Der Games-Anwalt: Kim Schmitz und Megaupload.com
Teil der Exklusiv-Serie Games-Anwalt

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6. Februar 2012 - 23:42 — vor 12 Jahren zuletzt aktualisiert
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Willkommen bei einer neuen Exklusiv-Serie auf GamersGlobal.de: Der Games-Anwalt. Regelmäßige User haben in den letzten Monaten sicher schon das eine oder andere "Juristen-Video" zu spielerelevanten Themen bemerkt.  Weil diese Videos gut angekommen sind, haben wir den Urheber Henry Krasemann überzeugt, sie in Zukunft speziell für GamersGlobal zu machen.

Rechtsanwalt Krasemann ist Jurist beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein und produziert auch den Jurafunk-Podcast. Just seinen dortigen Ko-Caster, den Rechtsanwalt Stephan Dirks, interviewte er für die diesmalige Folge. Und die hat das Thema Kim Schmitz (oder Kim "Dotcom", wie er sich zuletzt zu nennen beliebte, und wie es auch in der Anklageschrift der US-Behörden steht). Zur Sprache kommen generell Urheberrechtsverletzungen im Internet, Abmahnungen und die möglichen Rechtsprobleme für ehemalige Nutzer von Megaupload.com.

Wenn euch diese offizielle erste Folge gefällt, dann schreibt das ruhig – und traut euch, Themen für künftige Folgen vorzuschlagen. Es gibt zwar keine Garantie dass sich Henry Krasemann gerade euer Wunschthema heraussucht, aber er wird sich die Kommentare auf jeden Fall durchlesen.

Viel Spaß beim Ansehen!

Video:

Olphas 26 Spiele-Kenner - - 66904 - 6. Februar 2012 - 23:52 #

Na da habt ihr ja einen Fang gemacht. Ich find die Sendung schon seit einer Weile sehr interessant. Nicht jeder hat Lust in seiner Freizeit knietief in Gesetzestexten zu waten und hier werden für uns relevante Themen gut und verständlich aufgearbeitet ohne dabei zu oberflächlich zu werden. Find ich klasse.

q 17 Shapeshifter - 6811 - 6. Februar 2012 - 23:57 #

Ich finds auch toll. "Der Games-Anwalt" klingt nur wie ein müder Sat.1 Krimi :ugly:

Elysion 14 Komm-Experte - 1957 - 7. Februar 2012 - 9:10 #

Ich finde man sollte Herrn Krasemann eine eigene Rubrik geben xD so wie in letzter Zeit üblich: "Langer läster", "Fränkel frotzelt" ... dann eben: "Krasemann klärt auf" oder sowas, mir viel gerade nix besseres ein. Aber andere Vorschläge sind gern gesehen. :)
Und ein schöneres Header Bild hat er auch verdient *g* (nicht das ich es besser könnte, ist nur konstruktive Kritik :D ...)
Ich find die Videos immer extrem spannend, da es meist genau das ist was uns alle mal interessiert und er auch einfach eine charismatische Person ist. *daumen hoch*

ganga 20 Gold-Gamer - 22831 - 7. Februar 2012 - 17:42 #

"Krasemann klärt auf"

+1 :)

Volkskommentator (unregistriert) 7. Februar 2012 - 10:55 #

eher nach RTL ^^

Linksgamer (unregistriert) 8. Februar 2012 - 15:23 #

"Games-Anwalt" klingt echt nicht. "Krasemann klärt's" fände ich gut.

Muss zugeben, bislang noch nie von ihm gehört zu haben, aber beim ULD zu arbeiten ist natürlich eine super Visitenkarte. Von denen hört man ja nur Gutes.

JensJuchzer 21 AAA-Gamer - P - 28257 - 29. Dezember 2018 - 14:00 #

Ach mit dem Namen kann man schon leben. Es gibt schlimmeres...

Tr1nity 28 Party-Gamer - P - 110372 - 7. Februar 2012 - 0:01 #

Klasse, daß ihr Herrn Krasemann für diese neue Exklusiv-Reihe gewinnen konntet :). Die Themen sind immer sehr interessant.

