Left 4 Dead 2 und Wolfenstein beschlagnahmt

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31. März 2010 - 20:36
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Mit dem heute veröffentlichten Bundesanzeiger (BAnz) wird die Beschlagnahme der unzensierten Versionen von Left 4 Dead 2 und Wolfenstein bekanntgegeben. Jeglicher Handel mit den beiden Titeln ist demnach hierzulande fortan untersagt. Die speziell für den deutschen Markt angefertigten, zensierten Varianten sind von dieser Regelung nicht betroffen.

Valves Mehrspieler-Shooter wurde bereits kurz nach Erscheinen im Dezember 2009 durch ein Eilverfahren vorläufig in die Liste B der jugendgefährdenden Medien aufgenommen. Die Indizierung wurde, formal korrekt, Ende Januar 2010 bestätigt. Genannte Liste unterscheidet sich gegenüber dem Teil A einzig dadurch, dass die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) dem indizierten Medium eine gewisse strafrechtliche Relevanz attestiert, die allerdings von einem Amtsgericht bestätigt werden muss, um zu einer rechtskräftigen Beschlagnahme zu führen. Eben dies ist durch das AG Tiergarten, wie aus dem aktuellen BAnz hervorgeht, aufgrund attestierbarer Gewaltverherrlichung (§ 131 StGB) bereits Mitte Februar 2010 geschehen.

Über den Horror-Shooter von Activision kann ähnliches berichtet werden: Der Titel wurde Ende Oktober 2009 auf Liste B gesetzt und bereits Mitte Januar 2010 durch das AG Detmold gemäß § 131 StGB beschlagnahmt. Zusätzliche Brisanz erhält diese Beschlagnahme allerdings dadurch, dass auch § 86 StGB als Begründung angeführt wird, wonach das Spiel nun offiziell als rechtsradikale Propaganda eingestuft wird – die Verwendung des Paragraphen auf Videospiele war bisher absolut unüblich, zumal es sich um ein fiktives Szenario handelt.

Aufgrund der hohen Verwechslungsgefahr erscheint es abschließend wichtig zu betonen, dass diesen Monat von Call of Duty - Modern Warfare 2 zwar weitere, internationale Fassungen indiziert und auf Liste B gesetzt wurden, allerdings hier noch kein Beschluss zur Beschlagnahme vorliegt.

Stefan1904 30 Pro-Gamer - 128595 - 31. März 2010 - 19:52 #

Mal eine Frage dazu, da im Internet unterschiedliche Auffassungen herrschen: Sind Spiele mit verfassungsfeindlichen Symbolen nicht automatisch verboten wegen §86a?

PS: Laut der Quelle bezieht sich die Beschlagnahmung nur auf die PC-Version von L4D2 und die australische PC-Version von Wolfenstein.

Roland_D11 15 Kenner - 3697 - 31. März 2010 - 20:00 #

Ja, soweit ich das verstanden habe (bin kein Jurist) sind solche Spiele verboten wegen §86a. Eine Indizierung und Beschlagnahmung ist daher nur noch ein weiteres Verbot. Man könnte ein wenig von 'Overkill' sprechen ;-) .

Sven 18 Doppel-Voter - 9221 - 31. März 2010 - 20:08 #

Meines Wissen muss die Rechtskräftigkeit des StGb grundsätzlich von einem Gericht bestätigt werden, ganz egal, um welchen Fall es sich handelt. So gesehen wüsste zumindest ich nichts von einer vorhandenen Automatik.

Und richtig: Jede Version des Spiels muss unabhängig von den anderen beschlagnahmt werden. Sobald allerdings die erste Fassung beschlagnahmt und dieser Schritt somit begründet wurde, genügt es, den weiteren Fassung schlicht Inhaltsgleichheit zu attestieren, um sie ebenfalls aus dem Verkehr zu ziehen. Da dies recht schnell geht und auch sehr wahrscheinlich ist, werden die anderen Fassungen in der Praxis, wenn auch nicht formal zutreffend, ebenso als beschlagnahmt betrachtet. Vorsichtig gesprochen: Da hier nur ein Bruchteil der Leser die Rechtslage kennen dürften, ist es so wohl auch der vernünftigere Weg, um Ärger zu vermeiden.

Carsten 18 Doppel-Voter - 12406 - 31. März 2010 - 20:08 #

StG*B*! Boaaaaah...

