Der Games-Anwalt: WhatsApp- und Games-Nutzer: – alles Kriminelle?
Teil der Exklusiv-Serie Games-Anwalt

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28. August 2017 - 20:07 — vor 6 Jahren zuletzt aktualisiert
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Das Amtsgericht Bad Hersfeld hat sich in einer Familienrechtssache (Az.: F 120/17 EASO) auch zu WhatsApp geäußert. Wer WhatsApp nutzt, der muss Zugriff auf das Adressbuch seines Smartphones gewähren. Doch das kann ein Rechtsverstoß sein, wenn nicht die (gegebenenfalls sogar schriftlichen) Einwilligungen aller Freunde, Kollegen, Bekannten und Verwandten eingeholt wurden, deren Nummern dadurch an den Dienstanbieter in die USA übermittelt werden – so zumindest die Aussage des Amtsgerichts Bad Hersfeld.

Wie ist das einzuordnen und was folgt daraus? Droht nun die Massen-Abmahnung? Jurist Henry Krasemann, der Games-Anwalt von GamersGlobal.de, hat sich das Urteil vom Mai 2017 angesehen und gibt seine Einschätzung ab.

Video:

Aladan 25 Platin-Gamer - P - 57121 - 28. August 2017 - 20:42 #

Vielen Dank für das Video und die Einsicht in das Urteil. :-)

Gastkommentar (unregistriert) 28. August 2017 - 21:21 #

Ich nutze Android 6 und habe Whatsapp den Zugriff auf die Kontakte gesperrt.

Hendrik 28 Party-Gamer - P - 99866 - 29. August 2017 - 4:43 #

Aha, dann frag ich mich wie du es nutzen kannst. :D

Gastkommentar (unregistriert) 29. August 2017 - 5:33 #

Okay, bislang wurde ich immer eingeladen und das chatten funktioniert ohne Probleme.
Habe nach deinem Kommentar ausprobiert selbst eine Gruppe aufzumachen, dafür müsste ich in der Tat Wharsapp zugriff zu meinen Kontakten gewähren.

TSH-Lightning 26 Spiele-Kenner - - 65100 - 29. August 2017 - 17:18 #

Ganz normal, man kann nur keine neuen Nutzer aufnehmen.

HAL9000 14 Komm-Experte - 2673 - 28. August 2017 - 21:33 #

Ich finde es gut, dass zumindest so langsam überlegt wird, wie man solchen Problemen beikommen kann.

Am sinnvollsten wäre es zwar, wenn auch die Nutzer mitdenken, welche Dienste sie nutzen und ob es in Ordnung ist, dass sie ungefragt Daten ihrer Kontakte mal eben so rausgeben, aber das ist wohl eine unerfüllbare Wunschvorstellung. Ausnahmsweise passt genau hierbei sogar der "Neuland"-Spruch hinsichtlich der Gedankenlosigkeit der Anwender.

Hoffentlich verdonnern Gerichte Whatsapp und alle anderen ähnlichen Dienstanbieter zu einem Opt-In. Wer sich bei Whatsapp anmeldet, könnte ja einfach auswählen, ob er gefunden werden möchte und nur dann wird ausschließlich seine gehashte Rufnummer auf deren Servern gespeichert. Ein Adressbuchimport ist überhaupt nicht notwendig und gehört grundsätzlich verboten. Möchte man nicht von Hinz und Kunz gefunden werden, wäre immer noch ein Invite per (QR-)Code o.ä. möglich.
Alternativ gäbe es natürlich auch Messenger wie Signal oder Threema, wo man nicht gleich das Adressbuch freigeben muss.

Q-Bert 25 Platin-Gamer - P - 56318 - 28. August 2017 - 22:18 #

Ha, schöne Lego Architecture Sammlung, da auf der Heizung! Und der Schaufelradbagger ist ja der Hammer!

