Sony & EA verbieten Sammelklagen [Update]

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25. September 2011 - 16:46 — vor 12 Jahren zuletzt aktualisiert
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Update vom 25.09.2011:

Sonys Eintrag in den AGB hat einen Nachahmer gefunden: EA springt mit auf den Zug auf und verbietet in den AGB ihrer Download-Pattform Origin nun ebenfalls Sammelklagen -- jedoch klammert EA die europäische Union darin explizit aus.

Originalmeldung:

Seit dem Release der PS3 erhielt Sony bereits mehr als eine Sammelklage, unter anderen aufgrund des entfernten Linux-Supports, und zuletzt wegen des großen Datendiebstahls durch Anonymous, der gerade mal einige Monate zurückliegt.

Mit dem neuen PSN-Update verbietet Sony jetzt genau solche Sammelklagen. Wer weiterhin das PSN nutzen will, muss den geänderten Nutzungsbedingungen zustimmen (deutsche User beispielsweise erhielten dieser Tage eine Info-Mail, die auf die Änderungen der AGB hinwies). In diesen steht nun folgendes:

Jegliche Streitschlichtungsverfahren, egal ob außergerichtlich oder vor Gericht, werden nur auf einer individuellen Basis und nicht in einer Sammel- oder Stellvertreterklage, oder als genannte oder ungenannte Mitglieder einer Klasse, vereinigt, stellvertretend oder von Privatanwälten, es sei denn beide, Sie und die Sonyabteilung, mit der Sie einen Disput haben, einigen sich schriftlich über die Entscheidung. Diese Bestimmung schließt ihre Teilnahme als ein Mitglied in einer Sammelklage vor oder während dem 20. August 2011 nicht aus.

Es bleibt abzuwarten, wie viele Klagen diese AGB-Änderung hervorrufen wird.

PCEumel 13 Koop-Gamer - 1436 - 18. September 2011 - 21:06 #

Tja, versuchen kann sie es ja mal. ^^

FliegenTod 13 Koop-Gamer - 1276 - 18. September 2011 - 21:07 #

Einerseits ein starkes Stück, aber ist das andererseits überhaupt für Deutschland (und natürlich auch einige andere Länder) gültig? Nicht alles was in einer AGB steht (und dem auch zugestimmt wurde) gilt wirklich.

PCEumel 13 Koop-Gamer - 1436 - 18. September 2011 - 21:14 #

Diese sogenannten "class action lawsuits" gibts in D-Land in der Form eh nicht.

firstdeathmaker 18 Doppel-Voter - 9333 - 18. September 2011 - 22:05 #

ja, das ist absolut nicht wirksam. Stell dir vor, Sony würde in ihre AGB schreiben, das sie dich versklaven und töten dürften. Würde dadurch auch nicht legal.

Keksus 21 AAA-Gamer - 25149 - 18. September 2011 - 22:12 #

Oder das Apple einen nutzen darf um ein Human Centipad zu erschaffen ... :D

Red237 18 Doppel-Voter - 12871 - 18. September 2011 - 22:15 #

Mmmmhhh, cuttlefisfh and asparagus...

Zyween 14 Komm-Experte - 2597 - 18. September 2011 - 22:17 #

Das dürfte dasselbe sein, wie versklaven und töten :)

Anonymous (unregistriert) 18. September 2011 - 23:19 #

Nun, ich würde den Tod, einem dasein als Human Centipad, vorziehen.^^

Crizzo 20 Gold-Gamer - - 24422 - 18. September 2011 - 21:07 #

Und das ist doch nicht rechtswirksam, oder doch?

Anonymous (unregistriert) 19. September 2011 - 0:09 #

klar ist das rechtswirksam, denn wie wir alle wissen steht sony neuerdings über dem staat.

Keksus 21 AAA-Gamer - 25149 - 19. September 2011 - 0:12 #

Wie war das in Deus Ex 3, wo davon gesprochen wurde, dass wir in Zukunft keinen Staaten mehr angehören, sondern Firmen? :D

Anonymous (unregistriert) 19. September 2011 - 15:53 #

es gibt genug Anzeichen, das genau das versucht wird. Achte mal in den Nachrichten darauf, wenn durch Falschdarstellungen der Anschein gefördert wird, das Regierungen durch und durch Korrupt und unfähig sind. Solche Berichte werden meist von Firmen bezahlt, die Regulierung durch den Staat schwächen wollen. Koch Brothers, Murdoch und all die netten Neoliberalen.

Mick Schnelle Freier Redakteur - 7940 - 20. September 2011 - 10:54 #

in welchen Nachrichtensendungen ist dir dass denn aufgefallen? Und woher nimmst du deine internen Kenntnisse?

thurius (unregistriert) 19. September 2011 - 15:59 #

in robocop gab es das schon...

Boeni 14 Komm-Experte - 2483 - 19. September 2011 - 10:26 #

Schau dir einfach mal im BGB die AGB Paragraphen an. 305 bis 307 war das glaub ich. Die liest du dann von hinten nach vorne (also erst 307, dann 306, dann 305) und alles was da nicht definiert ist, ist auch rechtens. Das gilt für alle AGBs in Deutschland (und auch für Geschäftsbedingungen die nicht als AGBs bezeichnet sind).

Es ist nämlich auch definiert was eine AGB ist und alles was in diese Definition passt ist auch automatisch eine. Jede EULA z.B. ist eine AGB, auch wenn sie anders heißt. Man kann das Pferd Esel nennen, aber das ändert nichts daran das es ein Pferd ist. *g*

Mithos (unregistriert) 20. September 2011 - 18:02 #

[ ] Dir ist klar, dass AGB nur wirksam sein können, wenn sie vor dem Kauf der Ware vor Ort zur Kenntnis genommen werden können.

[ ] Dir ist klar, dass man AGB nicht im Nachhinein und/oder einseitig zu Lasten einer Partei ändern kann.

Eine EULA ist mit Sicherheit nicht das selbe wie eine AGB.

P:S.: Es heißt AGB, ohne "s", das ist schon Plural.

