Ermittler des Sheriffs von Polk County, Florida, verhafteten vergangenen Donnerstag den 22-jährigen ehemaligen Disney-Mitarbeiter Timothy H. wegen Besitzes von Kinderpornographie in 16 Fällen. Die Ermittler wurden auf den Täter durch die Polizei von Folsom City, Kalifornien, aufmerksam gemacht, indem sie durch diese darüber informiert worden waren, dass ein Bürger von Polk County versucht habe, via Xbox Live Kontakt zu einem zehnjährigen Jungen in ihrer Stadt aufzunehmen. Timothy hatte ihn bereits im Dezember letzten Jahres zu einem Online-Spiel eingeladen, um ihm daraufhin für die Zusendung von eigenen Nacktaufnahmen Microsoft-Punkte anzubieten.
Bei einer Durchsuchung der Wohnung des Verdächtigen wurden seine Konsole, ein USB-Stick, ein Desktop-PC sowie ein Laptop beschlagnahmt, wobei zunächst 16 anrüchige Bilder und Videos von Jungen auf dem Stick gefunden worden sind. Die Untersuchung der Geräte dauerte zum Zeitpunkt des Erscheinens dieser Nachrichten in der örtlichen Presse allerdings noch an. Weitere Anklagen könnten folgen.
Die Pressesprecherin von Disney, Andrea Finger, bestätigte, dass es sich bei dem Verdächtigen um einen ehemaligen Mitarbeiter in einem dem Disney-Konzern angehörigen Kino handele. Sie verweigerte nähere Details dazu, wann und wie das Angestelltenverhältnis beendet wurde, stellte jedoch klar, dass ein solches Verhalten bei Disney nicht geduldet werde. Der Sheriff von Polk County, Grady Judd, bezeichnete trotz dessen, dass die Kommunikation durch eine Spielekonsole erfolgte und die Aufnahmen mit Microsoft-Points bezahlt worden sind, diesen Fall als einen klassischen Fall von Kindesmissbrauch. "Wo gehen Kinderschänder hin? Dahin, wo Kinder zu finden sind", äußerte er dazu. Timothy H. befindet sich derzeit ohne Kaution in Haft.
Da hilft nur eins: Xbox Live verbieten!!!!1111
Hehe... Na ja, solche Stimmen waren, als ich die entsprechenden Medien abgraste (Der Orlando Sentinel steht im Prinzip stellvertretend für so ziemlich alle (Online-)Zeitungen der Gegend), tatsächlich (noch?) nicht aufzufinden.
Es könnte einem aber durchaus schon die Frage in den Sinn kommen, inwiefern all die Eltern da draußen sich eigentlich der Existenz von "Parental Control"-Systemen in den Xboxen bewusst sind. Oder auch, wieviele von ihnen denn mal auf die Idee kommen, ihren Kindern beizubringen, die gleiche Skepsis irgendwelchen Typen am anderen Ende der Leitung gegenüber aufzubringen, wie sie ihnen üblicherweise irgendwelchen Fremden auf der Straße gegenüber eingetrichtert wird.
Scheinbar ist der 10jährige, der diesen Kontakt letztendlich doch noch gemeldet hatte, schon ein Stück weit besser von seinen Eltern über etwaige Gefahren aufgeklärt worden. Möglicherweise nehmen manche Eltern eine Spielkonsole einfach gar nicht ernst genug, um ihnen ein ähnliches Potential wie dem des schlichten, direkten Zugangs ins Netz am PC zuzutrauen. Womöglich werden Kinder aber auch gerne mal genauso an die Konsole gesetzt wie vormals vor den Fernseher an sich. Hauptsach', dat Gör ist beschäftigt! :P
Da ist die Medienkompetenz der Eltern in Bezug auf die "neuen Medien" einfach nicht vorhanden :(.
Viele denken sich wahrscheinlich "ist nur eine Spielekonsole" obwohl die Dinger mittlerweile schon zu Multimedia-Wundern mutiert sind.
Die Aussage des Sheriff ist leider zu wahr.
Obwohl ich die Handlungen verurteile frage ich mich ob man im Bericht die amerikanische Praxis übernehmen muss den vollen Nahmen des Beschuldigten zu nennen? Er ist noch nicht mal rechtskräftig verurteilt, was wenn es gar nicht stimmt? Wir haben in Deutschland recht eindeutige Gesetze dazu, vielleicht sollte man das auch entsprechend unseres Kulturkreises handhaben. Es hat doch für die Diskussion des Sachverhaltes eh keine Relevanz wie der Kerl heißt.
Da hast du absolut recht. Ich habe das gerade geändert.
Bei mir ist der Name noch da
so hab die Namen entfernt
Im deutschen schreibt man in der Regel einen Teil des Namens.
na gut
Dieser Teil ist dann aber nicht der Nachname.^^ Oft wird nur Alter und Geschlecht angegeben.
Da hier schon das Kind in den Brunnen gefallen ist angesichts der anderen Gewichtung der Rechte durch die US-Gesetze, würde ich den Vornamen ausschreiben und den Nachnamen abkürzen.
Erledigt.
