Games-Anwalt: Erbschaft von Accounts
Teil der Exklusiv-Serie Games-Anwalt

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10. Januar 2016 - 10:48
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Das Landgericht Berlin musste über die Erbschaft eines Facebook-Accounts entscheiden (Az.: 20 O 172/15). Eine Minderjährige war verstorben und die Eltern als Erben wollten auf den Account zugreifen, um gegebenenfalls Hinweise auf den Tod Ihrer Tochter zu bekommen. Facebook hatte sich geweigert den Zugriff zu gewähren und den Account in den sogenannten Gedenkstatus versetzt. Das Gericht hat nun entschieden, dass auch Accounts vererbt werden können und damit die Verfügungsgewalt auf die Erbengemeinschaft übergehen kann - auch falls dadurch das Telekommunikationsgeheimnis der Freunde der Verstorbenen gebrochen wird. 
 
Jurist Henry Krasemann, der Games-Anwalt von GamersGlobal.de, und Stephan Dirks, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht in der Kanzlei Dirks & Diercks Rechtsanwälte, erklären die Gründe und ziehen Parallelen zu Spielaccounts, unter anderem bei Steam.

Video:

Sierra 27 Spiele-Experte - 84765 - 10. Januar 2016 - 11:30 #

Das heißt, ich kann auch meine iTunes Sammlung vererben?

Jabberwocky (unregistriert) 10. Januar 2016 - 11:39 #

Oder Steam Accounts?

Triforce (unregistriert) 10. Januar 2016 - 11:46 #

Mehr als einen mitleidigen Blick wird mein Enkel wohl nicht für mich übrig haben, wenn ich ihm in 50 Jahren eröffne meinen Steam-Account zu vermachen. Wenn es Steam dann überhaupt noch gibt und nicht alle Spiele in Echtzeit von den Servern der Publisher gestreamt werden.

guapo 18 Doppel-Voter - 11864 - 10. Januar 2016 - 15:30 #

Ich hab das Video nicht gesehen, vor ein paar Jahren klagte Bruce Willis gegen Apple, weil er seine Sammlung nicht vererben durfte.

burdy (unregistriert) 10. Januar 2016 - 15:52 #

Ne, hat er nicht.

skybird 15 Kenner - 3130 - 10. Januar 2016 - 22:44 #

War leider ein Aprilscherz. Aber der Ausgang der Klage wäre echt interessant gewesen.

guapo 18 Doppel-Voter - 11864 - 10. Januar 2016 - 22:56 #

Stimmt das ging irgendwie nicht weiter und seine Frau hats dementiert

Hannes Herrmann Community-Moderator - P - 42883 - 10. Januar 2016 - 11:53 #

Es wäre schon schön, könnte ich meine Gog/Steam/etc Accounts vererben. Sind momentan mit Sicherheit schon 1000€.

Maulwurfn (unregistriert) 10. Januar 2016 - 11:56 #

Ohne Wiederverkaufswert.

Hannes Herrmann Community-Moderator - P - 42883 - 10. Januar 2016 - 12:05 #

Aber mit Nutzwert.

Zele 15 Kenner - 2953 - 10. Januar 2016 - 13:42 #

Schön? Du übersiehst da glaube ich ein blödes Detail^^

Jürgen (unregistriert) 10. Januar 2016 - 13:52 #

Ach, das bisschen Sterben :-)

Hannes Herrmann Community-Moderator - P - 42883 - 10. Januar 2016 - 13:54 #

Wenn ich tot bin merke ich es nicht – ich bin dann ja tot.

Maestro84 19 Megatalent - - 18338 - 10. Januar 2016 - 12:02 #

Ist doch bei Briefpost auch so, oder? Also, dass die Erben diese öffnen dürfen nach dem Tod der Adressaten. Allerdings wird das Thema eher in ein paar Jahrzehnten interessant, denn ganz ehrlich, wenn ich in hoffentlich erst 60 Jahren sterbe, was wollen dann meine Enkel mit meinen alten Spielen aus z.B. 2040? Danach kräht doch kein Hahn mehr.

