Games-Anwalt: Accountsperrung bei F2P-Spiel, was mit den via Echtgeld erworbenen Items passiert
Teil der Exklusiv-Serie Games-Anwalt

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henrykrasemann 4943 EXP - 16 Übertalent,R5
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19. August 2015 - 9:18 — vor 8 Jahren zuletzt aktualisiert
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Das Amtsgericht Karlsruhe musste über einen Fall urteilen (Az. 8 C 377/14), bei dem Gameforge einem Spieler von Metin2 wegen mehrfachen Fehlverhaltens den Account gesperrt hatte. Der Spieler des Free-to-play-Spiels war mit der Sperrung nicht einverstanden und klagte. Das Gericht musste sich somit mit der Frage auseinandersetzen, ob die Sperrung -- beziehungsweise Kündigung -- des Vertrags rechtmäßig war und ob eine Frist hätte eingehalten werden müssen.

Henry Krasemann, der Games-Anwalt bei GamersGlobal.de, erklärt das Urteil und geht auch auf die Frage ein, was denn nach einer Kündigung mit den Items passiert, für die der Spieler echtes Geld ausgegeben hat.

Video:

Hedeltrollo 22 Motivator - P - 35961 - 19. August 2015 - 9:26 #

Öhm, blöde Frage: Hat sich das Intro nicht geändert? :)

Zaunpfahl 19 Megatalent - 17564 - 19. August 2015 - 11:18 #

Ein neues Teaser-Bild braucht Henry auch ;)

immerwütend 22 Motivator - 31893 - 19. August 2015 - 9:32 #

Schöner Beitrag, der allerdings noch schöner wäre, wenn das entsprechende Urteil auch tatsächlich verlinkt wäre...
(Dass Henry nicht für den fehlenden Link verantwortlich ist, ist mir natürlich bewusst...)

Just my two cents 16 Übertalent - 5431 - 19. August 2015 - 10:13 #

Richtig, die neue (Nicht)verlinkungsregel wird hier mal richtig ad absurdum geführt.

rgottsch 16 Übertalent - - 5143 - 29. September 2015 - 7:56 #

Die ist doch mit den letzten Anpassungen wueder aufgehben worden (ref=nofollow), oder?

Cat Toaster (unregistriert) 19. August 2015 - 10:17 #

In der Tat. Was ist nochmal der Grund für die irrsinnig beknackte Änderung Quellen nicht mehr zu verlinken (was ich nicht nur für ein journalistisches Minimum halte)?

PraetorCreech 18 Doppel-Voter - P - 12880 - 19. August 2015 - 10:25 #

Dass es andere auch nicht tun.

Fabowski 13 Koop-Gamer - 1754 - 19. August 2015 - 13:52 #

Der einzig wahre Grund ist SEO. Durch externe Verlinkungen steigert man die "Seitenqualität" der Quelle, da auf diese verweist wurde. GG kann dadurch herabgestuft werden, da es "zu viele" externe Links aufweist.

Lexx 15 Kenner - 3834 - 19. August 2015 - 16:35 #

Dann 'n Button mit Script einbauen, dass den Link erst zeigt, wenn drauf geklickt wird. :>

floppi 24 Trolljäger - P - 52588 - 19. August 2015 - 10:26 #

Habs im Newstext verlinkt.

immerwütend 22 Motivator - 31893 - 19. August 2015 - 10:46 #

Sehr gut, Danke. ;-)
Ein automatischer Link unten, wo er hingehört(e), wäre trotzdem wünschenswert.

floppi 24 Trolljäger - P - 52588 - 19. August 2015 - 11:35 #

Dem bleibt mir nichts hinzuzufügen. ;)

Lipo 14 Komm-Experte - 2226 - 19. August 2015 - 9:48 #

Bei free to play muss ich immer an dieses good Game Empire denken , welches mein Nachbar spielt . Da kann man ingame Items im wert von 500 € für " nur " 50 € erwerben ;) . Oder man muss alle 6 Stunden seine Truhe leeren , wo man Gold rein bekommt . Ich habe das mal 5 Tage verwaltet , weil er im Krankenhaus war . Der meinte noch mich dafür erwärmen zu könnenh , bis ich ihm sagte , das es mir ja leid täte . Das sei aber das mieseste Spiel , was ich je gespielt haber .

Triforce (unregistriert) 19. August 2015 - 10:16 #

Eine verantwortungsvolle Aufgabe, Dein Nachbar muss Dir sehr vertrauen!

Auf manchen TV-Sendern wird man mit Werbung zu dem "Spiel" vollgeballert. Ist es wirklich noch mieser als Clash of Clans?

Lipo 14 Komm-Experte - 2226 - 19. August 2015 - 23:03 #

Ohne Kohle, kommt man da nicht weit . Der spielt das paralel mit 3 Accounts :/ Würg

Nokrahs 16 Übertalent - 5996 - 19. August 2015 - 14:12 #

Also, Typ wird zu ner Party eingeladen. Dann benimmt er sich daneben und wird vom Hausbesitzer verwarnt.

