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In Sachen Spiele und Recht ist in den letzten 14 Tagen einiges geschehen; da wird es Zeit, für einige aktuelle Fälle ein Update durch den GamersGlobal-Games-Anwalt Henry Krasemann nachzuliefern:
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Der sog. "Porno-Pranger" (zur Games-Anwalt-Folge) einer Kanzlei, die einige Namen ihrer Gegner veröffentlichen wollte, ist nach Urteil des Landgerichts Essen nicht zulässig. Dies betrifft vor allem Namen von Privatpersonen, deren Persönlichkeitsrechte in der Regel den Werbeinteressen einer Kanzlei vor gehen. Die Kanzlei vertritt übrigens auch einige Spiele-Publisher und geht gegen Filesharer vor.
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Blizzard hat eine Unterlassungserklärung gegenüber dem vzbv (Verbraucherzentrale Bundesverband) abgegeben. Spätestens ab 1. April 2013 wird auf den Packungen von Diablo 3 auf die Internetpflicht und die Notwendigkeit eines Battle.net-Accounts hingewiesen (zur ursprünglichen Folge).
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Hinsichtlich der Abmahnung durch den vzbv gegen Valve (zur Folge) wegen AGB-Änderungen von Steam gibt es noch nichts Neues: Die Frist für die Abgabe der Unterlassungserklärung wurde mittlerweile bis zum 10.10.2012 verlängert.
Genauer führt das alles im Video der Games-Anwalt aus. Viel Spaß beim Zusehen!
Hallo Henry,
irgendwie steht dir das Polo-Shirt(?) nicht so gut :)
Ansonsten: Wieder eine gute Folge!
MfG
Also mir gefällt das Shirt. ;)
Wie immer interessante Folge, kompetent rübergebracht.
Edit: Habe da mal noch eine Frage, weil ich als Laie nicht ganz durchsehe: Hat denn der vzbv irgendwelche Handhabe, gar eine juristische? Anders gefragt, was kann er denn machen wenn Valve die Frist einfach kommentarlos verstreichen lässt? Denn scheinbar ist ja zumindest Blizzard bereit, sich zu beugen, das würde man ja nicht machen, wenn man die Konsequenzen nicht fürchten würde?
Oder geht es nur darum, dass der vzbv die Medientrommel zum Imageschaden von Valve rühren könnte?
Es gab ja vor 2 Jahren bereits eine Verhandlung wegen den Verkauf von Digitaler Software:
http://www.gamersglobal.de/news/18247
Das einzige was Steam atm machen müsste wäre Zugang zu den bereits gekauften Spielen auch wenn man die neuen AGBs nicht akzeptiert.
Was natürlich ganz und gar nicht im Sinne von Steam wäre. ;)
Sprich: es wäre sehr gut wenn das so funktionieren würde, aber ich bezweifle das sich Valve auf so einen Handel einlassen würde.
Der vzbv würde wahrscheinlich dann in absehbarer Zeit Klage einreichen :)
Ich kann mir nicht helfen, ich find die rechtlichen Infos vom Fachmann einfach gut. Etwas mehr Tiefe würde ich mir sogar noch wünschen, auch gern in Schriftform, wenn es nicht in Videos realisierbar ist.
Das soll noch einer sagen die Verbraucherzentrale wäre machtlos ^^
Die Verbraucherzentrale ist machtlos!
Sir, soll ich die Zentrale rufen?
Ja machen sie das.
DIE ZEEENTRAAAALE.
Laut http://www.golem.de/news/steam-valve-gibt-keine-unterlassungserklaerung-ab-1210-95014.html gibt Vale keine Erklärung ab.