Wie das Bieler Tageblatt berichtet, wurde in der Schweiz der Code of Conducts, der den Jugendschutz im Gaming-Bereich regelt, auf den Online-Handel ausgeweitet. Die Altersverifizierung der Kunden muss mit amtlichem Ausweis oder Kreditkarte gewährleistet werden, eine schriftliche Bestätigung der Erziehungsberechtigten wie auch Schüler- oder andere Ausweise werden hingegen nicht akzeptiert. Händler, die die erforderlichen Kriterien nicht umsetzen, werden mit Sanktionen wie einem Lieferstopp bedacht (beispielsweise Toys R Us) bzw. verzichten bei nicht fristgerechter Umsetzung bis zu deren Implementierung auf einen Verkauf von Spielen mit einer Freigabe ab 16 und 18 Jahren.
Schon im Oktober 2006 hatte sich die Schweizer Spiele-Branche mit dem Code of Conduct auf freiwillige Beschränkungen in der Vermarktung und im Verkauf von Computer- und Videospielen geeinigt. Mittlerweile haben sich über 95 Prozent alle Schweizer Händler diesem Code of Conduct angeschlossen.
Festzustellen bleibt, dass dies keine gesetzliche Regelung darstellt und die Durchsetzung dem PEGI-Ausschuss, einem paritätisch zusammengesetzten Gremium mit Vertretern aus Konsumentenschutz, Wirtschaft, Wissenschaft und Medien, obliegt.
Und wir krebsen hier mit der USK rum. Gute Sache mit dem Code of Conducts.