Sven 18 Doppel-Voter - 9221 - 31. März 2010 - 20:09 #

Das StGBoaaaah... ist mir jetzt neu, ehrlich gesagt. ;-)

Anonymous (unregistriert) 31. März 2010 - 21:18 #

Ja, ich hatte die BPMBSBSPMS (oder wie auch immer.. die Prüfstelle, ex bpjs) mal wegen Wolf4D gefragt, Antwort kam von der Eggeling: Die Beschlagnahmung ist nach 10 Jahren ausgelaufen, aber es wäre immer noch verbreiten von rechtsradikalem Nazikram. Wohl weil Spiele nicht als Kunst (wie Filme) gelten.

bersi (unregistriert) 31. März 2010 - 19:56 #

April April, wat have we lacht...

mal ehrlich, darauf fällt noch jemand rein? oO

Roland_D11 15 Kenner - 3697 - 31. März 2010 - 19:59 #

Reinfallen? Wenn das ein Aprilscherz wäre (was es nicht ist), wäre er sehr unkreativ. Da erwarte ich von GG ein bißchen mehr.

Dennis Ziesecke 21 AAA-Gamer - 30866 - 31. März 2010 - 20:01 #

Mal davon abgesehen, dass Aprilscherze traditionell am ersten April und nicht am 31. März stattfinden ;) .

bersi (unregistriert) 31. März 2010 - 20:02 #

Stimmt... Diese Füchse. Posten sie sone News nen Tag vorher, schon is es kein Scherz mehr. Na da hat die Falle ja bestens funktioniert :)

bersi (unregistriert) 31. März 2010 - 20:02 #

Woher weißt du bitte, dass es keiner ist? Zumal kommt diese News nicht von GG sondern Schnittberichte.de

Ich bitte dich. Denk mal 5 Minuten über diese Idotie nach und guck aufs Datum...

Roland_D11 15 Kenner - 3697 - 31. März 2010 - 20:09 #

Wieso Idiotie? Solche Dinge passieren bei jeder Veröffentlichung des neuesten Bundesanzeigers.

Außerdem: Wenn Du nach den Aktenzeichen der Beschlagnahmungen suchst, findest Du noch viele weitere Seiten, die das berichten.

Hier ist zum Beispiel das Gerichtsurteil zu L4D2:

http://technolex-anwaelte.de/index.php?id=43&news_id=360&bpid=9

Außerdem außerdem: Der 1. April ist erst morgen, und wie gesagt, für einen Aprilscherz ist das einfach unkreativ. Das berührt auch in Deutschland niemanden, da die Titel sowieso schon lange indiziert sind.

bersi (unregistriert) 31. März 2010 - 20:10 #

Naja, ich will dir nicht meine Meinung aufzwängen. Aber ganz ehrlich. Nur weil ein Hahn es kräht und die restlichen Sumsebienen es in die Welt hinaus tragen heißt das nicht, dass es stimmt. Und wie gesagt. Nur weil die von Schnittberichte so intelligent sind, nen Aprilscherz einen Tag früher zu posten bedeutet das rein gar nichts.

Aber wir werden ja spätestens morgen wissen obs stimmt ;) So lange wünsch ich viel Spaß beim aufregen über diese News :)

Roland_D11 15 Kenner - 3697 - 31. März 2010 - 20:11 #

Ich hatte meinen Post oben editiert, ums deutlicher zu machen nochmal hier die gerichtliche Entscheidung zu L4D2:

http://technolex-anwaelte.de/index.php?id=43&news_id=360&bpid=9

bersi (unregistriert) 31. März 2010 - 20:21 #

ich räume ein, dass dies wirklich offiziell klingt. Dennoch halte ich es für einen verfrühten Aprilscherz. Naja, wir werden sehen.

Dennis Ziesecke 21 AAA-Gamer - 30866 - 31. März 2010 - 20:15 #

Nächstes Jahr werde ich einen Aprilscherz im Dezember machen. Da kommt dann gar keiner drauf.. So..

Übrigens, aufregen tut sich keiner. Es geht ja immerhin nur um die ungeschittenen ausländischen Versionen, nicht um die in Deutschland vertriebenen. Bei den ungeschnittenen war eine Indizierung eh absehbar.

bersi (unregistriert) 31. März 2010 - 20:27 #

Naja, der Unterschied zwischen Dezember um dem 31. März ist dann doch etwas drastisch, meinst du nicht auch? ;)

Ganon 27 Spiele-Experte - - 83928 - 1. April 2010 - 13:56 #

Indiziert sind die schon lange. Beschlagnahme ist noch deutlich krasser.