JensJuchzer 21 AAA-Gamer - P - 28257 - 29. Dezember 2018 - 14:00 #

Das sehe ich ebenfalls so. Die Reihe hat ja auch eine weile ausgehalten und ich habe sie erst gerade entdeckt...

meskobin 11 Forenversteher - 811 - 7. Februar 2012 - 0:11 #

Tolles Format! Freu mich auf die naechste Folge.

Mich wuerde es ja mal interessieren wie die rechtliche Grundlage fuer das hochladen von gameplay videos ist. Ist es zB legal ein komplettes Videospiel in 50 Teilen (a 10 minuten) auf Youtube hochzuladen? Macht es einen Unterschied ob die videos kommentiert oder unkommentiert hochgeladen werden?

Ein anderes interessantes Thema waere das weiterverkaufen von Spielen. Darf ich meinem Freund theoretisch mein altes Spiel verkaufen? Gibt es da rechtliche Einschraenkungen?

Sgt. Pepper 09 Triple-Talent - 312 - 7. Februar 2012 - 0:14 #

Klar darfst Du ein Spiel weiterverkaufen.
Ob es danach technisch möglich ist das Spiel zu nutzen, steht auf einem anderen Blatt.

Kookser (unregistriert) 7. Februar 2012 - 11:59 #

Natürlich ist das nicht ganz legal (bezogen auf youtube). Die ganzen Unternehmen haben ja die Rechte an Bild & Ton der Spiele oder zumindest die Einverständnis der Rechteinhaber bei Musikstücken. Eigentlich ist es nebensächlich, ob es sich hierbei um Filme, Musik, Serien,(Hör-)Bücher oder Spiele handelt. Da die meisten Rechteinhaber aber so ein deutsches LP mit 1000 Zuschauern wohl nicht sonderlich interessiert, wird es im Regelfall geduldet. Allerdings gibt es auch genügend LPs und Fandubs, die aufgrund von Urheberrechtsbeschwerden von youtube verbannt werden... Das ganze befindet sich aber auch irgendwie in so einer Grauzone, da es für dieses Beispiel keine eindeutige rechtliche Grundlage gibt, so dass viele einfach versuchen durch bestimmte Aussagen (inhaltsgemäß: die rechte liegen zwar nicht bei mir, ist mir aber egal) und Kommentare während den Videos (dadurch weiche man vom original ab) eine Art "Pseudo-Legalität" aufzubauen.

Sp00kyFox (unregistriert) 7. Februar 2012 - 14:21 #

gerade wenn ein LP das entsprechende spiel in einem schlechten licht darstellt, wirst du zwar keine strafanzeige bekommen, kannst aber damit rechnen, dass aufgrund von urheberbeschwerden die videos gelöscht werden.

also prinzipiell ist es nicht legal. aber wie so oft im inet: wo kein kläger, da kein richter.

und natürlich darfste software weiter verkaufen.
das problem bei aktuellen titeln ist nur, dass du sie ja üblicherweise an accounts binden musst. und diese accounts darfst du nach den nutzungsbedingungen nicht an dritte weiter geben.

Steven C. 14 Komm-Experte - 2233 - 7. Februar 2012 - 0:12 #

Wirklich, ein sehr gutes Video. Die wichtigsten Dinge sind klar aufgearbeitet worden und dabei wurde ein guter Mittelweg gefunden - nicht zu oberflächlich nicht zu tief in der Materie.

Ich würde mich sehr über weitere Folgen freuen -

Intresse hätte ich aus aktuellem Anlass -

Bsp Ubisoft - ich kann mein gekauftes Spiel nicht mehr spielen, da der Hersteller gerade Wartungsarbeiten an seinen Servern vornimmt.
Das Spiel wurde unter der Voraussetzung gekauft es auch offline spielen zu können und dieses wurde auch so beworben - Einzelspielermodus!

Hat der Hersteller / Publischer die Pflicht mir mein Eigentum (mit dem Kauf erwerbe ich Rechte) durchgehend zur Verfügung zu stellen?
Habe ich das Recht auf einen Patch, der mir erlaubt auch nach Abschaltung der Server das Spiel weiter zu spielen?

