BMFSFJ: Novelle des Jugenschutzgesetzes bzgl. Online-Medien

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18. April 2012 - 12:11 — vor 12 Jahren zuletzt aktualisiert
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Am vergangenen Freitag, den 13. April, kündigte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) an, das Jugendschutzgesetz ändern zu wollen. Demnach sollen Anbieter von online vertriebenen Medien – vorrangig Spiele und Filme – ihre Produkte in Zukunft nach den Bestimmungen des Gesetzes kennzeichnen lassen beziehungsweise eine entsprechende Alterskennzeichnung bei der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) beantragen können. Durch die USK-Angaben würden beispielsweise ausschließlich online vertriebene Computerspiele in der Folge auch die Rechtssicherheit erlangen.

Der Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) ist es in diesem Zusammenhang wichtig, dass zukünftig sowohl offline als auch online ein möglichst einheitliches Level in Bezug auf den Jugendschutz existiert:

Eltern brauchen bessere Rahmenbedingungen zum Schutz ihrer Kinder bei Online-Filmen und Online-Spielen. Offline und Online brauchen wir ein soweit wie möglich vergleichbares Niveau des Jugendschutzes. Mir ist wichtig, dass Eltern, die im Internet auf Jugendschutzprogramme setzen wollen, optimale Rahmenbedingen zum Schutz ihrer Kinder vorfinden. Das betrifft in besonderem Maße Filme und Spiele im Internet.

Festgelegt ist im Jugendschutzgesetz bislang nur die Möglichkeit der Alterskennzeichnung von Bildträgern mit Filmen und Spielen, die von den Obersten Landesjugendbehörden vergeben werden. Ob sich jedoch die inhaltliche Bewertung der online vertriebenen Formate nach dem Regelungsgehalt des Jugendschutzgesetzes oder des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages der Länder richtet, ist nicht eindeutig definiert.

Wird die Änderung des Jugendschutzgesetzes vollzogen und somit auch die neue Regelung wirksam – in Kürze wird die Abstimmung unter den beteiligten Bundesministerien erfolgen – müssen Online-Anbieter in Zukunft ihre gekennzeichneten Medien entsprechend anpassen. Im Detail bedeutet das eine Programmierung für eines von der zentralen Aufsichtsstelle für den Jugendmedienschutz anerkanntes Jugendschutzprogramm, um auf diese Weise die der Altersfreigabe entsprechende Weitergabe an Kinder und Jugendliche zu gewährleisten.

Auch der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V. (BIU) steht den geplanten Anpassungen positiv gegenüber. Dr. Maximilian Schenk, Geschäftsführer des Verbandes, macht deutlich, dass ein Jugendschutz benötigt wird, der im internationalen Rahmen bestehen kann:

Ich hoffe, dass wir damit auf dem Weg sind, eine tragfähige und praktikable Lösung zu finden, die der Logik des grenzenlosen Internets und damit den Verbrauchern wie den Inhalte-Anbietern gerecht wird. Die Klarstellung, welche gesetzlichen Grundlagen für online vertriebene Spiele greifen, ist dabei ein Schritt in die richtige Richtung. Wir benötigen einen funktionierenden Jugendschutz, der über die Grenzen von Deutschland hinaus im internationalen Kontext bestehen kann und die zunehmende Verschmelzung von On- und Offline widerspiegelt.
icezolation 19 Megatalent - 19280 - 18. April 2012 - 12:14 #

"Mir ist wichtig, dass Eltern, die im Internet auf Jugendschutzprogramme setzen wollen, optimale Rahmenbedingen zum Schutz ihrer Kinder vorfinden. Das betrifft in besonderem Maße Filme und Spiele im Internet."

Trichtert stattdessen lieber ein, dass es Kinder zu erziehen gilt statt sie vor eine Entschuldigung eines Ersatzes in Form von Software zu setzen.

