Take-Two wegen Nutzung von urheberrechtlich geschützten Tattoos in NBA 2k16 verklagt

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Denis Michel 287333 EXP - Freier Redakteur,R10,S1,A8,J10
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2. Februar 2016 - 16:36
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Das Unternehmen Solid Oak Sketches hat eine Klage gegen den US-Publisher Take-Two Interactive eingereicht. Grund dafür sind einige urheberrechtlich geschützte Tattoos der NBA-Stars LeBron James, Kobe Bryant, Kenyon Martin, DeAndre Jordan und Eric Bledsoe, die der Spielehersteller unerlaubt in seine Sportsimulation NBA 2K16 (Test, Note: 9.5) mit übertrug.

Wie Solid Oak Sketches in der veröffentlichten Beschwerde erklärt, habe man im vergangenen Jahr die Rechte an insgesamt acht Designs, darunter ein Kinderportrait auf James' linken Unterarm und ein Schmetterling auf Bryants rechtem Bizeps erhalten und Take-Two angeboten, für eine Gebühr von 1,14 Millionen US-Dollar eine unbefristete Lizenz zu erwerben. Doch der Publisher habe auf die Anfrage nicht reagiert. Diese Gebühren möchte Solid Oak Sketches nun einklagen. Auf die Anfrage der US-Kollegen von Eurogamer.net sagte ein Sprecher des Publishers, dass man Gerüchte und Spekulationen nicht kommentieren werde. 

Toxe (unregistriert) 2. Februar 2016 - 16:50 #

Urheberrechtlich geschützte Tattoos? WTF?

Hyperbolic 21 AAA-Gamer - P - 25234 - 2. Februar 2016 - 17:53 #

Das nennt man wohl: Seine Haut zum Markte tragen".

Hedeltrollo 22 Motivator - P - 35988 - 2. Februar 2016 - 17:57 #

Warum sollte für Tatoos nicht gelten, was für Fotos und Gemälde gilt?

blobblond 20 Gold-Gamer - P - 24478 - 2. Februar 2016 - 19:09 #

Mike Tyson bzw. sein Tätowierer hat auch die Hangover-Macher wegen sein Tattoo verklagt!
http://www.moviepilot.de/news/mike-tysons-taetowierer-will-hangover-2-stoppen-110536

euph 30 Pro-Gamer - P - 130155 - 2. Februar 2016 - 21:07 #

Was man alles so schützen lassen kann.

Vidar 19 Megatalent - 15012 - 2. Februar 2016 - 22:00 #

Ob man nun die Kunst auf Leinwand oder Haut aufbringt spielt eigentlich keine Rolle.

Hyperbolic 21 AAA-Gamer - P - 25234 - 2. Februar 2016 - 22:49 #

Da hat doch mal ein Mann seinen Rücken für ein Tattoogemälde an einen Künstler verkauft. Der muss jetzt sogar ab und zu für Ausstellungen bereitstehen.

http://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-kultur-freizeit_artikel,-Den-Ruecken-fuer-die-Kunst-verkauft-_arid,857628.html

Gustel 15 Kenner - 3706 - 2. Februar 2016 - 16:52 #

Weiß nicht so recht was ich davon halten soll. Wären es Tattoos die man seinen eigenen Spieler aufkleben kann, wäre die Sache klar. So bin ich irgendwie eher irritiert. Muss man das dann auch beachten wenn man die Spieler filmt und fotografiert?

Edit: Wenn Sie die Tattoos entfernen oder verändert werden, kann dann der entsprechende Spieler das Recht für seine Darstellung im Spiel entziehen, da er nicht korrekt wiedergegeben wurde?

DerDani 16 Übertalent - 5409 - 2. Februar 2016 - 16:53 #

Und weiter: Kann der Spieler wegen unerlaubter öffentlicher Aufführung verklagt werden?

Old Lion 27 Spiele-Experte - 77783 - 2. Februar 2016 - 16:55 #

Nein, er hat ja für die Nutzung bezahlt!

