Games-Anwalt: Wegen Screenshots in den Knast?
Teil der Exklusiv-Serie Games-Anwalt

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19. Oktober 2012 - 10:27 — vor 11 Jahren zuletzt aktualisiert
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Wer Screenshots in Spielen macht, der möchte diese auch oftmals gerne an Freunde weitergeben oder sogar veröffentlichen. Beliebt ist es auch, aus dem gecapturten Material neue Filme oder Bilder zu erstellen, sogenannte Mashups. Die Frage ist, welche Grenzen hierfür gelten. Insbesondere das Urheberrecht kann sich als Spielverderber erweisen. Zusammen mit dem Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Stephan Dirks geht der Games-Anwalt von GamersGlobal, Rechtsanwalt Henry Krasemann, für euch dieser Frage nach.

Video:

Sven W. (unregistriert) 19. Oktober 2012 - 10:42 #

Was soll der Wikipedia-Link unter dem Video? Der verweist auf einen Beitrag, wie mit Screenshots BEI Wikipedia umzugehen ist. Von einer Allgemeingültigkeit kann in diesem Fall also nicht die Rede sein.

Ansonsten bin ich nicht überzeugt: Wieso wird nicht auf offiziell freigegebenes Bildmaterial der Spielehersteller (Pressebilder z.B.) eingegangen? Was ist mit Screenshots, die man von Webseiten der Unternehmen verwenden möchte? Wenn es denn rechtlich so schwierig ist, wieso macht es dann jeder - und Firmen stört das nicht? Teils sogar ganz im Gegenteil? Schlussendlich kommen mehr Fragen auf, als beantwortet werden...

RA Stephan Dirks (unregistriert) 19. Oktober 2012 - 10:52 #

Natürlich ist der Themenumfang bei einer 10-Minuten-Kolumne beschränkt. Was nun offizielles Bildmaterial angeht:

Hier gilt nichts anderes. Dieses Material darf genau so verwendet werden, wie es der Freigabe (= Lizenz) entspricht. Wenn die Lizenz sachlich und zeitlich beschränkt ist, müssen diese Grenzen eingehalten werden. Gern "vergessen" wird hier auch die Nennung des Rechteinhabers, die dieser natürlich verlangen kann.

Welche Rechte einem Hersteller an "seinen" Werken zustehen ist natürlich unabhängig davon zu betrachten, wie er sich tatsächlich dazu verhält. Aus einer Duldung folgt noch nicht zwingend, dass auch eine entsprechende Lizenz eingeräumt wird. Wie Henry richtig anmerkte: "Das ist auch Werbung für Dich!" mag ein faktisches Argument sein, rechtlich ist es belanglos.

Etwas anderes kann dann gelten, wenn der Rechteinhaber durch schlüssiges Verhalten eine Lizenz einräumt. Stichwort: Vorhandensein von Screenshot-Funktionen im Spiel. Aber nochmal: Auf der sicheren Seite ist man nur, soweit man eine ausdrückliche Erlaubnis für die konkrete Nutzung vom Rechteinhaber hat und diese auch beweisen kann. Daher: Besser nachfragen, wenn sich zB aus EULA nichts ergibt.

Sven W. (unregistriert) 19. Oktober 2012 - 11:38 #

Danke für den "Nachtrag". Nur ehrlich: Wer hält sich, gerade zu Zeiten des Internets, daran? Nicht einmal Onlinemagazine, die wie selbstverständlich auf Pressefotos zugreifen, ohne nachzuhaken, ob bestimmte Bilder nur eine bestimmte Zeit genutzt werden dürfen. In der Blogger-Szene ist das noch weniger die Regel, bei Herstellern nachzufragen. Mich würden potentielle Konsequenzen interessieren, sprich: Wie würde es sich theoretisch mit Unterlassungserklärungen aufgrund von selbst geschossenen Screenshots verhalten? Würde es dann willkürlich festgesetzte Streitwerte geben? Und wenn das eine solche Gefahr darstellt - wieso kam es dann bisher noch nicht zu Abmahn-Wellen, von Youtube bis hin zu den Tausenden Blogs oder eben Onlinemagazinen?

Dennis Ziesecke 21 AAA-Gamer - 30866 - 19. Oktober 2012 - 12:05 #

Ich habe inzwischen mit so gut wie jedem Hersteller, dessen Pressefotos ich nutze, in direktem Kontakt um die Freigaben. Und ja, das ist ein ganz schönes hickhack und kann notfalls echt teuer werden. Nvidia beispielsweise hat einen Flikr-Account für Pressebilder, die dürfen zeitlich unbegrenzt genutzt werden wenn die Quelle genannt wird. Andere sind da weniger offen und schicken auch gerne mal den Anwalt wenn man sich nicht an deren Regeln hält. Generell dürfte wohl gelten, dass die meisten Leute im Internet sich immer mit einem Fuß in der Abmahnfalle befinden. Die Streitwerte werden ja gerne mal in "professionellen Größen" angegeben, da sinds dann schnell ein paar hundert Euro Abmahnkosten.