Boeni 14 Komm-Experte - 2483 - 20. September 2011 - 22:28 #

Doch eine AGB kann wirksam sein, auch wenn sie beim Kaf nicht zur Kenntnis genommen werden kann. Nämlich dann, wenn man das Produkt nicht zurück gibt. Das ist bei jedem Spiel so.

Und eine EULA ist im Grunde genommen nichts anderes als eine Allgemeine Geschäftsbedingung. Egal wie man es nennt, im Gesetz ist definiert wann etwas eine AGB ist.

Und über das s streite ich mich nicht mit dir. Das soll jeder machen wie er denkt.

DELK 16 Übertalent - 5488 - 25. September 2011 - 22:20 #

Bei all meiner juristischen Unkenntnis darüber, aber "Allgemeine Geschäftsbedingungens" sollte niemand schreiben ;)

Boeni 14 Komm-Experte - 2483 - 10. Oktober 2011 - 15:47 #

Schau mal ein bisschen weiter unten in den Kommentaren. :-)
Und ist es schon so schlecht um die Argumente das man sich auf sowas stürzen muss? ;-)

Azzi (unregistriert) 18. September 2011 - 21:08 #

Glaube nicht das das vor Gericht bestand hätte, wohl nichtmal in den USA...

Anonymous (unregistriert) 18. September 2011 - 22:48 #

In den USA soll das Streamen von Videos bald als Kapitalverbrechen gelten (Protect IP Act). Der "USA gegen KP" Act erlaubt extreme staatliche Überwachung. Ist es für diese beiden Anträge unwahrscheinlich das sie durch kommen? Letzte Woche wurde dem Senat eine Vorlage vorgelegt, die den Bruch von "terms of use" zum Kapitalverbrechen machen soll (Computer Fraud and Abuse Act). Unwahrscheinlich das dieser durch kommt, da im Grunde nur die Definition von TOU-Verletzungen eingeschränkt werden sollte, aber wenn, dann wäre möglicherweise sogar die Angabe eines falschen Namens im Failbook ein Kapitalverbrechen.. Mehr Futter für die Gefängnisindustrie

Keksus 21 AAA-Gamer - 25149 - 18. September 2011 - 21:14 #

Ich finde dieses Bild dazu einfach immer noch so genial: http://i.imgur.com/up8aj.jpg :D

Olphas 26 Spiele-Kenner - - 66897 - 18. September 2011 - 21:19 #

Das Bild ist wirklich genial! :D

Severian 18 Doppel-Voter - - 10850 - 18. September 2011 - 22:07 #

Perfekt

RedAngel333 (unregistriert) 24. September 2011 - 0:27 #

Tolles Bild :)

Bejita 12 Trollwächter - 1026 - 18. September 2011 - 21:14 #

Das hält zu 100% vor keinem Gericht der Welt stand. Nichtmal vor den USA. Aber eben, probieren kann mans ja mal... So frech ^^

Anonymous (unregistriert) 18. September 2011 - 22:50 #

Blizzard hat ähnliche AGBs

Pestilence (unregistriert) 18. September 2011 - 22:57 #

Blizzard hat gute AGBs! Blizzard würde niemals etwas machen, dass nicht von Vorteil für alle Spieler ist! Sie kümmern sich ja mittlerweile sogar darum, dass Diablo 3 immer auf dem neusten Stand ist, wenn man es spielen möchte!
Blizzard würde niemals so böse sein wie Sony! Und Valve würde niemals so böse sein wie EA! Blizzard und Valve haben uns lieb!

skelethor 14 Komm-Experte - 2375 - 19. September 2011 - 18:52 #

Hey...ich hab die Ironie in deinem Beitrag gefunden *mirselbstaufschulterklopf* ;)

Jamison Wolf 19 Megatalent - P - 14080 - 19. September 2011 - 19:53 #

Welche Ironie? *Staub von seinem Blizzard Rucksack, T-Shirt und Basecap klopft und das eingebrannte Tatoo auf der Stirn stolz in die Runde zeigt* ;)

Bejita 12 Trollwächter - 1026 - 18. September 2011 - 23:03 #

ob sie ähnliche AGBs haben oder nicht sei einmal dahingestellt: Greifen würden sie vor Gericht trotzdem nicht :).

Anonymous (unregistriert) 18. September 2011 - 23:10 #

Sicher? Nehmen wir George Geohot Hotz als Beispiel. Sony hat versucht ihm nachzuweisen, das er einen PSN Account hatte, da er dadurch den AGBs zugestimmt hätte. Laut AGB hätte er Sony dadurch die Wahl des Gerichtsortes überlassen. Hat Sony das versucht weil diese Klauseln nicht gegriffen hätten? Als zweite Möglichkeit haben sie versucht, möglichst viele Leute zu finden, die seine Anleitungen dort gelesen haben, wo sie verhandeln wollten - in Kalifornien. Deshalb die Verfügungen zur Herausgabe der Identitäten gegen die zahllosen Twitter-, Gmail-, Youtube-Accounts und Besucher seiner seiner Besucher.

Anonymous (unregistriert) 18. September 2011 - 23:11 #

..Besucher seiner Webseiten... grrrhhr

raumich 16 Übertalent - 4673 - 19. September 2011 - 9:01 #

Ja, sicher! AGBs können die Geschäftsverbindung im Detail regeln, dürfen aber trotzdem nicht das geltende Recht eines Einzelnen verletzten. Sonst könnte ja jeder in seine AGB reinschreiben: Mit dem Kauf des Produktes wird die AGB anerkannt und somit erlischen alle Garantieansprüche etc. Etwas schärfer formulierte AGBs sollen nur Unwissende davon abhalten, von ihrem eigentlich bestehenden Recht Gebrauch zu machen. Wo kein Kläger, da kein Richter.

Deathproof 14 Komm-Experte - 2085 - 19. September 2011 - 22:58 #

Deswegen gab es ja auch nie Abofallen im Internet.
Erst wenn eine Klause gegen andere Gesetze verstoßen, sind sie unwirksam.
Recht haben und Recht bekommen ist auch noch so eine Sache, Firmen können sich bessere Anwälte leisten als du.
Die Abmahnwellen sind ja auch alles andere als Rechtens, es wird aber trotzdem gemacht.

