"102 Stunden für GTA 4"

Interview: Marek Brunner (USK) Interview

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Die Alterseinstufungen hängen eng mit der Perspektive zusammen. Die abstrakte Darstellung eines Chessmaster - Grandmaster Edition (links - freigegeben ab 0) ist beispielsweise unbedenklich. In Der Herr der Ringe - Schlacht um Mittelerde (Mitte - freigegeben ab 12) sind wir jedoch schon näher am Geschehen dran. Bei Call of Juarez - Bound in Blood (rechts - freigegeben ab 18) sind es hingegen perspektivisch "wir", die den tödlichen Schuss ausführen.

GamersGlobal: Wo verläuft den die Grenze zwischen einem 12er und einem 16er Titel?

Marek Brunner
: Die Ratings haben sehr oft mit der Perspektive und der Art des Feindkontakts zu tun. Es gibt beispielsweise die 0er Spiele wie Schach. Dort haben wir eine Vogelperspektive sowie Einheiten, die sich nicht wirklich bewegen, und die auch nicht menschlich aussehen. Dann kommen 6er-Titel wie Advance Wars, ein typischer 12er-Titel wäre Herr der Ringe - Schlacht um Mittelerde. Dort können wir bereits näher an die Massen heranzoomen, das Geschehen wird actionreicher. Mit Lair und einer 16er-Einstufung wechseln wir in eine Third-Person-Perspektive. Bei der "18" sind wir zum Abschluss bei den Ego-Shootern und setzen selbst den Headshot. "12" und "16" ist in der Regel auch der Unterschied zwischen Fantasy und Realität. Wenn aber eine Fantasy-Handlung sehr realistisch wirkt, kann das Spiel auch eine "16" oder "18" erhalten. Ein God of War oder Age of Conan – Hyborian Adventures sind dafür gute Beispiele.

GamersGlobal
: Und dann ist da noch die besonders spannende Unterscheidung zwischen "ab 18" und gar keiner Kennzeichnung.

Marek Brunner: Das schlägt den Entwickler tatsächlich teilweise sauer auf. Gerade erst hat EA auf der Gamescom wieder einen kleinen Angriff gestartet. Es ist natürlich für Hersteller und Gamer schwer zu verstehen. Ich bin 35 Jahre alt, wieso kann ich Gears of War nicht im Laden kaufen? Wir müssen dann erklären: Wir von der USK sind nur für das Segment Jugendschutz zuständig, uns übergeordnet ist die Bundesprüfstelle. Sie kann zwar erst nach uns tätig werden, hat jedoch das größere Gewicht. Das führt dazu, dass die USK und die Gutachter in jenen Fällen kein Kennzeichen erteilen, in denen wir das Gefühl haben, ein Titel könnte indiziert werden.

Die Kriterien der BPjM sind schwer auszulegen. Sie sind zwar verschriftlicht, aber dort stehen Sätze wie "Gewalt findet in großem Stil und epischer Breite statt". Das ist eine äußerst ungenaue Angabe, und wir können damit nur sehr schwer arbeiten. In vielen Fällen gehen intern bei uns die Diskussionen los, etwa bei Dead Space und GTA 4. Letzten Endes bekamen beide Titel erst im dritten Verfahren der USK eine Kennzeichnung. Vorher wurden in den Gremien die einzelnen Punkte heiß diskutiert. So ist Dead Space zwar gewalttätig und es fließt literweise Blut. Es bietet aber auch Rätselaspekte und spielt nicht im Nahen Osten, sondern auf einer Raumstation. Das müssen wir alles berücksichtigen, weil wir eben nicht nur nach unseren Kriterien arbeiten, sondern auch nach denen der Bundesbehörde.

GamersGlobal: Aber wie konnte den ein GTA 4, das – wenn man bestimmten Menschen wie Professor Pfeiffer glaubt – die Verrohrung schlechthin ist, dann doch noch die "18" bekommen anstatt eines Besuchs vom Staatsanwalt?

