„Porno-Pranger“ vorerst untersagt, Klage angekündigt

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1. September 2012 - 11:28
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Rechtsanwalt Henry Krasemann als Games-Anwalt von GG im Gespräch mit Rechtsanwalt Jan A. Strunk.

Zum Anfang der vergangenen Woche berichteten wir euch in unserer Exklusiv-Serie Der Games Anwalt davon, dass die aus Regensburg agierende Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Collegen (U+C) plant, ab dem 1. September eine Liste auf ihrer Unternehmenswebsite zu veröffentlichten, in der die Namen jener aufgeführt werden, die durch die Kanzlei wegen des Uploads von urheberrechtlich geschützten Material abgemahnt wurden. Da U+C zu einem großen Teil Rechteinhaber aus der Erotikbranche vertritt, war mit „Porno-Pranger“ schnell ein Begriff für das Vorhaben gefunden; die Kanzlei selbst bezeichnet das sehr umstrittene Projekt schlicht als „Gegnerliste“.

Listen-Veröffentlichung vorerst abgewendet

In den vergangenen Tagen entstand durch zahlreiche Artikel in den (Online-)Medien sowie Hinweise in Blogs, Foren und den sozialen Netzwerken eine Welle des Protests. Zudem äußerten verschiedene Rechtsanwälte ihre Bedenken, die U+C-Kanzlei berief sich jedoch auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, der es erlaube, solch eine Namensliste zu veröffentlichen. Der Unterschied ist jedoch, dass es bei der damaligen Entscheidung des Gerichts um Unternehmen geht und nicht – wie im aktuellen Fall – um private Personen.

Ein Rechtsanwalt aus Dortmund, dessen Mandantin möglicherweise auf der erwähnten Liste genannt worden wäre, griff diesen wichtigen Punkt in der zurückliegenden Woche auf und schickte eine Abmahnung an Urmann + Collegen. Nachdem deren Frist verstrichen war, wurde vom Anwalt eine einstweilige Verfügung beantragt. Zeitlich war das Ganze ein knappes Unterfangen, da innerhalb von fünf Tagen sowohl die dafür nötige Entscheidung getroffen werden als auch der Beschluss rechtzeitig per Post zugestellt werden musste.

Das Landgericht Essen entschied jedoch schnell (Aktenzeichen: LG Essen 4 O 263/12) und untersagte U+C die „Gegnerliste“. Zwar betrifft dieser Beschluss nur den Einzelfall der Dortmunder Mandantin, gleichzeitig erhalten jedoch andere mögliche Betroffene eine Grundlage, um gegen die eventuelle Nennung ihres Namens vorgehen zu können. Denn in der Entscheidung des Landgerichts geht es um allgemeingültige Themen. So heißt es unter anderem:

Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Antragstellerin ist rechtswidrig, da dieses bei einer Abwägung mit den grundrechtlich geschützten Rechten der Antragsgegner überwiegt.

Spiegel Online zitiert den Anwalt aus Dortmund mit den Worten:

Mit dem Beschluss könnte jeder andere jetzt auch sagen, dass sein Name nicht auf der Liste auftauchen soll.

U+C-Kanzlei will Klage gegen Anordnung einreichen

Nachdem inzwischen auch das Amtsgericht Regensburg die geplante Liste aufgrund einer weiteren möglichen Namensnennung untersagt hat (bei Zuwiderhandlung droht der Kanzlei eine Strafe von 250.000 Euro), wurde U+C am Freitag durch das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht mittels einer entsprechenden Anordnung die Veröffentlichung des Internetprangers vorerst untersagt. Auf der Website der Kanzlei heißt es dazu derzeit:

U+C wurde keinerlei rechtliches Gehör in dem Verfahren gewährt. Das Landesamt hat seine Informationen und Schlussfolgerungen offensichtlich alleinig aus der Presse entnommen. Die Ausführungen der Anordnung teilen wir nicht und halten sie für tatsächlich und rechtlich falsch.

Die Entscheidung werde man zudem nicht akzeptieren und gegen die Anordnung Klage einreichen, so das Statement weiter.

