Die für Indizierungen zuständige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, kurz BPjM, vermutet zudem, dass Aliens vs. Predator aufgrund des hohen Grades an Gewalt strafrechtliche Relevanz besitzen könnte. Dies äußert sich durch die Aufnahme des Spiels auf Listenteil B. Sollte ein deutsches Amtsgericht diese Ansicht teilen, wird eine Beschlagnahme angeordnet. Die beiden anderen Titel fanden dagegen ihren Weg auf Liste A, wonach zumindest die BPjM keinen Anlass zu einer Beschlagnahme sieht. Insbesondere im Vergleich mit den Entscheidungen der vergangenen Monate, erstaunt diese Einschätzung bei Madworld durchaus.
Aufgrund der hohen Popularität und der bestehenden Verwechslungsgefahr sei abschließend angemerkt, dass für die internationalen Fassungen von Call of Duty - Modern Warfare 2 bis auf weiteres kein Beschluss zur Beschlagnahme vorliegt – es gilt folglich auch hier die oben geschilderte Regelung für indizierte Medien.
Bei AvP wurde nur die PC-Version angegeben. Sind dann die Konsolenversionen automatisch mit auf dem Index?
Solche Maßnahmen betreffen immer alle inhaltsgleichen Vertriebsformen. Von daher ist davon auszugehen, dass es auch für die Konsolenfassungen gilt (sofern diese inhaltsgleich sind, was ich mal annehme).
Mich wundert's ehrlich gesagt, dass das bei MadWorld nicht schon früher passiert ist. Im Prinzip besteht es ja nur daraus, möglichst effekt- und qualvoll diese Pixelmännchen über den Jordan zu schicken, so stylisch das ganze Game auch sein mag.
Irgendwie absurd, Wet und Madworld sind doch schon "alt". Das interessiert doch jetzt keinen mehr.
Genau, die ganzen Kinderpornos von 1980 interessieren ja auch keinen mehr und sollten somit einfach so erhältlich sein.
Du vergleichst mal wieder Äpfel mit Birnen also einfach mal ruhig sein wenn man keine Ahnung hat.
Nein, tut er nicht. Es geht in beiden Fällen um Verbotsverfahren (hier für Jugendliche unter 18, dort für alle). Und mit seinem drastischen Vergleich macht er klar, weshalb das Erscheinungsjahr dabei keine Rolle spielt.
Naja, was man aber wohl kritisieren darf ist die extrem verspättete Reaktion.
Wet habe ich damals als 14jähriger gespielt.
Jetzt bin ich 25 fast 26.
Klar was ich meine?
Du bist aber schnell gealtert.
Das Wet, was gemeint ist, erschien erst letztes Jahr.
Du meinst anscheinend das deutsche leicht frivole "Wet: The Sexy Empire" vom kürzlich insolventen CDV und nicht das an "Max Payne" oder "Stranglehold" erinnernde Actionspiel.
Tut er doch, er holt die billige Keule raus obwohl es überhaupt nicht passt. Bei Spielen ist die Hauptabsatzmenge innerhalb der ersten Monate der größte Anteil an der Verbreitung. Die paar Exemplare, die jetzt noch verkauft würden machen den Braten echt nicht fett.
Und außerdem ist eine Indizierung kein Verbotsverfahren. Das Spiel darf dann nicht mehr beworben werden und unter 18jährigen nicht im Laden zugänglich gemacht werden (nur "unter der Ladentheke"). Das ist nicht das gleiche wie Dinge zu verbieten. Der passende Vergleich wäre maximal zu beschlagnahmten Spielen.
Aber der Herr wollte ohnehin nur trollen und irgendetwas kompensieren, leider haben wir ihn nicht ignoriert oder sein Posting wurde gelöscht. An einer ernsthaften Diskussion ist er ohnenin nicht interessiert.
Naja, gut dass ich MadWorld schon habe. Der Rest interessiert mich eigentlich gar nicht.
Und Creasy scheint in seiner Rolle als Troll richtig aufzugehen.
Censorship reflects a society's lack of confidence in itself.
Mir fällt jetzt kein schlaues Zitat ein, mit dem man auf den Unterschied von Zensur und Jugendschutz hinweisen könnte. Aber du weisst worauf ich hinaus will ;)
Indizierungen haben nichts mit Jugendschutz zu tun, oder willst du allen Ernstes behaupten, dass die anderen 26 EU-Staaten die keine Videospiele indizieren, ihre Jugend nicht schützen?
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Weder WET noch Mad World konnte man in deutschen Elektronikmärkten kaufen, bei Amazon und co. konnten nur Erwachsene die Titel ordern. Die verbindliche Ab 18 Einstufung reicht als Jugendschutz doch vollkommen aus.
Hochprozentiger Alkohol darf ja auch offen im Laden stehen, trotzdem kann ihn sich kein Kind kaufen. Und das ist immerhin etwas lebensgefährliches für Kinder und Jugendliche.
"Zensur ist, wenn man dem Mann sein Steak verbietet, weil der Säugling es nicht kauen kann."
Der ist gut. Den muss ich mir merken :)
MadWorld ist schon über ein Jahr alt, ich dachte, das hätte die Indizierungsgfahr hinter sich. Na, mir kann's egal sein. Bei AvP war man immerhin etwas schneller und da kann ich's auch uneingeschränkt verstehen. Die "Special Kills" darin sind wirklich heftig und noch dazu in Ego-Perspektive. Einzige Einschränkung ist, dass man diese nur in der Rolle außerirdischer Wesen durchführen kann, aber das reicht wohl nicht als Abschwächung.
Immerhin ist dafür Predator 1 jetzt ab 16. ;-)
AvP ist doch sowieso nicht in Deutschland erschienen
Ach ich dachte schon mit Wet wäre das alte CDV-Spiel mit Lula gemeint...
Der Name ist so derart missverständlich. Btw. Ich will Lula als 2D Adventure zurück :)
Und ich dachte AvP wurde gar nicht erst in Deutschland veröffentlicht damit es nicht indiziert wird....
Die BPjM kann auch ausländische Medien indizieren (wie du ja sehen kannst), deswegen lagst du da falsch.Ich denke eher, dass das mit der USK zu tun hatte. Rebellion hat sich geweigert, das Spiel geschnitten auf den deutschen Markt zu bringen. Wenn Sega dann trotzdem versucht hätte, das Spiel auf den heimischen Markt zu bringen, hätten sie es von der USK prüfen lassen müssen, was Geld kostet. Und, na ja, Sega schätzte die Erfolgschancen, dass AvP ein USK-18-Siegel bekommt, realistischerweise als sehr unwahrscheinlich ein. Drum haben sie es gelassen.