Boeni 14 Komm-Experte - 2483 - 19. September 2011 - 23:32 #

Das ist völliger quatsch!

Wenn du ein bisschen Ahnung hättest, würdest du dich wundern was für Gestalten bei Sony, Telekom und Co in der Rechtsabteilung sitzen. Die ABO Fallen die du erwähnst sind nicht deswegen Fallen weil sie Rechtlich bindend sind, sondern weil Leute wie du ihre eigenen Rechte nicht kennen und brav bezahlen wenn ein Brief vom Anwalt oder von einem Gericht kommt.

Genau der Satz "Die können sich bessere Anwälte leisten" ist der Blödsinn der denen erst ihre Masche ermöglicht! Zumindest bei den ABO Fallen.

Mick Schnelle Freier Redakteur - 7940 - 20. September 2011 - 10:57 #

exakt!

Boeni 14 Komm-Experte - 2483 - 20. September 2011 - 15:31 #

Danke!

Deathproof 14 Komm-Experte - 2085 - 26. September 2011 - 18:29 #

Warum gehen dann soviele Versicherungen vor Gericht, um Zeit zu gewinnen oder Geld durch einen vergleich zu sparen.
Jahre lange Verfahren nutzen nur den Firmen und zermürben.
Ja klar kann man mit wissen, Abo Fallen entgehen, auf kündigs frist nicht hingewissen dann kann man immer kündigen und so weiter.
Trotzdem ist es kein Strafbares handeln und wenn man nicht wiederspricht ist es gültig.
Bei Schutzgelderpressung oder ähnlichen ist das anders, zu glück.

Boeni 14 Komm-Experte - 2483 - 19. September 2011 - 10:28 #

Das ist der Sinn von AGBs. Im Grunde kann man die sind komplett schenken, weil sie im BGB (auf Deutschland bezogen) vordefiniert sind. Jeder der also eigene AGBs aufsetzt, macht das nur um sich einen (im zweifel unrechtmäßigen) Vorteil zu verschaffen.

Jan Freier Redakteur - 3222 - 19. September 2011 - 19:37 #

In den USA ist es legal und an der Tagesordnung. Die sehr sehenswerte HBO-Dokumentation "Hot Coffee" erklärt Ursprung und Wirkung des Gesetzes. Mehr Infos @ http://www.hbo.com/documentaries/hot-coffee/index.html

Jamison Wolf 19 Megatalent - P - 14080 - 19. September 2011 - 19:54 #

"Hot Coffee" war das nicht ein Mod für GTA? :)

Jan Freier Redakteur - 3222 - 19. September 2011 - 20:31 #

Ja, das Minigame. Im Falle der Doku bezieht es sich aber auf den berühmten McDonalds-Kaffee-Gerichtsfall, der ja ein paar Comments weiter unten "heiß" diskutiert wird.

Jamison Wolf 19 Megatalent - P - 14080 - 19. September 2011 - 23:00 #

Ich sag mal: Kalter Kaffee. Das Thema wurde schon mal durchgekaut. Hat so nen bissle was von stiller Post. Dummerweise überlebt immer einer, der nur gehört hat "Kaffee, Heiss, Millionen!1!" und schon gehts wieder rund.

Jamison Wolf 19 Megatalent - P - 14080 - 20. September 2011 - 17:05 #

Kein wunder wenn Diskussionspartner ständig die Urban-Legend-Kaffee Geschichte weitererzählen, wenn das "Leitmedium" Spiegel-Online (http://einestages.spiegel.de/static/topicalbumbackground/23525/zanken_fuer_nichts.html) den selben mist erzählt.

Genau wegen solch schlecht recherschierten Artikel, hab ich seit über 10 Jahren kein Vertrauen mehr in Medien. Und die wundern sich, wenn Leute lieber Blogs lesen, statt den kram. Zumindest weiss ich bei nem Blog, dass das größtenteils Amateure sind...

Raug 08 Versteher - 208 - 22. September 2011 - 13:04 #

http://en.wikipedia.org/wiki/Liebeck_v._McDonald%27s_Restaurants

Denis Brown 16 Übertalent - 5005 - 18. September 2011 - 21:14 #

Jau, Sony kann viel in die AGB schreiben, aber an sich sind AGBs in digitaler, vorbestimmter Form nicht einmal rechtsgültige Verträge. DENN: In einem beidseitigen Vertrag hat die zweite Partei das Recht einzelne Klauseln zu streichen, was hier nicht der Fall ist. Außerdem ist dieser neue Vertragspunkt ein Knebel, denn wer aufgrund solcher Dinge auf die Nutzung des PSNs verzichtet, verliert somit eine weitere Funktion seiner Konsole, was eigentlich wieder ein neuer Grund zum Klagen wäre...

Sony Sony, ihr reitet euch immer tiefer in die Sch....

Boeni 14 Komm-Experte - 2483 - 19. September 2011 - 10:32 #

Das mit dem streichen ist nicht hundert Prozent richtig. Natürlich kannst du Punkte aus AGBs streichen, aber das heißt dann auch, das die andere Partei (z.B. Sony) dann sagen kann "Ok, ne dann wollen wir nicht mehr".

Ein Vertrag besteht auch zwei Willenserklärungen und wenn dir einer ein Angebot macht und du sagst "ich nehme das aber nur so und so an" dann ist die Willenserklärung deines Gegenüber damit nicht mehr abgedeckt.

In diesem Fall hättest du also die Wahl zwischen annehmen oder ablehnen. Denn Sony wird dann einfach sagen "Wenn du die AGBs so nicht willst, dann lass es eben!". :)

Lex (unregistriert) 19. September 2011 - 12:09 #

Das stimmt so nicht. Es wurden Millionen PS3 verkauft. Mal von dem Dilemma, daß ich den PSN AGBs erst nach dem Kauf zustimmen kann, weil sie nicht auf der Verpackung stehen, abgesehen, ist die Willenserklärung zum Zeitpunkt des Kaufs abgegeben und gültig, und zwar für BEIDE Seiten, sprich, egal um welche Verträge es sich handelt, eine Partei kann nicht nachträglich, einseitig und ohne Zustimmung der anderen Partei Jahre später wiederkommen und sie abändern.
Also stimmt das bis zu dem Punkt:
"Wenn du die AGBs so nicht willst, dann lass es eben!"
denn dann gelten eben die bisherigen AGBs weiter, ganz einfach.

