - 25. Oktober 2012 - 8:31 #

Solche Angaben würde ich ebenfalls sehr begrüßen. Aber dann bitte nicht alles auf die Vorderseite der Packung drucken XD

Imbazilla 15 Kenner - 3068 - 25. Oktober 2012 - 18:04 #

Also den strengsten Jugendschutz haben wir nun wirklich nicht.

VanillaMike 14 Komm-Experte - 1875 - 25. Oktober 2012 - 11:37 #

Gute Sache.
Dann merkst es nicht mehr erst wenn du due AGB akzeptieren musst sondern schon vorm Kauf!

motherlode (unregistriert) 25. Oktober 2012 - 17:50 #

Danke Datenschutz.

DELK 16 Übertalent - 5488 - 26. Oktober 2012 - 2:52 #

Das klingt doch ganz nett, und vielleicht will ja der ein oder andere Publisher grade bei Spielen, die Kinder als Zielgruppe haben, sowas nicht mehr einbauen, um die Eltern nicht zu vergraulen ;)