Marek Brunner: Wir haben bei der USK das Gefühl, dass es sehr schlechte und sehr gute Spiele einfacher haben. Wenn ein Spiel wie GTA 4 sehr gut ist, dann hat es auch meist eine inhaltliche Tiefe. GTA 4 hat einen zerrissenen Charakter und zeigt: Egal, was Nico Bellic macht, es geht immer daneben und er ist der absolute Verlierer. Selbst noch die letzte Entscheidung, die er trifft, wird immer dazu führen, dass er entweder stirbt oder leidet. Das war emotional packend und atmosphärisch super gemacht – eben klassische Erwachsenenunterhaltung, ohne stumpf zu werden.

Ist ein Spiel hingegen sehr schlecht, bildet sich kein Kanal zwischen dem Spieler und dem Spiel. Es gibt heftiges Clipping, die Gegner rennen immer gegen die Wand, die Levels machen keinen Spaß – auch ein solches Actionspiel wird oft eine Kennzeichnung "ab 18" erhalten statt "keine Kennzeichnung", da es die Spieler schlicht kalt lässt. Action-Durchschnittsware, die sinnlos produziert und vielleicht nicht mehr als ein linearer Ego-Shooter ist – die hat dann Probleme. Es gibt keine fesselnde Story und keine epischen Charaktere. Stattdessen gibt es vielleicht zu viel Gewalt und es geht nur darum, eine Unmenge an Gegnern zu töten. In solchen Fällen ist das Indizierungsrisiko sehr hoch, und dementsprechend vergeben wir keine Kennzeichnung.

Einer der Gründe warum GTA 4  (gerade noch) ein Alters-Rating erhalten hat und damit in Deutschland verkauft werden konnte, ist der exzellent ausgearbeitete, zerrissene Hauptcharakter Nico Bellic.

GamersGlobal: Ihr schaut euch also tatsächlich die Gewichtung der Spielanteile an, statt einfach zu sagen: "Kopfschuss? Ab 18! Verstümmelung von Gliedmaßen? Indizierungsgefährdet, keine Kennzeichnung!"

Marek Brunner: Die Gewichtung der Spielanteile ist unheimlich wichtig. Wenn ein Spiel keine Gewichtung hat und den Fokus nur auf die Gewalt legt, wie Mad World, dann kann noch so viel Herz oder Kunst drinstecken. Die Indizierungskriterien sind relativ klar: Gewaltverherrlichung, Gewaltverharmlosung, Gewalt in großem Stil und epischer Breite und Inszenierung von Gewalt gegen menschliche Wesen. Oder es wird Gewalt zelebriert: Das gilt zum Beispiel für Kopfabschlagen in Zeitlupe. Oder das Misshandeln eines bereits besiegten Gegners. Natürlich wird ein Fallout 3 durch die Verstümmelungen viel dreckiger und realistischer.  Aber das ist natürlich mit den Jugendschutzkriterien nicht zu verbinden.

GamersGlobal: Fallout 3 war eines der Spiele in letzter Zeit, wo aus unserer Sicht die deutsche Version durch ihre Schnitte nicht mehr wie Fallout wirkte. Warum ist es in einem Erwachsenenspiel ab 18 so schlimm, wenn nach einem Volltreffer der Kopf weggesprengt wird und man das Rückenmark sehen kann? Fallout 3 fordert zum Nachdenken auf, ist eine Gesellschaftssatire, und ja, es ist brutal, und Gegner können Arme und Beine verlieren. Wieso ist das so schlimm, wieso kann man so etwas nicht "ab 18" freigeben?