Ubisoft ist nur das aktuelle BSP - der aktuelle Onlinezwang zum Schutz des Weiterverkaufes aktueller Spiele spricht für sich.

Cubi 17 Shapeshifter - 6163 - 7. Februar 2012 - 0:20 #

Ich kann mich den Leuten hier nur anschließen. Eine tolle neue Videoserie, die ihr eingeführt habt. Sehr informativ und sympathisch vermittelt.

CBR 21 AAA-Gamer - P - 26590 - 7. Februar 2012 - 0:17 #

Die Juristerei für Nicht-Juristen verständlich zu machen, ist eine Kunst für sich. Da vor allem im Bereich der Software nach meinem Kenntnisstand wenig eigene Gesetze existieren sondern bestehendes Recht einfach adaptiert wird, ergeben sich Grauzonen, in denen haarsträubende Diskussionen stattfinden. Deswegen bin ich dankbar, wenn dies für mich verständlich aufbereitet wird.

. 21 AAA-Gamer - 28253 - 7. Februar 2012 - 0:27 #

Eine wirklich interessante Serie. Ich habe zwar weder Megaupload noch einen anderen solchen Dienst genutzt, trotzdem war es interessant. Ich als Schweizer dürfte ja ohne bedenken downloaden, weil in der Schweiz nur der upload strafbar ist.

Anonymous (unregistriert) 7. Februar 2012 - 0:30 #

achso, man darf etwas solange es nicht strafbar ist.
wäre etwas im laden zu klauen, nicht strafbar, würdest dus also auch tun?
in deutschland interessiert es übrigens auch niemand, wenn du was downloadest. es wird, wie überall, erstmal nur die uploader verfolgt.

. 21 AAA-Gamer - 28253 - 7. Februar 2012 - 0:40 #

mimimimi

rAmbAzAmbA 17 Shapeshifter - 7391 - 7. Februar 2012 - 1:19 #

Früher waren sogar in Deutschland Privatkopien Gang und Gäbe, also übertreib mal nicht mit der Moralapostelei. Einzig das Gewissen würde einen daran hindern ;)

Und die ganzen Abmahnwellen gingen gegen Downloader, nicht Uploader, da sich Uploader meist besser absichern und schwerer ausfindig zu machen sind. Würden sie mehr gegen Uploader vorgehen, würde nicht jeder 12 jährige das Zeug bei OCH uppen können/wollen um damit evtl sogar Geld zu verdienen.

Rabenschnabel 12 Trollwächter - 984 - 7. Februar 2012 - 2:41 #

"achso, man darf etwas solange es nicht strafbar ist."

So ist das in einem Rechtsstaat.

Anaka 13 Koop-Gamer - 1440 - 7. Februar 2012 - 2:46 #

wenn klauen nicht strafbar ist würde ich es machen, denn dann heißt es nehmen. Erst mit der Strafandrohung wird das nehmen zum klauen.

Rabenschnabel 12 Trollwächter - 984 - 7. Februar 2012 - 3:08 #

Falsch. So etwas nennt man "wulffen". :)

Sp00kyFox (unregistriert) 7. Februar 2012 - 14:24 #

nein. klauen ist ein begriff der nicht auf einem juristischen kontekt sondern auf einem sozialen basiert. auch ohne strafgesetzbuch würde klauen eben klauen und moralisch falsch sein.

