Video: Rechtsanwalt zu BPjM und USK

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Jörg Langer 469800 EXP - Chefredakteur,R10,S10,A10,J9
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3. Dezember 2011 - 17:30 — vor 12 Jahren zuletzt aktualisiert
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Zum dritten Mal nach den Themen Origin und AGB sowie Spieleumtausch widmet sich Rechtsanwalt Henry Krasemann einem Spiele-Thema in Video-Blog-Form: Wie funktioniert der Jugendschutz bei Videospielen und Computerspielen? Nun hat wohl jeder GamersGlobal-Leser schon von USK und BPjM gehört, und ist auch zumindest halbwegs firm mit deren Kennzeichnungen. Aber wann genau werden Spiele verboten, wann kommen sie auf den Index, wieso gibt es davon auch noch gleich zwei Varianten (Liste A und B) – und was soll zusätzlich noch die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle mit ihren bunten Zeichen auf den Spielepackungen? Seht euch den gut fünfzehnminütigen Videocast an, und ihr wisst es oder habt euer Wissen aufgefrischt.

Krasemann ist hauptberuflich Jurist beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein und war dort vor einigen Jahren mit dem Projekt "Datenschutz in Online-Spielen" (DOS) betraut. Außerdem produziert er nebenbei den Jurafunk-Podcast und den Spielepodcast (über Brettspiele).

Viel Spaß beim Ansehen!

Video:

monkeypunch87 14 Komm-Experte - 2656 - 3. Dezember 2011 - 17:55 #

Ich hatte jetzt noch keine Gelegenheit, dieses neue Video zu sehen, aber ich habe die ersten beiden gesehen.

Ich möchte GamersGlobal zu dieser tollen Kooperation gratulieren. Diese Videos mit Herrn Krasemann sind spartanisch gehalten, aber sehr informativ. Es gibt seinen Videoblog scheinbar schon länger, mir ist sie aber erst durch euch bekannt geworden. Vielen Dank dafür.

Ist diese Partnerschaft eigentlich langfristig geplant? Ich hoffe es sehr.^^

Badboyquake (unregistriert) 3. Dezember 2011 - 18:31 #

der ganze kram regt mich viel zu sehr auf als erwachsener. regeln, gesetze, zensur, deutsche versionen, hallo deutschland. in ein bis zwei generationen sind wir hoffentlich den ganzen quatsch los.

ich fordere die sofortige schliessung der bpjm!
ein behördliches relikt aus dem mittelater. die mitarbeiter sollten anderen behörden zugeteilt werden und das bpjm spiele-archiv wird dem computermuseeum in berlin vermacht. danach ist die usk dran, die spiele-cover mit riesigen altersangaben verschandeln.

Daeif 19 Megatalent - 13820 - 3. Dezember 2011 - 19:36 #

So viele fordern die Abschaffung der BPjM. Ich nicht. Ich wäre stattdessen für eine Neuregelung der Kompetenz der Prüfstelle. Denn: Mittlerweile haben Filme und Spiele eine BINDENDE Altersfreigabe bis 18 Jahren, da ist die BPjM mit Indizierungen einfach nur noch überflüssig (das die Artikel dann nicht mehr beworben werden dürfen hat im Zeitalter des Internets keine Relevanz mehr). Bei Filmen die die BPjM sogar doppelt überflüssig, denn da gibts auch noch die SPIO, die Filme auf strafrechtliche Relevanz überprüft.

ABER: Musik und Bücher/Comics haben keinen solchen Jugendschutz. Da würde sich die BPjM weiterhin anbieten (wenn ich auch aus vorhin genannten Gründen auf das Werbeverbot verzichten würde).

Vin 18 Doppel-Voter - 11879 - 3. Dezember 2011 - 20:21 #

Und was ist mit rechtlich verwerflichen Spielen? Ohne BPjM (oder andersgesagt: mit einer Maximaleinstufung von 18 Jahren) wären diese Spiele dann frei verkäuflich. So gesehen hat die BPjM durchaus auch abseits der pösen "Gewalt-Zensur" einen Sinn.

q 17 Shapeshifter - 6811 - 3. Dezember 2011 - 20:25 #

Nur für Erwachsene ungleich nur für Erwachsene?

Vin 18 Doppel-Voter - 11879 - 3. Dezember 2011 - 21:08 #

Es gibt auch noch etwas über "nur für Erwachsene", nennt sich verboten.

q 17 Shapeshifter - 6811 - 3. Dezember 2011 - 21:12 #

Ein Film wie Starship Troopers ist nicht verboten, sondern nur indiziert. Warum gibt es den nicht frei im Laden? Er ist nur für Erwachsene geeignet und fertig. Dass man das trennt, ist einfach unsinnig.