Fallout 3: Während in der internationalen (mittlerweile indizierten) Version im VATS-Modus schon einmal Körperteile verloren gehen, bleibt in der deutschen Version alles am Gegner dran.
Marek Brunner:  Die Frage, "Warum ist das überhaupt enthalten?", stellen die Gutachter sehr oft. Ich bin dann immer derjenige, der für die Entwickler spricht und sagt: "Weil es geht!". Und ja: Bei Fallout 3 ist der erwähnte Spielaspekt wichtig für die Atmosphäre. Es wäre schließlich schon komisch, wenn wir unsere Superwaffe haben und sie macht nur einen kleinen blauen Fleck – das kann nicht funktionieren. Es ist aber auch so, dass dieses Phänomen für Nichtspieler absolut unerklärbar ist. Und da uns die BPjM vorgeschaltet ist, können wir solche Verstümmelungen nicht zulassen. Ein Spiel müsste schon sehr viel Abstand zur eigenen Spielwelt haben, um mit so etwas in Deutschland durchzukommen. Um solch ein Element zu rechtfertigen, braucht es schon fünf oder sechs Nicht-Indizierungsgründe wie "starke Rätselelemente" oder "klar fiktive Welt."

GamerGlobal: Was wäre so ein Szenario, bei dem die "Nicht-Indizierungsgründe" überwiegen? Etwa, dass die Verstümmelung nur in einem Kampf vorkommt, auf den das Spiel storytechnisch lange hinarbeitet?

Marek Brunner: Genau, wenn diese Situation etwa erst nach 20 Stunden eintrifft, könnte sie vielleicht durchkommen. Aber der wichtige Punkt ist: Es gibt eben nicht nur Indizierungsgründe, sondern auch Gründe gegen eine Indizierung. So hat der Punkt "Realtitätsferne" dem ja doch sehr blutigen Dead Space unheimlich geholfen. Bei Fallout 3 war das hingegen nicht der Fall, und es wurde in der internationalen Version folgerichtig indiziert. Die genauen Indizierungsgründe dafür liegen uns jedoch noch nicht vor.

GamersGlobal: Um es zusammenzufassen: Die USK-Altersfreigabe ist in Deutschland Pflicht, doch die BPjM schlägt im Zweifel die USK. Und ein Staatsanwalt schlägt beide, richtig?

Marek Brunner: Ja. Ein Staatsanwalt dürfte sich sogar einen 12er Titel vornehmen, wenn er berechtigte Bedenken dagegen hätte. Wir lesen bei der USK alle Indizierungsbescheide – auch die Nicht-Indizierungsbegründungen zu Titeln wie God of War, Clive Barker’s Jericho oder Dark Messiah Might & Magic. Das ist sehr wichtig, da wir ja versuchen müssen, die trockenen Kriterien der BPjM mit Leben zu füllen. Da ist es sehr praktisch, dass durch ihre Entscheidungen sowohl die Grenzen für Indizierungen als auch Nicht-Indizierungen aufgezeigt werden.

GamersGlobal: Wie du bereits erwähnt hast, hat sich auf der gamescom ein hoher Vertreter von EA zum wiederholten Mal aus dieser Firma gegen die USK ausgesprochen. Nach Meinung von Dr. Florin wäre es besser, wenn es eine einheitliche europäische Bewertung gäbe. Was aber natürlich ohne Gesetzesänderung in Deutschland gar nicht möglich ist. Aber die Frage ist doch berechtigt: Warum lässt sich das Altersfreigabesystem nicht europäisch regeln? Warum kann die deutsche Politik nicht etwas zurücktreten und andere Länder ihre Einschätzungen -- vielleicht -- ein wenig verschärfen?

Marek Brunner: Es gibt große Kulturunterschiede zwischen den verschiedenen Ländern. Deutschland hat aufgrund der Weltkriege eine ganz eigene Haltung. Und die BPjM und die FSK haben starke, auch europäische Zeichen gesetzt, was an Gewalt in den Medien geht und was nicht. Doch ist Gewalt ist einfach das größte Problem in Deutschland -- aber auch das größte Problem von Spielen überhaupt. Wir haben anteilsmäßig nicht so viele Sex-Games, Spiele mit Bad Language oder Rassismus. All diese PEGI-Gründe spielen in Deutschland kaum eine Rolle. Und dadurch, dass der Jugendschutz fest in der Verfassung als wichtiges, zu schützendes Gut verankert ist, wird Deutschland nicht zurückrudern. Es ist für mich unvorstellbar, dass sich ein Politiker hinstellt und ein europäisches Verfahren verkündet nach dem Motto: „Ist ist zwar einen Tick laxer, aber dafür kommt unsere Wirtschaft in Schwung."