Christoph Vent 30 Pro-Gamer - 175320 - 18. April 2012 - 12:21 #

Richtig. Solange es Eltern nicht interessiert, was ihre 8-10-jährigem Kinder - und da kenne ich wirklich welche - im Internet treiben, bringen die besten Bestimmungen nichts.

Runner (unregistriert) 18. April 2012 - 13:05 #

Absolute Zustimmung! Ich habe selbst 2 Kinder und wenn ich täglich sehe, wie andere Eltern ihre Kinder in bezug auf Medien erziehen ( Nämlich garnicht ), dann wundert mich garnicht, das ich als erwachsener per gesetz eingeschrenkt werde, nur weil so viele vollpfosten Kinder in die welt setzen, ohne sich vorher mal gründlich über die damit verbundenen veränderungen auseinander zu setzen.

Starslammer 15 Kenner - 2904 - 18. April 2012 - 16:43 #

Ist so eine Software nicht schon von Anfang an in Windows eingebaut? Ich meine schon seit Vista kann man dort Jugendschutzeinstellungen machen.

icezolation 19 Megatalent - 19280 - 18. April 2012 - 17:16 #

Es gibt diesen Windows Spieleexplorer, welcher gewisse Spiele auch erkennt und Spielinformationen aus dem Internet bezieht (darunter etwa die Einstufung der USK). Bei den Jugendschutz Einstellungen kann man dann wohl festlegen, ab welcher Einstufung ein Benutzer ein Spiel starten darf (oder eben nicht).
Aber wie gesagt: Gewisse Spiele. Wenn Spiele nicht im Spieleexplorer erkannt werden oder etwa keine Spielinformation über eine USK-Einstufung vorliegen, dann greift der Jugendschutz nicht.

Aber ob nun Jugendschutz Einstellungen vom Betriebssystem selbst oder Software von anderen Herstellern - es macht einfach wenig Sinn.

Maximilian John Community-Event-Team - 10078 - 18. April 2012 - 12:20 #

Also irgendwie lesen sich die Aussagen zum Jugendschutz in letzter Zeit alle gleich... und irgendwie habe ich das Gefühl, dass keiner der Versuche funktionieren wird...

Gecko 13 Koop-Gamer - 1518 - 18. April 2012 - 12:51 #

Das ist Blödsinn.
Es wird keine funktionierende deutsche Einzellösung geben.

Darüberhinaus ist alles so schwammig formuliert, das wohl die Verantwortlichen selbst gar nicht so richtig wissen was Sie denn eigentlich wollen.

Mal ganz davon abgesehen, das Erziehung sowieso im Vordergrund stehen "sollte".

Admiral Anger 27 Spiele-Experte - P - 83414 - 18. April 2012 - 12:53 #

Irgendwie verstehe ich den Inhalt der Forderungen nicht ganz... ich dachte immer, deutsche Gesetze würden nicht greifen, wenn der Server bspw. irgendwo im Ausland steht...
Weiterhin werden die meisten doch eh lieber auf illegale Plattformen zurückgreifen, um an Filme und Spiele zu gelangen. Und die werden sich wohl kaum um so ein Gesetz kümmern.

Age 20 Gold-Gamer - 20836 - 18. April 2012 - 14:31 #

Waaaaaaaaaaas? Surfst du etwa heimlich außerhalb des deutschen Internets? Schäm dich!

Martin Lisicki Redaktions-Praktikant - 40271 - 18. April 2012 - 13:06 #

Es geht doch hierbei darum, dass Spiele, die lediglich per Download vertrieben werden, auch eine USK/Pegi-Kennzeichnung kriegen. Finde ich gut und sinnvoll, ob es wirklich viele nutzen werden, oder eben mit ausländischen Servern etc. arbeiten, bleibt abzuwarten. Dass Unmengen von Spielen mit teilweise sehr starker Gewaltdarstellung ohne Alterskennzeichnung frei für "jederkind" im Netz zu finden ist, ist eben nicht gut.

