Der Games-Anwalt: EuGH-Urteil: Gucken von Streams verboten?
Teil der Exklusiv-Serie Games-Anwalt

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henrykrasemann 4943 EXP - 16 Übertalent,R5
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28. April 2017 - 10:38 — vor 6 Jahren zuletzt aktualisiert
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Lange Zeit war die Frage offen, ob der Konsum von Streamingdiensten rechtswidrig ist. Nunmehr ist eine Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union ergangen, die Licht ins Dunkel (beziehungweise den “Graubereich”) bringen könnte. Ging es eigentlich um eine Medienabspieler-Box, die den (vom Rechtinhaber ungewollten) kostenlosen Zugriff auf Streams von Sportübertragungen und aktuellen Kinofilmen ermöglichte, wurden hierin auch Aussagen zu Streams generell und deren Empfang getroffen. Danach kann wohl auch der Abrufende beziehungsweise Zuschauer, der kein entsprechendes Vervielfältigungsrecht hat, belangt werden. Die Frage ist nur, was ihm dann droht.

Henry Krasemann, der GamesAnwalt von GamersGlobal.de, erklärt das Urteil und seine Auswirkungen.

Video:

supersaidla 16 Übertalent - 4503 - 28. April 2017 - 10:47 #

Tja dann wolln wir ma kucken nä? :D

Toxe (unregistriert) 28. April 2017 - 10:52 #

Mache ich mich strafbar, wenn ich jetzt das Video schaue? ;-)

Age 20 Gold-Gamer - 20836 - 28. April 2017 - 11:12 #

Das heißt jetzt umgekehrt, dass ich für Inhalte von Streams, für die ich bezahle, ein Vervielfältigungsrecht habe? Darf ich dann gegen die Anbieter vorgehen, die das durch technische Maßnahmen verhindern?

guapo 18 Doppel-Voter - 11864 - 28. April 2017 - 13:18 #

Kein Umkehrschluss

Faerwynn 20 Gold-Gamer - P - 20204 - 28. April 2017 - 22:51 #

Du kannst in einem zivilrechtlichen Verfahren vorgehen gegen wen immer du willst. Die Frage ist nur, ob du Recht bekommst. Und wenn du es nicht tust musst du die Anwaltskosten des Gegners und die Gerichtskosten tragen... Du wirst also einen Anwalt beauftragen deine Erfolgschancen zu beurteilen. Und für das, was du hier fragst dürften diese eher gering sein.

Sp00kyFox (unregistriert) 29. April 2017 - 11:37 #

da brauch man keinen rechtsstreit anfangen. ich schätze da gilt das was auch schon für kopierschützte bild- und tonträger gilt. wenn das werk einen wirksame technische maßnahme hat die das vervielfältigen verhindert, dann ist die umgehung derselbigen eine urheberrechtsverletzung. allerdings machst du dich dabei nur strafbar, wenn dies nicht für den eigenen privaten gebrauch geschieht.

Elfant 25 Platin-Gamer - 63208 - 28. April 2017 - 11:32 #

Unterm Strich also: Nichts neues und alles wie gehabt.

Die für mich interessantere Frage bleibt damit offen: Darf man den Film im Stream von einer illegalen Quelle ansehen, wenn man ihn besitzt?

Sp00kyFox (unregistriert) 28. April 2017 - 12:17 #

als konsequenz dieses EuGH-urteils dann nicht. da sie ja hier sagen, dass streaming keine ausnahme vom vervielfältigungsrecht darstellt. und nach dem deutschen UrhG ist es schon der fall, dass das beziehen von kopien aus offensichtlich urheberrechtlich widrigen quellen selbst eine eine urheberrechtsverletzung darstellt. ob du für das entsprechende werk eine nutzungslizenz hast oder nicht, ist dafür völlig unerheblich. es kommt einzig und allein auf die legitimität der quelle an.

Elfant 25 Platin-Gamer - 63208 - 28. April 2017 - 12:29 #

Du weißt, daß ich Dir da widerspreche.^^ Man kann das UrhG so lesen, muss man aber nicht und ein Grundsatzurteil dazu gibt es nicht.... Also keines seit der VHS - Zeit und da ist es fraglich, ob sie noch Bestand haben.

Sp00kyFox (unregistriert) 28. April 2017 - 13:25 #

das UrhG ist da eindeutig. dass es sich ebenfalls auf streaming-angebote erstreckt, ergibt sich jetzt durch das EuGH-urteil. aber die grundlage dafür, also dass das beziehen von geschützten werken aus urheberrechtlichwidrigen quellen selbst eine rechtsverletzung darstellt, ist seit 2008 in deutschland rechtsstatus.

