Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien ist dem einen ein notwendiges Übel, dem anderen ein Dorn im Auge und wieder anderen ein wichtiger Eckpfeiler des bundesdeutschen Jugendschutzes. Seitdem die USK-Einstufungen rechtsverbindlich sind (und eine erfolgte -- auch "ab 18" -- Einstufung vor der Indizierung schützt), ist die BPjM etwas aus der Schusslinie geraten, angefeindet wird nun eher die USK. Doch letztere trifft ihre Einschätzungen immer mit dem Blick darauf, wie wohl die Bundesprüfstelle entscheiden würde. Mit anderen Worten: Die BPjM und ihre Richtlinien haben nach wie vor sehr großen Einfluss darauf, was in Deutschland gespielt werden kann. Harald Fränkel hat die Arbeit der BPjM in seinem Report untersucht.