Toxe (unregistriert) 2. Februar 2016 - 16:58 #

Vielleicht mietet er das Tattoo auch nur und muss es irgendwann zurückgeben?!

Old Lion 27 Spiele-Experte - 77783 - 2. Februar 2016 - 17:00 #

Nein, muss er nicht. Aber er hat für das Tattoo Geld ausgegeben, nicht aber für das Copyrecht und das Motiv auch nicht, das behält der Kunstler!

Hyperbolic 21 AAA-Gamer - P - 25234 - 2. Februar 2016 - 17:55 #

So wie ich das sehe haben die Spieler die Nutzungsrechte ihrer Tattoos verkauft damit die Firma irgendwelche Geschäfte (evtl. Aufklebetattoos) machen kann.

Makariel 19 Megatalent - P - 18310 - 4. Februar 2016 - 16:28 #

Vielleicht hat er beim Studio die AGB nicht gelesen bevor er sie unterzeichnet hat und hat nur Rechte für die private Nutzung ;-)

Old Lion 27 Spiele-Experte - 77783 - 2. Februar 2016 - 16:55 #

Geistiges Eigentum des Künstlers. Macht Sinn!

Philley (unregistriert) 2. Februar 2016 - 17:53 #

Naja... nach der Logik könnte der Tätowierer auch die Bild-Zeitung verklagen, weil sie ein Photo von Marco Reus inkl. Unterarm abbildet. Ziemlicher Unsinn in meinen Augen.
Das Tattoo wurde bezahlt= Rechte daran abgegeben. Zusätzlich wird 2K ja Lizenzgebühren für die Darstellung der Spieler bezahlen. Sollte mich wundern wenn da im Kleingedruckten Tattoos, Schuhgröße und Leberflecken ausgenommen wären. In Deutschland käme man mit so einem Quark niemals durch.

Hedeltrollo 22 Motivator - P - 35988 - 2. Februar 2016 - 20:14 #

Veröffentlich mal ein Bild des beleuchteten Eiffelturms im Internet...

gar_DE 19 Megatalent - P - 15990 - 2. Februar 2016 - 23:34 #

In den Augen des Künstlers ist das Problem nicht das Tattoo auf seinem Körper, sondern das Design, dem es zugrunde liegt. Das ist halt geschützt und wird hier kopiert.
Die Lage in Deutschland ist übrigens auch nicht so eindeutig:

http://www.infodocc.info/begehe-ich-eine-urheberrechtsverletzung-wenn-ich-ein-foto-meines-neuen-tattoos-ins-internet-stelle/

Hyperlord 18 Doppel-Voter - 12024 - 2. Februar 2016 - 16:58 #

Ganz einfach: Tattoo Remove Patch, fertig.

Ganon 27 Spiele-Experte - - 83926 - 2. Februar 2016 - 17:02 #

Aber leider auf Kosten der Authentizität.
Vielleicht dürfen sie auch Lizenzgebühren zahlen. ;-)

gar_DE 19 Megatalent - P - 15990 - 2. Februar 2016 - 23:25 #

Sollten sie doch, das sind die 1,14 Millionen...
Ich denke mal, sie spekulieren darauf, dass ein Richter entweder die Klage abweist oder die Summe stutzt.

DBGH SKuLL 13 Koop-Gamer - 1684 - 2. Februar 2016 - 17:14 #

Alter ich komme manchmal echt nicht mehr klar mit unserer Welt. Leute wacht auf!

Toxe (unregistriert) 2. Februar 2016 - 17:21 #

Was erwartest Du jetzt von uns? Demonstrationen oder Proteste auf den Strassen?

Maulwurfn (unregistriert) 2. Februar 2016 - 17:23 #

Im Zweifel: Online-Petition!

Toxe (unregistriert) 2. Februar 2016 - 17:37 #

Und den Shitstorm nicht vergessen.

