Games-Anwalt: Blizzard wegen Diablo 3 abgemahnt
Teil der Exklusiv-Serie Games-Anwalt

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14. Juni 2012 - 19:02 — vor 11 Jahren zuletzt aktualisiert
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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Blizzard wegen fehlender Informationen zu Spielvoraussetzungen auf der Verpackung des Computerspiels Diablo 3 abgemahnt. Auch waren die technischen Störungen der Server Gegenstand der Abmahnung, da hierdurch zeitweise kein Spielen möglich gewesen sei. Konkret geht es bei der Abmahnung um Packungshinweise auf die dauerhaft notwendige Internetverbindung und die Registrierungspflicht auf Battle.net. Bis zum 13. Juli 2012 soll Blizzard nun die geforderte Unterlassungserklärung wegen der Wettbewerbsverstöße abgeben.

In der Erklärung des vzbv heißt es wörtlich:

Blizzard hat es versäumt, auf der Spieleverpackung einen ausreichenden Hinweis über eine dauerhafte Internetverbindung zur Nutzung des Spiels aufzunehmen. Auch im Zusammenhang mit der Registrierungspflicht auf Battle.net, dem hauseigenen Netzwerk von Blizzard, fehlt die Information, dass es sich bei der Registrierung nicht um einen einmaligen Akt zur Eingabe des Game-Keys handelt. Vielmehr kann das Spiel nur genutzt werden, wenn der Spieler über seinen persönlichen Account auf Battle.net eingeloggt ist.

Rechtsanwalt Henry Krasemann erläutert für die GamersGlobal-User die Abmahnung, als Teil der Exklusivserie Der Games-Anwalt.

Video:

blobblond 20 Gold-Gamer - P - 24478 - 14. Juni 2012 - 18:57 #

"Blizzard hat es versäumt, auf der Spieleverpackung einen ausreichenden Hinweis über eine dauerhafte Internetverbindung zur Nutzung des Spiels aufzunehmen. Auch im Zusammenhang mit der Registrierungspflicht auf Battle.net, dem hauseigenen Netzwerk von Blizzard, fehlt die Information, dass es sich bei der Registrierung nicht um einen einmaligen Akt zur Eingabe des Game-Keys handelt. Vielmehr kann das Spiel nur genutzt werden, wenn der Spieler über seinen persönlichen Account auf Battle.net eingeloggt ist. "

Also auf der normalen und auf der CE verpackung steht
"Internetverbindung erforderlich. Der Spieler ist für alle anfallenden Internetkosten selbst verantwortlich. Battle-Net-Registrierung erforderlich. Es gelten weitere Einschränkungen (siehe Rückseite). "
"Zum Spielen wird eine Internetverbindung benötigt."

Alos wenn die Blizzard abmahnen dann bitte auch alle spiele die steam benutzen und wo das selbe steht.

Jörg Langer Chefredakteur - P - 469822 - 14. Juni 2012 - 18:58 #

Hast du das Video schon angesehen?

Ich bin kein Rechtsanwalt, aber ein wesentlicher Unterschied zwischen Steam und Diablo3/Battle.net fällt mir sofort ein: Letzteres ist "Always on", ersteres hat einen Offline-Modus.

blobblond 20 Gold-Gamer - P - 24478 - 14. Juni 2012 - 19:10 #

Unabhängig von der Vorderseite, steht auf der Rückseite nochmal unten in klein "Zum Spielen wird eine Internetverbindung benötigt"! Wie klar soll man das noch machen?

Anonymous (unregistriert) 14. Juni 2012 - 20:26 #

Na Art der benötigten Verbindung (permanent oder einmal-Anmeldung), Dauer der Verbindung, Bandbreite. Ein 14.4k Modem od. Akkustikkopler liefert auch ne Internetverbindung. Dein Smartphone hat ne Internetverbindung, kannst du damit jetzt spielen?

"Zum Spiel wird eine permanente Internet-DSL Verbindung mit 1mbit/s Upload und 200kbit/s Download vorrausgesetzt. Spielfremde Software wird zur Überwachung ihres Systems während des Spiels vorrausgesetzt und kann personenbezogene Daten auslesen und mit Blizzard teilen. Ihre Spielenutzung wird für Marketing und Bigbrotherzwecke mit seriösen und dubiosen Drittparteien geteilt um unseren Profit zu erhöhen. Drittparteien sind Schufa, DHS, CIA, die Silberne Hand, **zensiert**, Failbooks, Paypal, ihr Finanzamt und alle Deutschlandcard Rabattpunkte-Teilnehmer." Sie können diese Datensätze freiwillig mit ihrem Echtnamen, Adresse, Telefonnummer, Bankkontodaten auf einer unserer Webpräsenzseiten durch opt-in veröffentlichen. Hin und wieder nehmen wir stellvertretend für sie dieses opt-in vor (oder setzen ein opt-out ihrerseits ungefragt zurück. Ein unentgeldlicher Kundenservice unsererseits.."

Dann bekommen wir endlich wieder vernüftige Packungen die auch was hermachen.

blobblond 20 Gold-Gamer - P - 24478 - 14. Juni 2012 - 20:42 #

"Na Art der benötigten Verbindung (permanent oder einmal-Anmeldung), Dauer der Verbindung, Bandbreite. Ein 14.4k Modem od. Akkustikkopler liefert auch ne Internetverbindung. Dein Smartphone hat ne Internetverbindung, kannst du damit jetzt spielen?"

Auf der Rückseite mit den mindestsystemanforderungen steht
"Internet: Breitband Internetverbindung"
Die ITU definiert eine breitband Internetverbindung mit einer Datenübertragungsrate über 2048 kBit/s.Deutschland hat diese definition übernommen.

gegenbloedlobb (unregistriert) 14. Juni 2012 - 21:04 #

Soll man jetzt ITU Definitionen auswändig können? Es geht drum das normale Menschen die nicht 27/8 in Gamerforen trollen, gerade vom Mars zurück kommen oder keine Ahnung vom Thema haben oder Diabolo letztes Mal bei Teil 1 gespielt haben nicht erst nach dem Auspacken vom Alwayson DRM erfahren.

