Einigen von euch könnte bekannt sein, dass die Verwertungsgesellschaft Wort (kurz VG Wort) Einnahmen aus Urheberrechten an die Verlage ausschüttet, die zum Beispiel in Form der Bibliothekstantieme, durch Nachdrucke von Schulbüchern oder beim Erstellen von Fotokopien entstehen. Nutznießer sind die Autoren dieser Werke und bislang auch die Verlage oder redaktionelle Websites wie GamersGlobal.
Der für das Urheberrecht zuständige erste Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat nun nach langem Rechtsstreit entschieden, „dass die VG Wort nicht berechtigt ist, einen pauschalen Betrag in Höhe von grundsätzlich der Hälfte ihrer Einnahmen an Verlage auszuzahlen“. In der Pressemitteilung des BGH heißt es zu dem Urteil unter anderem:
Eine Verwertungsgesellschaft hat die Einnahmen aus der Wahrnehmung der ihr anvertrauten Rechte und Ansprüche ausschließlich an die Inhaber dieser Rechte und Ansprüche auszukehren; dabei muss sie diese Einnahmen in dem Verhältnis an die Berechtigten verteilen, in dem diese Einnahmen auf einer Verwertung der Rechte und Geltendmachung von Ansprüchen der jeweiligen Berechtigten beruhen.
[...]
Die gesetzlichen Vergütungsansprüche für die Nutzung verlegter Werke stehen kraft Gesetzes originär den Urhebern zu. Die Beklagte nimmt auch keine den Verlegern von den Urhebern eingeräumten Rechte oder abgetretenen Ansprüche in einem Umfang wahr, der eine Beteiligung der Verleger an der Hälfte der Einnahmen der Beklagten begründen könnte.
Zusammengefasst bedeutet die aktuelle Entscheidung, dass die Verlage zukünftig kein Geld mehr von der VG Wort erhalten beziehungsweise die Einnahmen vollständig den Autoren zustehen. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels bezeichnet das Urteil des BGH als „schweren Schlag für [die] Verlagskultur in Deutschland“, darüber hinaus sei der Beschluss „verfassungsrechtlich und kulturpolitisch problematisch“, weshalb auch die Möglichkeit einer Verfassungsklage geprüft und eine Gesetzesänderung gefordert wird. Nach Angaben des Vereins drohen den Verlagen nun „Rückzahlungen in dreistelliger Millionenhöhe“, was wiederum Insolvenzen zur Folge haben könnte:
[Eine] große Zahl von Verlagen [wird] mittelfristig wegen der notwendigen Rückstellungen und der ausbleibenden Einnahmen von Verwertungsgesellschaften wirtschaftlich nicht länger überlebensfähig sein. Die Rückforderungen betragen – je nach Verlag – zwischen 20 und 200 Prozent des durchschnittlichen Jahresgewinns.
Zwar liegen die schriftlichen Begründungen des Gerichts noch nicht vor, dennoch zeigt sich nach Angaben der im Jahr 1958 gegründeten VG Wort bereits jetzt, „dass eine angemessene Beteiligung von Urhebern und Verlagen an den Ausschüttungen [...] nur möglich sein wird, wenn der Gesetzgeber schnellstmöglich tätig wird“.
Auch GamersGlobal ist vom aktuellen Urteil betroffen, da in Zukunft zusätzliche Einnahmen – die bereits seit zwei Jahren nicht mehr ausgeschüttet werden – fehlen werden.
Eigenen Angaben zufolge verwaltet die VG Wort derzeit die urheberrechtlichen Nutzungsrechte und Vergütungsansprüche für über 400.000 Autoren und mehr als 10.000 Verlage. Im Jahr 2014 betrugen die Einnahmen der VG Wort circa 144 Millionen Euro, während etwa 106 Millionen Euro ausgeschüttet wurden.
Geklagt hatte ein wissenschaftlicher Autor, der nicht damit einverstanden war, dass der Anteil seiner Einnahmen durch die Bestimmungen des Verteilungsplans der VG Wort verringert wurde. Nach Verkündung des Urteils legte die Verwertungsgesellschaft Revision ein, dem eine Anschlussrevision des Klägers folgte – beide Rechtsmittel wurden vom BGH abgelehnt.