Nur weil es noch keine Abmahnwellen gab bedeutet das ja nicht, dass es nicht irgendwann welche geben wird. Eine Freundin von mir hat ein produktbild einer stereoanlage von der homepage des herstellers für eine ebay-auktion genutzt und wurde prompt abgemahnt. War ein recht teurer spaß für sie.

Smutje 18 Doppel-Voter - 10384 - 19. Oktober 2012 - 17:30 #

Das mit der Ebay-Auktion erstaunt bzw. erschreckt mich jetzt. Habe selber immer fleißig Original-Herstellerfotos verwendet in der Vergangenheit (gerade dann, wenn ich Neuware verkaufen wollte) - darf man fragen welcher Hersteller da so pingelig war?

Name (unregistriert) 19. Oktober 2012 - 17:47 #

Laut Spon-bericht liegt der durchschnittliche Abmahnwert eines Facebookkontos bei ca 10k€

Lighthouse (unregistriert) 19. Oktober 2012 - 18:30 #

Warum und wie viel hat sie denn bezahlt? Sowas würde ich mir nicht bieten lassen. Ich würde einfach das Foto löschen und schriftlich versichern in Zukunft keine Produktfotos des Unternehmens mehr zu verwenden. Die haben auch besseres zu tun als ihre Arbeistzeit mit so einem Kleinkram zu verplempern.

Dennis Ziesecke 21 AAA-Gamer - 30866 - 19. Oktober 2012 - 18:40 #

Die Firma hat da gar keine Arbeitszeit investiert, die haben eine Kanzlei beauftragt gegen so etwas vorzugehen und profitieren davon dann indirekt. Und "bieten lassen" ist so eine Sache. Einen Anwalt hatte sie jedenfalls eingeschaltet, musste aber trotzdem zahlen. Ein paar hundert Euro waren es dann schon.

guapo 18 Doppel-Voter - 11864 - 19. Oktober 2012 - 18:52 #

Da gibt es mittlerweile spezialisierte Kanzleien, die grundsätzlich mit der Wahrung der Interessen eines Mandanten beauftragt sind - und dann reihenweise Abmahnungen verschicken.

L0nk 08 Versteher - 217 - 19. Oktober 2012 - 12:15 #

Faktisch ist es eben so, dass bis dato alles "geduldet" wird, wenn es eben um Screenshots geht, mir ist auch nicht bekannt, dass Screenshots schon beanstandet wurden. Blizzard ist bekannt, dass man darum bittet, in Screenshots evtl. die Namen von Game Mastern unkenntlich zu machen. Andere...naja, wie dasso ist.. mein Mitbewohner hat mal MP3s runtergeladen und es flatterte eine Abmahnung über 1200€ für 8 MP3s herein.. sprich, 150 Steine pro Lied... rechnen wir mal mit 50 € pro Screenshot - wer als Blogger eine Galarie hat, kann sich ausrechnen was da zusammenkommt.
Mir sind halt bisher noch keine Fälle bekannt.

Wir müssen halt hoffen, dass keine Hersteller auf einmal damit anfangen... denn da wäre viel Geld zu holen!

Sven W. (unregistriert) 19. Oktober 2012 - 12:35 #

Andererseits ist es auch so: Wenn ein Hersteller damit anfängt, sorgt das für enorme Publicity, die den Ruf ruinieren können. Es ist dann schon so etwas wie Angst, dass das alles nach hinten losgehen kann.

Persönlich finde ich es trotzdem dezent übertrieben, hier Angst zu schüren. Man hätte genauso gut mal bei Unternehmen nachfragen können, wie sie die Sache betrachten.

Selbst benutze ich ja ausschließlich Pressefotos oder schieße Bilder von reellen Produkten. Oder kann mir Zweitgenanntes auch vorgeworfen werden? Wenn ein ein Smartphone fotografiere? Das Design bzw. das Produkt stammt ja ebenfalls nicht von mir....wua...

Name (unregistriert) 19. Oktober 2012 - 18:10 #

Zur letzten Frage: In England gab es einen Fall indem ein Fotograf abgemahnt hat. Sein Original zeigte einen Baum in einem Park aus einer bestimmten Perspektive. Eine Abmahnfirma hat in seinem Namen Twitpics, Picasas etc durchstöbert und ein ähnliches Bild gefunden. Es war keine Kopie, aber die Perspektive war nahe genug dran das man mit "nachgestellte Komposition" argumentieren konnte. Der Fotograf hat recht bekommen, das zweite Bild galt als Urheberrechtsverletzung, wurde abgemahnt und entfernt.