Außerdem 2048/kBit/s Mindestanforderung? Entweder ist das falsch oder es läuft bei 371% der Käufer nicht.

blobblond 20 Gold-Gamer - P - 24478 - 14. Juni 2012 - 21:42 #

https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/LaenderRegionen/Internationales/Thema/Erlaeuterungen/Breitbandabo.html?nn=50718

Breitband-Internetanschlüsse

"Erläuterungen zum Indikator: Zu den Breitband-Internetanschlüssen zählen alle fest eingerichteten Breitbandanschlüsse, bei denen die Datenübertragung per DSL, Kabelmodem oder einer anderen Hochgeschwindigkeitstechnologie erfolgt. Die Internationale Fernmeldeunion (ITU) definiert einen Dienst oder ein System als breitbandig, wenn die Datenübertragungsrate über 2 048 kbit/s hinausgeht. "

Und außerdem steht auf der Verpackung alles.Auch das man zum Spielen eine Verbindung braucht.
Oder sollen wir jetzt auch auf Waschmaschinen,Trockner und Mikrowellengeräte Warnhinweise anbringen das da keine Tiere und Babys reingehören?Hey man muss den Ahnungslosen deutschen Verbraucher schützen damit sie diese Dinge nicht reinstecken

Anonymous (unregistriert) 14. Juni 2012 - 21:43 #

Ne eben nicht. Da steht eben nicht alles. Da steht zu wenig. Sonst hätte der vzvb ja kein Standbein. Da sie das aber haben können die sich auch gegen unzumutbare Serverausfälle und Serverbindungen stark machen, was die ja auch tun. Mal das Video ansehen? Sonst musst du dich zu oft wiederholen und grämst dich das die anderen so blöd sind.

blobblond 20 Gold-Gamer - P - 24478 - 14. Juni 2012 - 21:51 #

Hast du diablo 3?
Was steht den auf der Rückseite?
BTW serverausfälle es gibt 3 Regionen,man wird nicht gezungen auf den eu-Servern zu spielen.
Und der vzvb sollte aber auch die anderen Firmen abmahnen ,wenn auf der Diablo 3 zuwenig in ihren Augen steht,denn auf den anderen spieleverpackungen steht es auch "spärlich".

Spiritogre 19 Megatalent - 13401 - 14. Juni 2012 - 23:28 #

Bei D3 steht nichts von "PERMANENTER Internetverbindung" es steht "zum Spielen" - was alles heißen kann ...

icezolation 19 Megatalent - 19280 - 15. Juni 2012 - 1:04 #

Zum spielen.
Zum aktivieren.
Zum speichern.

Keins davon klingt unklar, die Unterschiede sind eindeutig.

buddler 15 Kenner - 2833 - 15. Juni 2012 - 9:59 #

Zum Spielen kann auch bedeuten:
Einmaliges Registrieren um ein Spielen (offline) zu ermöglichen. Wichtig ist das Wort dauerhaft in Bezug auf die Onlineverbindung.

Hendrik 28 Party-Gamer - P - 105050 - 14. Juni 2012 - 20:01 #

Genau, einen Offline Modus der zumindestens bei mir nur Funktioniert, wie er lustig ist lol, meistens geht Steam bei mir nur Always on !

rastaxx 16 Übertalent - 5055 - 14. Juni 2012 - 20:08 #

man kann den offline-modus aber nur einschalten, wenn man online ist und muss das mWn bei jedem start aufs neue tun.

MrFawlty 18 Doppel-Voter - 9845 - 14. Juni 2012 - 21:02 #

Nein, wenn man 1x offline eingeschaltet hat, fragt Steam bei jedem Start, ob man On- oder Offline spielen will. Man kann also nach der erforderlichen einmaligen Online-Registrierung dauerhaft offline spielen.
Mache ich seit dem Server-Problem vor einiger Zeit eigentlich immer so.

Green Yoshi 22 Motivator - P - 36258 - 14. Juni 2012 - 21:11 #

Habs gerade ausprobiert und es kommt keine Nachfrage beim Neustart.

MrFawlty 18 Doppel-Voter - 9845 - 14. Juni 2012 - 21:29 #

Also wenn ich jetzt hier bei mir Civilization 5 oder Fallout NV starte (Steam ist nicht aktiv und lief zuletzt im Offline-Mode) kommt ein Popup-Fenster:

-----------------------------------------------------------------
Steam - Offline Mode

Steam is currently set to be in offline mode. Many features, such as friends and the serverbrowser, will not be avaible while offline.

------------------------------------------------------
| GO ONLINE | - | START IN OFFLINE MODE |
------------------------------------------------------

-----------------------------------------------------------------

PS: Wenn Steam zuletzt online lief, startet es ohne die Abfrage immer im Online-Modus. Die Abfrage kommt nur wenn man vorher Steam -> go offline im Menü ausgewählt hat.

Olphas 26 Spiele-Kenner - - 66904 - 14. Juni 2012 - 22:50 #

Und das ist ja das Problem. Ich hatte neulich mal einen Tag kein Internet, weil eine Umschaltung auf eine höhere Bandbreite wohl etwas länger gedauert hat. Ich dachte mir, ich kann ja trotzdem abends weiterspielen. Es gibt ja den Offline-Modus. Ging nur leider nicht, weil ich keine Möglichkeit bekommen habe, Steam irgendwie in den Offline-Modus zu bringen. Klar, wenn ich das vorher weiß, dann kann ich es vorher einstellen und dann geht alles. Aber wenn ich jetzt unerwartet einen Ausfall hab wie es mir neulich passiert ist oder wenn Steam weg ist wie vor einer Weile - dann hat man beim momentanen Stand leider verloren.
Ironischerweise kam ja sogar die Nachfrage, ob ich in den Offline-Modus wechseln will. Danach kam aber nur noch eine Fehlermeldung von wegen "Konnte keine Verbindung herstellen". Und das war es dann. Der Klick auf Offline hat nicht funktioniert.

Phin Fischer 16 Übertalent - 4390 - 15. Juni 2012 - 7:10 #

Für solche Notfälle kannst du dir eine .cfg Datei erstellen, die verhindert dass Steam erst deine Login Daten überprüft, bevor es dich Offline gehen lässt.

http://callofduty.4players.de/board221-gaming-netzwerke-steam-origin-xbl-co/board222-steam/58413-anleitung-steam-automatisch-im-offlinemodus-starten/

MrFawlty 18 Doppel-Voter - 9845 - 15. Juni 2012 - 8:11 #

Ja, das ist das Problem. Das war ganz am Anfang anders, nur Valve hat das irgendwann heimlich umgestellt, dass man jetzt online sein muss. um offline zu gehen.
Das habe ich dann im Rahmen der Serverprobleme vor einiger Zeit bemerkt, wo deutsche Steamkunden einige Tage nicht online gehen konnten und ich keine Singleplayerspiele spielen konnte.

Seitdem hat sich meine Meinung zu Steam auch erheblich verschlechtert, ich lasse Steam jetzt im offline-modus laufen und gehe nur alle paar Wochen mal kurz online, um Updates zu laden oder ein Spiel zu installieren. Ich spiele zum Glück fast nur Single-Player über Steam!

pel.Z 16 Übertalent - 4852 - 15. Juni 2012 - 9:23 #

Nein, Valve hat nichts still und heimlich umgestellt...

http://forums.steampowered.com/forums/showpost.php?p=30387076&postcount=10973

MrFawlty 18 Doppel-Voter - 9845 - 15. Juni 2012 - 10:21 #

Hast recht!
Ich habe gerade mal Stecker gezogen und Steam gestartet und es kam wieder das Fenster wie früher (Connection Error: Retry -or- Start offline mode).
Das kam bei dem Server Fehler neulich aber nicht, wie es auch in dem Valve-Forum erklärt wird.

q 17 Shapeshifter - 6811 - 15. Juni 2012 - 16:40 #

Der Unterschied ist halt, dass du letztens auch online und nicht offline warst. Das hat Steam auch selbst bemerkt ;>

Ukewa 15 Kenner - 3689 - 15. Juni 2012 - 11:25 #

Ich verstehe die Probleme hier nicht. Bisher kann ich JEDES Steam-Spiel, wann immer ich will und solange ich will, offline spielen. Manchmal starte ich Steam wochenlang nicht im Online-Modus.
Wenn man Steam ohne Internetverbindung startet, sagt er "Verbindungsfehler" und ob man den offline-Modus starten will. Dann startet Steam ganz normal, nur daß der Shop eben nicht funktioniert.
Und ich habe viele Spiele, davon die meisten zwar Indie, aber mit keinem gibts Probleme...
Das hier angesprochene Deutschland-Steam-Problem hatte ich an diesen 2 Tagen zwar auch, da ging dann auch offline nichts mehr, aber bis dahin und seit dem hatte ich nie Probleme!