Ike 18 Doppel-Voter - P - 9762 - 7. Februar 2012 - 0:33 #

Ich freu mich auf diese Serie. Höre auch den Jurafunk-Podcast, seitdem ich hier auf GG das erste Video von Henry Krasemann gesehen habe. Zu zweit wird das schnelle Reden von Herrn Krasemann doch etwas verlangsamt, und das ist gut. :)

ganga 20 Gold-Gamer - 22831 - 7. Februar 2012 - 0:54 #

Ich kenne Henry schon länger als dem (Brett-)Spiele-podcast, den ich an dieser Stelle auch nur empfehlen kann. (http://spielepodcast.de/)
Ist auf für Gelegenheitsspieler empfehlenswert :)

rAmbAzAmbA 17 Shapeshifter - 7391 - 7. Februar 2012 - 0:39 #

Wunderschöne Serie :) Leider muss man heutzutage ja schon fast erst seinen Anwalt fragen, bevor man seinem Zocker Hobby nachgeht ;)

Mich würde besonders der Themenbereich Onlinespiele ( Wow etc ) und
virtueller Diebstahl/Täuschung etc ( weniger Accounthacking eher sowas wie Namensfake, virtuelles verleihen ). Und evtl wie es z.B. Rechtlich bei D3 aussehen wird/könnte wegen dem Ingame Auktionshaus.

furzklemmer 15 Kenner - 3936 - 7. Februar 2012 - 0:52 #

Super! Das sind Formate, die sonst kein anderer bieten kann!

Mag die lässige Art des Herrn Rechtsanwalt. Das ist einer von uns!

Faerwynn 20 Gold-Gamer - P - 20286 - 7. Februar 2012 - 0:52 #

Klasse, find ich gut.

ganga 20 Gold-Gamer - 22831 - 7. Februar 2012 - 0:55 #

Super Serie und jetzt sogar exklusiv - ein echter Gewinn für GG!

JensJuchzer 21 AAA-Gamer - P - 28257 - 29. Dezember 2018 - 14:01 #

Ja das mit dem Exklusiv finde ich irgendwie unschön. das sollte man anders handhaben.... Das ist fuer User total verwirrend...

Necromanus 20 Gold-Gamer - - 23096 - 7. Februar 2012 - 0:58 #

Wie immer sehr informativ. Gefällt mir. Ich freu mich auf mehr

Tand 16 Übertalent - 5297 - 7. Februar 2012 - 1:07 #

Die Serie ist eine gute Idee. Ich bin gespannt auf die nächsten Folgen.

Zum Thema "Idee für zukünftige Folgen": Import von Videospielen - Wie (oder darf) ich Spiele der Liste B (Index) kaufen (zum Beispiel über britischen Versand oder heimischen Händler des Vertrauens) ; Ist es rechtens, dass ich manchmal ausländische Keys nicht in Deutschland benutzen darf (Bsp: Modern Warfare 2 & Steam oder asiatische/russische Schlüssel) und so weiter und so fort...

rAmbAzAmbA 17 Shapeshifter - 7391 - 7. Februar 2012 - 1:14 #

Bei Ausländischen Keys bzw Keys aus diversen Shops, wäre noch interessant, ob es legal ist sich das Spiel dann dazu "irgendwo" zu besorgen. Wäre z.B. auch für gebraucht gekaufte Computer mit Lizenzaufkleber aber ohne Datenträger interessant.

Tand 16 Übertalent - 5297 - 7. Februar 2012 - 1:38 #

So in der Art meinte ich das auch. Ich habe jetzt aber auch schon öfter gelesen, dass Keys, wenn sie über eine bestimmte IP aktiviert werden, gesperrt werden. Dürfen die das, wenn man doch eine vermeintlich legale Version besitzt?

Deine zweite Idee finde ich auch sehr interessant. Darf/Kann man ohne Datenträger seine lizensierte Software (Windows XP) installieren (beispielsweise über die Kopie eines Freundes oder (illegal) aus dem Internet)?

q 17 Shapeshifter - 6811 - 7. Februar 2012 - 9:21 #

Natürlich darf man das. Microsoft ist das scheissegal, ob du Windows von der Original-DVD oder von einem Backup aus installierst. Wichtig ist nur, dass du eine echte Seriennummer verwendest.

Thomas (unregistriert) 7. Februar 2012 - 1:03 #

Großartig, die beiden machen das Recht unterhaltsam! Und verständlich. Erst Recht auf Video :) Themenwunsch: Gamer & Recht. Und kürzer. 5 Min für den durchschnittlich unaufmerksamen User wie mich. Ha, Wünsche. Vorgaben! (ts)

CruelChaos 13 Koop-Gamer - 1412 - 7. Februar 2012 - 1:28 #

Super Idee diese Serie ... und sympathischer Moderator/Rechtsanwalt ...