Andererseits verstehe ich auch die Spielebranche. Für die PEGI füllt der Entwickler einen Fragenkatalog aus; er weiß schon ein Jahr vor Release, welches Rating er wahrscheinlich erhalten wird. Das ist bei der USK unmöglich, und genau diese schlechte Planbarkeit macht uns zu einem Feind der Firmen. Sie wissen natürlich, dass sie für ein FIFA 10 oder einen Landwirtschaftssimulator 2009 die 0 bekommen werden. Aber was ist mit Dead Space und solchen Titeln: Wird es eine 16 oder eine 18 oder bekommt es keine Kennzeichnung? Das ist schwer zu planen. Der Vorteil des USK-Systems ist aber: Wir können sofort auf Entwicklungen in der Industrie reagieren. Wir können außerdem auf Atmosphäre und Sound eingehen -- also Dinge, die man nicht per Fragebogen messen kann. Und ganz besonders können wir auf neue Entwicklungen im Bereich der Physik reagieren. Als Far Cry auf den Markt kam, gab es im PEGI-Fragebogen keine Frage zu Ragdolls. Niemand hatte je an dieses Thema gedacht, und doch war auf einmal war dieses Spiel da in dem wir Gegner bis ins Wasser oder quer durch die Landschaft schießen konnten. Unsere Gutachter haben das zum ersten Mal gesehen und konnten sofort reagieren.

Eine Mischung aus USK und PEGI könnte  sinnvoll sein.
Eine Mischung aus USK und PEGI könnte jedoch sinnvoll sein. Solch eine Mischung könnte vielleicht so aussehen: Die Hersteller füllen einen Fragebogen aus, den wir als Basis nehmen. Wir wissen bereits vorher, welche Problempunkte der Anbieter klassifiziert hat. Wir wissen aber auch, dass sie die Titel nie so sauber durchspielen wie wir,  und wir ihnen deshalb niemals hundertprozentig vertrauen können. Deshalb würden wir die Spiele dennoch noch einmal durchspielen. Also, ich könnte mir die PEGI-Fragen als Basis und unser System als tatsächliches Durchspielen samt Bewertung durchaus vorstellen. Bei der ganzen Diskussion gibt es jedoch auch noch andere Aspekte zu beachten.

Sollte es die USK nicht mehr geben, müsste man überlegen, ob der Jugendschutz dahin zurückkehrt, wo er vor 2003 war. Er wäre also nicht mehr gesetzlich, und kein Hersteller würde seine Spiele noch einreichen. Sie würden also nur mit einem PEGI-Rating und ohne ein deutsches Kennzeichnen erscheinen – und wären damit alle freigegeben für Indizierungen. Das wiederum wird kein Entwickler wollen. Wenn das PEGI-System übernommen und zur neuen USK werden würde, dann würden wir uns außerdem nach den englischen Regeln richten. Ein paar Spiele würden härter bewertet und ein paar schwächer, Aber ob sich die BPjM an diese neuen Kriterien halten würde – das ist mehr als fraglich. Die PEGI müsste der BPjM trotzdem die Chance geben, Spiele zu indizieren -- und dazu müsste die Arbeit der PEGI anders aussehen, als heute.

Ein weiterer Punkt sind die Hardwarehersteller. Sie haben den deutschen Jugendschutz noch einmal verstärkt. Ich rede jedoch nicht von Jugendschutzcodes, die dazu dienen die Konsole zu sichern. Nintendo, Microsoft und Sony haben hingegen festgelegt: „Auf unsere Konsole kommt dein Spiel erst, wenn es ein Kennzeichen vom Land erhalten hat". Wurde, wie Gears of War, ein Titel nicht bewertet, erscheint er einfach nicht in Deutschland. Das ist eine harte Regel, die vor einer Veränderung ausgehebelt werden müsste. Die Industrie wird sich jedoch davor hüten,  ungekennzeichnete Titel auf ihren Konsolen zuzulassen. Sie verlieren so zwar ein wenig Geld, aber nicht an Ansehen. Denn alle haben Angst vor dem nächsten Amoklauf und dem nächsten Problem.

