Deutsche Film-Site mahnt das Land Sachsen wegen Kino.to ab

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derblaueClaus 1092 EXP - 12 Trollwächter,R5,S1
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18. Juni 2011 - 18:18 — vor 12 Jahren zuletzt aktualisiert
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Die Website Cineastentreff.de mahnt das Land Sachsen wegen eines Verstoßes gegen § 2 des Telemediengesetztes, kurz TMG ab. Die Polizei des Landes hatte zuvor die Domain Kino.to im Zuge einer Razzia gegen Urheberrechtsverletzungen beschlagnahmt. Daraufhin war auf der Seite nur noch der oben abgebildete Text zu lesen.

Laut Cineastentreff.de genüge aber der lapidare Hinweis "Die Kriminalpolizei" nicht den Anforderungen des § 2 TMG, der unter anderem die Nennung einer vollständige Adresse des Betreibers fordert. Fraglich ist jedoch noch, ob das Land Sachsen durch die Beschlagnahme in die Rolle des Betreibers rückt und damit "Dienstanbieter" im Sinne des Telemediengesetzes ist. Ist dies nicht der Fall, müsste das Land auch keinen Hinweis auf den Betreiber publizieren.

Cineastentreff.de möchte mit dieser Aktion nach Aussage ihres Vertreters, der Kanzlei Obladen/Gaessler, auf die komplizierten Anforderungen des Telemediengesetzes aufmerksam machen, die es Betreibern von Websites praktisch unmöglich mache, ihren Webauftritt rechtmäßig zu gestalten, was von den Abmahnern ausgenutzt werde. Die Aktion sei keineswegs gegen die Schließung von Kino.to gerichtet. Da man Urheberrechtsverletzungen als problematisch ansehe, begrüße man diese sogar.

Kanonengießer 15 Kenner - 2996 - 18. Juni 2011 - 17:32 #

Es soll ja schon Abmahn-Anwälte geben, die Abmahn-Anwälte abmahnen o_O Aber ein richtiger Schritt, in meinen Augen.

Fyyff 11 Forenversteher - 781 - 18. Juni 2011 - 17:49 #

Natürlich nur eine mehr oder minder gelungene PR-Aktion. Aber unterhaltsam.
Zumal diejenigen die die Gesetze machen, sich dann auch gefälligst selber dran halten sollen.

Martin Lisicki Redaktions-Praktikant - 40271 - 18. Juni 2011 - 18:08 #

Jop - die bekommen damit gut Publicity - aber jemanden verklagen macht man ja auch nicht einfach so - oder doch? Kurios!

Dennis Ziesecke 21 AAA-Gamer - 30866 - 18. Juni 2011 - 18:33 #

Doch, das kann man "einfach so" machen. Ob der Verklagte letzten Endes für schuldig befunden wird entscheidet ja dann ein Gericht. Oder die Klage wird im Nachhinein abgewiesen. Aber verklagen kann man "einfach so" wenn ein Verdacht vorliegt.

Martin Lisicki Redaktions-Praktikant - 40271 - 18. Juni 2011 - 20:22 #

Mit "einfach so" meinte ich auch eher, dass man dafür Geld ausgeben muss. Das macht man nicht aus Spaß

derblaueClaus 12 Trollwächter - 1092 - 18. Juni 2011 - 19:01 #

Ist ja auch keine Klage, sondern eine Abmahnung. Der Unterschied ist das kein Gericht eingeschaltet wird. Im Grunde genommen ist es eine inzwischen gesetzlich geregelte Unterlassungsaufforderung. Ob sich der Betroffene daran hält oder nicht steht ihm frei.
Anders bei einem Urteil das als Titel durch den Staat vollstreckt werden kann.

spinatkuchen 14 Komm-Experte - 2289 - 18. Juni 2011 - 18:52 #

Sehr schön ist auch, dass im letzten Satz auf der ersten Seite von "kinto.to" gesprochen wird. Gibt es denn niemanden, der diese Abmahnungen Probe liest? ^^

FPS-Player (unregistriert) 18. Juni 2011 - 19:26 #

Ich verstehe die ganze Aufregung nicht und weiß auch nicht, was diese Abmahnung bringen soll...

Soweit ich weiß ist der Registrierer/Besitzer der Website für ein Impressum verantwortlich. Gehört der Kriminalpolizei oder dem Land Sachsen (nur durch das schließen automatisch) die Seite? Ich glaube kaum...

Anonymous (unregistriert) 18. Juni 2011 - 19:29 #

Was sie bringen soll?
Einen deutlichen Fingerzeig auf den Abmahnwahn.

Decorus 16 Übertalent - 4286 - 18. Juni 2011 - 21:18 #

Wenn der Beschlagnahmebeschluss die Domain einschliesst und die Seite "hinter" der Domain dann von der Polizei verändert wird, wahrscheinlich schon.

beagel 10 Kommunikator - 403 - 19. Juni 2011 - 4:55 #

Alternativ kann man sie ja verklagen das sie es dem Betreiber unmöglich machen dem Telemediengesetz zu folgen. Ich gehe einfach mal davon aus das der Originalbetreiber keinen Zugriff mehr hat.

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