Dennis Ziesecke 21 AAA-Gamer - 30866 - 31. März 2010 - 20:09 #

In welchem Land leben wir? Ah, ja. Und, wie idiotisch ist hier der Umgang mit Spielen? Ah! Ja!

Daeif 19 Megatalent - 13820 - 31. März 2010 - 20:14 #

Genau so sehe ich das auch. Ist einfach zu realistisch, um eine Aprilscherz-News zu sein.

Irgendwie geht mir der 1.April mittlerweile tierisch auf den Schenkel. Ständig lese ich irgendwo: "Ich dachte, heute wäre der 1. April." Das hemmt die morgendliche Vorfreude doch gewaltig :(

bersi (unregistriert) 31. März 2010 - 20:14 #

Lieber Dod, nach § 131 StGb könnte man fast jeden Ego-Shooter verbieten. Warum ist das bis heute nicht geschehen? Dass Wolfenstein in der Uncut Version hierzulande indiziert ist und somit laut § 86 StGb nicht verkauft etc. werden darf ist ein alter Hut. Dies kann die deutsche Version aber nicht betreffen, da diese keinerlei Hakenkreuze enthält. Ergo, schwachsinn.

Dennis Ziesecke 21 AAA-Gamer - 30866 - 31. März 2010 - 20:16 #

Und wenn du die News gelesen hättest anstatt nur zu motzen, hättest du gelesen, dass die geschnittene deutsche Version gar nicht betroffen ist.

Sebastian Conrad 16 Übertalent - 4790 - 31. März 2010 - 20:20 #

mwahaha... sehr schön Dod xD das noch niemand auf die Idee gekommen ist das vorher zu vermerken ^^

bersi (unregistriert) 31. März 2010 - 20:23 #

Kein Grund hier ausfallend zu werden. Ich motze keineswegs, habe diese Meldung bereits auf onlinewelten gelesen. Habe ich halt einen Fehler gemacht. Passiert halt.

Daeif 19 Megatalent - 13820 - 31. März 2010 - 20:17 #

*hust* Es geht um die ungekürzten Versionen...

bersi (unregistriert) 31. März 2010 - 20:20 #

gut, würde durch so ein verbot denn der import verboten?

Sebastian Conrad 16 Übertalent - 4790 - 31. März 2010 - 20:22 #

Soweit ich weiß ist der Verkauf nur in Deutschland verboten. Wie das allerdings mit dem Import von Dingen mit rechtsradikalem Inhalt aussieht, kann ich nicht genau sagen.

Sven 18 Doppel-Voter - 9221 - 31. März 2010 - 20:23 #

Ist für den privaten und wissenschaftlichen Gebrauch gestattet.

bersi (unregistriert) 31. März 2010 - 20:25 #

Da der erwerb von Hakenkreuzflaggen aus dem Ausland afaik nicht strafbar ist und auch der Besitz legal sollte es diesbezüglich kein Problem geben.

Sebastian Conrad 16 Übertalent - 4790 - 31. März 2010 - 20:37 #

Sollte ergo auch keine Probleme beim Import von Liste B Spielen geben.

Quin 12 Trollwächter - 1150 - 31. März 2010 - 21:22 #

Der Import solcher Güter wurde letztens in einer Doku über den Zoll anders gehandhabt. Da wurde bei einem Paket, dass nach Deutschland kam und Devotionalien mit Swastika im Kontext des Dritten Reichs enthielt gleich ein Verfahren wegen der Einfuhr von Sachen mit verfassungswidrigen Zeichen eingeleitet und das Paket beschlagnahmt.

Vidar 19 Megatalent - 15012 - 31. März 2010 - 20:14 #

was solls kaufen darf man es immernoch da nur der verkauf strafbar is somit doch eh egal... österreich machts möglich

GrayFox 11 Forenversteher - 698 - 31. März 2010 - 20:36 #

Gut, dass ich L4D2 im Ausland gekauft und dabei noch 20€ gespart habe :>
Aber ein Beschlagnahmung ist für mich bei diesem Spiel irgendwie unverständlich.

Quin 12 Trollwächter - 1150 - 31. März 2010 - 21:15 #

Halloooo??? Deutschland???? Die Obrigkeit weiß doch grundsätzlich besser, was dem gemeinen Volk bzw. jedem Individuum zuzumuten ist...

Tr1nity 28 Party-Gamer - P - 110372 - 31. März 2010 - 20:52 #

Eine lächerliche Entscheidung, aber mei.