Anonymous (unregistriert) 7. Februar 2012 - 1:29 #

Nun, nach allem was ich weiß, hat Megaupload nicht viel anderes getan als Rapidshare:

Man bietet Anwendern Webspace an, um an verschiedenen Orten Zugriff auf verschiedene Daten zu haben. Der moderne Begriff dafür heißt "Cloud". Megaupload ist im gewissen Maße nur eine Cloud.

Man kann meinetwegen ankreiden, dass Urheberrechtlich relevantes Material nicht schnell genug (oder gar nicht?) gelöscht wurde, aber ansonsten ist das Anbieten von Speicherplatz auf einem Server absolut legal.
Es handelt sich dabei idR um passwortgeschützte gesplittete Archive. D.h. ohne dass die User damit einverstanden sind, müsste Megaupload alle möglichen Foren nach den Links und PWs durchsuchen. Außerdem kann es sich ja auch mal um private Daten handeln und dann springen zB die dt. Datenschützer (und weitere) im Quadrat, wenn Megaupload einfach so private Urlaubsfotos einzelner User sichtet. D.h. woher soll der Filehoster wissen, dass er

ahsgaegIOb23.rar
8qhrhnif.rar
und
230uj2jnn.rar

mit dem Passwort "ungabungatäterääää" öffnen muss, sodass daraus eine Datei erzeugt wird, die möglicherweise urheberrechtlich geschützt ist?

Ich denke, viele Leute, die sich das so einfach vorstellen, sollten da mal einen Hauch Realität in die schöne bunte Märchenwelt lassen. Und das einfache splitten mit winrar und das Sichern der Dateien mittels eines Passwortes stellt noch die einfachste Verschlüsselungsmethode dar!

Wenn Megaupload nicht nachgewiesen werden kann, dass man aktiv(!) und wissentlich illegale Vervielfältigungen von urheberrechtlich geschütztem MAterial gefördert habe und dies über die reine Bereitstellung eines Servers hinaus, dann haben die dort auch nichts böses getan.

Sollten die Personen hinter Megaupload also illegale Dinge getan haben, die über das Anbieten von Speicherplatz hinausgehen, dann ist ein Schuldspruch wohl gerechtfertigt.

Wenn allerdings schon alleine das Anbieten von "Onlinespeicherplatz" aka Cloud-Diensten von der Weltinternetpolizei (USA) sanktioniert wird, dann darf Rapidshare und viele andere Filehoster auch gleich zumachen. Telekom inklusive, denn die bieten auch eine Cloud an, die auch missbraucht werden kann. Dann muss aber auch der Verkauf und die Herstellung von Werkzeug, welches für Einbrüche missbraucht werden kann unter Strafe gestellt werden. Ebenso die Herstellung und der Vertrieb von allen Dingen, die irgendwie für illegale Dinge verwendet werden können.

dasspielemagazinzummitcmachen (unregistriert) 7. Februar 2012 - 1:33 #

nuja, bissle einseitigg abgeackert oder??
~ min 2: rechtsanspruch wegen gewinnausfall von rechteinhabern (film o. musiindustrie). was is mit gewinnausfällen von rechtmaesigen usern? sind meist auch urheber. zählt nur rechtschutz für verleger aber für kleine firmen und urheber nicht? für die ist nen ausfall deutlich schlimmer!!

~ min 6: in 2 3 wochen bekommn legale user vielleicht!! ihre inhalte zurück. die (selbstständige, musiker ohne knebelvertrag, softwareentwickler etc pp /raubkopierer nich ist klar) sind schon übel geschädigt weil se nicht liefern können. wenns hier echt um urheberschutz geht muß der auch echte urheber schützen, nich nur verlagsmittelsmänner. wenn cowboydiplomatie echte urheber schadet und mittelsmänner mästet heisst das nicht urheberschutz sondern marktbeherschungsversuch. mägaupload steht rechtlich nicht anders als googledocs oder amazone3

~ min 4: prüfungspflicht weil illegales zeugs vermutet wird: webseiten sind nicht für user haftbar, das ist nen grundpfeiler von us und aussi recht. --> stellt unschuldsvermutung auf den Kopf --> schuldig bis die webseite unschuld bewiesen hat. des geht so nich wo komm wir denn da hin?