Ich verstehe es nicht ganz. Der Kläger hat doch sicher auch ein Vertrag unterschrieben, z.B. bei seinem Verlag, in dem die Bedingungen stehen wer wie viel Geld bekommt. Jeder Autor muss doch erlauben das jemand anderes das Recht hat sein Werk zu veröffentlichen.
Oder ist das eine Zwangsabgabe die jeder Autor der was veröffentlicht entrichten muss? Besser ein Zwang, das er bestimmte Rechte abgeben muss damit die VG Wort z.B. Auszüge in einem Schulbuch veröffentlichen darf.
Ganz allgemein darf ein Vertrag keine Klauseln haben, welche gegen geltendes Recht verstoßen oder beschneiden außer es ist soetwas im Recht vorgesehen (Soldaten im Einsatz verlieren zum Beispiel Menschenrechte wie das Recht zu leben).
Das Beispiel ist leider ungeeignet. Der Soldat genießt die gleichen Rechte, wie jeder andere Staatsbürger. Sie können jedoch aufgrund einer Pflicht eingeschränkt sein. So entbindet die Angst vor persönlicher Gefahr nicht von der Pflicht zum Gehorsam. Würde jedoch das Befolgen eines Befehls den zwingenden! Tod bedeuten, so wäre dieser rechtswidrig und unverbindlich.
Ja das Beispiel ist neben ungeeignet auch noch plakativ.
Deine Erklärung ist aber auch nicht richtig. Genaugenommen verliert ein Soldat im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit das Recht der körperlichen Unversehrtheit bis zu seinem persönlichen Ableben. Das gilt aber in der Tat nur solange wie die Befehle rechtsgültig sind. Misshandlungen sind dadurch ebenfalls nicht abgededeckt.
Das SG legt das relativ kurz im §6 und §7 und deren Kommentierung da.
Ich kann dort nicht finden, dass der Soldat Rechte verliert, nur das sie eingeschränkt werden. Dies ist ein wesentlicher Unterschied. Sie sind also nicht mit Dienstbeginn futsch, sondern nur betroffen wenn es ein Pflicht erfordert.
Interessant wäre jetzt noch welcher Kommentar gemeint ist. Den einen gibt es leider nicht.
Das mit dem Vertrag vereinbarte Honorar hat zunächst einmal überhaupt nichts mit der VG Wort und deren Einnahmen zu tun. Außerdem gibt es bei wissenschaftlichen Veröffentlichung üblicherweise sowieso keine Kohle vom Verlag. Das ist noch eine ganz andere Baustelle, da dier Verlage sich eine goldene Nase verdienen und die Autorentätigkeit oft aus der öffentlichen Finanzierung der jeweiligen Forschungsprojekte finanziert wurde. Daher geht ja auch der Trend zu Open Access.
D.h. also, der Wissenschaftler hat einen Deal mit seinem Verlag, in dem kein Honorar seitens des Verlages vorgesehen ist? Der Verlag behält den Umsatz aus dem Verkauf also zu 100% und bekommt darauf noch einen Anteil aus der VG Wort-Ausschüttung (zumindest bis zum Urteil)?
Genau. Gibt auch nicht selten den Fall, dass man als Wissenschaftsautor sogar für Veröffentlichung zahlne muss.
Das ist durchaus ne miese Nummer. Ich weiß zwar, wie es im Wissenschaftsbetrieb bzgl. Publikationen aussieht, aber das sich das so in der VG Wort fortsetzt, war mir nicht klar.
Interessant ist ja auch, dass in der VG Wort eigentlich beide Gruppen vertreten sind und man in den dortigen Gremien nicht in der Lage war, eine angemessene Lösung zu finden. Wobei es klar wird, wenn man sieht, dass bei Abstimmungen über die Verteilungspläne die Berufsgruppen und nicht die einzelnen Mitglieder abstimmen:
"Anträge auf Satzungsänderung oder Änderung der Verteilungspläne bedürfen einer Zweidrittelmehrheit innerhalb jeder Berufsgruppe und können nur mit Zustimmung aller Berufsgruppen angenommen werden."
http://www.vgwort.de/die-vg-wort/gremien/mitgliederversammlung.html
Prust... Da braucht nur eine Verlegergruppe nö sagen, und das wars.
