Das Amtsgericht Bad Hersfeld hat sich in einer Familienrechtssache (Az.: F 120/17 EASO) auch zu WhatsApp geäußert. Wer WhatsApp nutzt, der muss Zugriff auf das Adressbuch seines Smartphones gewähren. Doch das kann ein Rechtsverstoß sein, wenn nicht die (gegebenenfalls sogar schriftlichen) Einwilligungen aller Freunde, Kollegen, Bekannten und Verwandten eingeholt wurden, deren Nummern dadurch an den Dienstanbieter in die USA übermittelt werden – so zumindest die Aussage des Amtsgerichts Bad Hersfeld.
Wie ist das einzuordnen und was folgt daraus? Droht nun die Massen-Abmahnung? Jurist Henry Krasemann, der Games-Anwalt von GamersGlobal.de, hat sich das Urteil vom Mai 2017 angesehen und gibt seine Einschätzung ab.
Vielen Dank für das Video und die Einsicht in das Urteil. :-)
Ich nutze Android 6 und habe Whatsapp den Zugriff auf die Kontakte gesperrt.
Aha, dann frag ich mich wie du es nutzen kannst. :D
Okay, bislang wurde ich immer eingeladen und das chatten funktioniert ohne Probleme.
Habe nach deinem Kommentar ausprobiert selbst eine Gruppe aufzumachen, dafür müsste ich in der Tat Wharsapp zugriff zu meinen Kontakten gewähren.
Ganz normal, man kann nur keine neuen Nutzer aufnehmen.
Ich finde es gut, dass zumindest so langsam überlegt wird, wie man solchen Problemen beikommen kann.
Am sinnvollsten wäre es zwar, wenn auch die Nutzer mitdenken, welche Dienste sie nutzen und ob es in Ordnung ist, dass sie ungefragt Daten ihrer Kontakte mal eben so rausgeben, aber das ist wohl eine unerfüllbare Wunschvorstellung. Ausnahmsweise passt genau hierbei sogar der "Neuland"-Spruch hinsichtlich der Gedankenlosigkeit der Anwender.
Hoffentlich verdonnern Gerichte Whatsapp und alle anderen ähnlichen Dienstanbieter zu einem Opt-In. Wer sich bei Whatsapp anmeldet, könnte ja einfach auswählen, ob er gefunden werden möchte und nur dann wird ausschließlich seine gehashte Rufnummer auf deren Servern gespeichert. Ein Adressbuchimport ist überhaupt nicht notwendig und gehört grundsätzlich verboten. Möchte man nicht von Hinz und Kunz gefunden werden, wäre immer noch ein Invite per (QR-)Code o.ä. möglich.
Alternativ gäbe es natürlich auch Messenger wie Signal oder Threema, wo man nicht gleich das Adressbuch freigeben muss.
Ha, schöne Lego Architecture Sammlung, da auf der Heizung! Und der Schaufelradbagger ist ja der Hammer!
Ceterum censeo, WhatsApp esse delendam. Aber viel schlimmer sind ja die Nebenluftzieher, die andere Leute ungefragt auf Fotos in Facebook markieren! Gehören alle verknackt, gleich in die Nachbarzelle von de Maiziere, zusammen mit seinen Gesichtserkennungskameras vom Berliner Südkreuz.
Wie immer sehr informativ und unterhaltsam rübergebracht.
Danke!
Danke Henry, schöne Rubrik.
Wenn ich das richtig sehe, dann geht das Problem doch schon bei der einfachen Nutzung eines Google Adressbuches los. Wieso bräuchte man da keine Zustimmung seiner Kontakte?
Ich würde mal vermuten, dass man, wenn man nach diesem Urteil geht, auch da eine Zustimmung bräuchte. Aber vielleicht gibt´s da auch Unterschiede in den ToS zwischen WhatsApp und Google, dass das dann wieder anders aussieht? Keine Ahnung, verklag jemand, der deine Nummer bei Google gespeichert hat und wir kriegen vielleicht ein Urteil ;)
Meine Nummer? Kannste gerne haben >:)
danke für das informative video :D
Den Danksagungen schliesse ich mich mit an.
Gründe sind in so einem Fall immer interessant
Meine Freundin hat sich mal tierisch aufgeregt, weil sie von einem Teenager aus der Familie eine Einladung zu einem sozialen Netzwerk bekommen hat und da standen dann gleich noch andere Freundinnen und Nachbarn als vorgeschlagene Kontakte drin, die sich wohl alle bei dem gleichen Netzwerk angemeldet haben und ihre Telefonnummer im Addressbuch hatten.
Die freut sich bestimmt, wenn sie von denen jetzt je 500 Euro bekommen kann, das wäre dann nämlich schon ein netter Urlaub ...
Und in dem Urlaub gibt man dann fleißig die Nummer an andere Urlaubsbekanntschaften weiter, um sich den nächsten Urlaub zu finanzieren.
So lose Bekanntschaften können schon nützlich sein.
An Abmahnkosten verdient nur der Anwalt, sonst wäre Abmahnen längst Volkssport ;)
Wie immer sehr unterhaltsam. Nutze kein WhatsApp aber interessant zu wissen.
Informativ, interessant und verständlich! Vielen Dank :)
Ich rate auch zur Folge des Podcastes "Rechtsbelehrung"
https://rechtsbelehrung.com/whatsapp-messenger-und-abmahnungen-rechtsbelehrung-folge-47-jura-podcast/
Vielen Dank, war interessant dazu noch mehr Fachmeinungen zu diesem Thema zu lesen/hören.