Boeni 14 Komm-Experte - 2483 - 19. September 2011 - 14:56 #

Doch das stimmt so, denn der Kaufvertrag über die PS3 kommt nicht mit Sony zustande, sondern mit dem Händler bei dem du die PS3 kaufst. Wenn du mit den AGBs dann aber nicht einverstanden bist, kannst du die PS3 zurück geben (eben weil die AGBs nicht auf der Packung steht). Das ist ein riesiger Unterschied.

Deswegen kannst du ja auch Spiele zurück geben wenn du nicht mit den AGBs einverstanden bist die bei der Installation eingeblendet werden.

Mithos (unregistriert) 20. September 2011 - 18:22 #

und deswegen sind das, was bei der Installation eingeblendet wird, rechtlich auch keine AGB, sondern Endbenutzer-Lizenzvereinbarungen. *Das* ist ein bedeutender Unterschied, denn diese Vereinbarungen haben weit weniger Gültigkeit. Insbesondere wenn sie überraschende Klauseln beinhalten, die zudem noch nachträglich hinzugefügt wurden. Dann dürften sie in Deutschland komplett unwirksam sein.

secure.wikimedia.org/wikipedia/de/wiki/EULA

Boeni 14 Komm-Experte - 2483 - 20. September 2011 - 22:35 #

Du kennst das Pferd Esel nennen, das ändert nichts an dem was ich geschrieben habe. Wenn du mit der EULA nicht einverstanden bist, kannst du das Produkt zurück geben.

Für die Wirksamkeit einer Klausel ist auch der Vertrag an sich interessant. Immerhin herrscht in Deutschland auch noch eine Vertragsfreiheit. Es kann also sein das ein Gericht sagt "du hast es akzeptiert, also ist es gültig", denn du hättest ja das Produkt auch zurück geben können. (Natürlich sind extreme Sachen da ausgeschlossen. *g*

PS.: Lies die den Wikibeitrag mal durch. Da steht auch das eine EULA eine AGB ist. Nur wenn sie beim kauf zugänglich ist, ist sie überhaupt rechtskräftig.

. 21 AAA-Gamer - 28253 - 18. September 2011 - 21:15 #

Jetzt kriegen die bestimmt eine Sammelklage an den Hals, weil sie Sammelklagen verbieten wollen. :-)

TheBlobAlive 19 Megatalent - P - 13053 - 18. September 2011 - 21:19 #

Sony wird echt immer dreckiger!

Larnak 22 Motivator - 37541 - 18. September 2011 - 21:34 #

Sonys Rechtsabteilung scheint ein paar Räder ab zu haben ...

Jamison Wolf 19 Megatalent - P - 14080 - 18. September 2011 - 21:42 #

Sony: "Hmmm, es gibt immer noch einige Leute, die uns nicht hassen. Da müssen wir was ändern."

Marketing Mensch: "Ich hab da mal eine Idee..."

\o/ Sony schaffst immer wieder mich davon zu überzeugen, das ich mein Geld in Ihrer Company unterbringen soll. Daraufhin werde ich doch sofort mit all meinen PSN-Accounts ne Plus-Mitgliedschaft erstellen und meine Kreditdaten da angeben!

"It's a Sony!" ... FAiL.

Deathproof 14 Komm-Experte - 2085 - 18. September 2011 - 21:48 #

In USA bekommt man Millionen weil man sich am zu heißen Kaffee verbrannt hat, jetzt wird Schriftlich darauf hingewiesen und es sind keine Klagen mehr möglich.
Also warum sollte das ganze dann nicht auch bei solchen Klauseln gehn?

thurius (unregistriert) 18. September 2011 - 21:54 #

"In USA bekommt man Millionen weil man sich am zu heißen Kaffee verbrannt hat"
ach bitte komm nicht mit der urbane legende,wo die medien alles verdreht haben...

Keksus 21 AAA-Gamer - 25149 - 18. September 2011 - 21:57 #

Soll er halt eine andere Geschichte nehmen. Dieses Beispiel ist einfach nur stellvertretend für die vielen wahren Fälle, wo Leute wegen sonst was Millionen abgestaubt haben.

Bejita 12 Trollwächter - 1026 - 18. September 2011 - 22:05 #

So viele Fälle sind das im Endeffekt nicht, die kursierten zwar in den Medien, sind aber auf die Bevölkerungsdichte gerechnet kaum vorhanden. Und in den USA ist es auch nicht mehr so einfach, wie es früher vielleicht einmal war, jemanden zu verklagen. Die haben zur Zeit eher mit den ganzen Patentklagen zu kämpfen :).

thurius (unregistriert) 19. September 2011 - 10:23 #

die Katze in der Mikrowelle etwa?
ist auch ne urbane legende ,frag mal Georg Wenglorz und Patrick S. Ryan die haben 2003 in der Fachzeitschrift „Recht der Internationalen Wirtschaft“ belegt das so ein fall nie existierte

Bejita 12 Trollwächter - 1026 - 19. September 2011 - 11:08 #

Exakt :). Da sind so viele Urbanlegends dabei, dass es kaum mehr zu unterscheiden ist, was nun wahr oder falsch sei..

Boeni 14 Komm-Experte - 2483 - 19. September 2011 - 10:35 #

Nur weil ich vor Gericht von der Gegenpartei Millionen verlange weil ich mir heißen Kaffee übergekippt habe, heißt das noch lange nicht das ich die auch bekomme! Das ist in den USA nun mal so und am Ende gab es einen vier- oder fünfstelligen Betrag und gut war es.

Anonymous (unregistriert) 19. September 2011 - 13:02 #

der tatsächliche Fall ging aber darum, das dieser Kaffee den geschädigten so stark verbrüht hat, das dieser Verbrennenungen dritten Grades erlitten hat.

Boeni 14 Komm-Experte - 2483 - 19. September 2011 - 14:58 #

Das macht doch keinen Unterschied wie stark die Person verbrüht wurde. Schau mal im Internet nach, es ist völlig normal so hohe Summen zu fordern, weil die meisten Fälle außergerichtlich geklärt werden und man sich dann mehr oder weniger gütlich einigt.