Valeo 15 Kenner - 3468 - 19. Oktober 2012 - 18:43 #

Unfassbar... bei sowas hört mein Verständnis wirklich auf.

Larnak 22 Motivator - 37541 - 19. Oktober 2012 - 19:55 #

Jop, absolut.

GBU15 (unregistriert) 20. Oktober 2012 - 2:25 #

Na der wird sich der Fotograf, der das erste Bild vom Eiffelturm oder der GoldeGatebridge, Freiheitstatue or whatever gemacht hat ber freuen. An dessen Stell würde ich jetzt ordentlich Abmahnungen versenden.

Naja Gott sei Dank gilt nicht jeder Schmarrn als Werk sondern eine gewisse Schöpfungshöhe muss doch gegeben sein. Englisches Recht ist englisches Recht, deutsches ist deutsches

Kinukawa 21 AAA-Gamer - P - 25745 - 19. Oktober 2012 - 11:28 #

Eigentlich traurig, das es immer mehr um Rechte/Lizenzen/etc geht, statt das eigentliche Spielen im Vordergrund zu haben. Meine düstere Ahnung sagt mir, das in 10 Jahren vor dem Spielstart ein Onlineverbindung mit Iris-Scanner aktiv ist, die dann noch durch das Bestätigen 15 verschiedener AGBs der jewiligen Rechteinhaber unterstützt wird. Ohje. Können wir uns mal wieder auf das Kernelement "Spielen" konzentrieren? Ein vage Hoffnung habe ich immerhin.

Deathproof 14 Komm-Experte - 2085 - 19. Oktober 2012 - 13:41 #

Und wie sieht es bei dir aus, du gibst auch nur deinen Vornamen preis obwohl du weder für deinen Namen noch für deine restlichen Daten etwas bezahlen müsstest, geschweige den Geld damit zu verdienen.
Wer deine Daten haben möchte muß dir auch was bieten oder auch von dir als Freund bezeichnet werden, was ja fast noch weiter geht als Iris-Scanner.
Ehrlich gesagt wenn ich einen richtigen Namen lese dann traue ich den Kommetar schreiber mehr als einer Vollmeise oder Deathproof. :)
Wenn du spielst dann kommt ja auch keiner an um dich abzumahnen, da hast du eher beim Online spielen probleme wenn was nicht geht.

Erynaur (unregistriert) 19. Oktober 2012 - 11:33 #

Wie sieht es eigentlich mit der Screenshot-Funktion in Steam aus? Das ist ja nicht direkt eine Funktion im jeweiligen Spiel. Sind Screenshot mit Steam erstellt anders zu behandeln? Steam ist doch kein Rechteinhaber. Fragen über Fragen. Rätsel in der Dunkelheit.

Zottel 16 Übertalent - 5546 - 19. Oktober 2012 - 16:42 #

Ja das mit Steam habe ich mich auch gerade schon gefragt. Naja im Falle des Falles würde es wohl schlecht für den Spieler aussehen, wenn er damit argumentieren würde, dass ja Steam ne eingebaute Screenshotfunktion besitzt. Tut glaube ich nichts zu Sache, wenn du deswegen abgemahnt werden würdest. Allerdings wäre es mal interessant zu wissen, ob etwas in den Steam AGB´s dazu steht oder was da Vertraglich zwischen Valve und den Publishern vereinbart wird.
Die große Frage ist in jedem Fall, ob man sich wegen der Geschichte nun wirklich Gedanken machen muss (zumal im rein privaten Bereich) oder ob die Chance dass einem wirklich mal was negatives wegen nem Screenshot passiert nicht vernachlässigbar klein ist. Denn ansonsten müßten sich je eh erstmal sämtliche Betreiber von irgendwelchen Webseiten und Blogs größere Gedanken über sowas machen. Fragen die immer bei jedem Publisher nach, ob das erlaubt ist? Fragt GG eigentlich jedes mal nach oder haben Spielemagazine sowas wie nen allgemeinen Darfschein?

Aladan 25 Platin-Gamer - P - 57121 - 19. Oktober 2012 - 11:42 #

Was leider überhaupt nicht beachtet wird ist doch die Tatsache, dass Screenshots überwiegend selbst Werbung für das Spiel darstellen. Gibt es tatsächlich eine Firma, die diese Werbung verbieten will?

Anonhans (unregistriert) 19. Oktober 2012 - 12:07 #

Sicher gibt es die. Es gibt Publisher, die Let's Plays und andere Videos auf Youtube löschen lassen. Und guck dir die ganze Geschichte mit dem Leistungsschutzrecht an. Verlage wollen Geld dafür, dass Google ihre Artikel verlinkt (bzw kleine Auszüge davon im Zusammenhang mit dem Link zu lesen sind). Und das, obwohl sie ohne Google nichtmal einen Bruchteil der Besucher hätten, die so momentan noch haben. Sie wollen sich also dafür bezahlen lassen, dass Google Werbung für sie macht.