Besonders Nintendo nimmt den Jugendschutz sehr ernst und achtet genau darauf, was auf der Wii angeboten wird.

GamersGlobal
: Das war nun alles sehr informativ. Aber jetzt mal ganz persönlich gefragt: Wie stehst du zum USK-System. Ist das, was du den Gutachtern vorbereiten musst, und wie sie dann urteilen, nicht vielleicht doch ein bisschen zu deutsch und übertrieben?

Marek Brunner: Auf jeden Fall muss man sagen, dass es in den Gremien eindeutig an Humor mangelt. Titel wie Dead Rising sind eben nur mit Humor zu nehmen. Aber Humor ist eben kein Jugendschutzkriterium. Humor, Insidergags, Popkulturwissen, wie wir es nicht zuletzt in GTA oder Fallout sehen, werden zwar registriert und von vielen Prüfern mit einem Augenzwinkern bedacht. Aber danach müssen sie alle wieder ihren Job machen. Und es ist natürlich sehr traurig, diesen Wechsel bei den Gutachtern zu beobachten. Doch sie sind an den Jugendschutz gebunden, und jemanden die Faszination eines Dead Rising zu erklären, der es nicht selber freiwillig spielt, das ist unmöglich. Ich könnte meiner Oma vermutlich eSports erklären, aber den Spaß an Dead Rising könnte man weder ihr noch sonst einer Nichtspielerin erklären. Es ist einfach ein "Männerspiel". Insofern haben wir zwar ein hartes System bei der USK, aber eben auch nur eins, das sich an die herrschenden Regeln hält. Das sollten die Spieler uns also "vergeben".

Das Interview führte Jörg Langer (GamersGlobal)
Jörg Langer 22. August 2009 - 18:15 — vor 14 Jahren aktualisiert
knurd 14 Komm-Experte - 2089 - 2. September 2009 - 2:11 #

Schönes Interview.

Earl iGrey 16 Übertalent - 5093 - 2. September 2009 - 2:22 #

Schöner, sehr lesenswerter und eingängiger Beitrag.

Gucky 27 Spiele-Experte - - 78894 - 2. September 2009 - 7:56 #

Sehr informativ danke :). Viele dieser Kriterien lassen sich gegenüber "normalen" Eltern nur schwer vermitteln, die durch die Medien und unseriösen Journalismus, wie z:b. Frontal 21, schlecht informiert sind. Ich war mal Teil einer Veranstaltung in Saarbrücken zu der Thomas Feibel und Jürgen Hilse eingeladen waren inkl. einer saarländischen Staatssekretärin.

Anhand von Edna bricht aus (USK 0) wollten Thomas Feibel (von Herrn Feibel mitgebracht un Herrn Hilse zu ärgern ;)) und Jürgen Hilse eine Art Streitgespräch aufziehen.

Doch die Eltern waren so negativ auf Spiele eingestellt und wetterten so gegen die Spiele, dass Herr Feibel später sogar Herrn Hilse unterstützen musste, der sich aber sehr wacker geschlagen hatte.

Auch finde ich den Aspekt mit der BPJM interessant, denn viele glauben die USK wäre an den geschnittenen und indizierten Spielen schuld.

Fudohde 10 Kommunikator - 389 - 2. September 2009 - 8:55 #

Ein super Hintergrundartikel, der mir endlich mal Einblick in die USK gebracht hat. Top!

rastaxx 16 Übertalent - 5055 - 2. September 2009 - 9:02 #

Tolles Interview. Hat sehr viel Spaß gemacht es zu lesen und ich freue mich schon auf den zweiten Artikel zum Thema.