Ceterum censeo, WhatsApp esse delendam. Aber viel schlimmer sind ja die Nebenluftzieher, die andere Leute ungefragt auf Fotos in Facebook markieren! Gehören alle verknackt, gleich in die Nachbarzelle von de Maiziere, zusammen mit seinen Gesichtserkennungskameras vom Berliner Südkreuz.

Claus 31 Gamer-Veteran - - 421383 - 28. August 2017 - 22:51 #

Wie immer sehr informativ und unterhaltsam rübergebracht.
Danke!

Harry67 20 Gold-Gamer - - 24146 - 29. August 2017 - 7:41 #

Danke Henry, schöne Rubrik.

Wenn ich das richtig sehe, dann geht das Problem doch schon bei der einfachen Nutzung eines Google Adressbuches los. Wieso bräuchte man da keine Zustimmung seiner Kontakte?

thhko 16 Übertalent - P - 5807 - 29. August 2017 - 12:09 #

Ich würde mal vermuten, dass man, wenn man nach diesem Urteil geht, auch da eine Zustimmung bräuchte. Aber vielleicht gibt´s da auch Unterschiede in den ToS zwischen WhatsApp und Google, dass das dann wieder anders aussieht? Keine Ahnung, verklag jemand, der deine Nummer bei Google gespeichert hat und wir kriegen vielleicht ein Urteil ;)

Harry67 20 Gold-Gamer - - 24146 - 29. August 2017 - 15:05 #

Meine Nummer? Kannste gerne haben >:)

RoT 21 AAA-Gamer - P - 25659 - 29. August 2017 - 13:57 #

danke für das informative video :D

Slaytanic 25 Platin-Gamer - - 62014 - 29. August 2017 - 19:05 #

Den Danksagungen schliesse ich mich mit an.

DerBesserwisser 17 Shapeshifter - P - 7837 - 30. August 2017 - 5:56 #

Gründe sind in so einem Fall immer interessant

Extrapanzer 17 Shapeshifter - P - 7447 - 29. August 2017 - 14:39 #

Meine Freundin hat sich mal tierisch aufgeregt, weil sie von einem Teenager aus der Familie eine Einladung zu einem sozialen Netzwerk bekommen hat und da standen dann gleich noch andere Freundinnen und Nachbarn als vorgeschlagene Kontakte drin, die sich wohl alle bei dem gleichen Netzwerk angemeldet haben und ihre Telefonnummer im Addressbuch hatten.
Die freut sich bestimmt, wenn sie von denen jetzt je 500 Euro bekommen kann, das wäre dann nämlich schon ein netter Urlaub ...
Und in dem Urlaub gibt man dann fleißig die Nummer an andere Urlaubsbekanntschaften weiter, um sich den nächsten Urlaub zu finanzieren.
So lose Bekanntschaften können schon nützlich sein.

Harry67 20 Gold-Gamer - - 24146 - 29. August 2017 - 15:03 #

An Abmahnkosten verdient nur der Anwalt, sonst wäre Abmahnen längst Volkssport ;)

Drapondur 30 Pro-Gamer - - 161443 - 29. August 2017 - 18:36 #

Wie immer sehr unterhaltsam. Nutze kein WhatsApp aber interessant zu wissen.

TheRaffer 23 Langzeituser - P - 40161 - 29. August 2017 - 19:49 #

Informativ, interessant und verständlich! Vielen Dank :)

Elfant 25 Platin-Gamer - 63208 - 29. August 2017 - 22:31 #

Ich rate auch zur Folge des Podcastes "Rechtsbelehrung"
https://rechtsbelehrung.com/whatsapp-messenger-und-abmahnungen-rechtsbelehrung-folge-47-jura-podcast/

DerBesserwisser 17 Shapeshifter - P - 7837 - 30. August 2017 - 5:56 #

Vielen Dank, war interessant dazu noch mehr Fachmeinungen zu diesem Thema zu lesen/hören.