DBGH SKuLL 13 Koop-Gamer - 1684 - 2. Februar 2016 - 19:30 #

Ohja, über sowas wundere ich mich sehr. Zumal diese Shitstorms meistens gegen triviale Dinge gerichtet sind.

DBGH SKuLL 13 Koop-Gamer - 1684 - 2. Februar 2016 - 19:29 #

Ne, ich glaube mein Kommentar haste falsch verstanden und ging in die Richtung der Klagefreudigen, Petitionen-Schreiber und Miesepeter.

Philley (unregistriert) 2. Februar 2016 - 17:54 #

USA eben... Finde die Klage wegen zu heißen Kaffees eigentlich noch unsinniger. Erstmal versuchen und auf einen Vergleich hoffen.

Hedeltrollo 22 Motivator - P - 35988 - 2. Februar 2016 - 20:40 #

Bei der Kaffeegeschichte wurde übrigens versucht, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.

Vidar 19 Megatalent - 15012 - 2. Februar 2016 - 22:06 #

Das hat nichts mit der USA zu tun, auch bei uns sind Tattoos im UrhG verankert. Nimmt ein dritter (in dem Fall 2K) ungefragt ein Tattoo und verdient damit Geld, kann der Tättowierer auch Geld verlangen solange es auch wirklich sein eigenes Design ist.

Moriarty1779 19 Megatalent - - 17151 - 5. Februar 2016 - 19:32 #

Die Kaffegeschichte wird ja gern immer wieder angebracht.

In Wahrheit handelte es sich dabei um eine Frau, die wegen des Kaffees Verbrennungen dritten Grades (gern mal googlen) auf ihren Extremitäten hatte und McDonalds für die Kosten ihrer zwei Jahre andauernden medizinischen Behandlung plus zukünftiger Behandlungen verklagen wollte.
Zu diesem Zeitpunkt hatte McDonalds in den USA bereits hunderte von Beschwerden wegen unfassbar heissen Kaffees gebunkert, ohne zu reagieren.

Ich finde, das klingt plötzllich gar nicht mehr so reißerisch wie "Die Amis spinnen doch - da klagen die Leute weil der Kaffee heiss ist!"

Aixtreme2K 14 Komm-Experte - 2227 - 2. Februar 2016 - 17:20 #

Irgendwie lächerlich. Die Spieler sind Personen des öffentlichen Lebens und dürfen geknipst und gemalt werden und was man sich sonst noch so vorstellen kann.
Ich wußte echt nicht, dass meine Tattoos rechlich dem Tattoowierer gehören. Ich habe ja schließlich für die Leistung bezahlt und sind somit mein Eigentum. Vielleicht verkaufen die amerikanischen Tattowierer Tattoo Lizenzen...

Ach ja, wenn Interesse besteht würde ich auch Gamersglobal erlauben meinen rechten Oberarm zu zeigen. Das Foto wäre dann auch als befristete Lizenz zu haben, deren Preis weit unter den von Raffgier&Wucher geforderten 1,14 Millionen Dollar liegt. Bei Interesse einfach Bescheid sagen.

Hedeltrollo 22 Motivator - P - 35988 - 2. Februar 2016 - 18:02 #

In Deutschland kann man m.W. als Urheber nur Nutzungsrechte verkaufen, nicht aber das Urheberrecht an sich. Wenn du also Fotos von dir machen lässt, liegt das Urheberrecht der Fotos immer noch beim Fotografen. Und mit dem kannst du mächtig Ärger bekommen, wenn du die Bilder für etwas nutzt, für das du sie nicht nutzen darfst.

Aixtreme2K 14 Komm-Experte - 2227 - 3. Februar 2016 - 9:32 #

Das mag auf dem Papier vielleicht stimmen, die Klatschzeitschriften zeigen aber eindeutig, dass bei prominenten Menschen die Sache eindeutig anders "gelebt" wird.
Diese Tatsache kann man ja auch nicht einfach so wegwischen.