Aber da ist doch glatt einmal die "FSK" statt der "USK" in den Artikel gerutscht und zwar in der Antwort zu der Frage, ob sich das Altersfreigabesystem nicht europäisieren ließe. NaNaNaNa!

bananenboot256 13 Koop-Gamer - 1241 - 2. September 2009 - 9:48 #

Sehr gutes Interview, hat mir gefallen und es war sehr informativ. Auch wenn es mich als längst über 18-jährigen trotzdem einfach nur ärgert, dass mir eine Behörde (jetzt mal unabhängig davon ob die USK oder die BPJM schuld ist) vorschreibt was ich sehen darf und was nicht.

Jugendschutz ist wichtig und gut. Aber was bringt er denn effektiv? Eltern kaufen ihren Kindern Spiele, die ab 18 freigegeben sind. Das ist so und wird immer so sein, egal wie doll geprüft wird. Und wenn das nicht der Fall ist wird importiert oder im schlechtesten Fall einfach gesaugt. Desweiteren ist es "Jugend"schutz, und da zähle ich Erwachsene, teilweise selber Eltern von Kindern einfach nicht dazu ;-)

Ich für meinen Teil bin froh, dass man Spiele importieren kann und mache dies auch sehr häufig, da mir sonst zum Beispiel die GoW-Reihe entgangen wäre, die mir ein paar nette Stunden beschert hat.

kj

Liam 13 Koop-Gamer - 1440 - 3. September 2009 - 15:11 #

Das Argument mit "die Kinder bekommens eh" ist ein wenig wie zu sagen "warum Diebstahl bestrafen, es wird doch trotzdem geklaut".
Es sorgt immerhin dafür, dass Kinder nicht alles direkt selber im Handel bekommen und Eltern zumindest einen Anhaltspunkt haben und glaubs oder nicht, es gibt tatsächlich welche die ihrem 14 jährigen Kind kein Doom3 etc. kaufen würden.

bananenboot256 13 Koop-Gamer - 1241 - 3. September 2009 - 17:38 #

Na gut, dann muss man eine weitere Klasse "ab 21" einführen wo dann alles rein darf. In BPJM steht das "J" für "Jugend". Punkt. Die sollten eigentlich keinen Einfluss darauf haben was ein Erwachsener spielen darf, oder sieht das jemand anders?

Ich bin für den Jugendschutz, natürlich! Aber es darf halt nicht angehen, dass im Mantel des Jugenschutzes (der wie erwähnt richtig ist) Erwachsene genauso "gezüchtigt" werden.

kj

Liam 13 Koop-Gamer - 1440 - 3. September 2009 - 22:59 #

Wo werden denn deine Rechte als Erwachsener beschnitten von der BPJM? Alle indizierten Spiele darfst du ab 18 trotzdem erwerben, nur sie dürfen eben nicht öffentlich beworben werden oder an jugendliche verkauft.

Oder beziehst du dich auf beschlagnahmte Spiele ala KZ Manager etc. wenn ja afaik ist deren Beschlagnahmung in den Händen der Staatsanwaltschaft und nicht wirklich eine Bevormundung seitens der BPJM, sondern aufgrund unserer Rechtslage eben allg. nicht erlaubt.

bananenboot256 13 Koop-Gamer - 1241 - 4. September 2009 - 13:06 #

Ich sehe wir kommen hier auf keinen grünen Zweig.

Mir geht es nicht um solche abartigen Spiele wie dein Beispiel. Mir gehts es (als Beispiel) um Gears of War.

Es bekommt keine Freigabe seitens der USK. Folge: Microsoft veröffentlicht es hier nicht, weil es die (verständliche) Firmenpolitik von ihnen ist. Ein Spiel, welches nicht beworben werden darf verkauft sich "unter der Ladentheke" auch nicht gut.

Also bleibt mir als erwachsener Spieler nur die Möglichkeit des Imports. Und genau hier ist die Bevormundung da.

Aber du denkst vielleicht, dass ich ein verstörter, blutgeiler Horrorspielzocker bin, der so komische Sachen wie das Beispiel in deinem Kommentar spielen will. Das ist nicht der Fall.

