Verbot für österreichischen Importhändler?

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fatal2107 65 EXP - 06 Bewerter,R1
Sammler: Hat mindestens 50 Spiele in seiner Sammlung

17. Juni 2009 - 20:30
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Die Kommission für Jugendschutz der Landesmedienanstalten hat bei der BPjM einen Antrag eingereicht, der darauf abzielt, den in Deutschland für Import-Spiele bekannten Internethändler Gameware indizieren zu lassen. Gameware betreibt sowohl eine Internetseite, als auch einen Shop in Österreich.

Die Begründung der KJM:

Durch die Shop-Hompepage droht "sozial-ethische Desorientierung", "Verrohung Heranwachsender" und "nachhaltiger Empathieverlust".

Was sich wie ein Witz anhört, scheint die KJM durchaus ernst zu meinen. Laut Gameware wurde das Vorhaben in einem eingeschriebenen Brief am 15. Juni mitgeteilt. Sollte der Antrag Erfolg haben, dürfte der Name Gameware in Deutschland nicht mehr genannt bzw. beworben werden.

Fraglich ist, welche Folgen eine Indizierung einer österreichischen Seite überhaupt hätte, wenn sie denn überhaupt erfolgreich sein sollte.

Tim Gross 20 Gold-Gamer - 24171 - 17. Juni 2009 - 19:27 #

Das ist krass und geht zu weit. Gute News, hab nur ein wenig überarbeitet.

Gamaxy 19 Megatalent - 14748 - 17. Juni 2009 - 19:45 #

Kann ein Händler als solcher denn überhaupt indiziert werden? Ich dachte eigentlich, eine Indizierung erfolgt nur für einzelne Produkte - ist es mit dem EU-Wettbewerbsrecht vereinbar, einzelnen Händlern die Werbung komplett zu untersagen? Und wenn ja, wie wird man so eine Indizierung wieder los, falls man sich entscheidet, doch nur noch "unbedenkliche" Ware anzubieten?

Armin Luley 19 Megatalent - 13755 - 17. Juni 2009 - 20:14 #

Der BPjM hieß früher Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften. Die sind als Kontrollgremium für so ziemlich alles zuständig. Die haben beispielsweise auch Lieder indiziert (Die Ärzte, Grönemeyer) oder auch Zeitschriften. Meines Wissens erstreckt sich diese Kompetenz mittlerweile auch auf Webseiten.

kardo (unregistriert) 21. Juni 2009 - 21:45 #

Richtig, die BPJM ist berechtigt, Webseiten in die Liste der jugendgefährdenden Medien aufzunehmen, wenn diese entsprechende Inhalte oder auch Inhalte mit strafrechtlich Relevanten Inhalten, frei zur Verfügung stellen.
Somit wäre eine Bewerbung dieser Seiten eine Straftat, allerdings für Erwachsene, auf Nachfrage erreichbar.
Nun bin ich mal auf die Kontrollmechanismen gespannt.

DerMitDemBlunt 14 Komm-Experte - 2483 - 17. Juni 2009 - 19:52 #

Heißt Indizierung nicht einfach nur dass die Spiele nur an Erwachsene verkauft werden dürfen ?
Und das mit dem bewerben ist auch so ne Sache, ich nehme mal an das der Shop hauptsächlich übers Netz inseriert und gibt genug Seiten die auf ausländischen Servern laufen und die beträfe die Indizierung ja nicht.

Mister Y 11 Forenversteher - 668 - 17. Juni 2009 - 23:10 #

Offiziell muss er einen Altersnachweis vorweisen, sonst wäre es illegal. Ansonsten kann er im prinzip machen, was er will.

Vidar 19 Megatalent - 15012 - 17. Juni 2009 - 20:55 #

eine netz indizierung ist normalerweise nur das rausnehmen aus den Suchmaschienen! die seite wird ja nicht gesperrt für DE

das gibt es schon jetzt nur weiß es fast keiner da man diese listen auch nicht einsehen kann

allerdings was soll das bringen? es gibt nicht nur diese seite aus österreich die auch nach DE versendet witzlose aktion

PrinzD 13 Koop-Gamer - 1733 - 17. Juni 2009 - 22:33 #

da gebe ich dir recht was für eine aktion

SayWhatTF 15 Kenner - 3476 - 17. Juni 2009 - 21:48 #

Ist das dann nicht auch schon egal, wenn bei uns die ''Killersiele'' verboten werden?
Der österreichische Markt allein dürfte doch eigentlich nicht relevant für eine deutsche Sprachversion sein?
Dann kann man seine Spiele auch aus England und co. bestellen...

Oder meint ihr es wird dann weiterhin wie gehabt deutschsprachige Ballerspiele extra für Österreich geben

Mister Y 11 Forenversteher - 668 - 17. Juni 2009 - 23:05 #

"sozial-ethische Desorientierung", "Verrohung Heranwachsender" und "nachhaltiger Empathieverlust"

Prüft der Händler denn nicht, ob der Kunde die Volljährigkeit erreicht hat? Müssten sie gesetzlich schließlich, ansonsten wäre es ja mit der derzeitigen Gesetzeslage schon illegal. Wenn ja sind die Begründungen ein schlechter Witz...

Anonymous (unregistriert) 18. Juni 2009 - 18:11 #

Die verschicken weder per Eigenhändig noch wird das Alter einwandfrei geprüft, beim Registrierungsformular kannst du eine "Altersgruppe" auswählen ...

Es gibt in Österreich auch ein, bzw. genau genommen mehrere Jugendschutzgesetze, welche solchen Händlern(Innsbruck/Tirol) verbieten, ohne Altersnachweis

Zitat:
"Sie haben weiters im Rahmen ihrer Möglichkeiten und des ihnen Zumutbaren auch durch sonstige ->geeignete Maßnahmen<-, insbesondere durch mündliche Aufklärung, Feststellung des Alters von Kindern oder Jugendlichen, Verweigerung des Zutrittes oder Verweisung aus Räumen oder von Grundstücken für die Einhaltung dieses Gesetzes und der Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes zu sorgen."