Der Autor muss nichts an die VG Wort zahlen. Allerdings hat sein Vertrag mit dem Verlag / der Redaktion nichts mit der VG Wort zu tun. Autoren, die sich bei der VG-Wort anmelden, unterschreiben dort schon einen sehr langen Vertrag.
Das Geld der VG Wort stammt nicht von den Autoren oder Verlagen sondern wird von (fast) jedem Bürger entrichtet. Wenn du einen Drucker kaufst beispielsweise, ein Teil der Kosten sind die Anteile der VG Wort. Es ist halt eine Schwestergesellschaft der GEMA und arbeitet recht ähnlich. Wenn du jetzt besonders viel und oft schreiben und veröffentlichen würdest, zum Beispiel hier bei GG, kannst du dich bei der VG Wort anmelden und deine Karteinummer hier eintragen. Eine gewisse Wortmenge und eine gewisse Menge an Aufrufen vorausgesetzt wird dann Geld ausgeschüttet, ein paar Euro pro qualifizierter Veröffentlichung. Bislang wurde dieses Geld zwischen Verlag (oder hier: GG) und den Autoren aufgeteilt.
Grundsätzlich ist da wenig einzuwenden - insbesondere, wenn man bedenkt, dass ein Autorenhonorar von 80 Prozent vor 150 Jahren schon als eher schäbig galt, während kaum ein Autor heutzutage wenigstens 10 Prozent erhält. (Was nicht heißt, es wären die Verlage, die so erhebliche Summen abschöpfen...)
Was mir nicht so klar ist, betrifft die Situation von Zeitschriften oder vergleichbaren Internetpublikationen wie Gamersglobal, die ja in der Regel keine abgeschlossenen, für sich stehende Produkte veröffentlichen, sondern eher ein aus verschiedenen Teilen zusammengesetztes Produkt, das sich in ständiger Veränderung befindet.
"Grundsätzlich ist da wenig einzuwenden - insbesondere, wenn man bedenkt, dass ein Autorenhonorar von 80 Prozent vor 150 Jahren schon als eher schäbig galt, während kaum ein Autor heutzutage wenigstens 10 Prozent erhält."
Schon klar das jemand für seine Arbeit entlohnt werden will. Aber steht einem Autor nicht frei was für Vertragsbedingungen er annimmt. Ein Verlag ist doch nichts anderes als eine Firma die für einen Autor einen Service anbietet. Also das Bewerben und Vertreiben eines Buchs.
Klar steht das dem Autor frei, aber versuch mal, eigene Konditionen durchzusetzen. Wenn du nicht gerade Stephen King heißt, hören sie gar nicht erst zu, und selbst King hat da weit weniger Einfluss, als man so meint.
Außerdem bietet der Verlag einem Autor nicht wirklich einen Service an, sondern er, und nur er, entscheidet, was er überhaupt veröffentlichen will.
Dennoch ist es nichts anderen wenn ein Arbeitnehmer bei einem Arbeitgeber einen Vertrag mit seinem Gehalt unterschreibt. Da kann ich doch auch nicht klagen uns sagen das ich jetzt mehr Geld haben will.
Daher in meinem Post, erster unterm Artikel, ob das eine Zwangsabgabe ist. Dann würde ich es schon verstehen das jemand dagegen vorgeht. Ansonsten hat der Kläger ja freiwillig irgendwo seine Rechte abgegeben.
Es geht ja nicht um das Honorar, das der Autor vom Verlag erhält, sondern um das Geld, das der Verlag von der VG Wort erhält, aber nur in Teilen an den Autor weiterleitet.
Aber auch das muss doch irgendwo Vertraglich festgelegt sein. Und wenn nicht würde ich dann als Autor zu meinem Verlag gehen und sagen das so ein Paragraf in mein Vertrag rein soll. Also das der Verlag mir von der VG Wort-Ausschüttung für meine Veröffentlichungen X% abzugeben hat.
Wenn ich als Entwickler eines Spiels zu einem Publisher gehe, kann ich ja auch sagen das ich vom Gewinn X% haben möchte. Wenn ich aber einen Vertrage unterschreiben in dem es keine solche Vereinbarung gibt, kann ich doch auch später nicht einklagen.