Skinner:
"Aus Anonymitätsgründen nennen wir sie Lisa S.
Nein, dass ist zu auffällig.
Nennen wir sie L. Simpson."
Kam mir hier gerade in den Sinn. ;)
Jep, aber das Kind war ja eh schon im Brunnen.
Wäre der Schauplatz des Geschehens nicht in den Staaten, sondern in Deutschland, dann wäre das Kind auch noch dort unten. Wie viele 22jährige Personen namens Vorname-N. in KleinstadtXY, die ehemals beim Kino des großes-UnternehmenZ angestellt waren, gibt es wohl? Der Bekannten-Kreis wüsste nach der Meldung jedenfalls Bescheid.
Außerdem interessiert beispielsweise doch der Name und das exakte Alter des Beschuldigten nicht wirklich: Die inhaltliche Botschaft dieses Artikels kommt auch ohne diese Details aus.
Sah ich genauso. Darum hatte ich in meiner Version auch sämtliche Verweise auf den Namen entfernt. Ach ich schätz das ist Geschmackssache...
16 Fälle von KiPo-Besitz ist allerdings auffallend wenig (Juristen würden von "szene-untypisch" reden).
Bei der in den Staaten herrschenden KiPo-Hysterie sollte man solche Meldungen eh sehr kritisch betrachten. Außerdem handelt es sich um eine Verhaftung, nicht um eine Verurteilung. Die Ermittlungen haben offensichtlich gerade erst begonnen, aber sein voller Name steht ja bereits schon in der Öffentlichkeit. Sollte sich jetzt überraschend herausstellen, dass er doch unschuldig ist, wird ihm das nichts mehr nutzen: Sein Name steht bereits am Pranger. Und GamersGlobal hat bei dieser Vor-Verurteilung tatkräftig mitgewirkt.
Ich will keinesfalls behaupten, dass er unschuldig ist. Diese Feststellung überlasse ich dem Gericht.
Sehe ich ähnlich.
Würde mich nicht wundern, wenn unter den Beweisstücken Dinge wie z.B. ein gewisses Nirvana-Cover zu finden wären...
In den News steht doch dass sie noch nicht fertig gesucht haben. Das war ja nur auf dem USB-Stick
Und weshalb soll es deshalb weniger schlimm sein, einen bisher nicht verurteilten Verdächtigen mit vollem Namen an den Pranger zu stellen? Weil es *wahrscheinlich* noch mehr Beweise gibt? Sowas nennt man Vor-Verurteilung.
Überleg mal, wie du dich fühlen würdest, wenn man dich zum Beispiel auf Grund einer Verwechselung so öffentlich anschuldigen würde.
Auf Grund der hier verbreiteten Lage der Dinge ist ein Szenario denkbar, in dem der Mann unschuldig ist und zum Beispiel sein 12jähriger Nachbarsjunge die Xbox zu dem Zeitpunkt benutzen durfte. Weil du so etwas bisher nicht ausschließen kannst und damit gleichzeitig das Leben einer eventuell unschuldigen Person nach der Berichterstattung ruiniert sein könnte, ist die Nennung des vollen Namens einfach nur unterste Schublade. Wenn du das anders siehst, dann ist dein Verständnis eines menschenwürdigen Rechtsstaates leider auf dem Niveau des Mittelalters.
Hoho, immer langsam hier. Wir sind doch alle Freunde bei Gamersglobal ;)
Ich seh das genauso wie du mit Verhaftung/Verurteilung und finde es auch sehr kritisch dass sich in unserer Gesellschaft sofort eine "Hängt Ihn!"-Mob-mentalität aufbaut.
Ich habe lediglich deinen ersten Satz kommentiert, und darauf baust du ja den ganzen restlichen Post auf.
Wir brauchen schnellstmöglich ein STOPP-Schild für die XBOX! Schafft dieses Teufelswerkzeug der Kinderschänder ab!
Wo is Zernsursula, wenn wir sie am nötigsten hätten!!!11elf
Aber mal im Ernst: Ein 10-Jähriger, der sich selbst fotografieren und anschließend seine Bilder verschicken kann, ist doch unmöglich so bescheuert, das für wildfremde Typen zu machen. Außer natürlich, seine Eltern hätten nachgeholfen bzw. in der Erziehung auf ganzer Linie versagt.
Ich glaube nicht, dass der 10jährige das wirklich gemacht hat. Im Gegenteil, er (oder seine Eltern) haben sich wohl an die Polizei gewendet und dadurch ist die Sache bekannt geworden. Was für Material der schon hatte, wird ja nicht genau gesagt. Also ist nicht bekannt, ob die Masche schon mal geklappt hat.
Da ist was dran.
Man hat in den USA die sogennanten "Miranda Rights":
"You have the right to remain silent. Anything you say can and will be used against you[...]"
"[...]Hammerstone had told deputies he worked at the AMC movie theater in the Downtown Disney area."
In Deutschland gibt es diese Rechte auch (§136 des StPO).
Ich bin mir aber nicht sicher ob man dann trotzdem den vollen Namen einfach veröffentlichen darf, aber das tut nichts zur Sache, da man sowieso erstmal unschuldig ist.