Triforce (unregistriert) 10. Januar 2016 - 12:05 #

Manche Spiele sind eben zeitlos! Super Mario Bros., Tetris und Pac-Man zum Beispiel.

Maestro84 19 Megatalent - - 18338 - 10. Januar 2016 - 15:02 #

Wobei es gerade bei Mario laufend gute Neuauflagen gibt und ganz ehrlich, weder Tetris noch Pacman reizten mich als Kind in den 90ern, ich wollte lieber Mario und Link auf dem SNES zocken.

ganga 20 Gold-Gamer - 22827 - 10. Januar 2016 - 12:26 #

Ob sie daran interessiert sind oder nicht, ist doch nicht der springende Punkt. Die Frage ist doch, ob ich als Erbe Anspruch auf so eine digitale Bibliothek habe. Und da gibt es ja nicht nur Steam, sondern auch iTunes, amazon Prime/Netflix (vllt mit gekauften Filmen) oder nehm doch mal zum Beispiel sowas wie kindle mit gekauften Büchern.
Für mein Rechtsempfinden sollte man das schon vererben können.

Spiritogre 19 Megatalent - 13401 - 10. Januar 2016 - 14:00 #

Denke ich auch. Ansonsten müsste bei Accounts auf jeden Fall dabei stehen, dass die Käufe dort nur für die Lebenszeit des Kunden gelten und danach verfallen. Glaube nicht, dass das von irgend einem Gesetz unterstützt wird, eher im Gegenteil.

Maestro84 19 Megatalent - - 18338 - 10. Januar 2016 - 15:03 #

Das sehe ich ja genauso und denke, dass eben wegen all der Kontenbindung in naher Zukunft hier der Gesetzgeber noch ein paar mal korrigieren muss, denn bislang gilt das Thema ja eher als Spielerei.

McSpain 21 AAA-Gamer - 29213 - 10. Januar 2016 - 13:47 #

Spannendes Thema. Habe letztens eine Vorlesung betreut in der es um die Entwicklung von Anwalts-Software um den ganzen Papierkram zu digitalisieren. Da geht es eben auch um die ganze Abwicklung bei einem Todesfall eines Anwalts und seiner dann aktuellen Fälle und Mandanten und wie man das sicher aber eben auch umsetzbar gestaltet.

@Henry: Meine Quelle sagt, dass das System was da in ein paar Jahren kommen wird zum Scheitern verurteilt ist, bin mal gespannt ob er recht behalten wird. ;)

Makariel 19 Megatalent - P - 18310 - 10. Januar 2016 - 14:25 #

Also können eventuelle Erben auch meine GG-Monate benutzen? ;D

Skeptiker (unregistriert) 11. Januar 2016 - 8:19 #

Wo gibt man eigentlich den Wert des Steam-Accounts im Gebührenbescheid des Amtsgerichts an.
Sind die schon darauf vorbereitet, welche Werte in digitalen Gütern stecken können?
Fallen teure Lego-Modelle unter Hausrat, oder Kunstgegenstände?

Christoph 18 Doppel-Voter - P - 10228 - 11. Januar 2016 - 16:50 #

Also wenn ich jeden Samstag und Sonntag früh, bis Mama aufwacht, mit meinem 3jährigen exzessiv Lego Duplo spiele, dann ist das definitiv Kunst! - ...wenn auch sehr vergängliche.

firstdeathmaker 18 Doppel-Voter - 9333 - 11. Januar 2016 - 10:11 #

Wie ist es denn dann mit der Klarnamen-Pflicht bei Facebook? Muss der Erbe dann den Namen ändern? Skurill

Eageron 06 Bewerter - 54 - 29. Januar 2016 - 15:56 #

Sehr spannendes Video! Vielen Dank dafür!