Moriarty1779 19 Megatalent - - 17151 - 5. Februar 2016 - 19:34 #

"Person öffentlichen Interesses" - der Name sagt es ja bereits.

Freylis 20 Gold-Gamer - 23164 - 2. Februar 2016 - 17:25 #

Okay, damit ist die Grenze des Copyright-Wahns nun auch endlich fuer mich erreicht. Dann sollte doch bitte auch das betreffende OP-Team klagen, wenn beim Korbsprung mal das Shirt hochfliegt und die Blinddarmnarbe zu sehen ist. "Diese Blinddarm-Beschneidung wurde Ihnen praesentiert von: LA Main Medical Center! Von uns koennen sich andere chirurgische Einrichtungen eine Scheibe abschneiden(TM)"

Philley (unregistriert) 2. Februar 2016 - 18:01 #

"Diese Geheimratsecken werden präsentiert von... Testosteron™ - Testosteron™ macht Dich zum Mann!"*

Testosteron™ präsentiert ebenfalls: Rhiannas Hämatome™

D43 (unregistriert) 3. Februar 2016 - 12:21 #

YMMD

lolaldanee 14 Komm-Experte - 1949 - 2. Februar 2016 - 17:57 #

Ahahaha, hahaha *auf dem Boden wälz vor Lachen*
Mehr fällt mir dazu wirklich nicht mehr ein

Tr1nity 28 Party-Gamer - P - 110370 - 2. Februar 2016 - 17:59 #

Mal abgesehen von dem Copyright-Gedöns, finde ich die Höhe der "angebotenen Gebühr" im Gegenzug auch etwas unverschämt.

Hedeltrollo 22 Motivator - P - 35988 - 2. Februar 2016 - 18:02 #

Man muss es ja nicht kaufen...

Pro4you 19 Megatalent - 16342 - 2. Februar 2016 - 19:14 #

Naja es ist das beste Baskettball Spiel, da kommt man als Fan nicht wirklich dran vorbei denke ich

Hedeltrollo 22 Motivator - P - 35988 - 2. Februar 2016 - 20:02 #

Ich meinte die Lizenz für die Tatoos. :)

Tr1nity 28 Party-Gamer - P - 110370 - 2. Februar 2016 - 19:40 #

Verstehe ich jetzt nicht.

Hedeltrollo 22 Motivator - P - 35988 - 2. Februar 2016 - 20:02 #

s.o.

Pro4you 19 Megatalent - 16342 - 2. Februar 2016 - 18:32 #

"ein Schmetterling auf Bryants rechtem Bizeps" süß

Freylis 20 Gold-Gamer - 23164 - 2. Februar 2016 - 18:36 #

Ja, ich musste auch lachen. Dafuer sollte die Tattoo-Schmiede nicht klagen, sondern sich schaemen ;)

Pro4you 19 Megatalent - 16342 - 2. Februar 2016 - 19:13 #

Da weiß man wenigstens wer der Mann im Haus ist:D
Spoiler: er nicht..

Tr1nity 28 Party-Gamer - P - 110370 - 2. Februar 2016 - 19:42 #

Ach Kinders, vllt. denkt ihr mal kurz über die Bedeutung eines Schmetterlings nach, bevor ihr euch über Menschen, die ihr nicht kennt, lustig macht. Er wird sich schon was dabei gedacht haben. Jedenfalls rückt euch das in kein gutes Licht...

Hedeltrollo 22 Motivator - P - 35988 - 2. Februar 2016 - 20:06 #

Genau. Sonst der kommt der kleine Bub aus meiner Nachbarschaft vorbei, der sich immer als Schmetterling verkleidet und erst Anfang des Jahres Caspar, Melchior und Balthasar im Schwitzkasten hatte. xD

Pro4you 19 Megatalent - 16342 - 2. Februar 2016 - 22:09 #

Und?

TheBlobAlive 19 Megatalent - P - 13053 - 2. Februar 2016 - 18:37 #

Land der unbegrenzten Möglichkeiten...