Wie schon geschrieben. Ich verstehe die Klage wenn es Zwang ist der VG Wort Rechte abtreten zu müssen. Dann würde ich auch das Urteil verstehen, aber nicht wenn jemand ein Vertrag unterschrieben hat.
Normalerweise steht das gar nicht explizit in einem Verlag, sondern nur eine Klausel, die auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist.
Ansonsten gilt das gleiche Vorgehen wie bei der Klausel, dass der Verlag das Recht auf Weiterverkäufe ins Ausland hat, wobei dir 50 Prozent der Verlagseinnahmen zustehen - du kannst diese Klausel ablehnen, dann sagt er Verlag O.K. und sucht sich einen anderen Autor.
Aber am Ende entscheiden immer beide Seiten ob sie einen Vertrag abschließen, g.g.f. mit Verweisen auf eine AGB. Und hat man den Unterschrieben ist er bindend.
Ja, aber nur eine Seite kann entscheiden, die andere muss sich einen anderen Job suchen.
Und ganz davon abgesehen weiß kein Autor vorher, um welche Summen es eigentlich geht.
Letzten Endes sind das alles Pseudo-Verträge, in denen alle Rechte auf einer einzigen Seite liegen.
Und schließlich: Man kann jeden Vertrag anfechten.
Klar, in der Theorie ist das so, auch rechtlich alles geregelt, nur die Praxis läuft nicht so ab. Autoren haben heute faktisch einen schweren Stand und in der Medienbranche werden sie gern als lästige "Contentschubser" behandelt. Und sicher, kleine Verlage stehen auch immens unter Druck und geben das so an die Autoren weiter, große Verlage suchen sichs aus, wen sie anstellen. Korrekte Vertragsaushandlungen, die auf gegenseitiges Einvernehmen basieren, sind eine glückliche Ausnahme.
Die VG Wort hat da aber doch keine Verhandlungsspielraum gelassen. Die hätten dich ausgelacht, wenn du da als Autor hin gehst und gesagt hättest, dass du aber 100% der Anteile für deine Veröffentlichung haben willst :P
Du hast da nur die Alternative, entweder die 50% zu akzeptieren, oder gar kein Geld von der VG Wort zu erhalten.
Der klagende veröffentlichte als Wissenschaftler. Da ist nichts mit Honoraren. (s. o. meinen Kommentar)
"Auch GamersGlobal ist vom aktuellen Urteil betroffen, da in Zukunft zusätzliche Einnahmen – die bereits seit zwei Jahren nicht mehr ausgeschüttet werden – fehlen werden."
Also ändert sich nichts? Inwiefern ist GG davon jetzt tangiert? Welchen direkten Schaden bedeutet das jetzt?
Kurz. Es gibt hier User die ihre Urheberrechte an ihre Artikel Teilweise an die VG Wort abgegeben haben. Wodurch nicht nur der Autor Geld verdient sondern auch Gamers Global, als Verlag, einen gewissen Prozentsatz ausgeschüttet bekommt. Facto, weniger Einnahmen für unser GG.
Urheberrechte triit man bei der VG Wort schon mal überhaupt nicht ab. Es geht um die Verwertung im Kontext der Kopierschutzeinnahmen, die gesetzlich eingetrieben und von der VG WOrt an Mitglieder verteilt werden. Insbesondere die Vertragskonditionen für diese Verwertung sind bei wissenschaftlichen und Online-Veröffentlichungen, um die es bei der Klage und hier bei GG geht, eher lasch.
Die Einnahmen der VG Wort beziehen sich doch auf die Urheberrechte, die fällig sind wenn Inhalte von Büchern oder Texten kopiert werden, zum Beispiel für ein Schulbuch. Selbst ein Copyshop muss Abgaben wegen dem Urheberrecht, das vom Autoren in Teilen an die VG Wort abgetreten werden muss, an die VG Wort zahlen.
Man kann aber keine Urheberrechte abtreten. Weder an die VG Wort noch an irgendjemand anders. Urheberrecht sind unveräußerliche Rechte und die einzige Möglichkeit diese zu übertragen beinhaltet den eigenen Tod.
Man kann seine Urheberrechte nicht abtreten, weil sie ein Persönlichkeitsrecht sind ;) Du gibts maximal Nutzungs-/Verwertungsrechte ab.