Dennis Ziesecke 21 AAA-Gamer - 30866 - 19. Oktober 2012 - 12:19 #

Und schlimmer: Sie sehen sich als Opfer von Google obwohl sie die Snippets von Google mit einem kleinen Befehl im Webseitencode abstellen könnten.

Name (unregistriert) 19. Oktober 2012 - 13:14 #

Sie könnten mit einem anderen kleinen Befehl sogar die Anzeige des Links bei Google unterbinden.
Aber sie wollen ja angezeigt werden (und wenn Google sie rausschmeißt, dann werden sie sicherlich kartelrechtlich Klagen) und sie wollen gleichzeitig noch mal Geld von demjenigen, der auf ihre Seite verlinkt um dort Werbung zu zeigen und sie an dieser Werbung beteiligt.

Green Yoshi 22 Motivator - P - 36260 - 19. Oktober 2012 - 11:47 #

Wo kein Kläger, da kein Richter. Die Screenshot-Galerien hier auf GG könnten den Rechteinhabern ja theoretisch auch ein Dorn im Auge sein. Im Netz lässt sich ja alles schnell auf Wunsch entfernen, sodass eigentlich kein Prozess nötig ist.

Wenn hingegen im Fernsehen ein Spiel als Vergewaltigungssimulator bezeichnet wird wie im folgenden Fall, würde ich definitiv gegen die Verwendung von Szenen klagen:
http://www.youtube.com/watch?v=8sowukFp0r0&feature=player_detailpage#t=182s

Wenn im Fernsehen Ausschnitte aus Kinofilmen gezeigt werden, steht ja auch meist unten bei wem es diesen Film als DVD zu kaufen gibt.

BIGIISSxRx 12 Trollwächter - 1055 - 19. Oktober 2012 - 12:23 #

"Im Netz lässt sich ja alles schnell auf Wunsch entfernen, sodass eigentlich kein Prozess nötig ist."

Das ist so nicht richtig. Wenn das ganze einmal im Netz landet, ist es viel schneller überall verstreut im netz und wieder auffindbar.

Als beispiel wäre da die Youtube videos. Jemand schaut sich ein video an findet es lustig und läd sich das auf den rechner. So das machen jetzt mehrere. Irgendwann wird von youtube das Video wegen urheberrechtsverletzung oder sonstiges gelöscht. Tja und was machen die, die sich das video runtergeladen haben und es anderen zeigen wollen? Jo die machen ihren eigenen Account und laden es wieder hoch.

Was generell mit allem passiert wenn es verboten ist oder sonstiges.

Green Yoshi 22 Motivator - P - 36260 - 19. Oktober 2012 - 13:25 #

Ich meinte damit eher Artworks und Screenshots, die es auf der offiziellen Website zu sehen gibt und die jemand in seinem Blog verwendet. Sobald etwas sei es jetzt eine geheime PowerPoint Präsi oder ein Datenbank mit Kundendaten im Netz ist, bekommt man es nicht mehr gelöscht, weil es einfach bei zu vielen Usern auf der Festplatte schlummert.

Dennis Ziesecke 21 AAA-Gamer - 30866 - 19. Oktober 2012 - 13:32 #

Nintendo beispielsweise hat einem Kunden von mir sehr eindeutig verboten, Fotos von der Nintendo-Homepage für seine Gaming-Seite zu verwenden. Bilder aus Pressemitteilungen hingegen sind erlaubt, sofern man sich an die Spielregeln im Kleingedruckten hält.

firstdeathmaker 18 Doppel-Voter - 9333 - 19. Oktober 2012 - 12:26 #

Irgendwie ist das doch total schwammig:

Wenn ich Gimp/Photoshop benutze um ein Bild zu erstellen, dann benutze ich doch auch nur die Möglichkeiten, die vom Programm vorgesehen sind.

Bei einem Ingame Screenshot in WoW kommt ja auch noch die Bildkomposition dazu. Das kann man mit dem rumschleppen eine echten Kamera vergleichen, dan muss man ja auch schauen von wo man fotographiert, was man so alles wo im Bild haben möchte etc. Also meiner Meinung nach sind das doch alles individuelle Einstellungen.

Die einzigen Spiele wo ich das nicht so sehen würde, sind Adventures, da bei diesen in der Regel wirklich alles vom Entwickler vorgegeben ist. Aber bei RPG's hat man ja alleine bei der Inventaranordnung dermassen viele Kombinationsmöglichkeiten...

Und was ist, wenn der Hersteller sogar eine Screenshotfunktion eingebaut hat? Vor allem wenn man diese Screenshots mit Stream direkt veröffentlichen kann?