Olphas 26 Spiele-Kenner - - 66904 - 15. Juni 2012 - 12:49 #

Eben dieses Offline-Schalten bei der Nachfrage hat bei mir aber leider eben nicht funktioniert. Warum? Keine Ahnung. Danach gab es nur eine Verbindungsfehler-Meldung.

Ukewa 15 Kenner - 3689 - 16. Juni 2012 - 6:21 #

Das ist merkwürdig..und ein Fehler. Vielleicht wenn Du Steam komplett neu installierst? Oder vielleicht den Support fragen, oder Google..

Daeif 19 Megatalent - 13820 - 14. Juni 2012 - 19:09 #

„Internetverbindung erforderlich" find ich auch etwas dünn. Da kann man auch wirklich darunter verstehen, dass nur eine Aktivierung fällig ist. Einfache Lösung meinerseits: „Zum Spielen wird eine dauerhafte Internetverbindung benötigt."

blobblond 20 Gold-Gamer - P - 24478 - 14. Juni 2012 - 19:14 #

Unabhängig von der Vorderseite, steht auf der Rückseite nochmal unten in klein "Zum Spielen wird eine Internetverbindung benötigt"! Wie klar soll man das noch machen?
Das sagt doch schon aus das man zum Spielen eine Internetverbindung braucht.Die Systemanforderung stehen auch auf der Rückseite und da kann man wohl auch schlecht sagen"Wusste nicht das es auf meinen Rechner nicht läuft".

Larnak 22 Motivator - 37541 - 15. Juni 2012 - 10:30 #

Das kann aber genauso gut heißen, dass eine einmalige Aktivierung vorgenommen werden muss. Dann wäre auch "zum Spielen [...] eine Internetverbindung benötigt".

Genau diese Zweideutigkeit meint Däif (und wahrscheinlich auch die vzbv)

Deathlife 12 Trollwächter - 1168 - 14. Juni 2012 - 19:25 #

Wenn es nur für eine Aktivierung gebraucht werden würde, dann würde dies dort auch stehen.

Mir ist auch nciht bekannt, dass MMOs deswegen Probleme bekommen. Wo ich nachschauen kann steht auch nichts anderes.

Anonymous (unregistriert) 15. Juni 2012 - 8:17 #

MMOs haben aber in der Regel keinen Singleplayer, den man Offline spielen könnte, oder? Dazu bedeutet MMO ja "Massive Multiplayer ONLINE"

Jan Schnitzler (unregistriert) 14. Juni 2012 - 20:07 #

Seien wir mal ehrlich: Alle Spieler, die für Diablo 3 in Frage kommen, sollten die Verpackung lesen können und wissen was "Internetverbindung erforderlich" bedeutet.

Wir müssen jetzt nicht auch noch neben dem übergroßen USK-Logo einen Hinweis à la Zigarettenverpackungen auf den Spielen haben.

rlx 13 Koop-Gamer - 1645 - 14. Juni 2012 - 20:28 #

Ach doch, so weitere Logos wären schon toll, das wichtigste wäre dabei "Geschnitten", das könnte dann auch gerne das ganze Cover überdecken.

MrFawlty 18 Doppel-Voter - 9845 - 14. Juni 2012 - 21:06 #

Diablo 3 ist geschnitten?
Ich habe zwar nur die Starter-Edition, aber da kann man schon eine ziemliche Sauerei anrichten!

rlx 13 Koop-Gamer - 1645 - 14. Juni 2012 - 23:21 #

Habe ich behauptet, dass Diablo 3 geschnitten sei?

MrFawlty 18 Doppel-Voter - 9845 - 15. Juni 2012 - 8:14 #

Nicht explizit. Es ging um Logos auf Diablo 3 Packungen und du meintest das wichtigste wäre ein großes "Geschnitten".

rlx 13 Koop-Gamer - 1645 - 15. Juni 2012 - 16:03 #

Es ging auf Logos auf Spieleverpackungen und diese sind durch das USK Logo ohnehin schon verschandelt, dann könnte man da auch noch wichtige Informationen drauf packen.

Anonymous (unregistriert) 15. Juni 2012 - 8:20 #

"Internetverbindung erforderlich" bedeutet was? AlwaysON? Einmal Aktivierung? Welche Bandbreite wird vorrausgesetz? Kann ich damit alles nicht abschätzen.

Tassadar 17 Shapeshifter - 8161 - 14. Juni 2012 - 19:36 #

Richtig so.

ronnymiller 12 Trollwächter - 1113 - 14. Juni 2012 - 20:00 #

Blizzard hat es außerdem versäumt die Käufer darauf hinzuweisen, dass in der Verpackung ein eher mittelmäßiges Spiel steckt.

Andreas 16 Übertalent - 4672 - 14. Juni 2012 - 20:28 #

Haha :D

Francis 18 Doppel-Voter - 9220 - 14. Juni 2012 - 20:08 #

naja, war ja eigentlich alles bei Verkaufsstart bekannt

Icy (unregistriert) 14. Juni 2012 - 20:18 #

Wurde eigentlich Ubisoft wegen Siedler 7 und co. abgemahnt?

Sniizy (unregistriert) 14. Juni 2012 - 20:39 #

Schätze, es war wohl erst die Masse und die Tatsache der massiven Server-Ausfälle und -probleme, die hier überhaupt erst zur Veranlassung einer Abmahnung führten. Man kennt doch das Problem: Es wird erst gegen etwas vorgegangen, wenn es passiert ist.

syL 13 Koop-Gamer - 1654 - 16. Juni 2012 - 2:05 #

Die Probleme waren bei Ubisoft aber massiv grösser.

Michl Popichl 24 Trolljäger - 52778 - 14. Juni 2012 - 20:18 #

irgendwie bin ich froh kein diablo 3 gekauft zu haben.

Zottel 16 Übertalent - 5546 - 14. Juni 2012 - 20:39 #

Also man konnte zur Releasewoche öfter mal und vor 2 Wochen, am 31.,01. und 02. jeweils Nachmittag und Abend nicht spielen. Aber seit dem konnte man, bis auf eine recht kurze geplante Serverwartung letzte Woche, dauerhaft spielen. Hab ich was nicht mitbekommen oder wann sollen da jetzt immernoch Serverprobleme auftreten? Also in dem Punkt wird aber wirklich reichlich übertrieben.