Wie die beiden oberen Kommentare schon sagen. Mit dem Urheberrecht hat die VG Wort nichts zu tun.
Das würde ja gar keinen Sinn machen, als Autor irgend etwas an die VG Wort abzugeben. Die VG Wort hat den Zweck, den Autoren quasi bei der Durchsetzung ihres Urheberrechts zu helfen.
Meine Lesart ist die, dass bei einem anderen Urteil die Ausschüttung wieder aufgenommen worden wäre. Man sieht bei rechtlichen Fragen hat der Konjunktiv seine große Stunde.
Bin mal gespannt, was das für die Musikbranche bedeutet. Dort sind Anteile von 40 % für den Verlag keine Seltenheit. Manchmal macht das aufgrund der Vorteile für den Autor auch durchaus Sinn, manchmal aber eben nicht. Hiermit werden Autorenrechte gestärkt, was sich auf die Gestaltung von Verlagsverträgen auswirken wird.
Bei Musik gibt es ja inzwischen eine Initiative zu einer weiteren Verwertungsgeschaft, unter anderm deswegen. Siehe hier: https://www.c3s.cc/
Ich verfolge das Thema auch so sporadisch, aber momentan ist das alles doch noch ziemlich fragmentiert oder? Mir fallen jetzt keine Namen ein, aber ich denke ich kenne mindestens drei "GEMA-Alternativen".
Bin beim Musik-Thema da auch nicht so tief drin. Aber soweit ich weiß, gibt es als wirklich eingetragene Verwertungsgesellschaft in der Branche derzeit nur die GEMA. C3S arbeitet wohl gerade an der Zulassung als erste echte Alternative.
Ich hatte mit der GEMA bisher nie Probleme, mit Verlagen schon...
War das jetzt Ironie oder bist du ein begnadeter Musiker, den ich kennen sollte?
Man muss doch kein "begnadeter" Künstler sein, um mit der GEMA zu tun zu haben. Jeder, der Musik macht und sie auch außerhalb der eigenen vier Wände darbietet, hat mit der GEMA zu tun.
Und die allermeisten Musiker (und insbesondere Komponisten und Texter) sind sehr froh darüber, dass es die GEMA gibt.
Also ich mache jetzt seit fast 15 Jahren semi-semi-professionell Musik und alle, die ich bisher kennengelernt hab, können über die Gema nur herzlich lachen. Wenn du kein Airplay bei den Radios hast oder regelmäßig in größeren Läden spielst, kannst du das mMn vergessen. Kleinere Clubs können es sich eh nicht leisten, Gema-pflichtige Bands spielen zu lassen. Wenn doch mal einer 'ne Gema-Liste hatte, haben wir uns die größte Mühe gegeben, möglichst sinnlose Liedtitel zu erfinden. ;)
Allerdings hatten wir bei der letzten Platte dann doch Stress: Die wollten nochmal unbegründet 600 Euro haben. Allerdings ließ sich das Problem dann auf dem kleinen Dienstweg aus der Welt schaffen.
Nee, war keine Ironie. Ich hatte mal zwei Songs auf dem Album zweier Musiker platziert, die nicht gerade Zuverlässige Zahler waren. Wenn die Gema nicht gewesen wäre, hätte ich vermutoich keinen acent gesehen.
Aber auch ohne Release lohnt sich das Ganze. Der Jahresbeitrag war sehr lange um die 25 €, inzwischen sind es 40. Allerdings musst Du es nie zahlen, es sei denn Du nimmst etwas ein, dann erst wird es verrechnet. Und bis dahin sind Deine Werke geschützt.
Gut, wenn es sich für dich lohnt, dann gratuliere ich natürlich. ;)
Für mich (uns) hat sich das halt nie gelohnt, daher bleibe ich generell ein Verfechter von CC.
Bedeutet das jetzt, dass ich als Autor mehr Geld von der VG Wort erhalte?
Ja, das sollte der Effekt sein.