Quelle:
Link geht ja nicht, also google: "tirol jugendschutz" erster treffer

PS
Ist zwar nicht ganz so streng wie das deutsche JuSchG, aber ganz ohne vernünftige Alterskontrolle - wie Gameware es anscheinend macht - geht es auch nicht.

Anonymous (unregistriert) 18. Juni 2009 - 0:13 #

In einem Wort zusammengefaßt: lächerlich

Werden dann auch amazon.com u.ä "indiziert"? Kann ich mir jedenfalls nicht vorstellen.

André Pitz 15 Kenner - 2976 - 18. Juni 2009 - 2:07 #

Guter Punkt. Ich habe zwar keine Ahnung, wie sich das rechtlich genau verhält, aber es wäre auf jeden Fall logisch. Natürlich hat Amazon ein wesentlich breiter gefächertes Warenangebot und bewirbt nicht ausschließlich Spiele (zudem wird auf amazon.com und anderen Angeboten des Onlinekaufhauses ja auch nicht in deutscher Sprache geworben) und übersteigt vllt so die Kompetenzen der BPjM. Leute mit mehr Ahnung auf diesem Gebiet dürfen mich gerne aufklären ;)

LEiCHENBERG 14 Komm-Experte - 1967 - 18. Juni 2009 - 2:38 #

"aber es wäre auf jeden Fall logisch"
Soweit ich informiert bin arbeitet die BPJM nur auf Antrag. Indizierung erfolgt also so lange nicht, bis jemand einen Antrag darauf stellt, der vorher geprüft wird.

Leider gibt es keine Informationen, wie man auf genau diesen Shop aufmerksam wurde, denn wie schon andere hier schrieben gibt es natürlich eine Vielzahl anderer Shops, die ähnliche Angebote bieten. Womöglich haben besorgte Eltern, in ihrer Angst dank der Medien, den jungen Sohnemann in die Schranken weisen wollen und einen Antrag eingereicht.

Was nun direkt Amazon betrifft .. das Unternehmen ist meines Wissens nach in verschiedene Zuständigkeitsbereiche eingeteilt. So wird Amazon.de als GmbH mit deutschem Ansprechpartner und Rechtsabteilung in München gehandelt. Wer also Anträge gegen ausländische Unternehmen einreicht, wird bei inländischen Vertretungen kein Pardon kennen.

Und was besorgte Eltern nicht über die BPJM schaffen, erledigt vielleicht die leicht zu umgehende DNS-Sperre. Wozu haben wir sie denn ^^ ..

Armin Luley 19 Megatalent - 13755 - 18. Juni 2009 - 9:31 #

Amazon.de führt keine indizierten Produkte. Amazon legt penibel Wert auf Gesetzeskonformität, wahrscheinlich beschäftigen die eine ganze Kanzlei allein mit diesen Fragen. Der österreichische Shop hat dagegen bspw. die in Deutschland indizierte Fassung von Fallout 3 im Angebot, sicher noch ein paar andere. Ist ja auch ein österreichischer Shop, der das darf.

Anti 11 Forenversteher - 801 - 18. Juni 2009 - 8:16 #

Mh das ist eh alles nur Wahlkampf.

perry2 13 Koop-Gamer - 1773 - 18. Juni 2009 - 9:35 #

knackpunkt wird unter anderem sein ,das Gameware in Deutscheland indizierte spiele ,wie zb. http://de.wikipedia.org/wiki/Postal
,als downloads anbietet.
es ist aber interessant zu sehen ,wie die demokratie den bach runter geht...

perry2

EbonySoul 16 Übertalent - 4631 - 18. Juni 2009 - 11:26 #

Ist doch eigentlich egal, wenn die Site indiziert wird bedeudet das nur dass man sie aus Deutschland nicht mehr aufrufen kann. Dann ändert man halt mal schnell seine IP und schon ist das wieder möglich.

Ein versenden von indizierten Spielen von Österreich nach Deutschland ist davon nicht betroffen, da es sich bei beiden um EU Staaten handelt. Damit gilt das Herkunftlandprinzip siehe: EuGH, Urteil v. 20.02.1979, Rs120/78 Slg. 1979 S.649ff. REWE AG vs. Bundesrepublik Deutschland. Solange der Shop also die österreichischen Gesetzte einhält ändert sich da gar nichts.

Rondrer (unregistriert) 18. Juni 2009 - 14:11 #

"Ist doch eigentlich egal, wenn die Site indiziert wird bedeudet das nur dass man sie aus Deutschland nicht mehr aufrufen kann"

Nein, NOCH gibt es keine Internetsperren in Deutschland daher ist der Aufruf der Seite kein Problem. Man darf nur auf deutschen (nicht von der Sprache her, sondern rechtlich) Seiten keine Werbung mehr dafür machen (und darunter fällt wahrscheinlich schon ne einfache Verlinkung)

Anonymous (unregistriert) 18. Juni 2009 - 18:13 #

Er hält sich nicht an österreichische Gesetze, siehe google -> "tirol jugendschutz".

Herms 14 Komm-Experte - P - 1971 - 18. Juni 2009 - 13:31 #

Ursula ick höar dir trappsen.

J4N 09 Triple-Talent - 330 - 18. Juni 2009 - 17:51 #

Und nun alle mal "Gameware" sagen, zwecks sozial-ethischer Desorientierung ;) Wenn alle erstmal ordentlich verroht sind nehmen die schwachsinnigen Ideen vielleicht mal ab.

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