Vin 18 Doppel-Voter - 11879 - 3. Dezember 2011 - 21:29 #

Deshalb rede ich auch nicht von Indizierungen sonder Verboten. Es gibt einfach Spiele, die gegen geltendes deutsches Recht verstoßen. Und diese sollten auch weiterhin verboten werden.

Bruno Lawrie 22 Motivator - - 33459 - 3. Dezember 2011 - 22:24 #

Würden sie ja auch, damit hat die BPjS ja nichts zu tun, das entscheidet ein Gericht.

Daeif 19 Megatalent - 13820 - 3. Dezember 2011 - 21:10 #

Hmm, stimmt, auch die BPjM gibt in Form von Liste A/B Empfehlungen ab, ob strafrechtliche Relevanz vorliegt. Aber da müssten die sich auch wirklich auf diese Kompetenz beschränken und den Indizierungsquatsch weglassen.

q 17 Shapeshifter - 6811 - 3. Dezember 2011 - 21:13 #

Bingo.

Tazitus (unregistriert) 4. Dezember 2011 - 13:30 #

Was ihr alle nicht auf die Reihe bekommt ist zu raffen das man generell alle Medien ab 18 Deklarieren sollte. Dann braucht man den ganzen Schei´´ nicht mehr. Wer Erwachsen ist entscheidet was er möchte und was sein Kind bekommt und was nicht.

Weg mit dem ganzen Kleinkram ab 6 jahren ab 18indiziert.

Alle Medien dürfen nur noch an Erwachsene ausgegeben werden, genauso wie Alc und anderer Schrott. Schön hätte man vieles in unserem unnützen Regierungsapparat entschlackt!

ganga 20 Gold-Gamer - 22831 - 4. Dezember 2011 - 15:02 #

Und der 9-jährige muss dann jedes Mal mit seinen Eltern ans Kiosk um sich die neue Micky Maus zu kaufen? Wenn das ironisch gemeint war, dann hab ichs nicht gefunden.

Daeif 19 Megatalent - 13820 - 4. Dezember 2011 - 20:28 #

Mhm. Weil ja auch die Altersabstufungen zwischen 0-18 das Problem sind und nicht die zehntausend Einstufungen der Marke ab 18.

Raven 13 Koop-Gamer - 1576 - 3. Dezember 2011 - 21:26 #

An den Blutdruck denken - importieren - sich freuen ^^

Jörg Langer Chefredakteur - P - 469800 - 3. Dezember 2011 - 18:35 #

Sorry, hatte vergessen, den Videolink einzubauen...

Anonymous (unregistriert) 3. Dezember 2011 - 19:10 #

der link zur "origin und agb"-news wurde zwar bearbeitet aber so richtig will der noch immer nicht ;)

Gisli 14 Komm-Experte - 2187 - 3. Dezember 2011 - 19:32 #

Ich hab mir noch gedacht, dass das keine Absicht war, dass der fehlt. Hat sich's mal wieder ausgezahlt, Geduld zu beweisen. Ich hätte mich ja auch selbst auf die Suche nach dem Video begeben können, aber Faulheit siegt. ;)

ganga 20 Gold-Gamer - 22831 - 3. Dezember 2011 - 18:37 #

Ob sich der gute Henry nun auch noch einen Account hier erstellt? :)
Super Serie, und Henry find ich schon seit dem Spielepodcast super. Den Jurapodcast kann man auch nur empfehlen. Weiter so!

Anonymous (unregistriert) 3. Dezember 2011 - 18:48 #

Sympatischer Kerl mit sehenswerten Videos.

Aber sieht der nicht aus wie ein bestimmert Wetterfrosch?
Schnell mal nen anderen Hintergrund ins Video geschnitten...

headlaker 16 Übertalent - 5284 - 3. Dezember 2011 - 19:15 #

Betrachtet man die Form der Nase, den Wuchs seiner Augenbraue, das Volumen des Kopfes und den Lippenverlauf, erkennt man, finde ich, sehr gut, dass es sich hier nicht um diesen bestimmten Wetterfrosch handelt.

Falcon (unregistriert) 3. Dezember 2011 - 19:19 #

>und was soll zusätzlich noch die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle
>mit ihren bunten Zeichen auf den Spielepackungen?

Die Frage ist leicht zu beantworten: Leuten, die Wert auf Ästhetik legen mit den riesengroßen Flatschen auf den Sack gehen!

sw4pf1le 18 Doppel-Voter - 10811 - 3. Dezember 2011 - 19:29 #

Macht die FSK schon wesentlich länger. Sozusagen deren Innovationsleistung.