Bluff Eversmoking (unregistriert) 28. April 2017 - 11:44 #

Das Urheberrecht hat seit Günnis Ableben all seinen Glanz verloren.

Sp00kyFox (unregistriert) 28. April 2017 - 12:13 #

so vom laienverständnis her finde ich das ja fragwürdig den verkauf einer streamingbox als öffentliche wiedergabe zu interpretieren. wenn man das konsequent durchzieht, so müsste man auch allgemein fernsehgeräte oder komplett-rechner verbieten, die dazu auch im stande sind inhalte aus urheberrechtswidrigen quellen darzustellen.

Elfant 25 Platin-Gamer - 63208 - 28. April 2017 - 12:22 #

Als ebenfalls als Laie: Das Produkt als solches mit der gezielten Werbung kann man, jenes schon so im Sinne des Gesetzes auslegen.

Sp00kyFox (unregistriert) 28. April 2017 - 13:29 #

ich denke das betrifft dann aber andere punkte, wie geschäftsschädigendes marktverhalten oder ähnliches. weil alleine bzgl der auslegung von "öffentlicher wiedergabe" würde sich ja bzgl der technischen faktenlage nichts ändern, wenn nun so eine streaming-box keinerlei werbung macht für den rechtswidrigen empfang geschützter inhalte, aber dennoch dazu in der lage ist.

Elfant 25 Platin-Gamer - 63208 - 28. April 2017 - 14:09 #

Ich schrieb auch von dem Produkt und jenes kann auch die Gesamtheit aller Boxen beschreiben. Die Werbung ist nur ein verstärkendes Element, welches einen PC normalerweise nicht hat.

Letztlich ist es wie oben unser beider grundsätzliches Problem: Es gibt den Gesetzestext und es gibt den Sinn eines Gesetzes. Ich versteife mich mich gerne auf den Sinn und Du bleibst den Buchstaben treu.

Zottel 16 Übertalent - 5546 - 28. April 2017 - 14:55 #

Ich habe es so verstanden, dass diese Streamingbox ab Werk direkt die illegalen Quellen gespeichert hat. Das ist bei normalen Fernsehgeräten oder PC's oder anderen Geräten die man im Laden kaufen kann, eher selten der Fall.

Sp00kyFox (unregistriert) 28. April 2017 - 15:00 #

hier wird das temporäre speichern, was stets der fall ist bei beim streamen von digitalen inhalten - anders geht es nicht, als vervielfältigung angesehen.

Old Lion 27 Spiele-Experte - 77783 - 28. April 2017 - 12:30 #

Ebenfalls wurde die Schleichwerbung in Youtube-Videos bzw. Twitch-Streams nun untersagt. Das wird auch noch spannend, wie sich die meisten dann finanzieren wollen.

http://www.pcgameshardware.de/Youtube-Thema-163920/News/Schleichwerbung-ist-kuenftig-eindeutig-untersagt-1226673/

guapo 18 Doppel-Voter - 11864 - 28. April 2017 - 13:08 #

"Dauerwerbesendung"

Sp00kyFox (unregistriert) 28. April 2017 - 13:31 #

indem man ganz offen darstellt, was nun gesponserter content ist und was nicht. das nehmen zuschauer ohnehin besser auf, als wenn sie das gefühl haben ihnen wird werbung untergejubelt.

eksirf 18 Doppel-Voter - 11644 - 29. April 2017 - 6:38 #

Ich behaupte, dass 95% der Zuschauer von Dagi, Bibi und Co nicht mitbekommen, wenn Sie dort Werbung vor die Nase gesetzt bekommen.

Sp00kyFox (unregistriert) 29. April 2017 - 11:28 #

sagen mir ganz ehrlich nichts die namen. aber allein vom klang her, kann ich mir das gut vorstellen. bei mir geht die vorliebe eher in richtung Jim Sterling, Nostalgia Critic, Chris Stuckmann, Game Sack und co.

ich kann mich daran erinnern, dass auf Cinemassacre vor längerer zeit einige spiele vorgestellt wurden (Mike & Ryan) bei denen so getan wurde, als ob sie da aus freien stücken heraus das spiel zeigen würden. dass es sich dabei eigentlich um gesponserten content handelt, wurde nur mit einem kleinen satz in der videobeschreibung am ende erwähnt. da gab es ziemlich viel angepisste comments und ne menge downvotes. da dürfte aber die zuschauerdemographie wohl eine drastisch anderer sein als wie bei Dagi und Bibi, schätze ich mal.