Wir bekommen jetz also mehr für unsere Artikel hier auf GG? Ist doch super. Vielleicht könnte man ja einen gewissen Anteil, so aus Kulanz oder so, an GG zurückzahlen, einfach nur aus dem Grund, dass man hier schreiben darf? :)
Klingt auf den ersten Blick zwar verschroben, kam mir aber auch schon in den Sinn. Hier gönne ich GG tatsächlich den Anteil an der VG Wort-Ausschüttung. Alleine schon für die Arbeitserleichterung weil GG die ganze Zählpixelgrütze übernimmt. Bei einer anderen Seite, für die ich schreibe, kann man die VG Wort-Sachen auch von denen erledigen lassen, das kostet dann allerdings ein wenig. Was ich fair finde, da der Arbeitsaufwand schon sichtbar ist.
Ich würde GG sogar alles davon geben. Leider hab ich bisher keinen einzigen Cent bekommen. Liegt aber vielleicht auch daran, dass ich pro Jahr gesehen zu wenig Leser hatte. Insgesamt komme ich zwar bei einem sogar auf 30.000 Aufrufe, aber das zählt wohl nicht.
Es schwankt auch sehr extrem, wie viel man als Autor über die VG Wort ausgezahlt bekommt. Ich kenne Menschen, die viel bei großen Zeitungen veröffentlichen und für die die jährliche VG-Wort-Ausschüttung ein 13. Monatsgehalt darstellt. Und dann gibt's wieder die Autoren, die ein paar Onlinetexte produzieren und etwas Radio machen usw., die freuen sich, wenn sie dann mal überhaupt zweistellig werden. Ich weiß es nicht, aber ich behaupte mal: Es lohnt sich nicht wirklich, wenn man nur auf GG veröffentlicht. Oder hat da jemand Erfahrungen gesammalt?
Dank der zunehmenden Nutzer-Paranoia (sprich: es wird alles geblockt was der Server so zusätzlich ausliefert) wird ja auch immer öfter das Zählpixel der VG Wort geblockt. Es ist schon schwer geworden, die nötigen Aufrufe zu erreichen um überhaupt Geld zu bekommen. Nicht nur hier übrigens, auch bei noch größeren Seiten.
Wobei das selten bewusst durch die User passiert. Die einzige bewusste Handlung seitens der User besteht darin, Skripblocker zu installieren. Ist aber richtig: Solche Dinge kommen dabei mit unter die Räder.
Ja, das kann ich so unterschreiben. Hier wie anderswo muss ein Artikel schon mindestens das Doppelte an Klicks erhalten, bis er überhaupt Gefahr läuft, vergütet zu werden.
26% schwund am weg durch die VG-Wort sind aber auch nicht ohne...
Ich fasse mal (hoffentlich korrekt) einfach verständlich und neutral zusammen:
- schlecht für GG (da weniger Einnahmen)
- gut für news-beitragsliefernde Nutzer (da mehr Einnahmen)
?
Passt.
Drohen denn auch evtl Rückzahlungen? Bei Verlagen scheint das ja der Fall zu sein. Auch bei Online-Magazinen?
Die strittigen Summen wurden gar nicht erst ausgezahlt. GG entgeht also "nur" ein kleiner Geldregen.
viellecht habe ich es falsch verstanden, aber der Streit ging doch darum, dass die VG - Wort langjährig eine ungesetzliche Ausschüttungspraxis an den Tag legte. Gilt dem zufolge nicht auch eine Rückwirkung über die letzten XX Jahre?
Kommt natürlich jetzt darauf an, was genau XX ist, aber die VG Wort hat ja schon seit Y Jahren die Auszahlungen zurückgehalten, weil sie eben strittig waren. Wenn XX <= Y ist, sollte es daher kein Problem geben.
Dann müssten aber die Verlage laut dem Zitat des Branchenverbandes keine "Rückzahlung in dreistelliger Millionenhöhe" leisten. Folglich müsste also XX > Y sein.
Naja, vielleicht dramatisieren die auch nur ein bisschen :D
Falsch verstanden: Wenn Branchenverbände Zahlen nennen, sind die immer Müll und je vager desto unsinniger. Das merke ich oft genug an den Meinen.
Deswegen lag mein Augenmerk auf dem Wort Rückzahlungen.
Naja, warum sollte da nicht aus "Die halten das Geld ja schon seit Jahren fest und wir kriegen es jetzt gar nicht mehr, obwohl wir doch so fest damit gerechnet haben!" nicht ein "Oh mein Gott, wir müssen Millionen zurückzahlen!" werden? :D
Wird wieder Zeit für eine Spendenaktion... :D