U+C Rechtsanwälte wird sich diesem Druck nicht beugen und keine derartige Beschneidung von Grundrechten hinnehmen. Wir werden daher den rechtsstaatlichen Weg einhalten und gegen diese Anordnung mit einer Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht antworten. Bis zum Abschluss des Verfahrens werden wir keine Gegnerliste veröffentlichen.

Sollte es tatsächlich zu dieser Klage kommen, wird das Gericht entscheiden müssen, ob es zu den von U+C genannten Grundrechten gehört, die Namen mutmaßlicher illegaler Filesharer öffentlich bekannt zu machen. Immerhin: Zumindest derzeit ist die Veröffentlichung solch einer Liste untersagt.

Thomas Barth (unregistriert) 1. September 2012 - 2:27 #

Wen muss ich dafür bezahlen, um ganz nach oben auf diese Liste zu kommen? :D

McSpain 21 AAA-Gamer - 29213 - 1. September 2012 - 7:51 #

Wen muss ich dafür bezahlen jemanden ganz oben auf die Liste setzen zu lassen? ;)

warmalAnonymous2 (unregistriert) 3. September 2012 - 15:25 #

komentarkudo +1 ^^

Icy (unregistriert) 2. September 2012 - 1:14 #

Du willst also ganz oben auf die Liste "kommen" so so... :>

Christoph 18 Doppel-Voter - P - 10234 - 1. September 2012 - 2:57 #

Richtige Entscheidungen.

jjbromi 13 Koop-Gamer - 1794 - 1. September 2012 - 7:53 #

Die Würde des Menschen ist unantastbar (Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz)- dies sollte vor allem gegenüber finanziellen Interessen gelten.

TheBlobAlive 19 Megatalent - P - 13053 - 1. September 2012 - 12:37 #

Wie Recht du hast, sind wir denn bald schon in den USA wo schaulustige Magazine kaufen wo Leute aus ihrer Nachbarschaft abgebildet sind die einmal Mist gebaut haben...?
Juristisch abgesegnetes öffentliches Mobbing wäre dies!

patchnotes 14 Komm-Experte - 1847 - 1. September 2012 - 9:21 #

Hmm, kann ich denen die Anwaltskosten für die Abmanhnung dann aufbrummen, auch wenn ich nie mit denen zu tun hatte? Sprich, können wir alle zusammen die in den Ruin treiben? ;)

jjbromi 13 Koop-Gamer - 1794 - 1. September 2012 - 9:46 #

Glaube ich nicht, ein evtl. Pranger könnte aber bestimmte Menschen/Gruppen dazu animieren eine Seite zu machen, auf der man die Anwälte für ihr Verhalten im Gegenzug anprangert ;-)

MeckernderNichtsbezahler 16 Übertalent - 4407 - 1. September 2012 - 9:25 #

Ich finde, wer des Konsums pornografischen Materials beschuldigt wird, der sollte auch dazu stehen. Ich für meinen Teil kann sagen, dass ich noch nie entsprechende Bild- und Videoaufnahmen gesehen habe und insofern fern jeden Verdachtsmomentes bin.

McSpain 21 AAA-Gamer - 29213 - 1. September 2012 - 9:43 #

Awwww. Das gute alte "Ich hab ja nichts zu verbergen"-Argument. Problematisch wäre es wenn dein Name aber plötzlich auf der Liste stehen würde und du dann erstmal Beweisen musst, dass du nicht doch entsprechende Bild- und Videoaufnahmen gesehen hast und dich nicht nur aufregst weil du nicht dazu stehen willst.

Mark6 (unregistriert) 1. September 2012 - 9:49 #

Junge, du weisst auch nicht, was ein ironischer Kommentar ist, oder?

McSpain 21 AAA-Gamer - 29213 - 1. September 2012 - 10:10 #

;-)
Es gibt Leute bei dennen würde ich den obrigen Kommentar als klare Ironie definieren und Leute dennen ich es auch zutrauen würde, dass es ihr voller Ernst ist. Der Kommentar lässt beide Interpretationen offen.