Ben_S 17 Shapeshifter - 7871 - 3. Dezember 2011 - 21:18 #

Viele Spiele haben mittlerweile ein Wendecover, so dass man es nach dem Kauf ohne USK Logo hat (z.B. Batman Arkham Asylum).

Anonymous (unregistriert) 3. Dezember 2011 - 19:31 #

bestell es halt im ausland. sollte für leute die sogar ansprüche an eine verpackung stellen nicht so schwer sein.

q 17 Shapeshifter - 6811 - 3. Dezember 2011 - 19:36 #

Jo und Stromberg kann man importieren, is klar.

Anonymous (unregistriert) 3. Dezember 2011 - 19:52 #

leute die sich stromberg dvds mit sichtbarem frontcover irgendwo aufstellen haben keinen sinn für ästhetik. damit hat sich das. dachte da eher an diverse ce sammlungen.

q 17 Shapeshifter - 6811 - 3. Dezember 2011 - 19:53 #

Achso, das bestimmst du jetzt. Merk ich mir.

Anonymous (unregistriert) 3. Dezember 2011 - 20:06 #

würd ich mir nie anmaßen, den leuten den unterschied zwischen nem stromberg cover und mona lisa gemälde zu erklären ( siehe deinen kommentar weiter unten... ). das wäre ja ein aussichtsloses unterfangen.

q 17 Shapeshifter - 6811 - 3. Dezember 2011 - 20:10 #

http://de.wikipedia.org/wiki/Prinzip

Daeif 19 Megatalent - 13820 - 3. Dezember 2011 - 19:40 #

Uff, sorry, ich verstehs irgendwie nicht: Wie kann man bei sowas belanglosem wie ner Verpackung ausrasten? Haben die Leute alle ihre Zimmer wie ne Videothek eingerichtet oder was?

Daneben bieten viele Filmlabels/Publisher auch bereits Wendecover oder nur aufgeklebte Flatschen an.

q 17 Shapeshifter - 6811 - 3. Dezember 2011 - 19:52 #

Wer rastet denn hier aus? Und ich lege bei meinen Filmen recht viel Wert auf die Verpackungen. Die gehören zu einem gewissen Teil einfach zum Film dazu und sollten im Regal auch gut aussehen. Es sind auch "nur" Kunstwerke, die da verschandelt werden. Die werden genauso von jemandem entworfen. Auf der Mona Lisa klebt auch kein Logo mit der Altersfreigabe.

Daeif 19 Megatalent - 13820 - 3. Dezember 2011 - 20:03 #

„...und sollten im Regal auch gut aussehen."

Das ist, wie ich bereits geschrieben habe, meine Problem: Bei mir sind alle Spiele, Filme, CDs, Bücher etc. nur vom Rücken aus zu sehen. Da krieg ich von Flatschen nicht viel mit.

Ansonsten hole ich mir Covermotive, die mir sehr gut (aber auch wirklich nur SEHR GUT) gefallen als Poster. Da hat man mMn mehr von und Flatschen konnte ich da auch noch nie entdecken. ;)

Aber mei, muss halt jeder selber wissen, an welchen Sachen er sich stört. Für mich zählt immer noch der Inhalt des Mediums und nicht deren Verpackung. Aber informiere dich bloß nie über Reclams Universalbibliothek. Gelbe Cover nur mit Buchtitel und Autor — ne, ne, ne, das kann ja nichts sein XD

q 17 Shapeshifter - 6811 - 3. Dezember 2011 - 20:14 #

Dann würds ja aber auch einfach reichen, die normalen Standardverpackungen zu kaufen. Ich hab aber von einigen Filmen schöne hochwertige Verpackungen und die schau ich mir halt auch gerne im Regal an.

Und ich muss nur mal auf meine Evanglion DVDs aus Japan schauen. Da steht auf den Erstauflagen nichtmal hinten was drauf und bei einer anderen Ausgabe auch nur in kleiner grauer Schrift auf weissem Hintergrund auf der Rückseite.

Daeif 19 Megatalent - 13820 - 3. Dezember 2011 - 20:36 #

Naja, wie gesagt, es ist dein Ding. Aber klar, wenn der Flatschen dann mal auf ner hochwertigen Verpackung permanent ist und dann jemand wert aufs Cover legt, ist das schon ärgerlich.