Auch bei Aufbauspielen oder Minecraft oder vielen NFS Teilen müsste das doch als "eigenes Werk" gelten können.

Und was ist, wenn im Spiel direkt schon eine Screenshotfunktion integriert ist? Darf man die dann nicht benutzen wenn in den ellenlangen AGB's etwas drin steht? Das impliziert doch direkt, dass man damit Screenshots machen darf. Vielleicht habe ich mir das "Spiel" ja eher als "Malprogram" gekauft, in den AGB's steht nämlich meistens nichts davon das man es "spielt", sondern dass man es "nutzt" und wenn eine Screenshotsmöglichkeit existiert, dann "nutze" ich es doch nur.

Dennis Ziesecke 21 AAA-Gamer - 30866 - 19. Oktober 2012 - 12:34 #

Aber die Objekte und Grafiken sind von Blizzard urheberrechtlich geschützt. Wenn du deiner Kamera durch die Gegend läufst darfst du zwar auch alles knipsen aber nicht alles veröffentlichen! Machst du (das Beispiel war in einer der letzten c't, wo es auch um dieses Thema ging) ein Foto vom Eiffelturm bei Nacht, kann dich der Mensch, der für die Lichtkomposition am Turm zuständig ist abmahnen wenn du das Bild ohne vorher nachzufragen veröffentlichst. Und das, obwohl die Bildkomposition weiterhin deine Arbeit war. Gleiches gilt laut c't für viele Bauwerke, man muss also sogar im Alltag schon aufpassen.

Und was sagt uns das alles? Unser Urheberrecht ist absolut unbrauchbar für die aktuellen Zeiten. Der Problematik sind sich aber dummerweise noch nicht einmal die Politiker bewusst, sonst würden sie nicht so freigiebig selbst Fotos aus fremden Quellen illegal auf ihren Homepages verwenden.

Epic Fail X 18 Doppel-Voter - P - 10464 - 19. Oktober 2012 - 12:50 #

"Machst du (das Beispiel war in einer der letzten c't, wo es auch um dieses Thema ging) ein Foto vom Eiffelturm bei Nacht, kann dich der Mensch, der für die Lichtkomposition am Turm zuständig ist abmahnen wenn du das Bild ohne vorher nachzufragen veröffentlichst."

Das kann doch eigentlich nur ein Witz sein, oder?
Man stelle sich vor, jeder Tourist würde, bevor er seine Urlaubsfotos auf sein Blog packt, bei dem Beleuchter nachfragen. Der Verantwortliche würde wahnsinnig werden.

es7tmle (unregistriert) 19. Oktober 2012 - 13:19 #

Gesetzliche Regelung vs übliche Praxis und vor allem vs. das Praktikable.

Anderes Beispiel. Was ist juristisch gesehen der Unterschied zwischen Stream und Download? Beim Stream wird nichts im Speicher des Rechners abgelegt. Falls doch, dann ist es ein Download und du kannst dafür belangt werden.
Frage, was ist der Speicher? Das ist die Platte (auf der der Browser meist Cachdateien ablegt), das ist der Arbeitsspeicher und das ist der VRam.
Juristisch gesehen ist also jeder Stream ein Download...

Also immer brav den Cach löschen, man könnte unbemerkt was illegales auf dem Rechner gespeichert haben...

Name (unregistriert) 19. Oktober 2012 - 13:21 #

Der würde nicht wahnsinnig werden sondern sich die Hände reiben.

Im Ganzen genommen ist das Problem doch das enorme Ungleichgewicht was Rechte angeht. Nutzer haben keine, müssen dem Lizenzvermieter/Spiele/Servicebetreiber aber alle Rechte an eigenen Werken abtreten.

Wenn das Bsp für Lichtkomposition greift, dann funktioniert das auch für andere prägnante Anordnungen und Kompositionen. Wer sich zuerst die Rechte an einem Motiv, sogar in der Öffentlichkeit, gesichert hat, bekommt ein Monopol und kann dadurch kulturelle Nutzung verbieten. Dem Nutzer wird Rechtsunsicherheit aufgebürdet was zwangsläufig zur Selbstzensur und Verarmung der Kultur führt.

Epic Fail X 18 Doppel-Voter - P - 10464 - 19. Oktober 2012 - 16:22 #

"Der würde nicht wahnsinnig werden sondern sich die Hände reiben."

Kommt drauf an. Wenn der Vertrag mit der Stadt Paris eine zusätzliche kommerzielle Verwertung der Lichtkomposition ausschließt, hat er nur Arbeit.

Name (unregistriert) 19. Oktober 2012 - 16:40 #

Kommt eher auf die ganzen Fälle an wo du nicht weißt ob "du in den Knast" kommst. Was potentiell immer ist. Zudem ist die Rechtslage ob's eine eigene "kommerzielle" Nutzung ist unsicher, wie im Video gesagt (selbst wann man nicht dran verdient). Im Vgl dazu ist die Wahrscheinlichkeit das der pariser Lampenkünstler, Tättowierer, Gärtner etc auf Zusatzeinkommen verzichtet, gering.