MeckernderNichtsbezahler 16 Übertalent - 4407 - 1. September 2012 - 11:55 #

Ich finde, wer des Postens ironischer Kommentare beschuldigt wird, der sollte auch dazu stehen. Ich für meinen Teil kann sagen, dass ich noch nie entsprechende zweideutige Aussagen getätigt habe und insofern fern jeden Verdachtsmomentes bin.

heini_xxl 18 Doppel-Voter - P - 9622 - 1. September 2012 - 12:50 #

:-))

McSpain 21 AAA-Gamer - 29213 - 1. September 2012 - 13:22 #

Kudo :-)

Lexx 15 Kenner - 3834 - 1. September 2012 - 10:03 #

Sorry, aber der Kommentar liest sich absolut nicht ironisch.

Bitte? (unregistriert) 1. September 2012 - 11:42 #

Doch tut er.
Name: "KritikloserAlleskonsument"
Aussage: unrealistisch, gestelzt und bierernst überzogen

Jetzt noch 1 und 1 zusammenzählen.

Lexx 15 Kenner - 3834 - 1. September 2012 - 13:28 #

Es liest sich trollish, aber nicht ironisch.

MeckernderNichtsbezahler 16 Übertalent - 4407 - 1. September 2012 - 13:58 #

Alles klar, damit seid ihr auf meiner Gegnerliste gelandet, die ich hiermit auch direkt mal öffentlich mache und euch somit an den Pranger stelle:

McSpain
Lexx

Wer meint, er müsste die Ernsthaftigkeit meiner Beiträge infrage stellen oder als "trollish" verunglimpfen, kann sich schonmal drauf einstellen auch drauf zu landen.

blobblond 20 Gold-Gamer - P - 24478 - 1. September 2012 - 14:21 #

DU Troll!Hier dein fisch!;)

ads85 (unregistriert) 2. September 2012 - 14:20 #

Hurra, die Troll-Wochen haben Wirkung gezeigt! Jeder irgendwie kritischer (oder ironischer oder sonst etwas anspruchsvoller) Kommentar wird als "trollish" [sic] bezeichnet. Gut, war davor vielleicht auch nicht so viel anders, aber gefühlt habe ich schon eine gewisse Steigerung wahrgenommen.

Aber zum Thema: Schön ist die Wiedereinführung des Prangers (vorerst) gescheitert, Man stelle sich nur vor wenn man noch kleine Ergänzungen wie "Kinderpornographie" oder "Tierpornografie" anfügen und Karrieren und Existenzen wären so einfach zu zerstören wie noch nie.

Hyperbolic 21 AAA-Gamer - P - 25236 - 1. September 2012 - 17:41 #

Also muss man alle Kommentare von "KritikloserAlleskonsument" aufgrund des Namens als pure Ironie werten?

McSpain 21 AAA-Gamer - 29213 - 1. September 2012 - 19:12 #

Natürlich. Wer so einen Alternativen Ironischen Nick hat, steht doch weit über dem Verdacht "normale" Kommentare zu geben.

(Steh eh auf seiner Liste, da kann ich auch stänkern. ;o) )

Hemaehn 16 Übertalent - 4637 - 1. September 2012 - 12:51 #

War ja auch eher sarkastisch, oder? ;)

Lexx 15 Kenner - 3834 - 1. September 2012 - 9:58 #

Haha, das kannst du deiner Mutter erzählen, aber sogar die glaubt das wahrscheinlich nicht.

McGressive 19 Megatalent - 14300 - 1. September 2012 - 9:35 #

Puh, nochmal Glück gehabt! ;D

Wuslon 20 Gold-Gamer - - 21567 - 1. September 2012 - 10:47 #

Es gibt einen Grund, warum wir auf Marktplätzen heute keinen Pranger mehr vorfinden. Wirklich arm, dass hier eine virtuelle Wiedereinführung versucht wurde. Richtiges Urteil!

DomKing 18 Doppel-Voter - 9954 - 1. September 2012 - 10:56 #

Und ich hatte schon Tomaten und Eier gekauft....

McSpain 21 AAA-Gamer - 29213 - 1. September 2012 - 11:32 #

Virtuelle?

Mister Y 11 Forenversteher - 668 - 1. September 2012 - 12:54 #

Farmville...