Doch dann gibts ja auch so Spezies, die n Produkt stehen lassen wegen dem Flatschen auf dem Cover (ich denke mal, so extrem bist du nicht). Da frag ich mich dann auch: Leute, gebt ihr wirklich 50 Euro für ein Spielecover aus oder was?^^

q 17 Shapeshifter - 6811 - 3. Dezember 2011 - 20:49 #

Früher war ich da so strickt, heute kommt es ab und zu noch vor, dass ich es dann im Laden liegen lasse. Aber zum Glück gibts ja auch Wendecover bei den meisten Filmen. Ein Teil meiner DVDs sind auch aus England - und da sind ja auch Altersfreigaben auf der Vorderseite, nur sind die da nichtmal halb so störend.

Man sollte auch einfach mal hinterfragen, warum die Dinger auf die Vorderseite müssen. Früher gings doch auch, als man die Zeichen dezent auf der Rückseite abgedruckt hat. Das war doch auch nur Symbolpolitik, um die Jugend zu schützen... lächerlich.

Daeif 19 Megatalent - 13820 - 3. Dezember 2011 - 20:59 #

Das stimmt allerdings. Auch die Größe der Dinger kann man durchaus als als etwas zu exzessiv bezeichnen. Zumal es ja so ist, dass Eltern, die damals schon keinen Pfifferling auf die Freigaben gegeben haben, es auch nicht tun, wenn das jeweilige Logo doppelt so groß vorne prangt.

q 17 Shapeshifter - 6811 - 3. Dezember 2011 - 21:13 #

Noch ein Bingo.

Anon (unregistriert) 3. Dezember 2011 - 19:41 #

Die Frage ist doch: Warum bekommen es manche fertig das Ding als Aufkleber auf die Folie zu kleben und andere müssen es unbedingt aufs Cover drucken?
Wendecover sind auch ne Möglichkeit, aber manche wollen ihre Kunden offensichtlich nicht glücklich machen.
(Das bezieht sich jetzt hauptsächlich auf Filme, ist bei Spielen aber ja das selbe)

Gisli 14 Komm-Experte - 2187 - 3. Dezember 2011 - 20:19 #

Sehr schönes Video und überaus interessant (auch wenn mir das meiste bereits bekannt war). Bitte unbedingt beibehalten!

Rubio The Cruel 12 Trollwächter - 1078 - 4. Dezember 2011 - 11:47 #

man darf alles, ausser es ist verboten. mmd. :)

lee101066 09 Triple-Talent - 288 - 4. Dezember 2011 - 12:20 #

Ich finde das Video sehr informativ und gut dass über dieses Thema berichtet wird

rentAhero90 09 Triple-Talent - 251 - 4. Dezember 2011 - 20:07 #

Die Alterseinstufungen der USK machen für mich schon Sinn. Ein GTA IV oder ein Gears of War 3 gehören nun wirklich nicht in die Konsole eines 12-jährigen. Ich empfinde aber die Indizierung auf Liste A als großen Schwachsinn.
Wenn ein Spiel wirklich volksverhetzend, kinderpornografisch oder ähnliches ist, dann kann ich nachvollziehen, dass es nicht in Umlauf seien sollte.
Aber den Sinn der Liste A kann ich nicht so ganz nachvollziehen, die Titel sind ab 18 weil sie jugendgefährdend sind. Wieso gibts dann aber noch eine Einstufung der USK "keine Jugendfreigabe". Die sind doch auch nicht umsonst ab 18, da geht man ja auch davon aus, sie seien nichts für Jugendliche und man könnte das gezeigte nur Erwachsenen zu trauen.
Ich versteh einfach nich warum es zwei AB 18 kategorien geben muss, zu mal die Indizierung ja nur eine Schikane für den Vertrieb ist.

Wenn jamand darauf ne Antwor hat würd ich mich freuen^^. Vielleicht gab es einmal eine Stelungnahme der USK oder der BpjM, die ich nich mitgekriegt hab.

PraetorCreech 18 Doppel-Voter - P - 12881 - 5. Dezember 2011 - 15:45 #

Ich war bei einer Diskussionsrunde mit dem (damaligen, vielleicht immer noch, keine Ahnung) Leiter der Testabteilung der USK. Er sprach immer wieder von einem Signal an Hersteller/Publisher. Ein USK ab18 heißt übersetzt "gehört nicht in die Hände minderjähriger", eine Liste A Indizierung bedeutet "sowas wollen wir hier in Deutschland nicht sehen". Darum ist dann auch keine Werbung mehr erlaubt. Kaufen darfst Du es als erwachsener trotzdem, schließlich dürfen in Deutschland nicht so ohne weiteres Medien vom Verkauf ausgeschlossen werden. Diese Unterscheidung zwischen ab18 und Indizierung-Liste A hat er übrigens sehr sachlich geschildert. Klang fast so als würde er die Sinnhaftigkeit in den heutigen Tagen auch etwas bezweifeln, das ist aber nur mein persönlicher Eindruck.