Wer Left 4 Dead 2 Uncut haben will, importiert es sowieso (sofern er bei Release nicht die PEGI-Version bei Amazon.de kaufte, was ab der Setzung ab die B-Liste auch schon nicht mehr möglich war) aus A/CH oder UK, was weiterhin gestattet ist.

*drückt ihre PEGI-Version ganz fest* :D

Raven 13 Koop-Gamer - 1576 - 31. März 2010 - 21:24 #

Oh ja! Wer Wolfenstein und L4D 1/2 als DV kauft, hat die auch VERDIENT! :D

Tr1nity 28 Party-Gamer - P - 110372 - 31. März 2010 - 21:29 #

Was meinst Du jetzt mit DV (Deutsche Version)? Geschnittene Version oder deutsche Spache?

Quin 12 Trollwächter - 1150 - 31. März 2010 - 22:08 #

Geschnittene Version. Liegt doch auf der Hand. Wobei bei einigen dt. Sprachausgaben, das genauso erbärmlich ist.

Tr1nity 28 Party-Gamer - P - 110372 - 31. März 2010 - 22:47 #

Euch ist aber schon klar, daß die deutschsprachige PEGI-Version Uncut ist, oder :D? Und soooo schlimm ist die deutsche Sprachausgabe auch nicht. Ich finde sie an vielen Stellen sogar besser.

Friedrich H. (unregistriert) 31. März 2010 - 22:29 #

Bis dato waren 9 Spiele gem. § 131 StGB beschlagnahmt:
“Condemned 2″, “Soldier of Fortune 3″, “Scarface”, “Condemned”, “Dead Rising”, “Manhunt” und Teil 1-3 von “Mortal Kombat”
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Jede einzelne dieser Beschlagnahmen war – wie zu erwarten – ungerechtfertigt. Von den Mängeln in den einzelnen Beschlüssen mal ganz zu schweigen… jetzt sind es 11 Spiele und das werden nicht die letzten Spiele gewesen sein, die beschlagnahmt wurden:
Zu bedenken ist nämlich, dass nach wie vor eine ganze Reihe von Spielen von der BPjM aufgrund eines von ihr vermuteten Verstoßes gegen § 131 StGB auf Liste B des Index indiziert wurden, ohne das es bislang zu einem strafrechtlichen Verfahren gem § 131 StGB gekommen ist; eine Beschäftigung der Staatsanwaltschaften mit den Spielen und in Folge der Gerichte steht also noch aus – auf unbestimmte Zeit (immerhin sind die Gerichte chronisch überlastet und müssen Prioritäten setzen, so haben sie wichtigeres zu tun, bspw. reale Verbrechen zu verfolgen und ahnden…).
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Da wären z.B.: Call of Duty – Modern Warfare 2 / Killing Floor / Left 4 Dead / Manhunt 2 / Mortal Kombat Armageddon / Painkiller – Battle Out Of Hell / Painkiller – Hell Wars / Postal 2 – Apocalypse Weekend / Postal Fudge Pack / Saints Row 2 / The Punisher / X-Men Origins: Wolverine etc.
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… und das waren natürlich längst nicht alle, die gem. BPjM strafwürdig sind. Wenn die als Verhandlungssache z.B. beim AG München landen, dann sind die so gut wie sicher weg vom Fenster; da macht man sich nicht mal die Mühe, die Urteile zu begründen (hat man in der Vergangennheit auch nicht wirklich).
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BTW: Bis auf “Killing Floor” habe ich alle gespielt (natürlich ist keines verbotswürdig) und ich wurde i.d.R. sehr gut unterhalten. Insb. auch von “Manhunt”, welches ja selbst von Spielern kritisiert wird (und zwar i.d.R. von denen, die das Spiel selsbt nie gespielt haben und nur das nachplappern, was ihnen die Magazine vorkauen); m.E. eine gelungene, bitterböse Gesellschafts- und Mediensatire mit großem Reflexionspotenzial.
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Im Übrigen ist zu erwähnen, dass wir es m.E. mit einer Art Beshclagnahmewelle zu tun haben. Von 1994 bis 2004, also in den Ersten 10 Jahren, wurden “nur” 4 Spiele beschlagnahmt… in den 6 Jahren danach bereits 7……… und das Jahr ist noch nicht rum; wer weiß, was alleine dieses Jahr kommt. Von den 9 bist dato beschlagnahmten Spielen wurden übrigens 6(!) vom AG München beschlagnahmt (die sind auch bei Filmen dafür bekannt, am ehesten zu beschlagnahmen) – ich wette, die beiden aktuellen Beschlagnahmen kommen wieder von dort (oder vielleicht vom AG Tiergarten).