Larnak 22 Motivator - 37541 - 19. Oktober 2012 - 19:59 #

Die Touristen, um die es hier geht, würden das Bild einfach nicht in ihren Blog setzen, wenn da ein "nein, es sei denn ..." zurückkommt. Glaube nicht, dass da Hände-Reiben überhaupt angebracht wäre.

firstdeathmaker 18 Doppel-Voter - 9333 - 19. Oktober 2012 - 18:05 #

Das mit dem Eifelturm bei Nacht ist so ne Sache... Soweit ich weis sind davon nur kommerziell vertriebene Fotos betroffen. Private Aufnahmen dürfen gemacht werden.

Ich frage mich nur gerade, was passiert wenn ich jetzt als Privatperson ein Bild mache und dieses privat und ohne kommerzielles Interesse auf eine Seite wie z.B. GamersGlobal stelle. Das ist vor allem deshalb wichtig, wenn wir hier Artikel schreiben und dazu Screenshots machen.

Ich selbst handel dann ja nicht gewerbsmässig. GamersGlobal allerdings schon. Das trifft ebenso auf YouTube und die ganzen Bilder-Austausch Plattformen sowie Facebook zu.

Dennis Ziesecke 21 AAA-Gamer - 30866 - 19. Oktober 2012 - 18:43 #

Der Stress würde wohl dann generell GG betreffen und nicht dich. Ob Jörg dann ne Chance hat dich haftbar zu machen? Keine Ahnung - ich bezweifle aber, dass er das will wenn du nicht gerade einer unser bekannten Trolle wärst und das absichtlich machen würdest.

Aber "kommerziell" kann eine Webseite ja schon sein, wenn am Rande Werbung vom Freehoster eingeblendet wird - zumindest wenn dein Fall in Hamburg verhandelt wird ;) .

firstdeathmaker 18 Doppel-Voter - 9333 - 20. Oktober 2012 - 17:19 #

Ja, genau deshalb zahle ich bei meiner privaten Website auch drauf und lass keine Werbung anzeigen, eben damit ich da den Status der privaten nichtkommerziellen Website inne habe.

Jörg Langer Chefredakteur - P - 469823 - 19. Oktober 2012 - 22:15 #

Unsere Politik ist da eindeutig: Wenn eine Firma Screenshots nicht haben will, entfernen wir sie. Ist bislang noch nicht vorgekommen, außer im Einzelfall bei verständlichen Embargo- oder Exklusiv-Geschichten.

Anders sieht das bei Tests etc. aus, hier berufen wir uns auf das Zitieren lt. Presserecht, sobald das Werk erschienen ist. Mal abgesehen davon, dass es den Herstellern grundsätzlich Recht ist, wenn wir über ihre Spiele berichten, und sie das durch Vorversionen etc. unterstützen. Oft genug haben wir aber Vorversionen und dürfen keine eigenen Screenshots davon anfertigen oder Videos -- das steht dann immer noch mal dabei.

jroger 09 Triple-Talent - 338 - 19. Oktober 2012 - 16:39 #

Na ja, so schwammig ist das gar nicht mal. Hier mein Verständnis als Nicht-Jurist: Wenn du Screenshots anfertigst, kann es durchaus sein, dass du auch Rechte am Screenshot erlangst, sofern die nötige Schöpfungshöhe erreicht ist. Insbesondere also, wenn du eine besondere Bildkomposition o.ä. verwendest. Das bedeutet dann aber nur, dass auch der Hersteller des Spiels deinen Screenshot nicht einfach frei verwenden darf, sondern sowohl dein Einverständnis als auch das des Herstellers nötig wäre, um den Screenshot weiterzuverwenden.

Auf der anderen Seite würdest du wohl keine Einwilligung des Herstellers benötigen, wenn du nur eigene Assets (z.B. eigene 3D-Modelle und Texturen) in der Engine eines Spiels verwendest. Dann wäre das Spiel ja nur noch ein Werkzeug, ähnlich wie Photoshop oder ein Bleistift für eine Zeichnung. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Hersteller dann Rechte an deinem Screenshot erwirbt.

Farudan 12 Trollwächter - 933 - 19. Oktober 2012 - 13:52 #

Danke für den Beitrag, da hat man doch endlich mal was aus berufenem Munde an der Hand, woran man sich orientieren kann. Auch wenn unser veraltetes Urheberrecht scheinbar trotzdem für jeden skurilen Scherz zu haben ist, wenn man sich manche Urteile/Gesetzgebungsinitiativen/Abmahnforderungen ansieht. Wobei ich das Gefühl habe, dass die Zahl der gezielt unrechtmäßigen juristischen Drohungen ebenfalls zugenommen hat, die vor allem weniger wohlhabende und konfliktscheue Leute schröpfen und einschüchtern sollen. Recht haben und Recht bekommen, der alte Gegensatz...