Ich mag keine Splatterfilme, kann mich Horrorspielen und oder Filmen nicht anfreunden usw usf. Aber die GoW-Reihe macht Spaß, und deshalb finde ich das ärgerlich. Mehr nicht.

kj

Liam 13 Koop-Gamer - 1440 - 5. September 2009 - 0:37 #

KZ Manager war einfach das einzige Spiel was mir direkt eingefallen ist was beschlagnahmt wurde :). Wie deine spielerischen Vorlieben sind, ist mir im Endeffekt rel. egal und war auch nicht als Teil der Argumentation gedacht.

Aber zurück zum eigentlichen Punkt, dass Microsoft das Spiel dann hier nicht veröffentlicht, ist aber deren Geschätsentscheidung und keinerlei Zensur von Seiten der BPJM. Wenn Microsoft meint es gäbe nicht genug Erwachsene in Deutschland dies trotzdem kaufen würden, so dass es nicht lohnt GoW zu lokalisieren/vertreiben ist das bedauerlich, aber eine Entscheidung die du ihnen ankreiden mußt und nicht der BPJM/USK.

Abgesehen davon solange du es als Import holen kannst, sind ja selbst da deine Rechte nichtmal wirklich beschnitten. Es ist etwas umständlicher, aber du kannst immer noch das volle Spiel erhalten. Problematisch ist es dann höchstens für die Leute die keinerlei Englisch können.

bananenboot256 13 Koop-Gamer - 1241 - 8. September 2009 - 18:15 #

Ich verweise hier einfach mal auf den Kommentar von Knut Gollert, insbesondere den letzten Absatz mit der Überschrift "Und wir Großen?".

http://www.gamersglobal.de/meinung/jugendschutz-machs-selber

Der drückt es ziemlich treffend aus.

kj

Tchibo 13 Koop-Gamer - 1450 - 2. September 2009 - 12:01 #

Super Interview Jörg..

Danke für die Informationen und vor allem den Ablauf so einer Geschichte!

Ganon 27 Spiele-Experte - - 83928 - 2. September 2009 - 12:16 #

Top Interview! Da sieht man mal, dass die USK nicht so "böse" ist, wie viele Spieler sie sehen (sondern nur die BPjM schuld ist ;-) ). Schön zu lesen, dass da wirklich Spieler sitzen, die verstehen, womit sie sich befassen, und nicht nur verbitterte Alt-Jugendschützer (obwohl die wohl auch dabei sind). Jetzt bin ich gespannt auf den Rest des Schwerpunkts.

Kai (unregistriert) 2. September 2009 - 13:09 #

Was für ein teures und überflüssiges Zensursystem, so etwas ist wohl wirklich nur in China, im Iran und bei uns möglich. Das Ergebnis ist noch dazu oft ein Witz, denn wessen Kinder lassen sich wohl in ein 0, 6, 12, 18-Raster pressen? Kaufe ich ein Spiel, orientiere ich mich jedenfalls am internationalen PEGI-Rating, das auch vernünftige Inhaltskriterien nennt. USK? Am teutschen Wesen muss wohl wieder die Welt genesen. Und die deutschen Spieler dürfen auch noch für die USK-Extrazensur einen Mehrpreis zahlen. Na ja, wer ab 18 ist, bestellt inzwischen die meisten Spiel wohl 'eh in England - ohne teutsche USK-Extrawurst und deutlich preiswerter...

Liam 13 Koop-Gamer - 1440 - 3. September 2009 - 15:22 #

Hmm es ist unmöglich seine Kinder nach deutschem USK Alterssystem einzusortieren, aber nach einem genauso fiktiven Alterssystem der Pegi schon? :)

Auch wenn ich einige Entscheidungen der USK für schwer nachvollziehbar halte, mir ists dennoch lieber eine deutsche Vereinigung bewertet es, als es wird aufgrund eines Fragebogens an die Hersteller eingestuft und dann vielleicht nochmal in Holland überprüft.