ArcaJeth 13 Koop-Gamer - 1359 - 14. Juni 2012 - 21:04 #

Das Thema muss doch medial ausgeschlachtet werden so lange es geht und das klappt bei solchen Streitthemen besonders gut und länger als sonst ;-)

MrFawlty 18 Doppel-Voter - 9845 - 14. Juni 2012 - 21:13 #

Vor allem ist es doch im Endeffekt gut für uns Spieler.
Oder fandest du es toll, dass du zeitweise stundenlang nicht spielen konntest?
Also ich fände es besser, wenn man Single-Player-Spiele in Zukunft auch offline spielen könnte, wann immer man will.

ArcaJeth 13 Koop-Gamer - 1359 - 15. Juni 2012 - 6:31 #

Ich fand es nicht "toll" aber ich wußte auf was ich mich bei einem Onlinespiel einlasse also mußte ich mich nicht künstlich aufregen und die Zeit die ich bisher spielen konnte übersteigt die paar Downtimes um ein Vielfaches ...

Bei einem echten Single-Player (D3 ist ein Onlinespiel und wurde auch so designt) sehe ich die Geschichte auch noch anders ...

blobblond 20 Gold-Gamer - P - 24478 - 14. Juni 2012 - 21:34 #

Die Vorwürfe sind eher lächerlich und damit macht sich die Verbraucherzentrale lächerlich und das hat eher negative als positive Auswirkungen...

endlos denselben quatsch wiederholen können wir auch (unregistriert) 14. Juni 2012 - 21:46 #

Deine Einwände sind eher lächerlich weil du damit gegen verbesserten Kundenschutz stänkerst. Mal das Video ansehen? Sonst grämst du dich weil die anderen so blöd sind...

blobblond 20 Gold-Gamer - P - 24478 - 14. Juni 2012 - 22:02 #

Und wo bleibt die Abmahnung für Hitfox wegen Diablo 3?
Da warten immer noch genug Kunden auf ihre Lösung, ihre CE, ihr Geld.
Da macht niemand was,schon komisch.
http://www.facebook.com/groups/392305480813894/

Anonymous (unregistriert) 14. Juni 2012 - 22:41 #

Dann setz mal was in Bewegung? Wenn Leute wegen x zum Verbraucherschutz gehen, du wegen y aber nicht sind die anderen blöd? Was hat das eine mit dem anderen zu tun?

Larnak 22 Motivator - 37541 - 15. Juni 2012 - 1:53 #

Vielleicht, weil einfach noch niemand dafür gesorgt hat, dass etwas passiert?
Die Verbraucherschützer sind ja keine Staatsanwälte, die dafür zu sorgen haben, dass alle entsprechenden Vergehen sofort vor Gericht landen. Hier gilt schlicht: Wo kein Kläger, da kein Richter. Und nein, sich im Internet beschweren gilt nicht als "klagen" in dem Sinne :)

rAmbAzAmbA 17 Shapeshifter - 7391 - 14. Juni 2012 - 22:53 #

Was jetzt bei mir eine Frage aufwirft, wenn ich das Spiel zurück geben kann, wenn mir die AGBs nicht zusagen, habe ich ja die Packung geöffnet, und den Key gesehen/abgeschrieben. Wie will Amazon/Saturn etc denn prüfen, ob ich den Key benutzt habe, oder später nutze? Es muss doch dann eigentlich dieser Key gesperrt werden. Auf was genau muss man sich denn berufen, wenn man das Spiel zurück geben möchte?

Spiritogre 19 Megatalent - 13401 - 14. Juni 2012 - 23:32 #

Theoretisch muss es reichen, wenn du sagst, dass du der EULA nicht zustimmst und das Spiel deswegen zurück gibt. Was mit dem Key ist, ist nicht dein Problem ...

Tassadar 17 Shapeshifter - 8161 - 15. Juni 2012 - 0:00 #

Gerade jetzt mit der Abmahnung müsstest du dich ja darauf berufen können, dass Blizzard sich nicht an Auszeichnungspflichten gehalten hat und dir vorm Kauf nicht klar gemacht hat, dass eine PERMANENTE Internetverbindung zu Blizzards Servern zum Spielen notwendig ist.

rAmbAzAmbA 17 Shapeshifter - 7391 - 15. Juni 2012 - 0:05 #

Mir geht es jetzt nicht direkt um D3, eher ob das allgemein Gültig ist, bei Spielen/Software muss ich ja den AGB´s bei der Installation zustimmen, diese dutzende Seiten sind ja nicht auf der Packung :)

Bei mir hängt noch im Kopf, Verpackung geöffnet = keine Rückgabe.

jroger 09 Triple-Talent - 338 - 15. Juni 2012 - 8:50 #

Das gilt aber wohl nicht für eine Rückgabe im Rahmen der Gewährleistung wegen eines Sachmangels, der ja wohl in diesem Fall vorliegt. (Wenn mir eine dritte Partei, mit der ich keine Geschäftszeihung habe, nach dem Kauf einseitig einen Vertrag aufzwängen möchte, um das Produkt nutzen zu können, würde ich das zumindest als Mangel auffassen.) In weit sich das mit der Rechtsauffassung der deutschen Justiz deckt, weiß ich aber nicht.

Larnak 22 Motivator - 37541 - 15. Juni 2012 - 1:57 #

"wenn ich das Spiel zurück geben kann, wenn mir die AGBs nicht zusagen"
Genau darauf berufst du dich. Klar hast du den Key gesehen und hättest ihn möglicherweise abschreiben können, aber das ist ja nicht deine Schuld, sondern die des Händlers. Er hätte dir vor dem Kauf die AGB zur Ansicht bieten müssen.

"Verpackung geöffnet = keine Rückgabe" ist natürlich in gewisser Weise richtig, ist aber eine Entscheidung des Händlers. Der sagt, aus absolut verständlichen Gründen, dass er geöffnete Spiele nicht zurück nimmt. Die Entscheidung, ob er das Spiel zurück nimmt, wenn du mit den AGB, die du beim Kauf nicht vorgelegt bekommen hast, nicht einverstanden bist, liegt aber eben nicht beim Händler. Das ist quasi "höheres" Recht, was das "niedrigere" 'überschreibt' :)

Nokrahs 16 Übertalent - 5996 - 15. Juni 2012 - 0:20 #

Finde ich in Ordnung, dass von offizieller Stelle ein wenig Druck ausgeübt wird. Die übervollen Threads in den Foren von Blizzard zum Thema "Error 37" anderen genannten Punkten werden ohnehin nur mit einem kurzen "blue posting" abgefrühstückt.

Der jüngste Patch soll ja nun Abhilfe schaffen aber gedauert hat das schon ein Weilchen.

Es geht hier aber in erster Linie darum, dass die Publisher zumindest ein klein wenig Gegenwind bekommen. So wie vor nicht allzulanger Zeit (Spiel kaufen, auspacken, zocken und online Kram als "Option") wird es wohl nicht mehr werden aber vielleicht denken ja mal ein paar Leute in den richtigen Positionen zumindest darüber nach, was in letzter Zeit den Kunden mit dem Vermerk "wir machen das so, kauf es oder lass es bleiben" vor die Füße geworfen wird.

Anonymous (unregistriert) 15. Juni 2012 - 0:12 #

*kofpschüttel*

Vielleicht sollten wir das auch mal bei McDoof (Kaffee) und Miele (Mikrowelle) machen. Die Katzen dieser Welt würden es der Verbraucherzentrale danken.