Elysion 14 Komm-Experte - 1957 - 3. September 2012 - 13:52 #

Sag das nicht zu laut sonst hat Zuckerberg und Zynga noch ein Interesse an der Einführung des Prangers. ;)

Leya 13 Koop-Gamer - 1246 - 1. September 2012 - 11:21 #

Die ganze Abmahnindustrie ist an und für sich schon ein Krebsgeschwür. Das Ganze jetzt aber noch in Verbindung mit solchen Online-Prangern würde beinahe das gesamte Rechtssystem aushebeln. Es würde quasi die Beweislastumkehr durch die Hintertüre bringen.

Es gehört dringend verboten, dass Personen, welche nie offiziell angeklagt und nie von einem ordentlichen Gericht verurteilt wurden, öffentlich auf solchen Listen diffamiert werden können. Stellt Euch mal vor, wohin das in anderen Bereichen als der Unterhaltungs-Industrie führen könnte. Unvorstellbar.

Suzume 14 Komm-Experte - 1980 - 1. September 2012 - 14:26 #

Jo, Blockwart 2.0 ... solche Unsitten brauchen wir wirklich nicht (nochmal).

Hemaehn 16 Übertalent - 4637 - 1. September 2012 - 13:20 #

Seit wann ist Denunziation ein Grundrecht? oÔ
Und sowas nennt sich Anwalt...

Namentlich (unregistriert) 1. September 2012 - 13:30 #

Daher der Begriff Rechtsverdreher.

DanceingBlade 11 Forenversteher - 642 - 1. September 2012 - 14:43 #

Man könnte auch vor dem Puff eine Kamera aufstellen und jeden der da rauskommt auf dem Dorfplatz an den Pranger stellen. Ein bißchen Volksfeststimmung tut immer gut und die Gemüsehändler könnten ihre faulen Tomaten noch an die ehrlichen Bürger verkaufen.
Wen die Bildzeitung, der Staat oder ein Rechtsanwalt sagt das jemand schuldig ist wird das schon stimmen.
Die kennen sich ja auch am besten damit aus :).

Ibex1981 09 Triple-Talent - 302 - 1. September 2012 - 15:18 #

Die Würde des Menschen ist unantastbar, solange es nichts mit wirtschaftlichen Interessen zu tun hat. So oder so ähnlich müsste langsam dieser Satz lauten. Ich finde es langsam sehr fatal was manche Menschen als gerecht empfinden.

Name der Rose (unregistriert) 1. September 2012 - 16:39 #

Zwischen 'rechtens' und 'gerecht' ist ein Unterschied.

jjbromi 13 Koop-Gamer - 1794 - 1. September 2012 - 16:45 #

Die Steigerung des Ganzens wäre es dann das eigene Konterfei (ob berechtigt oder unberechtigt sei jetzt einmal dahin gestellt) auf einem evtl. Pranger-Plakat durchstreichen würde.
Das gänge dann sicher als Sachbeschädigung mit einer hohen Geldstrafe einher.

socio 09 Triple-Talent - 287 - 2. September 2012 - 12:46 #

die liste der abgemahnten veröffentlichen...
warum nicht gleich führungszeugnisse der polizei, schufa-daten und eine liste der gläubiger plus schuldsumme hinterher schmeißen.
dieser "porno-pranger" könnte auch bei anderen medien (music, filme, pc-spiele) schule machen.
das "verbrechen" sind die abmahnungen selbst. aus unrecht wird hier profit geschlagen.
ein lied kostet zum beispiel 1 euro. ich lade es illegal über torrent und werde erwischt. circa 1 jahr (!) kann die bearbeitung und auswertung dauern. circa 5000 bis 10000 leute haben diese datei ebenfalls "gesaugt" und erhalten nun eine abmahnung mit einer unterlassungserklärung und einem "vergleichsangebot" mit 250€ bis 1000€ ... jeder 2. oder 3. zahlt aus angst oder unwissen darüber, wie man sich dagegen wehrt.
hier wird geld durch anwälte "gedruckt".
bei pornofilmen kommt noch etwas anderes dazu. der wertverfall einer porno-dvd ist enorm. allein die masse an filmen... eine kanzlei, die sich auf die verfolgung und abmahnung der raubkopierer von pornofilmen verschreibt kann nicht ganz dicht sein.
das anprangern der abgemahnten ist schwachsinn und fällt aus meiner sicht in die kategorie "braindead"!

zum thema "rechtens" und "gerecht":
telefonat mit einem inkasso-unternehmen
ich: "ich bekomme harz4, von was soll ich das bezahlen?"
inkasso: "auch wenn sie harz4 bekommen, müssen sie das zahlen."
aha, ok... jemand, der knapp 1000€ verdient, liegt damit immernoch unterhalb des pfändbaren einkommens, damit er von dem "bißchen" was er verdient auch leben kann... aber harz4'ler müssen zahlen.
nun kommen diese abmahnungen. man soll 300€ zahlen, damit man keine anklage wegen urheberrechtsverletzung mit schadensersatzansprüchen von 10.000€ bekommt? diese welt ist zum kotzen!