Anonymous (unregistriert) 19. September 2011 - 16:03 #

ob es einfach nur warmer kaffee ist, oder ob bleibende schäden verursacht werden macht für die glaubwürdigkeit von "alle klagen ohne grund" behauptungen schon einen unterschied

Boeni 14 Komm-Experte - 2483 - 19. September 2011 - 20:18 #

Es geht ja nicht darum ob jemand ohne Grund klagt. Das passiert auch in Deutschland täglich. Aber keiner bekommt dafür Millionen von Dollar. Und das ist der Punkt.

Jan Freier Redakteur - 3222 - 19. September 2011 - 20:59 #

Da es thematisch passt, hier ein Re-Post von meinem Kommentar weiter oben: http://www.hbo.com/documentaries/hot-coffee/index.html -- Trailer ist links unten auf der Page.

In der Doku wird u.a. der McDonalds-Fall genau erklärt sowie die gesellschaftliche/rechtliche Bedeutung.

thurius (unregistriert) 19. September 2011 - 16:04 #

les dir http://www.talkteria.de/forum/topic-99729.html durch...

am ende waren es nur 200.000-300.000 dollar,wo die frau noch anwaltskosten und artzkosten bezahlen musste,also reich ist die damit nicht geworden

Trax 15 Kenner - 3458 - 18. September 2011 - 22:06 #

"...deutsche User beispielsweise erhielten dieser Tage eine Info-Mail, die auf die Änderungen der AGB hinwies..."

Also ich habe keinerlei Mails von Sony bekommen ^^°
Ansonsten kann man da eigentlich nichts mehr zu sagen.
So langsam muss ich mich wohl doch damit abfinden, dass nach dieser Konsolengeneration Schluss für mich ist mit diesem Hobby (zumindest was die weitere Unterstützung zukünftiger Systeme und Spiele angeht).
Die Nachrichten der letzten Wochen zeigen ja sehr deutlich wie und wohin sich der Markt/die Restriktionen entwickeln werden.

Pestilence (unregistriert) 18. September 2011 - 22:40 #

Ein neues Firmware-Update? Die kommen doch normalerweise nur noch, wenn es einen Hack gibt, der es ermöglicht eine Custom-Firmware aufzuspielen. Gleich mal gucken. :D

q 17 Shapeshifter - 6811 - 18. September 2011 - 22:41 #

Realsatire pur :>

Anonymous (unregistriert) 18. September 2011 - 22:45 #

Wenn das so einfach wäre, würden alle Drogenlabore oder
illegale Webangebote einfach von ihrem Hausrecht
Gebrauch machen und Polizisten und Juristen den Zutritt
verbieten, speziell zu Zwecken der Hausdurchsuchung
oder der Beweissicherung.

"Ich mache mir die Welt, wie sie mir gefällt".
Pippi Langstrumpf

Anonymous2 (unregistriert) 18. September 2011 - 22:56 #

wenn das so einfach wäre, würden in den
usa polizisten die personalien von
bürgern aufnehmen um diese anschliessend
zu terrorisieren oder mit strafzetteln
einzudecken, wenn diese durch videos
polizeimachtmissbrauch nachgewiesen
haben. oder sie würden leute
die polisten filmen wegen spionage
ins gefängnis werfen und ein paar
jahre wegsperren wollen..
oh moment.. tun sie ja, versuchen sie ja..

Amco 19 Megatalent - P - 19342 - 18. September 2011 - 22:48 #

Sony? BlaBlaBla. Selten so einen Blödsinn gelesen.

Michl Popichl 24 Trolljäger - 52778 - 20. September 2011 - 5:27 #

die haben's halt drauf......

bolle 17 Shapeshifter - 7789 - 18. September 2011 - 23:22 #

Ist die Übersetzung offiziell, oder von woher kommt die?

Keksus 21 AAA-Gamer - 25149 - 18. September 2011 - 23:39 #

Eigenhändig übersetzt. Sonst gäbs dafür ja ne Quelle. Den Originaltext kannst du dir in der Quelle durchlesen.

bolle 17 Shapeshifter - 7789 - 18. September 2011 - 23:50 #

hab ich, würd aber bei sowas rechtlichem dazu schreiben wer es übersetzt hat.

Unskilled 09 Triple-Talent - 338 - 18. September 2011 - 23:26 #

Sony verbietet Sammelklagen und der Papst hat die Vorhölle abgeschaft, gehört beides auf den gleichen Haufen

Boeni 14 Komm-Experte - 2483 - 19. September 2011 - 10:37 #

Der Papst hat nur die Vorhölle für Kinder abgeschafft! Für Erwachsene gibt es die noch! :P

Anonymous (unregistriert) 19. September 2011 - 1:09 #

Hmmm...Hat Sony irgendetwas gelernt in letzter Zeit? Irgendwie nicht, anscheinend brauchen sie nochmal einen PSN-Hack.

Keksus 21 AAA-Gamer - 25149 - 19. September 2011 - 1:24 #

Ich weiß, dass ich keinen brauch. Diese Hacks gehen immer zu Lasten der Kunden.

Arzhar 15 Kenner - P - 2837 - 19. September 2011 - 2:30 #

Sony verlangt es anscheinend nach einer Welle an Sammelklagen

Ditze 13 Koop-Gamer - 1373 - 19. September 2011 - 6:38 #

Wann bringt Samsung eigentlich eine eigene Spielkonsole raus? Dann gibt es keinen Grund mehr ein Produkt von Zony zu kaufen.

Pestilence (unregistriert) 19. September 2011 - 7:24 #

Vorgestellt hatten sie 1994 schonmal eine:
http://threedo.narod.ru/index.files/models.files/SAMSUNG3.JPG

Bei Wikipedia kannst du etwas zum 3DO nachlesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/3DO

Amco 19 Megatalent - P - 19342 - 19. September 2011 - 8:38 #

Samsung die werden dann bestimmt von Apple verklagt deswegen ;)

Starslammer 15 Kenner - 2904 - 19. September 2011 - 8:47 #

Jo, alles geklaut vom kommenden PIPPIN 2 ! :)

Makariel 19 Megatalent - P - 18310 - 19. September 2011 - 13:48 #

Schon wieder 1. April? :D

Ich muss sagen für die PR Abteilung von Sony zu arbeiten muss echt der dümmste Job aller Zeiten sein. Jedes mal sie sich wieder einigermaßen mit den Kunden versöhnt haben kommt die Rechtsabteilung daher und kackt ihnen vor die Tür.