MfG

Khayet 13 Koop-Gamer - 1300 - 15. Juni 2012 - 0:48 #

Ist bei 3:36 eine Fliege am Mikrofon vorbeigeflogen?

Whorigin (unregistriert) 15. Juni 2012 - 1:01 #

...d d d ddie Fliege s s sitzt auf ddder rechten Schschulter....

Tee > Kaffee (unregistriert) 15. Juni 2012 - 4:47 #

Herr Krasemann, BMW hat mir vor dem Kauf des Autos nicht gesagt, dass ich quasi permanent Tanken muss, damit die Karre fährt und der Mistbock verbraucht auch noch mehr als im Prospekt steht und demnächst verklage ich meinen Friseur, weil der mir die Haare geschnitten hat, was ja eigentlich Körperverletzung ist, ich aber vorher eingewilligt habe, aber es hat dann doch zwei Mal gezwickt, weil der Schnarchsack seine Schere zuwenig geölt hat ... ganz ehrlich, gut, dass ich um RA einen großen Bogen mache und diese nicht konsultiere; dann klappt es auch mit dem angenehmen Leben und außerdem Vertrag kommt von Vertragen und nicht Streiten!

rlx 13 Koop-Gamer - 1645 - 15. Juni 2012 - 5:08 #

Die Auto-Analogie passt hier überhaupt nicht, die würde voraussetzen, dass Autos vor wenigen Jahren mal ohne Kraftstoff fahren konnten.

ArcaJeth 13 Koop-Gamer - 1359 - 15. Juni 2012 - 6:32 #

Also Kutschen kamen ohne Tanken aus ;)

bersi (unregistriert) 15. Juni 2012 - 7:48 #

Und Bücher ohne Internet. Zwei verschiedene Technologien mein Lieber :)

MachineryJoe 18 Doppel-Voter - 9259 - 15. Juni 2012 - 8:44 #

Die ersten Autos waren Kutschen mit Motor. Da wurde schlicht das Pferd gegen eine Dampfmaschine ausgetauscht. So unterschiedlich sind die Technologien nicht.

Tr1nity 28 Party-Gamer - P - 110372 - 15. Juni 2012 - 11:56 #

Aber die Pferde brauchen auch Futter und Wasser :P.

Koffeinpumpe 15 Kenner - 3825 - 15. Juni 2012 - 12:10 #

Das stand aber nicht auf der Packung! :D

Punisher 22 Motivator - P - 32223 - 15. Juni 2012 - 8:43 #

Welche Auto-Analogie passt schon zu 100%. ;-) Ich mag sie selber nicht, muss aber zugeben, dass sie manchmal praktisch sind um totalen nicht-Technikern technische Vorgänge zu veranschaulichen. Dankenswerter weise bemerken die auch die Fehler nicht.

Koffeinpumpe 15 Kenner - 3825 - 15. Juni 2012 - 9:10 #

Er passt doch, wurde nur falsch angewandt:
Auto benötigt Sprit, D3 Strom. ;)

prefersteatocoffee (unregistriert) 15. Juni 2012 - 19:27 #

... doch, passt, weil es darum geht, dass manche Dinge eben so sind, wie sie sind bzw. ist das Kriterium, wie der gesunde Menschenverstand einen derartigen Hinweis auf der Packung verstehen würde; dennoch, der Online-Zwang, das Battle-Net und die Ausfälle sind ärgerlich

blobblond 20 Gold-Gamer - P - 24478 - 15. Juni 2012 - 9:34 #

Vielleicht mahnt der vzvb Staubsaugerhersteller ab, weil auf der Verpackung nicht steht, dass man einen Stromanschluß braucht wenn man saugen will. Amerika wir kommen.Bei einen Auto steht ja auch nix,dass man zum AUTOFAHREN einen Führerschein benötigt.Der nächste denkt sich "Wie man benötigt einen lauffähigen Rechner/Laptop? Auf der Verpackung steht das man Grafikkarte X und CPU Y braucht und die habe ich hier rumliegen."

Sniizy (unregistriert) 15. Juni 2012 - 10:04 #

Das sind aber, in meinen Augen, alles Dinge, die einfach "gegeben" sind, wo man weiß, dass sie nur in einer bestimmten Wechselwirkung funktionieren.

Computerspiel: Allgemeinheit weiß, dass man dazu einen PC braucht.

Auto: Allgemeinheit weiß, dass man Führerschein und Benzin etc. braucht.

Staubsauger: Allgemeinheit weiß, dass man Strom benötigt.

Bei Diablo 3 allerdings, sehe ich das etwas anders. Bei Computerspielen ist es noch längst nicht "gegeben", dass man immer eine permanente Internetverbindung benötigt. Das heißt, die Allgemeinheit kann davon auch nicht ausgehen.

Und genau deshalb passen die bisher verwendeten Analogien unter dieser News nicht - weil es gegebene Dinge sind, von denen man weiß, dass man sie braucht für einen reibungslosen Betrieb.

MachineryJoe 18 Doppel-Voter - 9259 - 15. Juni 2012 - 10:07 #

Und Du brauchst Strom, Maus, Tastatur, einen Monitor, um das Spiel zu sehen und Du musst die Augen öffnen, atmen nicht vergessen :D

Irgendwo muss man eine Grenze ziehen, siehe Sniizy über mir.

Suzume 14 Komm-Experte - 1980 - 16. Juni 2012 - 21:17 #

Argumentresistent, hmm?
Deine Ansicht wird nicht richtiger, je öfter du sie hier wiederholst.

Larnak 22 Motivator - 37541 - 15. Juni 2012 - 10:34 #

Und ich dachte, der Unterschied zwischen "wird aus technischen Gründen benötigt" und "wird benötigt, weil der Hersteller es so möchte", hätte sich inzwischen rumgesprochen ...

Anonymous (unregistriert) 15. Juni 2012 - 8:41 #

Sorry, aber bei der Vorstellung eines Spielers, der bei Diablo 1 das letzte Mal ausgestiegen war und jetzt erst bei Diablo 3 wieder einsteigt ins Computerspielleben und dann diesen ganzen Kram dazwischen nicht mitbekommen hat, habe ich schon ein wenig das Science-Fiction Bild eines für vierzehn Jahre Kryokonservierten im Kopf. :)

Ich denke, das geht dann doch etwas an der Lebenswirklichkeit vorbei ... :)

Sniizy (unregistriert) 15. Juni 2012 - 10:05 #

Würde ich nicht unbedingt behaupten. Wäre doch gut möglich, dass jemand, nachdem er bei Diablo 1 ausstieg, eine Familie gegründet hat, einen ausfüllenden Job hatte, gleichzeitig vielleicht ein Haus gebaut hat und der Fokus einfach auf anderen Dingen lag.

Und dann sind 14 Jahre schnell vorbei ;)

Anonymous (unregistriert) 15. Juni 2012 - 11:11 #

Dann kann er ja sein vierzehnjähriges Kind fragen. ;)

Aber ja klar ... wenn man sich Familie, Job und Haus anschafft, kriegt man natürlich sonst von der Welt garnichts mit - da ist man dann zu eingespannt. Vor allem kann man auch echt nicht ahnen, dass sich in der Zeit gerade bei Computerspielen technisch etwas verändert. Ist dieser Bereich doch seit jeher für seine Beständigkeit bekannt ...