Age 20 Gold-Gamer - 20836 - 18. April 2012 - 14:33 #

"Dass Unmengen von Spielen mit teilweise sehr starker Gewaltdarstellung ohne Alterskennzeichnung frei für "jederkind" im Netz zu finden ist, ist eben nicht gut."

Und faktisch wird diese "Lösung" dabei keinerlei Veränderung bringen. Es wieder mal Aktionismus ohne Sinn und Verstand. Nicht, dass ich es anders erwarten würde.

firstdeathmaker 18 Doppel-Voter - 9333 - 18. April 2012 - 20:51 #

Ich hätte nichts dagegen meine Hobby-Spiele raten zu lassen, solange es für Freewareentwickler kostenlos wäre. Aber darauf wird wohl keine Rücksicht genommen...

Admiral Anger 27 Spiele-Experte - P - 83414 - 18. April 2012 - 13:42 #

Übrigens hat die Titanic bereits herausgefunden, was Frau Schröder als nächstes vor hat: "als nächstes verbiete ich Familienausflüge und erhöhe den Bodenabstand von Bussen und Straßenbahnen - schließlich bin ich für Familie und Senioren auch zuständig!"

Fred DM (unregistriert) 18. April 2012 - 17:12 #

sagt mal, diese Bundesprüfstelle scheint sich ja an jeden zu richten ausser an männliche bundesbürger die nicht im kindes- oder seniorenalter sind, aber sind dies nicht genau die hauptkonsumenten der produkte die von der behörde geprüft werden?

Larnak 22 Motivator - 37541 - 18. April 2012 - 20:53 #

Du verwechselst gerade Prüfstelle und Ministerium :)

Sp00kyFox (unregistriert) 18. April 2012 - 17:57 #

wie lächerlich. alle betroffenen würden sich doch zwecks der umständlichkeiten einer solchen regelung ins ausland verlagern.
ganz abgesehen davon, dass der großteil des inets ohnehin nicht deutsch ist. entsprechende inhalte würden sich dann auf ausländischen seiten immer noch hürdenlos konsumieren lassen.

Green Yoshi 22 Motivator - P - 36249 - 18. April 2012 - 18:36 #

Die Eltern von heute sind beratungsresistent und werden sogar richtig sauer, wenn sie der Gamestop Verkäufer auf das USK 18 Logo aufmerksam macht. Warum sollte sie dieses Logo im Internet mehr stören?

Manche Eltern schicken sogar ihre fünfjährigen (!) Kinder zu "DSDS for Kids"
http://fernsehkritik.tv/folge-90/Start/#jump:1-680

firstdeathmaker 18 Doppel-Voter - 9333 - 18. April 2012 - 20:48 #

Oh Mist, was soll ich denn jetzt machen? Ich hab auf meiner Homepage mehrere Hobby-Spiele die ich programmiert habe. Mach ich mich damit jetzt strafbar? Denn Geld für eine USK-Einteilung kann ich dafür bestimmt nicht auftreiben, die sind alle Freeware.

Henke 15 Kenner - 3636 - 18. April 2012 - 21:43 #

Ein Glück, dass es Frau Schröder gibt, die den total überforderten Eltern dank Onlinekennung nun noch mehr Erziehung abnimmt.Und während Windows die Blagen dann bevormundet, haben die Erzeuger dann wesentlich mehr Zeit, sich selber bei RTL im Nachmitagsfernsehen zu begutachten!

Ist schon schade, dass den Eltern nun eine "Ausrede" mehr angeboten wird, um sich in punkto Hobby und Konsumverhalten nicht mehr mit dem Nachwuchs auseinandersetzen zu müssen..

Schlimm wird es erst, wenn Bill Gates OS mich dann löchert, ob ich auch ja je ein Admin-Recht für Blut, Titten und Gewalt habe... seufz!

Punkbanana 13 Koop-Gamer - 1377 - 19. April 2012 - 12:16 #

früher war einfach alles besser

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