~ min 5: webseite löscht zeugs nach kurzer zeit deshalb schuld vermutet (anreiz öfters downzuloaden). bei nichtlöschen gäbs doch genausone schuldvermutung --> da kann man nüscht richtig machen

~ min 5.5: hitlisten aändern weil raubkopien nicht anzeigen --> schuldvermutung (verschleierung). hätten se nicht nichtsgänderd genauso schuldvermutung --> (bewerbung von raubkopien --> anreiz zum öfteren downloads)

floppi 24 Trolljäger - P - 52634 - 7. Februar 2012 - 3:47 #

Großartig, dass ihr Herrn Kraseman ins GG-Boot geholt habt! :)
Ich freue mich auf viele bildende Videos.

Michl Popichl 24 Trolljäger - 52778 - 7. Februar 2012 - 11:00 #

ich mich auch :-)

Pitzilla 20 Gold-Gamer - P - 22256 - 7. Februar 2012 - 9:19 #

Interessante Idee, interessante Folge, gerne mehr davon.

Bififan 08 Versteher - 151 - 7. Februar 2012 - 11:38 #

tolles format und interessantes video.. mehr davon :)

Niko 16 Übertalent - 5174 - 7. Februar 2012 - 11:46 #

Tolles Format - ich habe nur einen Kritikpunkt. Der Artikelbanner ist einfach nicht gelungen (und das ist 1. noch freundlich ausgedrückt und 2. nichts gegen den Urheber ^^)

MachineryJoe 18 Doppel-Voter - 9259 - 7. Februar 2012 - 11:48 #

Vielen Dank für diese interessanten und verständlichen Videos. Ich schaue mir jede Folge an!

Cloud (unregistriert) 7. Februar 2012 - 12:00 #

Gerne mehr davon!

Guldan 17 Shapeshifter - 8554 - 7. Februar 2012 - 12:07 #

Habe bisher alels verfolgt und sehe gerne mehr, ich mag seine Art und das Format alles sehr sympatisch.

Zockeredwin 15 Kenner - 3152 - 7. Februar 2012 - 12:33 #

Tolles Format. Freue mich auf weitere Folgen!

Earl iGrey 16 Übertalent - 5093 - 7. Februar 2012 - 14:28 #

Themenvorschlag für's nächste mal: Über Spiele ab 18 bloggen! Zum Beispiel Battlefield 3.

Wie muss ich mich absichern, welche Vorkehrungen muss ich ggf. treffen (Age-Gate?), was darf ich überhaupt veröffentlichen wenn ich über BF3 blogge? Ist USK bindend oder ist PEGI gleichberechtigt, habe ich die Wahl wonach ich mich richte? Drohen rechtliche Konsequenzen wenn ich über Inhalte ab 18 blogge? :)

Rogaa 18 Doppel-Voter - - 9462 - 7. Februar 2012 - 20:36 #

Mich würde mal jener Sachverhalt interessieren:

Filesharing ist verboten weil ich eine Sache jmd. anderem anbiete, obwohl ich nicht die Urheberrechte für diese Sache habe.

Was ist nun mit einem Link auf meinem Facebookprofil, welches ich als public "share" (für 800Mio FB User sichtbar) und auf ein Youtube Video (Gema Musiklizenz) oder auf eine Streaming Seite mit entsprechendem Filminhalt verweise.

Natürlich besitze ich mit dem Link nichts, sondern verweise nur auf eine andere Seite, aber man könnte dadurch doch behaupten dass ich andere dazu "anstifte", auf jene Streaming Seite zu gehen, um sich den Film anzuschauen/runtzuerladen, was zumindest den Download angeht, rechtlich verboten wäre.