MachineryJoe 18 Doppel-Voter - 9259 - 15. Juni 2012 - 11:19 #

Gut, dass Du Dir alle Fragen alle selbst beantwortest hast, aber warum brubbelst Du dabei so laut in den Bart hinein, dass wir es alle noch hören?

Aber Spaß beiseite, etwas Klarheit wird schon nicht schaden, insbesondere in diesem Fall, wo wohl in der Tat sehr viele Konsumenten arge Probleme mit den Servern hatten. Damit hat sich Blizzard das Problem selbst verschärft, die Diskussion wäre ohne dem vermutlich nicht so intensiv geworden.

Anonymous (unregistriert) 15. Juni 2012 - 11:38 #

Wenn du jemanden brubbeln hörst während du Texte liest, muss das irgendeinen anderen Grund haben.

Aber Spaß beiseite. Es geht in diesem Unterstrang ja nicht um die streitige Frage der Serververfügbarkeit, sondern um den von Herrn Krasemann konstruierten Fall eines doch etwas speziellen Spielers ... ;)

Larnak 22 Motivator - 37541 - 15. Juni 2012 - 13:08 #

Was ist denn daran konstruiert? Ich finde weder die Vorstellung an sich noch Sniizys Fallbeispiel in irgendeiner Form unrealistisch. Ich kenne sogar mehrere Spieler, die D2 + Addon aktiv und viel gespielt haben und momentan in den 20ern sind, vom Always-On bei D3 aber noch nie gehört hatten, bevor ich ihnen davon nicht erzählt habe. Und das war immerhin kurz vor dem Erscheinungsdatum des Spiels.

Dass Spieler, die D1 gespielt haben und sich danach nicht mehr für die Spiele-Szene interessiert haben, noch weniger informiert sein können, was diese Dinge angeht, halte ich da eher für "sehr wahrscheinlich" als für "konstruiert".

MachineryJoe 18 Doppel-Voter - 9259 - 15. Juni 2012 - 20:52 #

Exakt. Ich habe sogar in diversen Foren gesehen, dass vielen Leuten erst zum Erscheinen des Spiels bewusst wurde, dass sie beim Spielen ständig online sein müssen. Manche hatten es schon vorbestellt, andere haben es erst nach dem Kauf gemerkt.

Wir (oder einige Anonyme) sollten also wirklich nicht immer nur von uns (sich) selbst ausgehen, sondern auch akzeptieren, dass sich einige Leute weniger intensiv mit der Materie beschäftigen und trotzdem gerne mal ein Spiel kaufen. Und ein Spiel wie D3 ruft sogar Muffel auf den Plan, die jahrelang kein Spiel mehr gekauft haben und Spielen sonst eher öde finden, denn D3 ist der Inbegriff eines Casual-Spiels, sehr leicht zu bedienen, leicht zu verstehen und flüssig zu spielen.

Anonymous (unregistriert) 15. Juni 2012 - 23:04 #

Sorry, weder eure Bekannten, noch was ihr in diversen Foren gelesen habt, können mich so ganz überzeugen.

Der Fall des D1-Spielers, der plötzlich jegliches Interesse an Computerspielen verliert, um dann nach vierzehn Jahren ungesehen wieder bei D3 zuzugreifen, und der deshalb alles, was auf der Packung steht, sofort verstehen muss, wirkt auf mich deshalb etwas konstruiert, weil es für Blizzard in Wirklichkeit natürlich vollkommen unmöglich ist, die Angaben für jeden geschäftsfähigen Menschen komplett verständlich zu gestalten.
Es gibt viele Menschen, die zwar einen Computer haben, aber nicht einmal beurteilen könnten, ob ihr Gerät den Mindestanforderungen entspricht. Meine Oma könnte mit den Angaben wahrscheinlich fast garnichts anfangen. Deshalb kann sich Blizzard in diesem speziellen Punkt auch auf die allgemeine Lebenspraxis berufen, dass interessierte Käufer eines speziellen Produktes sich auch allgemein mit dessen Eigenschaften auseinandersetzen.
Warum nun also ausgerechnet der ehemalige D1-Spieler ein Anrecht haben soll, die Angaben ohne nachzudenken zu verstehen, erschliesst sich mir deshalb nicht.
Was Produktangaben auf Packungen betrifft, sollten sich Verbraucherzentralen mit Täuschungen beschäftigen.

Ich finde auf einer D3-Packung allein zu diesem speziellen Punkt vier Angaben einschliesslich des Hinweises zum Umdrehen der Packung.

Noch ein allerletztes Mal zum Verständnis: Zum Schmunzeln bringt mich einzig die Vorstellung eines Menschen, der bis D1 Computerspiele spielt, doch dann vierzehn Jahre nichts von den Trends der Branche mitbekommt, und sich dann wiederum beschwert, weil er es ja wissen müsse, weil er ja schliesslich D1 gespielt habe und es ja schliesslich 1997 anders gewesen sei.

Larnak 22 Motivator - 37541 - 16. Juni 2012 - 1:59 #

Ich habe auch nicht den Anspruch, dich überzeugen zu müssen :)
Passt schon.

Der Unterschied zu Systemanforderungen: Die sind (sofern sie von den Herstellern richtig angegeben werden) nicht missverständlich. Die Angabe "Es wird eine Internetverbindung zum Spielen benötigt" ist das aber schon, siehe oben.

Dass der D1-Spieler sich beschwert, dass er es ja wissen müsste, hat bisher außer dir niemand geschrieben.

Anonymous (unregistriert) 16. Juni 2012 - 3:35 #

"Es wird eine Internetverbindung zum Spielen benötigt"

Ich habe bisher kein überzeugendes Argument dafür gelesen, dass die Angabe missverständlich ist. Die Behauptung, es hätten sich viele Käufer darin geirrt, reicht nicht. Selbst wenn bei einer Verbraucherzentrale viele Beschwerden eingehen, kann es sich in diesem speziellen Punkt um einen reinen Zusatz handeln um Blizzard zusätzlich zu belasten.

"Dass der D1-Spieler sich beschwert, dass er es ja wissen müsste, hat bisher außer dir niemand geschrieben."

Herr Krasemann hat einen D1-Spieler als Beispiel herangezogen. Diesen Umstand finde ich in Anbetracht der Zeitspanne zwischen den Spielen und dem plötzlichen Wiedererweckungserlebnis des D1-Spielers in Sachen Computerspiele lustig und ein klein wenig konstruiert. Warum muss ausgerechnet ein D1-Spieler die Angaben verstehen?
Wenn alle Käufer die Angaben verstehen müssen schliesst das den D1-Spieler mit ein und setzt auch bei ihm eine Mindestbereitschaft voraus, sich allgemein mit den Eigenschaften des Produkts auseinanderzusetzen.

MachineryJoe 18 Doppel-Voter - 9259 - 16. Juni 2012 - 9:24 #

Blizzard wurde abgemahnt, Diskussion eigentlich unnötig. Die Juristen sahen es also ähnlich wie wir.