Ganon 27 Spiele-Experte - - 83928 - 1. April 2010 - 13:54 #

Soweit ich weiß war es das AG Tiergarten. Das in den letzten Jahren mehr beschlagnahmt wurde als davor liegt vielleicht einfach daran, dass die Grafik immer besser und die Spiele immer brutaler werden. Da fragt man sich schon, wie weiit die Hersteller das noch treiben wollen.

Friedrich H. (unregistriert) 2. April 2010 - 0:40 #

Das die Grafik technisch immer besser wird (bis hin zum Fotorealismus, der wohl irgendwann mal bei einigen Titeln kommen mag – nicht vergessen: Der Markt an Spielen, die nicht unbedingt realistische Grafik wollen/brauchen, ist so groß wie die möglichen Spielewelten, die keiner realistischen Grafik bedürfen), ist wohl nicht zu bestreiten. Und tatsächlich mag das auch mit ein Grund sein, der bei der subjektiven Bewertung einer Strafwürdigkeit durch die Richter eine (wie auch immer geartete) Rolle spielt. Das mag das erklären, muss es aber nicht (Spiele wurden schon wegen ihrer Detailgetreutheit und irhes grafischen Realismus kritisiert, als die Grafik noch auf Strichmännchenniveau war).
-
Das die Spiele aber immer brutaler werden, kann man nicht objektiv behaupten: Gewalt ist kein Beobachtungsterminus, sondern ein subjektives (soziales) Un-/Werturteil. Wenn es nicht mal die Wissenschaft geschafft hat, sich auf einen gängigen Gewaltbegriff (geschweige denn Aggressions-/Aggressivitätsdefinitionen) zu einigen, kann man im Alltagsgebrauch wohl auch kaum von einems Konsens bzgl. Brutalität ausgehen; weder beid er Wahrnehmung, noch bei der Bewertung (die beide – als Teil der Rezeption – von individualbiographischen und situationalen Faktoren der Rezeption selbst und intra- und intertextuellen Referenzen im Mediennhalt selbst abhängig sind). Die “Brutalisierung” der Medienlandschaft wird nicht erst seit den 1950ern (und verstärkt seit den 1970ern) propagiert, dokumentierte aber immer nur die Idiosynkrasie der sich Empörenden. Ob etwas als “brutal” wahrgenommen wird und wie ggf. der Grad der Brutalität zu verordnen ist, liegt immer noch im Auge des Betrachters – es wäre schön, wenn sich diese Trivialität langsam langsam mal in die Köpfe setzt.
-
Von daher ist auch das Reden davon, “wie weit die Hersteller das noch treiben wollen” relativ substanzlos, weil “das” eben nicht intersubjektivierbar ist. Man mag sich ja persönliche Grenzen setzen, kein Problem, aber warum muss man die eigene Empörung immer möglichst virulent gestalten?
-
Ich würde aber zustimmen, dass da auch Richter nciht vor einer gewissen, unnötigen Sensibilisierung oder gar persönlicher Empörung gefeit sind, schon gar nicht angesichts des Klimas der “Killerspiel”-Debatte, die seit Anfang dieses Jahrhunderts in Deutschland aufgeflammt ist. und ich würde auch zustimmen, dass da gerne eine pornographische Perspektive zur Norm verklärt wird.

Anonymous (unregistriert) 31. März 2010 - 23:00 #

Da muss ich die zwei Titel gleich in meine
Wunschliste aufnehmen!
Eine offizielle Liste aller indizierten Titel gibt
es ja nicht, weil die Leute sich sonst daraus
Wunschlisten basteln!
Was für ein Unsinn, wer macht denn sowas?

Ganz absurd ist ja, dass man sich beim Verkauf
alter Videospiele eventuell strafbar macht, weil
man keine Liste zum prüfen findet. Da muss man
tatsächlich für jeden Titel einzeln eine Anfrage stellen!

Helfen können da eigentlich nur im Ausland
gepflegte Seiten, aber die landen dann bald
auf dem KiPo-Index.

Wer hat diese Pappnasen nur gewählt ...

Triforce (unregistriert) 31. März 2010 - 23:08 #

Selbst wer Secret of Mana an einen 17-Jährigen verkauft kann eine mehrere tausend Euro hohe Strafe drohen, weil Secret of Mana (wie unzählige andere 16-Bit Klassiker) nie von der USK geprüft wurde. Und damit dürfen die Spiele alle nicht an Minderjährige verkauft werden.