Kurze Zeit später verstößt er erneut gegen die Hausordnung und wird rausgeworfen.

Dann rennt er zum Gericht und klagt, dass er wieder auf die Party will, weil er dort ein paar Bier gekauft hat?

Zum Glück wurde dem Hausbesitzer in diesem Fall recht gegeben. Was für eine Träne der Kerl.

Teil Zwei des Clips war dann schon interessanter. Welche Absicherung ein Spieler tatsächlich hat der nicht gegen die Hausordnung verstößt und virtuelle Güter erwirbt. Kann ja laut den AGB einfach kommentarlos rausgeschmissen werden.

Bei den klassischen MMO mit Abo Modell war das einfacher gelöst. Wer nicht mehr zahlt, kommt nicht mehr an seinen Kram. Dieser wird dann noch eine Weile gespeichert und dann gelöscht.

F2P kenne ich mich überhaupt nicht aus, weil ich die Dinger nicht nutze. Trotzdem interessantes Thema.

D43 (unregistriert) 19. August 2015 - 14:19 #

F2P ist doch in 95% aller Fälle nur digitale Bauernfängerei... Ich kenne genug Leute privat die noch nie Software legal erworben haben dafür bei f2p Kram schon 3 stellige Summen verblasen haben...

Thomas Barth (unregistriert) 19. August 2015 - 14:45 #

Wenn sie Spaß daran haben, sollen sie doch. Ich habe auch schon an die 50€ in F2Ps investiert und es hat sich fast immer gelohnt, weil ich dadurch einfach noch sehr lange viel Spaß am Spiel hatte.

Kinukawa 21 AAA-Gamer - P - 25638 - 19. August 2015 - 14:58 #

NUR 50€? Ich liege da deutlich drüber. :) Kaufe aber auch selten andere Spiele, somit kommt das wieder hin.

Kinukawa 21 AAA-Gamer - P - 25638 - 19. August 2015 - 14:56 #

So gleicht sich das eben wieder aus. Ich habe schon für Abo- und F2P-MMOs bezahlt. Da gibt es sogar bei beiden Arten Bauernfänger. Am Ende ist jeder selbst schuld, wenn er zuviel ausgeben sollte.

RobertM 11 Forenversteher - 554 - 21. August 2015 - 5:01 #

Deine "jeder selbst schuld"-Ideologie ist widersprüchlich, da nicht jeder alles wissen kann und damit Unkenntnis und fehlende Willkür bei dem/der ein oder anderen Beteiligten vorliegt, während andere wissenlich handeln.

Erkennst du bei diesen zwei unterschiedlichen Motiven keine unterschiedlichen rechtlichen Konsequenzen und Handlungsnotwendigkeiten an, dann sprichst du Menschen einen Willen ab, was darauf hinaus läuft, dass du versuchst Menschen die Würde abzusprechen, da ein Mensch ohne Willen keine Grundlage zur Würde hätte.

Wie wir alle schlussfolgern können, widerstrebst du damit dem Grundgesetz und der Menschenrechtskonvention. Beharrst du weiter auf dieser Ideologie, widerstrebst du wissentlich und willentlich der Anerkennung der Menschenrechte.

Widerstrebst du der Anerkennung der Menschenrechte, tendierst du Richtung Willkürherrschaft und behauptest auch noch, damit würde irgendwas ausgeglichen.

Dass jeder selbst schuld wäre, lässt sich somit nicht sinnvoll verallgemeinern, da du Betrüger und Betrug mit dieser Aussage schützt.

Ich will keine Gesellschaft, in der Betrüger schalten und walten können wie sie lustig sind, darum werde ich an dieser Stelle deutlich werden lassen, dass du mit deiner "jeder ist am Ende selbst schuld"-Ideologie dazu beiträgst, dass betrogen wird.

Und bevor du diesen Spruch in dem Kontext wieder ablässt, werde ich dir sagen, dass ich mit meinem Kommentar dazu beitrage, dass die Betrüger nicht mehr schalten und walten können wie sie lustig sind.

zfpru 18 Doppel-Voter - 10895 - 21. August 2015 - 21:58 #

Das ein Post zum Thema Free to Play ideologisch sein, ist eine besondere Lesart. Einen Verstoß gegen das Grundgesetz sehe ich nicht.
Zu deinen sonstigen Ausführungen:
Unwissenheit schützt bekanntlich nicht. Und der Grat zwischen nicht Wissen und aktivem nicht Wissen wollen ist so Breit auch nicht.
Letztendlich gibt nicht nur den freien Willen sondern auch das Schicksal. Aus dem Wiener Lied: Das Schicksal setzt den Hobel an und hobelt alles gleich.