Anonymous (unregistriert) 16. Juni 2012 - 9:49 #

Und? Welche Relevanz hat diese Abmahnung? Du findest für die verschiedensten Auffassungen verschiedene Juristen.

Vielleicht darf man gerade in diesem Zusammenhang auch die Frage aufwerfen, inwiefern die vzbv überhaupt im Sinne der Spielekonsumenten handeln, wenn sie Packungsangaben so überzogen kleinlich auslegen. Wird dadurch doch erst recht die Motivation der Hersteller weiter gemindert, überhaupt noch Packungsversionen anzubieten.

MachineryJoe 18 Doppel-Voter - 9259 - 16. Juni 2012 - 12:42 #

Dann lebst Du vermutlich im falschen System. Die Demokratie an sich funktioniert aufgrund der Tatsache, dass man es so vielen Menschen wie möglich recht machen will und dabei so Wenigen wie möglich auf die Füße tritt. Das erhält der jeweils herrschenden Partei die Macht.

In der Wissenschaft nennt man das das Pareto-Prinzip im Zusammenhang mit der Status-Quo-Regelung. Es befürwortet alle Veränderungen, die irgendjemandem nützen und niemandem schaden.

Eine zusätzliche Information auf einer Verpackung ist da perfekt, es nützt einigen, schadet im Grunde keinem, außer einigen Forenusern, die mit der Diskussion darum Lebenszeit verschwenden, und es ist für den Gesetzgeber und den Staat sehr billig einzuführen und zu kontrollieren.

Anonymous (unregistriert) 16. Juni 2012 - 13:03 #

Bitte überdenke dein Demokratieverständnis.

Unverhältnismäßige Ansprüche an die bestehenden Verpackungsangaben schaden den Herstellern und Verkäufern und indirekt auch einigen Konsumenten, wie ich oben schon angeführt habe.

MachineryJoe 18 Doppel-Voter - 9259 - 16. Juni 2012 - 13:45 #

Der Kommentar zeigt ein weiteres mal, dass Du da etwas abseits der gängigen Theorie und Praxis stehst. Ich habe wissenschaftliche Gründe (Pareto und Status-Quo) genannt, gerne kann man das auch durch die Ansätze Politischer Ökonomie ergänzen: http://de.wikipedia.org/wiki/Public-Choice-Theorie

Das hat also nichts mit "meinem" Demokratieverständnis zu tun, sondern ist die Art und Weise, wie man diese heutzutage modelliert und betrachtet.

Die von Dir angeführten "Schäden" sind bislang unbelegt. Der Nutzen mag auch statistisch unbedeutend sein, aber solange nur wenigen (aber signifikant genügend) Menschen geholfen ist, ist Pareto/Status-Quo bereits erfüllt.

Anonymous (unregistriert) 16. Juni 2012 - 13:47 #

Würdest du mir zustimmen, dass die Ausweitung unserer Diskussion auf die von dir nun eingeführten Modelle hier zu weit führen würde?

Ich halte sie für unpassend und falsch in den Zusammenhang gebracht.

Du könntest mir an anderer Stelle vielleicht durchaus erklären, warum ich mich irre und ich könnte etwas daraus lernen. Aber wie jeder sehen kann, sind solche Kommentarstränge dafür nicht geschaffen. :)

MachineryJoe 18 Doppel-Voter - 9259 - 16. Juni 2012 - 16:37 #

Absatz 1: So ein Modell ist immer hilfreich, Gedanken zu sortieren.
Absatz 2: pure persönliche Ansicht
Absatz 3: Das stimmt allerdings.

Larnak 22 Motivator - 37541 - 16. Juni 2012 - 12:10 #

http://www.gamersglobal.de/news/54525/der-games-anwalt-blizzard-wegen-diablo-3-abgemahnt#comment-559728
Da ist meine Erklärung zu dem Thema, ganz ohne diese Behauptung.

Es muss auch nicht "ausgerechnet" ein D1-Spieler verstehen, sondern *auch* ein D1-Spieler. Das war nichts als ein Beispiel um zu verdeutlichen, dass nicht jeder so gut informiert ist wie die Leser dieser Webseite. Dass "Du musst dich halt vorher besser informieren" in diesem Fall kein Argument sein kann und darf, versteht sich von selbst.

Anonymous (unregistriert) 16. Juni 2012 - 13:07 #

Dann hätte man auch eine völlig beliebige Personengruppe als Beispiel nennen können. Allerdings wäre dadurch der Anspruch auf für jeden völlige Verständlichkeit der Angaben zu Lasten des Herstellers offenbarer geworden.

Larnak 22 Motivator - 37541 - 16. Juni 2012 - 13:32 #

Hätte man. Vielleicht verrät Herr Krasemann dir hier ja noch, warum er ein für dich so verstörendes Beispiel genommen und nicht stattdessen die Kassiererin von nebenan gewählt hat, die für ihren gerade-18-jährigen Sohn ein Geschenk sucht ;)

MachineryJoe 18 Doppel-Voter - 9259 - 16. Juni 2012 - 13:35 #

:) genau, so wie RTL das gemacht hätte.

Suzume 14 Komm-Experte - 1980 - 16. Juni 2012 - 21:24 #

Man kann sich aber auch an allem hochziehen.
Das war ein spontan entstandenes Bild, das Herr Krasemann skizzierte, um dem geneigten Zuschauer das Konzept des unbedarften Kunden zu vermitteln, der wirklich keine näheren Kenntnisse zum Produkt im Vorfeld seiner Kaufentscheidung erworben hat.
Man mag diesen Kunden als naiv oder dumm bezeichnen - ich nenne sie lieber uninformiert - aber ist es moralisch vertretbarer, uninformierte (dumme) Menschen übers Ohr zu hauen?
Genau dafür gibt es eben die Verbraucherschützer. Es kann nicht jeder zu allem bestens informiert sein. Wer dadurch einen Nachteil erlangt, kann so immerhin noch auf Hilfe hoffen.

Anonymous (unregistriert) 15. Juni 2012 - 13:12 #

Ich denke das die meisten jetzt einfach aus frust aufschreien und es gar nicht um die Sache geht! Genauso die behauptung das die Server ja immer noch so übelste Probleme haben und man fast nie spielen kann. So ein quatsch. Mittlerweile laufen die Server gut.

Das es besser gekennzeichnet werden soll, ist doch ok. Wieso sollte man sich drüber aufregen. Hat doch nur Vorteile. Aber jetzt nur Blizzard voll zu verurteilen deshalb ist auch total scheinheilig! Es gibt doch viele Spiele die Internetzwang und Account benötigen und da stand es nicht anders als wie bei der D3 Verpackung drauf. Also geht mal nicht so ab.

Ich persönlich fände es viel wichtig das mal auf Lebensmittel vernünftige Beschreibungen und Fakten stehen und nicht diese Gesetze gelten, wo man legal von den Firmen verarscht wird und alles schick umschrieben wird, Beispiel Bio usw.

DomKing 18 Doppel-Voter - 9954 - 15. Juni 2012 - 17:59 #

Was ich mich gerade Frage, ob das Echtgeld-Auktionshaus rechtens ist.
Z.B. die 15% Gebühren + 1€, die Blizzard bei einem verkauften Item über die Paypal-Methode verlangt.