Und dann wäre ja auch die nächste Frage, in wie weit sich Facebook mit strafbar machen würde, weil sie mir ja diese "Platform" geben, wo ich diese "Anstiftung zur Straftat" begehen würde.

Kino.to hat selber z.B. keine Filme hochgeladen, sondern nur mit Links auf die Streaming Seiten verwiesen. Durch die Werbung haben sie sich finanziell bereichert, was wohl illegal sei. In meinem Beispiel verdiene ich zwar nichts dran, aber ansonsten bleibt doch das Beispiel ähnlich.

Horschtele 16 Übertalent - 5693 - 7. Februar 2012 - 22:19 #

Soweit ich weiß ist das Verlinken nicht verboten. Der Betreiber von Kino.to hat aber über die Seite hinaus auch noch selbst einen Clouddienst betrieben (mit illegalen Dateien), auf den wiederum von Kino.to verlinkt wurde. Bitte meine Aussage aber nicht für bare Münze nehmen.

MrVenom1974 04 Talent - 29 - 7. Februar 2012 - 20:51 #

Vielen Dank für dieses interessante Video. Allerdings ist die Sache mit megaupload sicherlich nicht so platt. Natürlich sind da einige "Sicherheitskopien" zu finden gewesen. Aber es gab auch legale Inhalte. Und nur weil ein Buch eine Fälschung ist, wird ja auch nicht die ganze Bücherei geschlossen, oder?

Dennis Ziesecke 21 AAA-Gamer - 30866 - 7. Februar 2012 - 20:57 #

Wenn die Bücherei offensichtlich damit wirbt, besonders freundlich zu illegalen Buchkopierern zu sein schon. Megaupload hat ja extrem damit kokettiert, illegale Dateien sicher zu hosten. Das dürfte "Kimble" wohl auch zum Verhängnis geworden sein. Wobei ja mittlerweile die Verschwörungstherie umgeht, dass die Aktion von der Musikindustrie forciert wurde, weil Megaupload einen (legalen) Musikservice anbieten wollte.

ganga 20 Gold-Gamer - 22831 - 7. Februar 2012 - 20:57 #

Wenn man aber den Eindruck gewinnt, dass die Bücherei absichtlich dazu animiert Fälschungen anzubieten, dann könnte man die Bücherei schon schließen, oder?

JensJuchzer 21 AAA-Gamer - P - 28257 - 29. Dezember 2018 - 14:02 #

Spannend ist, dass der Fall bis heute noch nicht geklärt wurde :)

Mithos (unregistriert) 7. Februar 2012 - 22:06 #

Ich gehe davon aus, dass Kim Schmitz versuchen wird, mit der Staatsanwaltschaft wieder einen Deal zu machen (wie er es vor Jahren schon einmal gemacht hat): Kartei der zahlenden Kunden gegen Strafermäßigung. Dass er eine Kundenkartei verschlüsselt irgendwo gehabt hat, könnt ich mir gut vorstellen. Ob die Ermittler auch ohne so eine Kartei an sämtliche Bankverbindungen kommen und die den Accounts zuordnen können ... wer weiß?

blog.fefe.de/?q=Megaupload

Anonymous (unregistriert) 8. Februar 2012 - 1:53 #

Als kleiner Jurastudent, finde ich sowas besonders interessant, meistens lernst man ja eine andere Sorte von Juristen kennen.^^

Arno Nühm 18 Doppel-Voter - 9327 - 8. Februar 2012 - 19:48 #

Schöner Beitrag!
Fand das ganze sehr informativ und angenehm präsentiert.
Gerne mehr davon :-)

Admiral Anger 27 Spiele-Experte - P - 83416 - 10. April 2012 - 2:02 #

Schönes Video. Filmisch ließe sich vllt. noch was machen, aber inhaltlich echt top.

JensJuchzer 21 AAA-Gamer - P - 28257 - 29. Dezember 2018 - 14:02 #

Es wäre echt cool, wenn man die Themen selbst auswählen konnte. Vielleicht über eine kleine Abstimmung ?