Valeo 15 Kenner - 3468 - 2. September 2012 - 14:29 #

PR-Gag erfolgreich.

Derjenige, der frei von jeglicher Schuld ist, werfe die erste Maus.

Magical-T-heatralic (unregistriert) 2. September 2012 - 20:08 #

diese Anwaltskanzlei war aufgrund ihrer "eher fragwürdigen" Methoden schon einmal in den Medien.
Damals versteigerte sie Abmahnforderungen im Wert von 90 Mio.

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/filesharing-kanzlei-versteigert-abmahnungen-ueber-90-millionen-euro-a-802252.html

Sorry, aber seriös ist für mich etwas anderes...

Christoph 18 Doppel-Voter - P - 10234 - 7. September 2012 - 15:34 #

Wichtig zu verstehen ist, daß es hier nicht darum geht, daß die Namen von Menschen veröffentlicht werden sollen, die Straftaten begangen haben. Auch nicht einmal die Namen von Leuten, die Straftaten begangen haben *sollen*. Beides wäre auch schon unzulässig, aber hier ist es noch schlimmer: Es soll(t)en die Namen von Personen veröffentlicht werden, die von einer Anwaltskanzlei Post bekommen haben mit der Aufforderung, (zivil-, nicht strafrechtlich) fiktive Lizenzgebühren, pauschalierten Schadensersatz und Anwaltsgebühren zugunsten der Rechteinhaber irgendwelcher Film- und Musikwerke zu ersetzen, weil diese Werke ohne Erlaubnis im Internet zum Upload angeboten worden wären - angeblich. (nicht Download!)

Jetzt mal ein tatsächlicher Beispielsfall: Angenommen, ich wäre Anwalt und hätte Mandanten, ein Ehepaar, beide weit über 80 Jahre alt; er wochenlang stationär im Krankenhaus, sie allein als einziger weiterer Mensch in der Wohnung - mit einem PC, den die beiden für nichts anderes benutzen als e-mails mit dem erwachsenen Sohn, der auswärts lebt, auszutauschen. Von Tauschbörsen haben die beiden noch nie was gehört, derartige Programme sind auch nicht auf dem PC installiert. Der DSL-Anschluß wurde von einem Telekom-Techniker angeschlossen und in üblicher Form gesichert/verschlüsselt.

So, und dieses Paar bekommt nun Post von der genannten Kanzlei und soll zu irgendeinem Tag/Uhrzeit einen TV-Soft-Porno heruntergeladen und dabei auch gleichzeitig in derselben Tauschbörse zum Upload freigegeben haben. Das sei "bewiesen" durch bestimmte IP-Adress-Daten (die vollautomatisiert computergesteuert von "Online-Detektiven" zu zehntausenden gespeichert werden). Geltend gemachte Kosten und Gebühren für fiktive Lizenz und Anwalt an die 1000 Euro. Die beiden schwören Stein und Bein, daß er im Krankenhaus war, sie den PC nicht angefaßt hat und sie nicht die geringste Ahnung von irgendwelchen derartigen Dingen haben.

Und diese(n) Namen soll man nun veröffentlichen dürfen?

Das ist nicht nur nicht gerecht und nicht anständig, das ist mit Sicherheit auch nicht erlaubt.

Und es hat, und darauf kam es mir an, nichts, aber auch gar nichts damit zu tun, ob irgendwelchen unstreitig verurteilten Straftäter sich gefallen lassen müssen, als solche bezeichnet zu werden, denn weder mit Strafrecht, noch mit überhaupt einem feststehenden Verstoß irgendeiner Art hat das hier etwas zu tun.

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