Triforce (unregistriert) 31. März 2010 - 23:47 #

Warum wurde mein Kommentar zum heutigen ARD Programm jetzt schon zwei Mal gelöscht?
Aber wenn ich auf einer spielefremden Website beschlagnahmte Spiele verteidigen würde, gänge es mir wohl nicht viel anders.
Otto Normalbürger hält ja schon Counterstrike für eine abartige Perversion und brutale Metzelorgie, siehe:
gamestar.de/community/gspinboard/showthread.php?t=368025&highlight=Domian

Guldan 17 Shapeshifter - 8554 - 1. April 2010 - 0:30 #

Hab noch die UK Version aber das Spiel ist leider eher schlecht.

rentAhero (unregistriert) 1. April 2010 - 13:20 #

Schade wollt mir und einem eigentlich zwei L4D2 aus UK bestellenn. Jetzt bin ich mir nicht mehr sicher. Kann mir einer mit sagen ob es noch legal ist wenn ich das importiere oder ob der Zoll das einsackt.

Tr1nity 28 Party-Gamer - P - 110372 - 1. April 2010 - 13:48 #

Da UK in der EU ist dürfte der Zoll sowieso erstmal wegfallen. Der Import von in Deutschland indizierten / beschlagnahmten Spielen für den Privatgebrauch (!) ist nicht strafbar. Ausführliche Informationen kannst du nachfolgend lesen (viel Text):
http://tinyurl.com/ydktpql

der-fisch 04 Talent - 27 - 1. April 2010 - 15:09 #

hhmm, damit wird wohl niemand in Deutschland die Uncut-Fassungen spielen *hust**hust*

was hat das jetzt gebracht?

Tr1nity 28 Party-Gamer - P - 110372 - 1. April 2010 - 15:19 #

Also ich für meinen Teil spiele sie, mit Wonne :). Der Besitz (und ergo spielen) der Uncut-Version ist ja nicht verboten.

Vomath 05 Spieler - 50 - 1. April 2010 - 21:38 #

Ich frage mich ernsthaft, welcher Staatsanwalt hier Propaganda im Sinne des §86 gesehen hat. Weder wird das NS Regime hier verherrlicht, noch deren Verbrechen verharmlost / geleugnet oder für dessen Wiederbetätigung im Sinne z.B. der NSDAP-AO beworben. Eine Zwangsbeschlagnahmung nach §86a war ja vorauszusehen wegen der Benutzung, und nach Deutschem recht damit Verbreitung, Verfassungsfeindlichter Symbole.

Aber §86? Also bitte...

Friedrich H. (unregistriert) 2. April 2010 - 0:41 #

Nach Informationen von Schnittberichte wurde “Wolfenstein” tatsächlich nicht nur wegen der enthaltenden verfassungsfeindlichen Symbole, sondern auch wegen einer Gewaltverherrlichung nach § 131 StGB verboten.

Aero (unregistriert) 8. September 2010 - 12:55 #

Ist wohl etwas spät, aber wer sich nach der Beschlagnahmung den Titel aus UK etc. besorgt, der bekommt zwar keine Probs mit dem Zoll, ABER über Steam zocken geht dann schonmal nicht, ausser geht das Risiko ein, dass sein Account im schlimmsten Fall gesperrt wird.
Denn Steam prüft die Länderkennung!!!
Wer es vor der Beschlagnahme installiert hat ist aussen vor *schweingehabt*

Tr1nity 28 Party-Gamer - P - 110372 - 8. September 2010 - 14:03 #

Sorry, aber diese Aussage ist falsch. Das Märchen über die Länderkennung bzw. der IP ist leider sehr oft verbreitet. Steam prüft schlichtweg nur den Key des Spiels - und ist die von einer Uncut-Version, bleibt die auch Uncut und man kann mit der ohne Probleme spielen. Egal ob das Spiel nun vor oder nach der Beschlagnahmung gekauft hat.

Anders sieht es bei einer gezielten Sperrung aus. Wenn etwas gesperrt wird, dann das Spiel selbst, nicht gleich der ganze Account. Bei Modern Warfare 2 z.B. wurde seitens Activision, nicht seitens Steam, die Aktivierung der Uncut-Version, wenn man sie jetzt erst erwirbt, für den deutschen Markt gesperrt. Bereits aktivierte Uncut-Versionen von MW2 betrifft das nicht.

Siehe hier --> http://www.gamersglobal.de/news/25738

Mitarbeit