Hexer92 13 Koop-Gamer - 1646 - 20. September 2011 - 0:30 #

Also nach der aktion überdenke ich den Kauf einer PS3 nochmal. Ist ja lächerlich was die da versuchen! Wollen einem den Mund verbieten, aber sonst geht's noch, was ?!

Jamison Wolf 19 Megatalent - P - 14080 - 20. September 2011 - 1:18 #

Nein, nein. Die wollen nur dein bestes...

thurius (unregistriert) 20. September 2011 - 15:22 #

lies dir diesen auszug noch mal durch...

"Jegliche Streitschlichtungsverfahren, egal ob außergerichtlich oder vor Gericht, werden nur auf einer individuellen Basis und nicht in einer Sammel- oder Stellvertreterklage"

du als einzelperson kannst sie verklagen...

und es gilt nur für die usa in deutschland gibt es keine sammelklagen...

Boeni 14 Komm-Experte - 2483 - 20. September 2011 - 15:34 #

Es gibt aber ein ähnliches Instrument der Rechtsvertretung. Zum Beispiel wenn der Verbraucherschutzbund im Namen mehrerer Mandanten eine Klage voran treibt. Dabei geht es meist um "Kostensenkung" für die einzelne Person. Im Grunde also etwas ähnliches.

thurius (unregistriert) 26. September 2011 - 8:58 #

http://www.dr-schulte.de/sammelklagen_musterklagen_nicht_vorgesehen_in_deutschland.htm

Boeni 14 Komm-Experte - 2483 - 10. Oktober 2011 - 15:53 #

Hast du dir das selbst mal durchgelesen? Da geht es um Musterklagen die ein Urteil für alle und auch für alle zukünftigen finden sollen. Das gibt es natürlich nicht.
Außerdem wird in dem Text auch erwähnt das es in der Regel keine Sammelklagen gibt, es aber möglich ist. Ein Verein z.B. kann als juristische Person eine Klage einreichen.

Weepel 16 Übertalent - 4275 - 20. September 2011 - 12:07 #

Dieses Verbot zu Sammelklagen gilt nur für die USA, nicht für Europa.

thurius (unregistriert) 20. September 2011 - 15:17 #

da es nur für die usa gilt,ergibt dieser satz keinen sinn
"(deutsche User beispielsweise erhielten dieser Tage eine Info-Mail, die auf die Änderungen der AGB hinwies)"

als deutscher psn user habe ich keine solche mail gekriegt,nur bei meinen us accounts kam die mail und der quelle steht auch nix das deutsche user diese "agb" kriegen

btw fehlt in der news eine quelle ,die besagt das es auch deutsche trifft

"großen Datendiebstahls durch Anonymous"

bisher bestritt doch Anonymous was mit den datenklau zutun zu haben oder?

und btw...
sammelklagen so wie man sie aus den usa gibs ,gib es in deutschland nicht...

http://www.resch-rechtsanwaelte.de/C-677-Warum-keine-Sammelklagen-.aspx

und zdnet sagt auch das nur für die usa gilt
http://www.zdnet.de/news/41556507/aenderung-der-agb-sony-nutzer-muessen-auf-sammelklagen-verzichten.htm

Tr1nity 28 Party-Gamer - P - 110367 - 20. September 2011 - 14:25 #

Nun, man könnte auch sagen: Sony, wenn ihr eure Sache richtig machen würdet, müßtet ihr erst gar nicht mit Sammelklagen rechnen :). So nen Passus in die AGB zu setzen ist doch peinlich.

thurius (unregistriert) 20. September 2011 - 15:25 #

"Die deutsche Version kommt derzeit noch ohne das Verbot aus.
In den USA sind solche Klauseln keine Ausnahme: Der US Supreme Court hatte sich etwa vergangenen April im Fall AT&T Mobility gegen Concepcion zugunstens eines Verbots von Sammelklagen ausgesprochen. Das Gericht entschied, dass das US-Recht über dem einzelner Bundesstaaten steht, die solche sogenannten "class-action waivers" verbieten. Außerhalb der USA dürfte es Sony jedoch weniger leicht fallen, derlei Regelungen durchzusetzen. "

http://www.zdnet.de/news/41556507/aenderung-der-agb-sony-nutzer-muessen-auf-sammelklagen-verzichten.htm

wildes tratra um nix mal wieder

Pestilence (unregistriert) 25. September 2011 - 17:17 #

Ich bin mal gespannt drauf, wann Valve nachzieht.

monkeypunch87 14 Komm-Experte - 2656 - 25. September 2011 - 17:23 #

Das man die Konsumenten so einfach unterdrücken kann... Ich könnte heulen über soviel Lächerlichkeit!

thurius (unregistriert) 25. September 2011 - 17:48 #

du solltes mal die news noch mal durchlesen oder eine news lesen die mehr berichtet...
und ich könnt heulen,das man nur die überschrift liest und die ehlinformation glaub des könnte auch deutsche betreffen...
http://www.zdnet.de/news/41556507/aenderung-der-agb-sony-nutzer-muessen-auf-sammelklagen-verzichten.htm

nochmal zum mitschreiben...
als einzelperson kannst du sony immer noch verklagen...