ScareYa (unregistriert) 19. Oktober 2012 - 14:42 #

Ich mag die Games-Anwalt Reihe sehr und danke dem Autor für seine Mühe. Es war überfällig, dass die - immer bedeutsamer werdenen - rechtlichen Aspekte des Gamings mal unter die Lupe genommen werden. Dennoch würde ich mich über eine schriftliche Zusammenfassung der Themenhighlights zusätzlich zum Video sehr freuen. Wer mag, erfreut sich dann an dem Video, wer nicht mag, ist trotzdem schlauer... Man hat auch nicht überall eine ausreichend gute Internetverbindung für ein Video.

Larnak 22 Motivator - 37541 - 19. Oktober 2012 - 16:01 #

Vor allem sind Videos zum Nachschlagen eher unpraktisch, wenn man vielleicht in zwei Wochen nochmal irgendwas auffrischen möchte.

guapo 18 Doppel-Voter - 11864 - 19. Oktober 2012 - 16:12 #

+1 bin auch für eine Textfassung

Copy&Paste (unregistriert) 19. Oktober 2012 - 16:14 #

Der Begriff "geistiges Eigentum", den Sie verwenden, ist juristisch gesehen völliger Humbug und das sollten Sie eigentlich besser wissen, Herr Dirks!

RA Stephan Dirks (unregistriert) 19. Oktober 2012 - 17:13 #

Ich weiß es sogar viel besser - und daher verwende ich ihn auch völlig zu recht, lieber Anonymus. Um Sie da aber nicht völlig im Dunkel tappen zu lassen, immerhin soviel:

Auch Urheber- und sonstige Immaterialgüterrechte sind (unstreitig) Eigentum im Sinne des Art. 14 GG Daran wird deutlich, dass nicht nur die Debatte um diesen angeblichen "Kampfbegriff", sondern vor allem auch Ihr "Humbug"-Ruf selbst schlicht "Humbug" ist.

On Topic: Offenbar gibt es eine Menge Fragen zu dem Video und den darin angerissenen Fragen. Natürlich ist es Sache des "Games-Anwalts" Henry Krasemann, zu entscheiden, ob die in einem weiteren ggf. Video noch einmal aufgegriffen/ vertieeft werden. Ich wäre dazu natürlich gern bereit.

Ich bitte Sie alle aber um Verständnis dafür, dass die Beantwortung jeder Kommentar-Frage zeitlich nicht zu leisten ist. Ein schönes Wochenende allerseits!

Julia (unregistriert) 19. Oktober 2012 - 18:12 #

Du hast ernsthaft bei der Überschrift einen seriösen Beitrag erwartet? Süß.

Es gibt niemanden der wegen Screenshots im Knast sitzt, Industriespionage und Kinderpornographie ausgenommen.

zaylia_tsa 11 Forenversteher - 787 - 19. Oktober 2012 - 17:34 #

Irgendwie werde ich nicht den Eindruck los, dass hier nicht der Mühewaltung gedankt wird. Hier sind 2 Rechtsanwälte, die sich reinhängen und Rechtslagen verständlich erläutern.

Wenn ich dann noch den Vorwurf oder die Andeutung lesen muss (vgl.als Beispiel: User Copy&Paste), dass die Beiden angeblich nicht ihr Handwerk verstehen, dann rollen sich mir die Fußnägel hoch.

Und zu den Abmahnwellen:
Ich bin Rechtspfleger am Amtsgericht und arbeite dort in der Rechtsantragstelle. Tagtäglich kommen dort Antragsteller die dringend einen Beratungshilfeschein wegen den Abmahnungen haben wollen. In Berlin bei einem Gericht mit über 8000 Beratungshilfeverfahren im Jahr sind das 2-4 Anträge TÄGLICH. Da sich nur ein kleiner Teil der Bevölkerung an das Gericht wendet, dürfte die Dunkelzahl an Abmahnungen sehr hoch sein. Nicht umsonst kommen Kanzleien, die sich auf "Verteidigung gegen Abmahnungen" spezialisiert haben auf über 70 000 Mandanten.

Ansonsten: Danke Herr Kachelmann, dass Sie mir als Laien auf den Sachgebiet des Urheberrechts die Dinge erläutern!

Lighthouse (unregistriert) 19. Oktober 2012 - 18:24 #

Krasemann!

Kachelmann ist nur ein Wetterfritze, der sich neuerdings als Rechtsexperte zum Thema Falschbezichtigungen ausgibt.