Mal abgesehen davon, die Sondersymbole halte ich für extrem absurd. Ich kaufe meinem Kind kein Spiel was schlimme Sprache enthält, aber Sexszenen sind oki, natürlich nur solange dabei kein Alkohol konsumiert wird. . Gottseidank hat die Pegi für alles eigene Sticker, damit ich genau die Spiele aussuchen kann, die die Moral meiner Kinder nicht untergraben...
Das klingt für mich ehrlich gesagt überflüssiger als alles was die USK macht.

Lappi 09 Triple-Talent - 273 - 2. September 2009 - 16:08 #

Auch von mir: Daumen hoch! Interessantes Interview!

onli 18 Doppel-Voter - P - 12256 - 2. September 2009 - 16:32 #

Schön, netter Ton. Und trotzdem: Das ganze System ist und bleibt ein Zensur-System, weil es erwachsenen Spielern vorschreibt, was sie zu spielen haben bzw. was sie überhaupt kaufen können. Wenn nicht direkt, dann doch indirekt.

Zum "Vergeben": Wenn das System schuld ist, wer zwingt euch, mit ihm zu kooperieren?

JakillSlavik 17 Shapeshifter - 7253 - 2. September 2009 - 17:13 #

Also das ist wirklich überraschend und ich nehme das als positiv wahr. ^^

ganga (unregistriert) 2. September 2009 - 18:10 #

Sehr interessantes Interview. Ich persönlich finde bei den ganzen Amoklauf Debatten ja immer wieder interessant, dass Deutschland schon einen der strengsten Jugendschutzvorschriften weltweit hat und man trotzdem argumentiert, dass Killerspiel an den Amokläufen Schuld sein sollen. Verwunderlich, dass es da nicht viel mehr Amokläufe in anderen Ländern gibt.
Gehört hier aber nicht so richtig hin, auf jeden Fall ein Danke an Herrn Brunner für seine offenen Antworten.

ganga 20 Gold-Gamer - 22831 - 2. September 2009 - 18:20 #

Ach und das Problem mit dem Erklären der Faszination eines Actionspiels kenne ich. Meine Mutter hat mir glabe ich vor etlichen Jahren (das war nach Erfurt) mal beim spielen von Jedi Knight2 zugeschaut um das zuv erstehen. Ihrer Meinung nach war das ganze anstrengend, während ich mich entspannt fühlte. Der Spaß an Wii Bowling ist auch schnell zu vermitteln, sobald jedoch Waffen im Spiel sind, wird es schwer.

Christoph 18 Doppel-Voter - P - 10234 - 2. September 2009 - 21:44 #

Ein Spitzenartikel! Wirklich viel Fachwissen, handfeste Fakten, Top-"Quelle" und sehr sachlich und neutral. Vielen Dank!

Sven 18 Doppel-Voter - 9221 - 2. September 2009 - 22:16 #

Das Interview ist traumhaft - auf jeden Fall vielen Dank dafür!

Wenn man dem Herrn dennoch widersprechen darf: Wenn man Kennzeichnungen auf den Verdacht hin verweigert, dass die BPjM eine Indizierung anstrebt, hätten das neuste GTA sowie Dead Space im Leben keine Kennzeichnung bekommen dürfen - es ist daraufhin ja sogar demonstrativ die internationale Fassung von San Andreas auf den Index gesetzt worden, vier Jahre nach der Erstveröffentlichung. Viel deutlicher kann man es den Kollegen im Grunde ja gar nicht mehr einschenken. Kurz: Dass die USK sämtliche streitbaren Urteile damit begründet, dass die Indizierungskriterien so vage formuliert seien, ist ganz großer Unsinn - inhaltlich wie verfahrenstechnisch!

Noir 15 Kenner - 2711 - 3. September 2009 - 12:41 #

Schönes, informatives Interview Jörg ;) Danke dafür.

Porter 05 Spieler - 2981 - 3. September 2009 - 16:14 #

fein

Easy_Frag 16 Übertalent - 4341 - 19. Oktober 2009 - 18:36 #

Das machen die also ^^ mich würde mal interessieren wieviel die "Tester" so bekommen :D