Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Karlsruhe heute mitteilte, wird das Verfahren gegen den Entwickler der Half-Life 2-Modifikation 1378 km – die Länge der ehemaligen innerdeutschen Grenze – eingestellt. Ermittelt wurde gegen den 23-Jährigen, der an der Staatlichen Karlsruher Hochschule für Gestaltung Medienkunst studiert, angesichts des Anfangsverdachts hinsichtlich eines Verstoßes gegen den Straftatbestand der Gewaltverherrlichung nach § 131 des Strafgesetzbuches, der mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden kann. Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft gebe es jedoch nach Prüfung der Sachlage keine strafrechtlichen Anhaltspunkte.
Im vergangenen Jahr hatte die kostenlose Mehrspieler-Modifikation sowohl in den Medien als auch in der Politik für viel Aufregung gesorgt (wir berichteten): In der Rolle eines DDR-Flüchtlings oder eines DDR-Grenzsoldaten ist es im Jahr 1976 euer Ziel, die damalige Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik zu überwinden – beziehungsweise die Flüchtenden daran zu hindern. Neben der Möglichkeit, als Soldat mit den Fliehenden zu reden oder gar selbst die Grenzlinie zu übertreten, steht euch auch das Erschießen des Gegenübers als Option offen. Letzteres hat allerdings auch Konsequenzen: Nach dem tödlichen Gebrauch der Waffe werdet ihr ins Jahr 2000 versetzt und befindet euch auf der Anklagebank. Als virtuelle Strafe könnt ihr 30 bis 60 Sekunden nicht am Spiel teilnehmen. Somit bringen Abschüsse keinen Gewinn – wie in ähnlichen Spielen üblich –, was neben dem Informieren über deutsch-deutsche Geschichte auch das Ziel des Entwicklers war.
Die parteiübergreifenden Reaktionen der Politiker ließen nicht lange auf sich warten, unterschieden sich jedoch teilweise auch stark voneinander. So war zum Beispiel von „Im Grunde ist und bleibt es ein Killerspiel.“ (Norbert Geis, CSU) oder „makaber und skandalös“ (Markus Meckel, SPD) die Rede. Aber auch als „mutig und interessant“ (Jimmy Schulz, FDP) wurde 1378 km bewertet. Eine große deutsche Boulevardzeitung trug wie gewöhnlich ihr Übriges dazu bei und schrieb Ende September 2010 „Wird das widerwärtige DDR-Ballerspiel verboten?“. Der Leiter der Stasi-Gedenkstätte Hohenschönhausen, Hubertus Knabe, erstattete schließlich Anzeige – zu einem Zeitpunkt, zu dem das Spiel noch gar nicht veröffentlicht war.
Hätte mich auch gewundert, wenn dort irgendwas anderes herausgekommen wäre. :) Schön, dass man sich bei der Staatsanwaltschaft nicht von der Presse oder sonst wem verleiten lässt.
hui, wenns nicht so wäre dann würde ich ganz schnell meine Koffer packen.
Dass beim Thema von solchen 'skandalösen Killerspielen' nicht immer alles so läuft, wie es die selbsternannten Sittenwächter es gern möchten, haben ja in letzter Zeit schon andere erfahren müssen :)
(Dead Space 2...)
Das sind aber 2 paar Stiefel die du nicht verwechseln darfst, das eine war ein Ministerium, das andere ein Gericht.
Falls das für dich das Gleiche ist, lies dich mal über Gewaltenteilung schlau :)
Hö?
Ich verwechsle gar nichts, stelle nur fest, dass selbsternannte Sittenwächter öfter als ihnen wohl lieb ist nicht mit dem durchkommen, was sie sich so gern wünschen.
Ob das nun der Leiter einer Stasi-Gedenkstätte oder ein übereifriges bayrisches Ministerium ist (bzw. eine übereifrige Frau Haderthauer :P ), ist da eher nebensächlich ;)
ah, whupsie, ich dachte dein Post sei eine Antwort auf meinen. sorry .)
neeee, dat würde ja gar keinen Sinn machen :D
Zumindest haben sie mit aller Wahrscheinlichkeit das Objekt Ihrer Klage bestimmt nie genauer in Augenschein genommen, gehe ich mal von aus, da bei beiden die Spiele noch gar nicht öffentlich erschienen sind.
Naja, die Staatsanwaltschaft ist kein Gericht, sondern eine Behörde für Strafverfolgung. Sie sind somit ein Teil der Exekutive, genauso wie ein Ministerium. Die Staatsanwaltschat ist sogar dem jeweiligen Ministerium unterstellt.
Vielleicht solltes du dich nochmal über die Gewaltenteilung in Deutschland schlau machen :)
Immerhin reicht es, um unsere Steuergelder zu verschwenden. Schlimm genug.
Aber es gibt noch tausenden Fälle, die unsere Gerichte belastet und dort Ressourcen verschwenden, dass ist also kein Sonderfall...
nicht verschwenden, prüfen. Jedem muss das Selbe Recht zuteil werden...
Ein schönes Beispiel, an dem die Intolleranz (und Unwissenheit) unserer Gesellschaft gegenüber dem Computerspiel als einem ernsthaftem Medium illustriert wird.
Hmm... da gabs letztens noch nen Artikel, dass Leute, die Rennspiele fahren, aggressiver im Straßenverkehr unterwegs sind.
Lasst uns Rennspiele verbieten! Ich würde es amüsant finden, wenn das nächstes Jahr im politischen Sommerloch Thema wird.. aber vielleicht wollen die Politiker dann wieder das Ü-Ei verbieten..
Weg mit dem Ü-Ei! Gegen Enttäuschungen im Kindesalter!
Es gibt auch Untersuchungen, dass Zocker schneller im Straßenverkehr reagieren, da sie es vom PC gewohnt sind, dass im Augenwinkel Sachen geschehen die die sofortige Aufmerksamkeit verlangen.
Viel Tam-Tam um nichts.
Ich finde das ne riesen Sauerei, der Regierung, so etwas anzufechten.
Besonders jüngere Spieler hätten so mal einen Einblick in die ostdeutsche Geschichte erhalten.
Ich bin selbst "Ossi" und darf mir hier im Westen, wo ich momentan arbeite und lebe, ziemlich oft "Mauersprüche" oder ähnliches anhören... dabei haben die Leute die über so etwas lästern gar keine Ahnung...
Alleine schon der Versuch der Aufklrung dieses Fehlwissens ist in meinen Augen eine Helden- und keine Straftat!!!!
Was genau meinst du jetzt?
Das Verfahren wurde doch eingestellt - aber auf eine Anklage folgt nun mal eine Untersuchung. Wär' ja noch schöner, wenn es dann hieße "Ach, gucken Sie doch, der guckt so nett, das ist doch kein Mörder. Nächster Fall!" ;)
Ich finde es halt schon schlimm genug, dass es überhaupt zu einer Anklage kam!
Wäre es zu einem Verfahren gekommen, hätte das bestimmt für ne Menge Empörung gesorgt (hoffentlich)!