"(deutsche User beispielsweise erhielten dieser Tage eine Info-Mail, die auf die Änderungen der AGB hinwies)."
was eine fehlinformation ist und dazu gibs noch nicht mal eine quellenangabe in der news

wobei man die überschrift auch ändern könnte "Sony & EA verbieten Sammelklagen in den USA" damit es ein wenig klarer wird

"Es bleibt abzuwarten, wie viele Klagen diese AGB-Änderung hervorrufen wird."
keine klage deswegen
das US Supreme Court hatte es schon AT&T erlaubt so eine klausel einzubauen und das schon vor sony
http://www.supremecourt.gov/opinions/10pdf/09-893.pdf
http://www.pepperlaw.com/publications_update.aspx?ArticleKey=2094

monkeypunch87 14 Komm-Experte - 2656 - 26. September 2011 - 1:30 #

Oh, ich habe die News komplett gelesen und mir ist auch bewusst, dass solch ein Ausschluss in den AGBs in Deutschland/der EU wahrscheinlich nicht funktionieren würde. Dennoch kann ich doch um die Rechte der amerikanischen Bevölkerung heulen, da ich viele Bekannte und Freunde dort drüben habe. Oder etwa nicht? Ich habe dieses Land lange, lange Zeit für seine Freiheiten und Möglichkeiten bewundern, muss aber mit großem Erschrecken feststellen, dass die EU inzwischen eine weitaus freiere Zone in der Welt ist. Wir könnten dies ruhig lauter in der Welt hinausschreien.^^

Sammelklagen sind, oder besser waren, im amerikanischen Rechtssystem ein gutes Mittel um mit einer, bei einer Niederlage, sehr teuren Klage die finanzielle Last auf viele Schultern zu verteilen. Natürlich kann ein Einzelner immer noch Klagen, er trägt dann aber auch die alleinigen Kosten, wenn er nicht vor Gericht Recht bekommt.

Mit diesem Verbot der Sammelklagen können sich Sony und EA sich viele Klagen ersparen, da dem Kläger die finanziellen Mittel fehlen.

marshel87 17 Shapeshifter - 6583 - 25. September 2011 - 17:49 #

lächerlich, was heut zu Tage möglich ist.

thurius (unregistriert) 25. September 2011 - 17:51 #

ihr tut ja so als ob klagen ganz verboten wäre...
wo steht das denn?

Pestilence (unregistriert) 25. September 2011 - 17:57 #

Beruhige dich mal. Du tust so als wenn niemand ausser dir die News verstanden hätte.
Lächerlich ist es nämlich trotzdem und sollte heutzutage echt nicht möglich sein.

Vidar 19 Megatalent - 15012 - 25. September 2011 - 17:59 #

Warum lächerlich?
Wenn es rechtlichgesehen funktioniert ist das ziemlich intelligent!
Denke wenn es in Europa möglich wäre, würde es jede Firma machen :D

thurius (unregistriert) 25. September 2011 - 18:03 #

das problem dürfte sein ,sammelklagen wie man sie aus den usa kennt gib es nicht in deutschland bzw. in der eu noch nicht

die eu arbeitet zwar dran ,aber das wird noch jahre dauern
http://www.muenchen.ihk.de/mike/ihk_geschaeftsfelder/recht/Vertragsrecht/EU-Sammelklagen.html

Anonymous (unregistriert) 25. September 2011 - 18:46 #

lächerlich bleibt es trotzdem, so verzweifelt muss man als konsument ja erstmal sein sowas anzunehmen

Amco 19 Megatalent - P - 19342 - 26. September 2011 - 9:12 #

Genau das ist richtig sogenannte "class action" wie sie in den USA üblich sind gibt es im deutschen Gesetz nämlich nicht da eine Gruppenbetroffenheit dem Gestzt fremd ist. Wenn ich nämlich klage muss ich und damit jeder einzelne auch seinen Schaden nachweisen und damit vor Gericht ziehen.

MichaelK. (unregistriert) 25. September 2011 - 18:57 #

Wann kommt eigentlich mal irgendein Staat auf den Trichter AGBs zu verbieten? Ich meine, es gibt doch für alles was wichtig ist (Fernabsatzgesetz, Raubkopien etc.) echte Gesetze. Da braucht man doch nicht noch den ganzen Schmonz den die Firmen den Kunden aufdrängen wollen...

pel.Z 16 Übertalent - 4852 - 25. September 2011 - 19:00 #

Ich verbiete Sony. Und jetzt?

Anonymous (unregistriert) 25. September 2011 - 19:05 #

jetzt müsstest du sony dazu kriegen, dein verbot anzunehmen. so dämlich sind die aber nicht deinen zettel zu unterschreiben. anders rum hingegen..

Pestilence (unregistriert) 25. September 2011 - 19:44 #

Ich habe Sony einseitig verboten, meine PS3 online anzumelden. Hat sehr gut geklappt, nachdem ich die Internet-Verbindung deaktiviert habe. Im nächsten Schritt werde ich einseitig eine Custom Firmware aufspielen, um dann eigene Nutzungsbedingungen zu schreiben.
Klappt hervorragend, diese einseitige Änderung der AGB. :D

Desotho 18 Doppel-Voter - 9419 - 25. September 2011 - 20:54 #

AGB ist übrigens bereits Mehrzahl, es besteht keinen grund immer "AGBs" zu schreiben.

monkeypunch87 14 Komm-Experte - 2656 - 26. September 2011 - 1:27 #

Falsch! Selbst im Duden steht AGBs.

Lies mal hier, weil wenn man schon meint ein Besserwisser zu sein, dann sollte man auch Wissen haben:

http://de.wikipedia.org/wiki/Akronym

Es steht unter dem Punkt "Besondere Aspekte der Verwendung von Akronymen".

Viel Spaß beim Wissen aneignen.

thurius (unregistriert) 26. September 2011 - 8:50 #

"Viel Spaß beim Wissen aneignen."
wünsche ich dir auch

http://www.korrekturen.de/beliebte_fehler/agbs.shtml
http://woerter.germanblogs.de/archive/2011/03/20/agbs-oder-agb.htm

monkeypunch87 14 Komm-Experte - 2656 - 26. September 2011 - 14:52 #

Im zweiten Link wird aber auch nicht entschieden vertreten, dass AGBs falsch sind, sondern auch als möglich betrachtet. Der erste Link geht, genauso wie die zweite, nicht auf die Akronyme ein, daher werde ich eher bei der Wikipedia-Erklärung bleiben. Schließlich kann man bei AGBs inzwischen genauso von einem eigenständigen Wort ausgehen wie bei PKWs, LKWs.