Deathproof 14 Komm-Experte - 2085 - 19. Oktober 2012 - 18:24 #

Der Herr Kachelmann war zwar auch lange Gast im Gericht aber nicht als Anwalt und mit Rechtlichen fragen kennt er sich auch nicht so aus und nennt vollständige Namen im Buch.
Vielleicht meinst du ja auch Herrn Krasemann. :)

DomKing 18 Doppel-Voter - 9954 - 19. Oktober 2012 - 21:58 #

Nun, der Dank drückt sich hier eher durch die sogenannten Kudos aus. Sozusagen ein "Gefällt mir"-Button. Da erreicht Herr Krasemann doch immer gute Werte.

zaylia_tsa 11 Forenversteher - 787 - 19. Oktober 2012 - 23:29 #

Freudscher Versprecher! Krasemann natürlich :)
Entschuldigung.

prefersteatocoffee (unregistriert) 20. Oktober 2012 - 1:50 #

Vielleicht ist es doch ganz gut, dass ich weder bei Facebook, noch woanders registriert bin, meine Bilder nirgends einstelle und auch keine Presse-/Herstellerbilder verwende, auch nicht, als ich noch Sachen bei ebay verkauft habe, was ich nicht mehr mache.

Also, das ist bestimmt nicht hip, aber doch irgendwie beruhigend!

gn8

Dennis Ziesecke 21 AAA-Gamer - 30866 - 20. Oktober 2012 - 8:40 #

Ich hoffe für dich, dass dein Profilbild dann von dir selbst aufgenommen wurde ;) .

prefersteatocoffee (unregistriert) 20. Oktober 2012 - 10:58 #

na klaro, die Tasse steht im Schrank; ich werde aber bald eine andere Tasse bzw. Bild aufnehmen, weil ich die nicht mehr so toll finde; wäre das bedenklich, wenn ich meine neue Dunoon-Teebecher fotografiere; das ist ja schließlich deren Design bzw. Bild auf der Tasse?

Valeo 15 Kenner - 3468 - 21. Oktober 2012 - 1:53 #

Ist halt wirklich ein Unding, über was man sich so alles Gedanken machen muss...

Dennis Ziesecke 21 AAA-Gamer - 30866 - 20. Oktober 2012 - 8:40 #

Ich hoffe für dich, dass dein Profilbild dann von dir selbst aufgenommen wurde ;) .

Valeo 15 Kenner - 3468 - 21. Oktober 2012 - 2:06 #

Es war einmal ein normal gekleideter Mann, der machte ein Bild von sich und stellte es in ein soziales Netz. Im Hintergrund war ein Häuserblock und ein Auto zu sehen, die Sonne schien, ein schönes Bild. Doch dann zogen Wolken auf, denn die Programme einiger Firmen fanden das Foto und es gab da ein Problem: Er bat den Besitzer des Hauses nicht um Erlaubnis, ob das Haus abgelichtet werden durfte und wurde verklagt. Er bat den Besitzer des Autos nicht um Erlaubnis und wurde nochmal verklagt. Und die Firma, die das Geschmackmuster des Autos inne hatte, auch nicht und kassierte noch eine Klage. Das sahen die Hersteller und Designer seiner Kleider und auch sie verklagten ihn. Dann gab es noch den einen Foto-Pionier, der sich ein Bild mit Mann, Auto und Haus schützen ließ und auch er verklagte den Mann. Nur seine Eltern sahen von einer Urheberrechtsklage ab...
Und die Moral von der Geschicht? Heut ist es Glück, man verklagt Dich nicht...

Charlie 11 Forenversteher - 730 - 22. Oktober 2012 - 16:25 #

Sehr interessant. Hatte ich noch nichtmal dran gedacht.
Müssten Lets player nicht dann eigentlich auch Geld für ihre Videos zahlen?

Zottel 16 Übertalent - 5546 - 22. Oktober 2012 - 18:13 #

Nein, im schlimmsten Fall werden ihre Videos gelöscht, meistens passiert gar nix, den Firmen (nicht allen, Ubisoft hat schon öfter bei neuen Titeln löschen lassen) ist es sogar recht dass die Leute so kostenlose Werbung machen.
Das ganze Thema mit den Screenshots und Urheberrecht ist meiner Meinung nach sowieso irrelevant. Es wird hier nur zum Thema gemacht, mehr nicht. Es wird dich wohl nie im Leben irgendwas negatives in der Richtung ereilen, wenn du von irgend einem Spiel mal ein paar Screens machst.

Marco Büttinghausen 20 Gold-Gamer - 20481 - 24. Oktober 2012 - 16:11 #

Habe ich das also richtig verstanden das es im deutschen Recht keine Entsprechung für Fair Use ( http://de.wikipedia.org/wiki/Fair_Use ) gibt, hier Deutschland also etwas hinterher hinkt?