Denn bei den Gebühren + Paypal Gebühren lohnt sich im Prinzip keine Auktion unter 5€. Und 5€ für ein Item ist doch recht viel, wenn es nicht gerade eine extrem Gutes ist.

Anonymous (unregistriert) 15. Juni 2012 - 18:36 #

Und was soll daran nicht rechtens sein?

MfG

DomKing 18 Doppel-Voter - 9954 - 15. Juni 2012 - 18:46 #

- Es gibt das Argument, dass das ja Glücksspiel ist, weil die Items zufällig droppen.
- Wie ist das mit der Besteuerung, weil man damit ja rein theoretisch doch viel Geld machen könnte?
- Wie oben schon gesagt, sind 15%+1€ Gebühr recht happig (Wucher). Denn letztendlich müssen nur Daten verschoben werden. Ein wirklicher Aufwand für Blizzard ist nicht vorhanden.

Wie gesagt, ich hab da keine Ahnung, deswegen poste ich es ja hier bei der Rechtsanwalt News.

Anonymous (unregistriert) 15. Juni 2012 - 18:54 #

1) Die Gegenstände im AH sind genauso zufällig wie die Gegenstände auf Ebay.

2) Siehe Ebay. Solange Du nicht Deinen Lebensunterhalt mit D3 Auktionen verdienst, ist das egal. Genausowenig wie Du Steuern zahlen mußt, wenn Du auf dem Flohmarkt einmal im Jahr etwas verkaufst oder auf Ebay Deinen Keller ausmistest.

3) Wucher definiert sich etwas anders als "das ist mir zu teuer". Das ist hier nicht anbringbar.

Was Deine Schätzung mit den 5 Euro angeht: die besten Gegenstände in D3 werden auf Ebay für über 1000 Euro verkauft.

MfG

rAmbAzAmbA 17 Shapeshifter - 7391 - 16. Juni 2012 - 1:25 #

1. Und die Waren bei Ebay ist ausschließlich der Loot vom Nachmittagsspaziergang oder wie ? :D

2. So einfach ist das nicht. Besonders brisant wäre z.B. der Kauf von Ware um sie später weiter zu verkaufen. Dadurch bewegst du dich schon im Gewerblichen Bereich.

Hier mal die Infos aus Ebay

"Sie handeln typischerweise gewerblich, wenn Sie:
Artikel kaufen, um sie wieder zu verkaufen
Artikel verkaufen, die Sie für den Weiterverkauf hergestellt haben
regelmäßig große Artikelmengen verkaufen
über einen längeren Zeitraum gleichartige Waren, vor allem Neuwaren verkaufen
häufig neue Artikel verkaufen, die Sie nicht für den eigenen Gebrauch erworben haben"

Da könnte man auf D3 bezogen schon schnell mal in die Falle tappen. Gelten die Waren z.B. als Neu? Ich mein, können Virtuelle Güter überhaupt gebraucht sein? ;)

3. Wucher nicht, gebe ich dir Recht, auch wenn er es wohl eher im Umgangssprachlichen Sinne meinte.

diffonymous (unregistriert) 16. Juni 2012 - 2:37 #

zu 2) bei der 450€ Ebay Aktion stand "Artikelzustand neu, Zustand Neu: Artikel, dessen Originalverpackung (sofern zutreffend) nicht geöffnet oder entfernt wurde. htt p:// bit.ly/M2wGhs

ps Dein Name ist blau eingefärbt.

Larnak 22 Motivator - 37541 - 16. Juni 2012 - 2:54 #

Der Name von Abonnenten und Redakteuren wird etwas blauer dargestellt als Namen von normalen Registrierten.

Anonymous (unregistriert) 16. Juni 2012 - 12:02 #

Interessant. An sich vielleicht keine schlechte Idee, aber unregistrierte sehen jetzt noch mehr wie Spiritogre aus, soll heissen wie abgemahnte Störenfriede deren Beitrag fragwürdig ist. Jedenfalls scheinen die in der hellblau dunkelblau Änderung nun schlechter weg zu kommen.

John of Gaunt 27 Spiele-Experte - 78508 - 16. Juni 2012 - 13:54 #

Naja, eigentlich nicht. Bei denen mit Warnplakette wird ja auch der Text an sich ausgegraut, nicht registrierte Kommentar hingegen bleiben schwarz.

Spiritogre 19 Megatalent - 13401 - 16. Juni 2012 - 20:33 #

Was ist das denn? Bin ich schon eine solche Berühmtheit hier? ^^

Anonymous (unregistriert) 16. Juni 2012 - 18:21 #

1. Du kannst sicherlich die Blätter und Zweige verkaufen, die Du da bei einem gemütlichen Waldspaziergang findest (sofern sie nicht jemandem anders gehören.

2. Nun, das mag ja sein - aber offenbar gibt es wohl rechtlich haltbare Lösungen davor, sonst würde seit Jahren kein Ebay & Co möglich sein.

Sprich: ja, es gibt sicherich regeln Regeln für den gewerblichen Betrieb (Powerseller bei Ebay etc), dennoch scheint offenbar eine ziemlich große Menge von Leuten Dinge in Ebay einfach so verkaufen zu können - ohne rechtliche Probleme.

Ich wüßte also prinzipiell nichts, was an einem virtuellen Auktionshaus jetzt "verrucht" wäre. Aber ganz ehrlich: hier müsste ein Steuerrechtler ran um zu beurteilen, ob die paar Dutzend/Hundert Euro, welche ein normaler Nutzer im besten Falle aus D3 ziehen kann im Monat, eine rechtliche Relevanz (und in was für einer Form).

Von vorneherein die Rechtmäßigkeit von Schneesturms D3/RMAH zu verneinen, ist da eher weniger hilfreich. Davon abgesehen: ist Ebay für Deine Steuererklärung verantworklich? Oder ob Du Dich korrekt als Gewerbetreibender anmeldest?

MfG

Anonymous (unregistriert) 16. Juni 2012 - 18:27 #

Und man müßte natürlich erstmal abklären, wem die Gegenstände in D3 gehören. Denn zumindest für WoW geht Schneesturm davon aus, daß Du alles nur temporär lizensierst und Gold/Charaktere/Gegenstände etc eigentlich weiterhin bei Schneesturm verbleiben. Ich bin allerdings zu faul, mir die ganzen TOS/EULA/AGBs jetzt spezifisch für D3 durchzulesen. Und spätestens dann dürfen sich echte Anwälte darum streiten, was jetzt wie (re) interpretiert werden kann. ;-)

MfG

Mitarbeit
Hack and Slay
16
Activision
15.05.2012 (PC, MacOS) • 03.09.2013 (Playstation 3, Xbox 360) • 19.08.2014 (Playstation 4, Xbox One) • 02.11.2018 (Switch)
Link
9.0
8.1
MacOSPCPS3PS4Switch360XOne
Amazon (€): 57,95 (), 36,90 (), 26,46 (PlayStation 3), 27,50 (Xbox 360), 39,90 (Xbox One), 38,99 (Nintendo Switch)