Da wir hier sicher keine wissenschaftlichen und/oder rechtliche Texte schreiben, ist AGBs richtig, da das Geschriebene zum Sprachlichen passen muss und es keine allgemeingültige Absprache in der Nutzung dieses Akronym vorhanden ist.

Da wir schon mit Links um uns werfen, hier noch einer:
http://www.belleslettres.eu/artikel/akronyme-beugen-schreiben.php

Am Ende vertraue ich dann lieber dem Duden, die diese Nutzung eindeutig erlaubt.

Und nun werde ich dich in den Kommentaren dieser News versuchen zu ignorieren, da du mir viel zu aufdringlich und ziemlich rechthaberisch in deinen gesamten Kommentaren hier bist, nicht nur in meinen. Auch hast du es nicht weiter für nötig befunden, auf den Kommentar weiter oben zu reagieren. Bis dann.

Anonymous (unregistriert) 25. September 2011 - 21:19 #

Lösung: Zu solchen Bedingungen nichts kaufen.

bam 15 Kenner - 2757 - 26. September 2011 - 0:07 #

Das viel größere Problem bei der Sache ist einfach, dass Kauf des Produktes (PS3) erstmal nichts mit der Nutzung des PSN und der Annahme der AGBs zu tun hat. Man kauft also ein Produkt, dessen integraler Bestandteil das PSN ist, muss aber hierfür gesondert AGBs akzeptieren. Schlimmer ist, wie in diesem Fall, dass die AGBs geändert werden und bei Nichtannahme der Dienst verweigert wird. Kein Händler der Welt wird nun das Produkt (die PS3) zurücknehmen, nur weil man zu irgend einem Zeitpunkt (auch Jahre später) die AGBs des PSN nicht mehr akzeptiert.

Darüber hinaus bezahlt man nun auch eventuell für die Nutzung von Downloadinhalten. Sobald man aber die aktuellen AGBs nicht mehr akzeptiert, sind diese nicht mehr abrufbar. Man hat aber eben für die Nutzung bezahlt. Eine Rückerstattung wird es auch hier nicht geben.

Der letzte Abschnitt gilt ebenso für Origin. Hier muss definitiv rechtlich was gemacht werden. Es kann nicht sein, dass Produkte an einen Service gekoppelt sind und die AGBs dieses Service geändert werden können; aber der Nutzer bei Nichtannahme keine Möglichkeit zur (vollen) finanziellen Entschädigung hat.

norefund (unregistriert) 26. September 2011 - 0:45 #

genau das wird schon jahre kritisiert, antwort war immer 'mich stört das nicht, mir egal ob ihr nicht mehr spielen könnt. mal schauen wie sehr sich die egoisten ausbeuten lassen bis es auch denen zuviel wird und das geheule losgeht. psn konnten sind prall mit spielen gefüllt, firmen zeigen das sie nen dreck auf ihr image geben und machen können was sie wollen. jetzt noch nen richtig unverschämten push in der eu, vielleicht wachen dann n paar konsumzombies auf

Soul (unregistriert) 26. September 2011 - 1:11 #

Warum dürfen sich diverse Firmen eigentlich quasi alles rausnehmen und machen was sie wollen? Wo ist da der Verbraucherschutz?
Wo ist das jemand, der uns schützt? Ich verstehs einfach nicht.

Koffeinpumpe 15 Kenner - 3823 - 26. September 2011 - 8:05 #

>>Warum dürfen sich diverse Firmen eigentlich quasi alles rausnehmen und machen was sie wollen?<<

Weil die Kunden alles mit sich machen lassen, ganz einfach. :)

Deathproof 14 Komm-Experte - 2085 - 26. September 2011 - 18:39 #

Eher weil der Staat sich zu sehr von der Wirtschaft beraten lasst und sich darauf verlasst das sich das selber Reguliert.
Im Straßenverkehr gibt es ja auch für jede kleinigkeit vorschriften, weil es sich das ja auch auszahlt, für den Staat nicht unbedingt für die Verkehrsteilnehmer.

thurius (unregistriert) 26. September 2011 - 9:00 #

"Warum dürfen sich diverse Firmen eigentlich quasi alles rausnehmen und machen was sie wollen? Wo ist da der Verbraucherschutz?"

erstmal misch deutsches und us rechtssysteme nicht zusammen...
zweites der Verbraucherschutz kann wenig machen da es in beiden fällen von sony und ea nur die usa trifft...

Aladan 25 Platin-Gamer - P - 57121 - 26. September 2011 - 9:41 #

Was interessiert uns hier eigentlich solch eine Änderung? Wenn ich mich nicht irre, hat in Europa solch ein AGB Inhalt doch eh keinen Bestand oder?

Anonymous (unregistriert) 26. September 2011 - 10:52 #

weil du so konsequenzen aus dem asozialen firmenverhalten ziehen kannst wie es jeder erwachsene tun würde. die würden es hier mit dir genauso machen wenn sie nur die möglichkeit hätten. eine globale firma steht oder fällt global mit ihrem ruf.

Jamison Wolf 19 Megatalent - P - 14080 - 26. September 2011 - 11:50 #

Also ich find es schon interessant, wie man versucht der Probleme herr zu werden. Nämlich mit der Methode: Bringen wir uns selber erstmal in Sicherheit.

Ich kann das schon verstehen, wenn eine Firma das macht um ihren Popo zu retten. Schliesslich könnte so ne Massenklage in den USA auch einen riesen wie Sony/EA zu Fall bringen... Ein Signal für "Vertrauen ins eigene System" sieht aber anders aus und bringt mich als Kunden eher dazu den Jungs & Mädels nix anzuvertrauen, was ich nicht auch um die Ecke bei nem Spätmarkt entgegenbringen würde. Sprich: Cash (in Form von Guthabenkarten o.ä.) - aber Kreditkarten & Co. - das ist gestorben.

Satyrias83 12 Trollwächter - 859 - 27. September 2011 - 19:32 #

Diese Klausel in den AGB ist nicht wirksam nach §475 I BGB, weil es sich um einen Verbrauchsgüterkauf i.S.d. §474 I BGB handelt udn daher nur AGB Vorschriften zulässig sind, durch die der Verbraucher keinen Nachteil erleidet ;)

Mitarbeit
Jan