Punisher 22 Motivator - P - 32223 - 2. Februar 2016 - 19:19 #

Lustig ist auch, dass das Internet die Firma "Solid Oak Sketches" irgendwie NUR im Zusammenhang mit dieser Klage kennt. Es scheint sich dabei auf jeden Fall nicht um den Tätowierer selbst zu handeln, zumindest war nichts entsprechendes zu finden.

DevilDice 12 Trollwächter - 930 - 2. Februar 2016 - 19:26 #

Die US-Kollegen von EUROgamer.net sitzen in UK! just my 2 ct... ;)

Michl Popichl 24 Trolljäger - 52778 - 2. Februar 2016 - 19:45 #

lauter bekloppte

andreas1806 17 Shapeshifter - 8196 - 2. Februar 2016 - 21:54 #

Hm, wenn ich mit einem Verband einen Vertrag habe, dass ich seine Spieler in einem Spiel verwende, dann ist es doch das Problem des Verbandes und nicht meines... oder.
Ggf. müssen die Spieler dann dafür zahlen... wäre aber auch nicht ok, weil der Spieler ja für das Tattoo bezahlt hat.
bin gespannt was da raus kommt.

Imhotep 12 Trollwächter - 1145 - 2. Februar 2016 - 21:57 #

Also okay, wenn das Tattoo eine Marke abbildet, kann ich verstehen, wenn es im Spiel z.B. geändert wird (WWE Spiele und CM Punks Pepsi, sowie GI Joe Kobra Logo z.B.) aber einen Schmetterling? Naja, wenn die Spieler die Nutzungsrechte daran veräußert haben und Take Two sogar darüber aufmerksam gemacht wurde... selbst schuld...

Vidar 19 Megatalent - 15012 - 2. Februar 2016 - 22:10 #

Wenn der Schmetterling ein eigenes Design ist, dann ja.
Ob jemand nun sein Bildchen auf die Haut oder ne Leinwand malt spielt dabei keine Rolle, beides zählt das eigenes Kunstwerk.
Wobei ich mal behaupte dass die meisten Tätowierer froh wären wenn ihre Tattoos in so einer weise ausgestellt werden :D

Punisher 22 Motivator - P - 32223 - 3. Februar 2016 - 8:36 #

Was mich nach einer kurzen Weile auch arg beeindruckt - wie hungerleidend müssen diejenigen sein, die die Rechte an ihren Tattoomotiven verkaufen?

Box 13 Koop-Gamer - 1371 - 2. Februar 2016 - 22:05 #

Als Brillenträger frage ich doch auch den Hersteller des Brillengestell, ob ich ein Selfie mit Brille posten darf.

Olipool 19 Megatalent - P - 13529 - 2. Februar 2016 - 23:10 #

Hahahahaha, bei der Summe hätte ich auch nicht geantwortet. Da hat der zuständige Sachbearbeiter sicher kurz und gut gelacht und unter Scherzpost abgeheftet.

Aladan 25 Platin-Gamer - P - 57121 - 3. Februar 2016 - 7:10 #

Alter über ne Million für paar Tattoos? Sach mal, was sind das denn für Verhältnisse? Ich verstehe, dass der Tätowierer auf sein Urheberrecht besteht, jedoch dann bitte zu realistischen Konditionen.

Punisher 22 Motivator - P - 32223 - 3. Februar 2016 - 8:37 #

In dem Fall ist es nicht mal der Tättowierer, sondern wie es scheint eine vollkommen unbekannte Firma, die die Rechte an diesen Tattoomotiven gekauft hat... ein Schelm wer da jetzt böses denkt. ;-)

Aladan 25 Platin-Gamer - P - 57121 - 3. Februar 2016 - 8:46 #

Wird ja immer besser ;-)

Hal Fischer 19 Megatalent - P - 13908 - 3. Februar 2016 - 10:56 #

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