Epic Fail X 18 Doppel-Voter - P - 10432 - 29. April 2017 - 16:43 #

Spielen Mike & Ryan nicht hauptsächlich NES-Games? Wer bezahlt denn für das Spielen von 25-30 Jahre alten Inhalten?

Sp00kyFox (unregistriert) 29. April 2017 - 17:23 #

niemand, aber nein. als diese serie "Mike & Ryan" anfing, haben sie relativ viel aktuelle spiele gezeigt, was eben gesponserter content war. mittlerweile trauen sie sich das aber anscheinend gar nicht mehr.

Maverick_M (unregistriert) 29. April 2017 - 18:31 #

Die letzte Folge war doch "aktuell"? War die Disney Afternoon Collection 2, sprich alte NES Games als Remaster.

Sp00kyFox (unregistriert) 29. April 2017 - 19:07 #

jup. ich meinte: mittlerweile trauen sich sich nicht mehr gesponserten content zu zeigen.

Xentor (unregistriert) 28. April 2017 - 13:19 #

Soweit ich den Text verstehe, betrifft das aber keine allgemeinen Streams, sondern nur Streams auf DIESEM Gerät (also dieser Box) Das steht ja ganz klar da in dem Urteilstext.

Spiritogre 19 Megatalent - 13401 - 28. April 2017 - 15:23 #

Ja so war auch meine Interpretation dieses Urteils. Dass das allgemein für Streaming gelten soll, geht so meiner Ansicht nach nicht aus dem Text hervor, sondern war Interpretation des Anwalts, der die News kommentiert hat und dann von den großen Technikportalen zitiert wurde.

Wobei jedem klar ist, dass das konsumieren von Streams von Seiten wie kinox nicht in Ordnung ist.

Ändern tut sich durch das Urteil ohnehin nichts, ist wie bei rot über die Straße gehen, wenn es keiner direkt sieht geschieht nichts. Unsere Gesetzeshüter haben besseres zu tun. Und für Abmahnanwälte lohnt es nicht, da solche Vergehen inzwischen ohnehin auf 150 Euro gedeckelt sind und der Streitwert bei einem illegal geschauten Film bei vielleicht 10 bis 15 Euro liegt. Dafür schicken Anwälte nicht mal Serienmails raus (was übrigens illegal wäre).

Elfant 25 Platin-Gamer - 63208 - 29. April 2017 - 0:08 #

Jein.
Das Urteil erstreckt sich natürlich nur auf dieses Produkt, weil die Klage gegen dieses Produkt ging, aber aus der Klagebegründung lässt sich ein Grundsatz herauslesen. Die Frage ist also, inwiefern gibt es einen Unterschied zwischen einem illegalen Stream über dieses Gerät und einem illegalen Stream über den PC?

Grundsatzurteile funktionieren fast immer so, daß sie sich an einem konkreten Fall abarbeiten und man anschließend zumindest theoretisch an Vergleichen abarbeitet.

Maverick_M (unregistriert) 29. April 2017 - 0:50 #

Von der Legalitäts-Frage mal abgesehen: Wer tut sich denn die häufig sehr unterirdische Qualität freiwillig an!?

Selbst bei Bezahlangeboten sieht man häufig Kompressionsartefakte, "Pumpen" bei großflächigen Mustern oder Banding. Das ist schon schlimm genug.

So gerne ich auch mein Amazon Instant Video Angebot extensiv nutze, Filme, die ich gerne und oft schaue, kaufe ich einfach auf Blu-Ray. Da stimmt die Qualität üblicherweise wenigstens.

Harry67 20 Gold-Gamer - - 24146 - 29. April 2017 - 6:56 #

Das sehe ich ganz genau so.

blobblond 20 Gold-Gamer - P - 24478 - 29. April 2017 - 4:53 #

Schöner LEGO Schaufelradbagger im Hintergrund!

Harry67 20 Gold-Gamer - - 24146 - 29. April 2017 - 6:59 #

Wieder eine super Folge, Henry. Völlig entspannt in die schwierigen Themen. Danke sehr!

SirVival 18 Doppel-Voter - P - 12169 - 29. April 2017 - 7:48 #

Dem kann ich mich nur anschließen, klasse erklärt. Vielen Dank !

Tasmanius 21 AAA-Gamer - - 28771 - 29. April 2017 - 19:28 #

Ein Hoch auf unseren Gamesanwalt. Deine Videos machen einfach Spaß!